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Betrogen vom TÜV? Abgasgutachten Gas Anlage? Bitte um Rat!

Themenstarteram 24. Oktober 2018 um 15:06

Und zwar habe ich mein Fahrzeug eben von der Werkstatt die erfolgreich Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung gemacht hat abgeholt. Am Telefon sagte man mir schon 160€, da die eingebaute Gasanlage mit geprüft werden musste. Gezahlt habe ich auch 160€ Vor Ort. Und bin mit dem Zahlungsbeleg sowie 2 Zettel raus gegangen, nur mir ist nicht ganz klar ob wirklich die Gasanlage geprüft wurde? Und ob die 160€ korrekt sind? Wenn die Gasanlage geprüft wurde, muss es da einen extra Ausdruck heben?

 

Der erste Zettel mit dem KÜS Logo steht "Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 stvzp"

und unten drunter direkt "Wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach Paragraph 41a stvzo (GWP)

 

Betrag unten an der Rechnung sind 101.00€.

 

 

Auf dem zweiten Zettel ist der "Prüfnachweis über die Durchführung der Abgasuntersuchung nach Anlage VIII STVZO". und dann du ganzen Daten. Unten der AU Siegel.

 

160€, aber auf der Rechnung steht 101€. 50€ sind nirgendwo zu finden. Habe nachgefragt und er hat etwas nicht wirklich verständliches geantwortet, die Bude war sehr voll, Bin dann erstmal raus. Kann jederzeit wieder hin fahren nur wollte vorher mal nachfragen, vielleicht verstehe ich etwas falsch?

Beste Antwort im Thema

Und ganz nebenbei:

Lass mal Deinen Titel oben ändern!

Das ist in meinen Augen schon ein Hammer... Betrug ist ein Offizialdelikt.

Noch dazu geht es um den KÜS (oder eine Werkstatt) und nicht den TÜV. Sind 2 ganz unterschiedliche Organisationen.

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Gasanlage auf Dichtheit geprüft bestenfalls auf richtige Funktion, nicht auf Abgas, denke ich.

Was konkret ist dein Problem?

Die 160.- € obwohl nur 101.- € auf dem Beleg?

Vielleicht will die Werkstatt auch was verdienen?

Nebenbei: 101 € kostet Hu incl.AU normal Autos Benziner Diesel auch.

Sind Gasanl.evtl.teurer ? Mehraufwand?

Das weiß ich nicht aber sollte man doch ergoogeln können.

49 euro Werkstatt Gebühr. Die machen das auch nicht umsonst . Würdest du für “nichts” deine Werkstatt blockieren?

Rudiger

59.- € .. :)

Egal wie hoch der Betrag für die Benutzung der Werkstatt ausfällt, MUSS dieser auf einer ordentlichen Rechnung aufgeführt sein.

Wie kann man sonst den Nachweis beim Finanzamt führen, Beleg über 101€ aber ich hab 160€ gezahlt.

Immer gleich diese Betrugsvorwürfe. :rolleyes:

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat er nur die Rechnung des TÜV erhalten. Wahrscheinlich hat man die Rechnung der Werkstatt einfach nur vergessen. Wie wäre es dort einfach mal anzurufen? Ist das denn so schwer?

Wenn auf dem Nachweis der Abgasuntersuchung ein AU-Siegel ist, wurde die nicht vom KÜS durchgeführt sondern von der Werkstatt. Dann müsste auf dem HU-Bericht Datum und Kontrollnummer stehen.

Demnach wären es die 101 Euro für KÜS für HU (ohne UMA) und GWP; das klingt plausibel (auf die Schnelle habe ich nur die 2017er Preisliste für NRW gefunden, da wären es 75+24=99 Euro gewesen).

