Betrug beim Autokauf
Hallo zusammen,
habe vor nem halben Jahr nen Audi A4 Avant 1,8 T Quattro mit Tuning, Bj 1996 gekauft.
Jetzt war ich beim Dekra und er hat mir einige Mängel vorgelegt.
Eines der Mängel ist so gravierend, dass es gar nicht von mir sein kann.
Der Fahrzeugschemel vorne rechts und links ist durchgerostet und mit einer Masse verdeckt worden.
Der Typ vom Dekra meinte, dass die Verostung schon älter sei und nicht nur innerhalb von einem halben Jahr sein kann. Der Verkäufer hat mir nichts über diese Verostung gesagt.
Dies gilt doch als versteckte Mängel beim Verkauf oder nicht? Wie kann ich dagegen angehen. Hat jemand von euch solche Erfahrungen gemacht und wie habt ihr da gehandelt?
Könnt ihr mir Tipps und eure Erfahrungen geben?
Ich danke euch.
ErDuur
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32 Antworten
Hallo, ist der Verkäufer ein Händler oder ein Privatman?
Das zählt als "Arglistige Täuschung" und noch hinzu hast du den Wagen erst ein halbes Jahr. Das heist du hast die 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
So viel wie ich weis, kannst du den Kaufvertarg anfechten oder du läst den Mangel auf kosten der Garantie beheben.
Ich habe das Auto von Privat gekauft.
Wie issn das mit der Gebrauchtwagengarantie? Gilt das auch bei Privat? Wie lange gilt es, 1 oder 2 Jahre?
Wenn im Kaufvertrag solche Klausen wie "Gekauft wie gesehen" oder "Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung" drin stehen hast du keine Garantie.
Sollte derartiges nicht drin stehen hast du glück und der private Veräufer muss dir 1 Jahr Gewährleistung geben.
Aber wenn du sagst, dass der Mangel absichtlich überdeckt wurde und du beim Kauf nicht drauf hingewiesen wurdest, ist es "Arglistige Täuschung"
Hi,
also meines Wissens kann man auch bei Privatkauf bis zu 3 Jahre nach dem Kauf, auf arglistig verschwiegene Mängel Ansprüche stellen. Man muss halt nur stichfest Beweiße haben.
Gruß Ex
P.S. eine kurze Rechtsberatung wäre der beste Weg.
Wir haben den Kaufvertrag von ADAC "Privat an Privat" benutzt.
http://www.motorroller-info.de/ADAC.pdf
Darin steht nichts über den entdeckten Schaden und wurde auch nicht nachträglich eingetragen.
Zählt die vorgedruckte Passage über die Haftung als Haftungsausschluss des Verkäufers oder hätte er noch was schriftlich hinschreiben müssen?
Das beste ist noch, das der Verkäufer selber KFZ-Mechaniker Meister ist.
Hallo,
vergiss erst einmal den Begriff Garantie.. Die hast du von Privat sowieso nicht (auch nicht vom Händler, außer explizit abgeschlossen) und die bringt in dem Fall auch nichts.
Der wichtigere Punkt heißt "Gewährleistung". Diese ist beim Kauf vom Händler Pflicht und nicht ausschließbar, kann jedoch auf ein Jahr reduziert werden. Müssen wir aber auch nicht näher darauf eingehen, da Privatkauf..
So, und jetzt wird´s interessant. *g*
Beim Privatkauf ist eine Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ausschließbar und das wird so auch in jedem halbwegs vernünftigen Kaufvertrag stehen. Das heißt du hast prinzipiell keinerlei Gewähleistungsansprüche, falls ein Defekt auftritt.
Das heißt aber nicht, dass man dir nun andrehen kann, was man will. Ein verschwiegener Vorschaden hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit arglistiger Täuschung - falls dieser Vorschaden nachweisbar bekannt gewesen sein muss.
Nur kann ich aus deiner Beschreibung nun nicht entnehmen, dass es sich um einen Vorschaden aus Unfall o.ä. handelt? Verrostete Bauteile sind meines Wissens wohl nicht angabepflichtig
Kurzum: Handelt es sich schlicht um Alterserscheinungen oder Nachrüstbauteile, die aufgrund mangelnder Qualität langsam wieder abfallen, so hast du m.E. keine Chance. Handelt es sich um eine schlechte Reparatur eines Unfallschadens/Vorschadens, der nicht genannt wurde, besteht Regressmöglichkeit.
In jedem Fall würde ich dir aber eine Rechtsberatung bei einem Anwalt empfehlen (ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung, ansonsten vergiss das ganze gleich wieder). Wenn du ihm ausführlich darlegst, wie die Situation bestellt ist, wird er dir schnell sagen, welche Möglichkeiten dir offen stehen - oder auch nicht.
Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von ExpeDitor
Hi,
also meines Wissens kann man auch bei Privatkauf bis zu 3 Jahre nach dem Kauf, auf arglistig verschwiegene Mängel Ansprüche stellen. Man muss halt nur stichfest Beweiße haben.
Gruß Ex
P.S. eine kurze Rechtsberatung wäre der beste Weg.
Ja das ganze Verjährt nach 3 jahre aber ich hate es von der Gebrauchtwagengarantie.
