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Betrug bei Gebrauchtwagenkauf?

BMW 3er E92
Themenstarteram 11. Januar 2011 um 12:11

hallo an alle,

im vergangenen juli haben wir bei ****** in unna einen gebrauchten 330d E91 gekauft. er gehörte der BMW Premium Selection an. (die einzelnen kriterien findet ihr unter bmw.de) mein wichtigster bestandteil um den es sich jetzt auch dreht ist die geprüfte fahrzeughistorie.

zum thema:

wie schon geschrieben habe ich im juli den wagen geholt (300km Fahrt). Zu Hause stellte ich fest, dass der letzte service nicht im serviceheft eingtragen ist. Der wurde aber laut bordcomputer und premium select bedingungen durchgeführt.

Ich, das AH angerufen und um klärung gebeten. antwort AH: kein problem schicken sie das heft hoch wir regeln die abstempelung. das war im august.

heute 11.01.11 nach mehrmaligen nachfragen und druckmachen kam der anruf. ja es tut uns leid, aber der vorbesitzer hat den service bei einem bekannten unter der hand machen lassen. ich habe mich natürlich darüber aufgeregt ohne ende und das ah machte zur schlichtung einige angebot:

zum einem garantieverlängerung um ein weiteres jahr und manueller eintrag ohne stempel.

oder

kostenloser nächster service (müsste dann eine strecke von 600km zurücklegen für einen service)

ich glaube die haben da ganz schön mist gebaut. hat jemand einen überblick was ich für rechte und möglichkeiten habe?

möchte noch nicht zum anwalt gehen um mich zu informieren.

danke schonmal für hilfreiche Ratschläge.

gruß

rd

Beste Antwort im Thema

Zu einen wäre ich erstmal vorsichtig mit der Bezeichnung Betrug in Verbindung mit der Nennung des Namens. Das kann schnell nach hinten losgehen. Zum anderen hat der Händler den Fehler ja eingesehen und bietet dir von sich aus eine Lösung an. Ausserdem ist dir durch die unkorrekte Angabe ja kein Schaden entstanden. Der Wagen läuft und der Service wurde gemacht. Halt nicht bei BMW - ärgerlich. Aber hier von Betrug und Anwalt zu sprechen ist doch ein bischen mit Kanonen auf Spatzen schießen.

 

Den Service bei dir in der Nähe machen lassen und der Verkäufer zahlt ? Wird der garantiert nicht machen. Verwette ich gleich mal ne Kiste Bier drauf. Überleg dir welche Lösung für dich an günstigsten wäre. Den Hinweis mit dem nächsten Service (Ölservice oder was größeres) finde ich gut. Es lohnt sich wohl kaum zum Ölwechseln 600km zu fahren. Aber das du so weit weg wohnst da kann der Händler nichts für. Was für dich am besten ist muss du selbst entscheiden. Immerhin ist der Händler bereit dir entgegen zu kommen.

 

Also lass den Threadtitel von einem Mod ändern und einige dich mit dem Händler auf etwas wo beide Seiten mit leben können.

Als Deutscher muss man nicht immer gleich zum Anwalt rennen ;)

 

Greetz

Tim

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Handel doch mit dem Autohaus aus, dass Du den Service bei Deiner örtlichen Werkstadt machst und die vom Autohaus "Schlafmütze"

übernehmen die Kosten...dann musste Du nicht 600km fahren.

1 Jahr zusätzliche Garantie wäre natürlich auch nicht schlecht ;-)

Gruß

Servus,

Blöde Geschichte...

ich würde zu dem Angebot des Händlers folgende Überlegungen anstellen:

Was hast du mit dem Fzg. vor? Länger behalten oder weiterverkaufen?

Bei 600 km Fahrt würde ich den Service dort nicht machen lassen. Alternative: Händler übernimmt die Kosten bei der NL deines Vertrauens für die nächste Wartung.

Unter welchen Bedingungen steht die Garantieverlängerung? Auch wieder nur bei dem Händler, bei dem du gekauft hast? Dann verschiebt sich die Thematik der 600 km nur.

