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Betrogen wurden

Themenstarteram 1. August 2017 um 18:26

Hallo,

 

Ich entschuldige jz schon für Meine recht schreib Fehler denn ich bin so Stink sauer.

 

Naja ich bleib jetzt bei der Sache. Wie oben steht wurde eich bei einem Kauf von einem Moped betrogen. Hab eine Generic Trigger für 650€ über Ebay Kleinanzeigen gekauft. Und weiß jetzt nicht was ich machen kann was meine Rechte sind.

Also in der Beschreibung stand das,

Zylinder Neu

Auspuff Neu

Kupplung Neu

Zündkerze Neu

Vergaser Neu

sämtliche Dichtung Neu

Kettensatz Neu

Kein Schlüssel (aber ding noch auf weil wer was da verbaut hat)

Kein Kickstarter

 

 

Okay als wir vor Ort waren habe sah alles in Ordnung aus als dann mein Kumpel gefragt hat ob er mal ne runde dreh kann meinte er nein und ist Selbst einmal im Kreis gefahren.Wir hatten uns alles genauer angeschaut und waren überzeugt von der Sache. Als wir zuhause waren und damit gefahren sind und es still stand hat der Motor angefangen öl zu Tropfen. Ausm Auspuff kam blauer rauch raus. Hinter bremse hat kein Öl drin. Motor Halterung gerissen. Vergaser schlauch nicht richtig drauf nur mit Kabel Binder drauf gemacht. Kein Orginaler Generic trigger Motor. Kupplung packt nicht, Kupplung ist durch. In den Reifen ist nagel drin. Auspuff Halterung ist scheiße einmal kurve und auspuff ist weg.

 

Jetzt meine Frage was mach ich am Besten? Wenn ich ihn anzeige was würde ungefähr denn Passieren?

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23 Antworten

Hast du den Kaufvertrag...

Und was steht da drin...

Mit der Vorgeschichte wird der Verkäufer bestimmt uneinsichtig sein..leider klassischer Fall von zum Anwalt oder viel Geld verlieren.

Ich würde (nach versuchter Rückabwicklung durch den Verkäufer) ne Anzeige wegen Betrugs erstatten.

Diese Mängel hätten aber auch im Vorfeld auffallen müssen, und ohne Testfahrt einen Roller zu kaufen ist auch nicht gerade helle.

Zitat:

@Vfl-Pierre schrieb am 01. Aug 2017 um 21:48:29 Uhr:

Hast du den Kaufvertrag...

Und was steht da drin...

Glaube bei solcher Mängelliste war nicht einmal die Adresse korrekt.

Sorry aber ich glaube da haste leider ne Menge Geld in Kernschrott investiert.

Die Trigger ist kein Roller, sondern eine Supermoto/Enduro aus China... gibt es zuhauf, die Dinger.

Tja, auf das Konto Lehrgeld buchen und etwas anderes kaufen. Und wenn ihr zwei wirklich genauer hingesehen hättet, dann hättet ihr gemerkt, dass es ein Haufen Schrott ist. Aber ihr ward ja "überzeugt von der Sache".

Also nächstes Mal wirklich genau hingucken und nicht alle Märchen glauben, die so erzählt werden.

Anzeige bringt nix und Anwalt ist teurer, als der Schrottkarren von Wert ist.

ohne probe lauf hätte ich so oder so nicht gekauft. und bevor du noch einmal etwas kaufen solltest, schliesse eine Rechtschutz ab, ca 50 € im Jahr. kam man immer gebrauchen.

und sowie der andere geschrieben hatte, Anwalt. mal besprechen ,was man machen kann. für mich war das Übler

Betrug am Kaufer.

mfg fritz

Sorry aber ohne Probefahrt kauft man nicht...

Das merkwürdige Verhalten des Verkäufers hätte euch direkt misstrauisch machrn müssen. Jetzt zahlst du Lehrgeld

Auf jeden fall alles fotografieren und dokumentieren ... eine frist zur nachbessrrung setzen und mal mit dem rechtschutz drohen ( egal ob du einen hast )

 

Ansonsten Preisnachlass aushandeln und anfangen zu schrauben

Ich glaube kaum, dass sich der Verkäufer darauf einlassen wird. Warum sollte er auch? Als Privatperson muss er keine Gewährleistung geben.

Gewährleistung nicht, aber er muss dafür sorgen das der Roller im beschriebenen Zustand ist.