Die 59 Euro wären also der Betrag für die Werkstatt. Ob die nun die AU-Durchführung und die Werkstattnutzung/Vorführung getrennt ausweisen oder als pauschale berechnen sollte egal sein. Die selbe Leistung bekommt man zwar oft auch für knapp die Hälfte, aber da ist ja die Werkstatt frei in der Kalkulation. Die einen kalkulieren so, dass sie dabei auch noch etwas Geld verdienen, die anderen verschenken die AU fast, um die bei der HU anfallenden Reparaturaufträge zu bekommen. Das sollte man als Kunde vorher abklären!

Themenstarteram 24. Oktober 2018 um 19:58

Genau, Mir geht es um die 59€, Wieso die nirgebtwo aufgelistet sind? Das ist doch nicht üblich?

 

Zu dem geht's mir darum zu wissen ob wirklich eine Gasprüfung wie er sagte sprich "durch die Gasanlage hatte wir einen Mehraufwand" auch geprüft haben? Wo steht das den? Wie sieht der Beleg Zettel was auch immer aus?

Zitat:

@auto2402 schrieb am 24. Oktober 2018 um 21:58:54 Uhr:

Genau, Mir geht es um die 59€, Wieso die nirgebtwo aufgelistet sind? Das ist doch nicht üblich?

 

Zu dem geht's mir darum zu wissen ob wirklich eine Gasprüfung wie er sagte sprich "durch die Gasanlage hatte wir einen Mehraufwand" auch geprüft haben? Wo steht das den? Wie sieht der Beleg Zettel was auch immer aus?

Der einfachste Weg wäre, die Werkstatt selbst zu fragen. Wir stochern hier nur im Kaffeesatz. Dass neben der HU auch eine GWP erforderlich war, ist plausibel. Laut KÜS beinhaltet diese Untersuchung:

- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage,

- Überprüfung des Zustands der Gasanlage,

- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten,

- Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage.

 

Warst du zum ersten Mal mit dem Fahrzeug zur HU? Sonst müsstest du die Geschichte mit der GWP eigentlich kennen.

 

Grüße vom Ostelch

Und ganz nebenbei:

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Das ist in meinen Augen schon ein Hammer... Betrug ist ein Offizialdelikt.

Noch dazu geht es um den KÜS (oder eine Werkstatt) und nicht den TÜV. Sind 2 ganz unterschiedliche Organisationen.

Die GAP kostet IMHO ~30,-€ bleiben noch 30,- für die Werkstatt.

Rechnung und Bescheinigung für die GAP sollte es natürlich trotzdem geben.

Gruß Metalhead

Moin Moin !

Zitat:

Der erste Zettel mit dem KÜS Logo steht "Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 stvzp"

und unten drunter direkt "Wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach Paragraph 41a stvzo (GWP)

 

Betrag unten an der Rechnung sind 101.00€.

Bedeutet: Du hast für die HU und die wiederkehrende Gasprüfung , welche beide vom KÜS durchgeführt wurde , 101 E bezahlt.

Ist also beides ordnungsgemäss nachgewiesen und auch quittiert.

Die AU wurde von der Werkstatt durchgeführt und auch von dieser berechnet, das sind die fehlenden 59E.

Wenn dir also eine Quittung fehlt , dann die für die AU von der Werkstatt.

Hat im übrigen hk_do schon so ähnlich ausgeführt.

MfG Volker

Zitat:

@auto2402 schrieb am 24. Oktober 2018 um 21:58:54 Uhr:

Wo steht das den? Wie sieht der Beleg Zettel was auch immer aus?

Äh, in dem ersten Post? :confused:

101€ HU und wiederkehrende Gasanlagenprüfung, ist doch korrekt beides durch die KÜS ausgewiesen.

AU (neudeutsch UMA) und Werkstattvergütung sollten auf einer getrennten Rechnung der Werkstatt stehen. Hast du die nicht bekommen nachfragen.

Hallo

Ich verstehe das ganze Theater nicht.

Wenn das Auto eine Gasanlage hat,

Wird bei der HU autotmatisch die Gasanlage auf Dichtigkeit und der Tank

noch TÜV - Restlaufzeit geprüft.

Eine TÜV - Bescheinigung enthält dann

das gesamte Paket.

Gruesse

summercap

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