Vielleicht kannst du - neben der Garantieverlängerung - auch noch etwas aus dem Zubehör gebrauchen...

Die handschriftliche Nachtragung im Servicebuch - auch ohne Stemple - solltest du so oder so machen lassen. Das ist in meinen Augen kein Punkt für die Waagschale.

Schau doch auch mal, ob es in München einen Ansprechpartner für Premium Selection gibt und frage dort um Rat. Den Namen des Händlers kannst ja vorläufig noch aussen vor lassen.

Grüße

Hallo,

Man hat sich wohl zu sehr auf die Angaben im Bordcomputer verlassen und nicht im Serviceheft nachgeschaut. Blöder Fehler, aber so was kann mal passieren. Ob das Vorsatz war oder Fahrlässigkeit, kann man im Nachhinein auch kaum feststellen, ist halt passiert und nicht mehr zu ändern, also das Beste daraus machen.

Ein Jahr Garantieverlängerung kann nie schaden. Wenn es sich bei dem Service um einen Ölwechsel handelt, lohnt die Fahrt sicher nicht, wenn noch die gesamte Fahrzeugdurchsicht dazu kommt, schon eher, machst dann halt einen Tagesausflug.

Das Angebot finde ich persönlich fair.

Zu einen wäre ich erstmal vorsichtig mit der Bezeichnung Betrug in Verbindung mit der Nennung des Namens. Das kann schnell nach hinten losgehen. Zum anderen hat der Händler den Fehler ja eingesehen und bietet dir von sich aus eine Lösung an. Ausserdem ist dir durch die unkorrekte Angabe ja kein Schaden entstanden. Der Wagen läuft und der Service wurde gemacht. Halt nicht bei BMW - ärgerlich. Aber hier von Betrug und Anwalt zu sprechen ist doch ein bischen mit Kanonen auf Spatzen schießen.

 

Den Service bei dir in der Nähe machen lassen und der Verkäufer zahlt ? Wird der garantiert nicht machen. Verwette ich gleich mal ne Kiste Bier drauf. Überleg dir welche Lösung für dich an günstigsten wäre. Den Hinweis mit dem nächsten Service (Ölservice oder was größeres) finde ich gut. Es lohnt sich wohl kaum zum Ölwechseln 600km zu fahren. Aber das du so weit weg wohnst da kann der Händler nichts für. Was für dich am besten ist muss du selbst entscheiden. Immerhin ist der Händler bereit dir entgegen zu kommen.

 

Also lass den Threadtitel von einem Mod ändern und einige dich mit dem Händler auf etwas wo beide Seiten mit leben können.

Als Deutscher muss man nicht immer gleich zum Anwalt rennen ;)

 

Greetz

Tim

am 11. Januar 2011 um 15:11

also ich würde das auch nicht so hoch hängen - schließlich hat der händler dir eine wiedergutmachung angeboten.

lies mal DAS hier:

 

@ raser1000

 

ich habe - aus deinen genannten gründen - meinen dicken vor 4 jahren nicht von privat gekauft, sondern von privat die probefahrt gemnacht, den verkäufer gebeten den wagen dem BMW händler (ca. 400km weit weg) zu geben und habe dann vom händler - gegen einen kleinen aufpreis den wagen mit "anschlussgarantie" gekauft. das habe ich getan, weil damals alle sagten "ohohooo - ein 535d mit 100tkm auf der Uhr? da haste einen schaden nach dem nächsten..."

 

als ich dann bei der inspektion hier beim händler vor ort war, fragte man mich, warum ich keine versicherung auf das fahrzeug abgeschlossen hätte!?

 

.....

.....

 

es stellte sich heraus, das ich schlicht betrogen worden war. die bezahlte und vereinbarte versicherung wurde nie auf das auto eingetragen. ca. 100(!) Anrufe bei dem Händler in ca. 3 Wochen blieben erfolglos, weil der Chef sich verleugnen lies.

 

Ein anruf bei der AG war da schon aufschlussreicher - 3 monate später war der BMW Händler kein BMW Händler mehr....