Alle anderen einschränkungen, bei ebay ist der verweis auf ne EU-Richtlinie sehr beliebt, sind danach unzulässig.

Haben bereits mehrererere Gerichte so entschieden :)

P.S. "mehrererere" ist beabsichtigt :D

Zitat:

@Künne schrieb am 2. August 2017 um 08:09:44 Uhr:

Ich glaube kaum, dass sich der Verkäufer darauf einlassen wird. Warum sollte er auch? Als Privatperson muss er keine Gewährleistung geben.

Doch, muss er. Er kann sie aber ausschließen im schriftlichen Kaufvertrag. Wenn das nicht der Fall ist, also wenn nichts über der Ausschluß im KV steht, dann hat der TE gute Karten. Dann Nachbesserung einfordern.

Mal ganz nebenbei, wenn ich z.B. einen Roller fürn Fuffi oder Hundert kaufe, naja, dann ist das Risiko überschaubar, aber bei 650 Flöckchen bin ich hellwach.

Das traurige 2-Rad ist kein Roller...

und gerade das vereinfacht die Sache eigentlich. Es gibt keine Verkleidung, unter der etwas verborgen werden konnte.

Zitat:

@Starrrger schrieb am 2. August 2017 um 08:42:11 Uhr:

Gewährleistung nicht, aber er muss dafür sorgen das der Roller im beschriebenen Zustand ist.

Alle anderen einschränkungen, bei ebay ist der verweis auf ne EU-Richtlinie sehr beliebt, sind danach unzulässig.

Haben bereits mehrererere Gerichte so entschieden :)

P.S. "mehrererere" ist beabsichtigt :D

Eieiei! Das kann ich so nicht stehen lassen. Wir müssen unterscheiden zwischen "Ebay" und "Ebay-Kleinanzeigen".

Bei Ebay ist die Artikelbeschreibung der Kaufvertrag. Es kommt bereits mit der Abgabe des Gebots eine verbindliche Annahme des Angebots zustande, und das zwingend auf der Basis der Artikelbeschreibung. Der VK nimmt zum Ende automatisch das Angebot des Höchstbietenden an. Natürlich muß der Artikel kongruent zur Beschreibung sein, sonst enthält er Sachmängel. Feddich. Auch bei Fahrzeugen ist die Ausfertigung eines Extrakaufvertrages nicht notwendig, sondern meist kontraproduktiv.

Bei Kleinanzeigen wird vom VK ein Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung (Verkauf) gemacht. Das ist wie mit dem Schild vorm Metzgerladen: Komm rein und schau und kauf oder nicht.

Ich vermute auch ganz stark, dass der Käufer nichtmal einen Kaufvertrag hat :D

Zitat:

@Gockel B12 schrieb am 2. August 2017 um 09:33:00 Uhr:

Zitat:

@Starrrger schrieb am 2. August 2017 um 08:42:11 Uhr:

Gewährleistung nicht, aber er muss dafür sorgen das der Roller im beschriebenen Zustand ist.

..... bei ebay ist der verweis auf ne EU-Richtlinie sehr beliebt, .....

Haben bereits mehrererere Gerichte so entschieden :)

P.S. "mehrererere" ist beabsichtigt :D

Eieiei! Das kann ich so nicht stehen lassen. Wir müssen unterscheiden zwischen "Ebay" und "Ebay-Kleinanzeigen".

.....

.... ebay dient da nur als Beispiel.

Auch bei anderen Beschreibungen auf Onlineplattformen ist man zur Wahrheit verpflichtet. Was nicht heißt das man nicht auch was verschweigen darf ...

Unterm Strich, wenn man einen Ausdruck des Angebotes noch hat (was ich irgendwie immer mache) dann kann er dagegen vorgehen. Dann muss das Objekt die zugesicherten Eigenschaften haben. Wenn etwas nicht erwähnt ist kann man nicht davon ausgehen das das in Ordnung oder defekt ist.

Fehlt ihm die Anzeige weil sie entfernt ist und hat er einen Kaufvertrag mit "gekauft wie gesehen"-Klausel ist es Lehrgeld. Dann hat er keine Chance.

Besitzt er noch einen Ausdruck der Anzeige noch hat er Chancen, auch wenn er mitschuld trägt. Gekauft wie gesehen ;)

In diesem Sinne

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