@ErDuur
Das mit der Garantie tut nichts mehr zur Sache, den es liegt Arglistige Täuschung vor.
Ich hoffe du hast eine Kfz-Rechtsschutzversicherung, den um einen Anwalt wirst du nicht herumkommen wenn du den Vertrag anfechten willst.
Zitat:
Original geschrieben von Fortur
Wenn im Kaufvertrag solche Klausen wie "Gekauft wie gesehen" oder "Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung" drin stehen hast du keine Garantie.
Sollte derartiges nicht drin stehen hast du glück und der private Veräufer muss dir 1 Jahr Gewährleistung geben.
Aber wenn du sagst, dass der Mangel absichtlich überdeckt wurde und du beim Kauf nicht drauf hingewiesen wurdest, ist es "Arglistige Täuschung"
so weit ich weiß braucht der Privatverkäufer selbst ohne Kaufvertrag keine Garantie oder Gewährleistung geben.
Nur eben bei arlistiger Täuschung ist Wandlung oder Minderung möglich. Die arglistige Täuschung nachzuweisen kann extrem schwierig werden. Wie meine Vorredner schon sagten: Ohne Rechtschutzversicherung würde ich da nicht rangehen!
Ich hatte vor etlichen Jahren einmal einen Rechtsstreit nach Kfz-Privatverkauf. Der zog sich 2 Jahre hin mit 2 höchst aufwändigen Gutachten und 4 Verhandlungen sowie 10 Anwaltsbesuchen. Der Schriftverkehr füllte einen Aktenordner. Eine teure Sache, habe zum Glück gewonnen (als Privatverkäufer).
ein 96er A4 ist auch einfach nicht mehr genug wert, dass es sich lohnen würde.
Wenn das jetzt ein 1 oder 2 Jahre alter wagen wäre, dann wär der Nachweis der arglistigen Täuschung auch leichter.
Vielleicht hatte der voherige Besitzer schon einen Unfall.
Ein Auto vom KFZ Mechaniker kaufen ist meistens nicht gut
Die behandeln nämlich ihr eigenes Auto meistens schlecht und reparieren dürftig, wie du vermutlich festgestellt hast.
Was ist den bitte ein Fahrzeugschemel?
Ist der Agregateträger links und rechts durchgegammelt? Wenn ja Anwalt, und danach Gutachter.
Deswegen fahre ich beim Autokauf während der Probefahrt zur dekra und lass ihn checken.
Ähm ist es nicht so das selbst WENN bei einen KV der Verkäufer als Privatmann keine Gewährleistung geben muss, ich halte es sogar für möglich das, wenn er sagt er weiß nix davon (weil das Auto nur kurze zeit in seinem besitzt war usw).
Ich würde auf jeden fall zum Rechtsanwalt gehen sofern du ne Rechtsschutz hast, wenn du keine hast vergiss es einfach, am ende kannste für das Geld ein anderes Auto kaufen.
Was ein Fahrzeugschemel würde mich auch juken
Ein Fahrzeugschemel iss der Agregratenträger, dass den Motor usw auf der Karosserie hält. Die iss links und rechts gerostet. Wenn die mal durchbricht, dann liegt der komplette Motorraum aufm Boden. So hat es mir der Typ vom Dekra erklärt.
Ich habe mit einem Rechtsanwalt gesprochen und er meinte:
Der Verkäufer kann für den Schadenwiedergutmachung verantwortlich gemacht werden, d.h. er muss den Schaden reparieren lassen. Werkstatt nach seiner Wahl und nicht nach meiner Wahl.
ODER
Er überweist mir den Betrag für die Reparaturkosten.
ODER
Er bezahlt mir das Geld, dass ich ihm für das Auto bezahlt habe, abzügl. der von mir gefahrenen Kilometer, wieder zurück und bekommt dafür das Auto wieder zurück.
Den letzten Punkt möchte ich eigentlich nicht, dafür häng ich zu sehr an dem Audi.
Der Rechtsanwalt meinte ich soll dem Verkäufer einen Brief per Einschreiben mit Rückschein mit der Forderung zur Reparatur des Schadens mit einer Frist von 10 Tagen schicken. Das hab ich jetzt gemacht und muss jetzt mal abwarten ob was zurück kommt.
So einfach wird das nicht. Er wird bestimmt auch einen Anwalt aufsuchen mit der Aussage, dass er dies nicht gewusst hat. Und dann geht es los mit der Warterei, Gutachten hin oder her... Am Ende wirst du auf den Schaden sitzenbleiben (vermute ich mal).
Zitat:
Original geschrieben von Elfride
So einfach wird das nicht. Er wird bestimmt auch einen Anwalt aufsuchen mit der Aussage, dass er dies nicht gewusst hat. Und dann geht es los mit der Warterei, Gutachten hin oder her... Am Ende wirst du auf den Schaden sitzenbleiben (vermute ich mal).
Das denk ich mir, dass er sich auch nen Anwalt aufsucht, aber ich kann es doch net einfach so hinnehmen und ja toll sagen oder?
Ich bin mir bewusst, das die Sache sich lang hinausziehen kann. Ich bin bereit! :-)