 

ich hatte bis heute (toi, toi, toi) noch keine großen reparaturen an meinem wundervollen wagen.

 

soviel dazu....

 

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von YETI

Zu einen wäre ich erstmal vorsichtig mit der Bezeichnung Betrug in Verbindung mit der Nennung des Namens. Das kann schnell nach hinten losgehen. Zum anderen hat der Händler den Fehler ja eingesehen und bietet dir von sich aus eine Lösung an. Ausserdem ist dir durch die unkorrekte Angabe ja kein Schaden entstanden. Der Wagen läuft und der Service wurde gemacht. Halt nicht bei BMW - ärgerlich. Aber hier von Betrug und Anwalt zu sprechen ist doch ein bischen mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Den Service bei dir in der Nähe machen lassen und der Verkäufer zahlt ? Wird der garantiert nicht machen. Verwette ich gleich mal ne Kiste Bier drauf. Überleg dir welche Lösung für dich an günstigsten wäre. Den Hinweis mit dem nächsten Service (Ölservice oder was größeres) finde ich gut. Es lohnt sich wohl kaum zum Ölwechseln 600km zu fahren. Aber das du so weit weg wohnst da kann der Händler nichts für. Was für dich am besten ist muss du selbst entscheiden. Immerhin ist der Händler bereit dir entgegen zu kommen.

Also lass den Threadtitel von einem Mod ändern und einige dich mit dem Händler auf etwas wo beide Seiten mit leben können.

Als Deutscher muss man nicht immer gleich zum Anwalt rennen ;)

Greetz

Tim

ich habe eine frage in den raum gestellt. mehr nicht. mir kam es nur verdächtig vor, dass der händler von sich aus mir entgegenkommen wollte.

ich sehe keinen grund den threadtitel zu ändern. ist keine behauptung. aber ich werde den namen des autohaus streichen um niemand auf die füsse zu treten, vorerst.

ich bin der letzte der zu anwälten rennt, sind für mich als abschneider ;-)

gruß

rd

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Macintosh

Hallo,

Man hat sich wohl zu sehr auf die Angaben im Bordcomputer verlassen und nicht im Serviceheft nachgeschaut. Blöder Fehler, aber so was kann mal passieren. Ob das Vorsatz war oder Fahrlässigkeit, kann man im Nachhinein auch kaum feststellen, ist halt passiert und nicht mehr zu ändern, also das Beste daraus machen.

Ein Jahr Garantieverlängerung kann nie schaden. Wenn es sich bei dem Service um einen Ölwechsel handelt, lohnt die Fahrt sicher nicht, wenn noch die gesamte Fahrzeugdurchsicht dazu kommt, schon eher, machst dann halt einen Tagesausflug.

Das Angebot finde ich persönlich fair.

bei der premium selection wird damit geworben, dass die fahrzeughistorie belegtbar. daher kann man den eintrag im serviceheft doch stark vermuten. weil ein fahrzeug ohne komplettes serviceheft gar nicht in die selection rein darf. da hat der händler den fehler gemacht. hätte den wagen anders überhaupt nicht gekauft. also ist mir auch ein schaden entstanden.

naja ich warte mal ab was der händler noch anzubieten hat. er wird sich die nächsten tage melden.

gruß

rd

am 11. Januar 2011 um 15:38

überlege dir - vielleicht auch mit blick auf die juristerei - was den händler der ganze stress kosten wird und verlange 50% ,-)

wenn dieser kleine (fehlende) eintrag nach den AGB vom BMW solche Auswirkungen hat (kenne mich damit nicht aus) dann ist das schon sehr ärgerlich.

Zitat:

Original geschrieben von YETI

Zu einen wäre ich erstmal vorsichtig mit der Bezeichnung Betrug in Verbindung mit der Nennung des Namens. Das kann schnell nach hinten losgehen. Zum anderen hat der Händler den Fehler ja eingesehen und bietet dir von sich aus eine Lösung an. Ausserdem ist dir durch die unkorrekte Angabe ja kein Schaden entstanden. Der Wagen läuft und der Service wurde gemacht. Halt nicht bei BMW - ärgerlich. Aber hier von Betrug und Anwalt zu sprechen ist doch ein bischen mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Also lass den Threadtitel von einem Mod ändern und einige dich mit dem Händler auf etwas wo beide Seiten mit leben können.

Als Deutscher muss man nicht immer gleich zum Anwalt rennen ;)

Greetz

Tim

Hallo Tim,

wenn aber der Eintrag im Serviceheft bei einem Kulanzantrag fehlt geht von seiten BMW auch nichts, also wenn schon BMW Premium Selection, dann sollten die dazu gehörenden Punkte auch erledigt bzw. kontrolliert sein, schlussendlich bezahlt man für den Status "BMW Premium Selection" auch.

Meine Meinung !

Gruß

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 22:43

Zitat:

Original geschrieben von Joebli

Zitat:

Original geschrieben von YETI

Zu einen wäre ich erstmal vorsichtig mit der Bezeichnung Betrug in Verbindung mit der Nennung des Namens. Das kann schnell nach hinten losgehen. Zum anderen hat der Händler den Fehler ja eingesehen und bietet dir von sich aus eine Lösung an. Ausserdem ist dir durch die unkorrekte Angabe ja kein Schaden entstanden. Der Wagen läuft und der Service wurde gemacht. Halt nicht bei BMW - ärgerlich. Aber hier von Betrug und Anwalt zu sprechen ist doch ein bischen mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Also lass den Threadtitel von einem Mod ändern und einige dich mit dem Händler auf etwas wo beide Seiten mit leben können.

Als Deutscher muss man nicht immer gleich zum Anwalt rennen ;)

Greetz

Tim

Hallo Tim,

wenn aber der Eintrag im Serviceheft bei einem Kulanzantrag fehlt geht von seiten BMW auch nichts, also wenn schon BMW Premium Selection, dann sollten die dazu gehörenden Punkte auch erledigt bzw. kontrolliert sein, schlussendlich bezahlt man für den Status "BMW Premium Selection" auch.

Meine Meinung !

Gruß

so sehe ich es mittlerweile auch. werde morgen mittag mit meiner rechtsanwaltshotline reden.

hab mir auch überlegt, dass ich den kompletten service der gemacht wurde noch einmal vom AH machen lasse auf deren kosten. somit hätte ich den offiziellen eintrag im bordbuch.

gruß

rd

Hallo,

welcher Service ist denn da "unter der Hand" gemacht worden? Wenn Du ihn jetzt nachträglich durchführen läßt, wäre der Intervall dann überzogen? Das ist ja die Frage, um die es sich dreht, denn Kulanz kannst Du sehr wahrscheinlich vergessen und ob die Gebrauchtwagenversicherung nicht herumzickt, wenn die lückenhafte Historie auffällt, ist auch die Frage. M.E. ist es ein erheblicher Unterschied, ob es der für Bremsflüssigkeit oder Ölservice war. War es der Ölservice, hast Du bei Motorproblemen u.U. ein Problem mit der Versicherung, war die Bremsflüssigkeit, zahlen die für Schäden an den Bremsen nicht - aber wann geht sowas mal kaputt? Du verstehst schon, wo ich hin will ;-)

Ich würde von einer Lösung alleine mit dem Händler absehen und in München nachfragen, wie man sich dort zu der Sache stellt. Die entscheiden im Zweifelsfall ja auch über die Kulanzleistungen und die verhandeln im Notfall auch mit der Europlus (ist die als Verlängerung angeboten worden oder eine andere? Die EP hat im vierten Jahr 250,- SB pro Schadensfall!), wenn es Probleme mit der Schadensübernahme gibt.

Mann, was ein Durcheinander, unzweifelhaft wieder ein Beleg für die tollen Gebrauchtwagengütesiegel und den Kauf beim tollen Markenhändler. Die verdienen anscheinend echt sehr gut an vorgegaukelter Sicherheit. :-/

Kantholz

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