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Betrug beim Autokauf?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 22. August 2010 um 9:21

Guten morgen alle zusammen...

Ich bräuchte mal euren Rat, also...

Ich habe letzte Woche einen Audi A3 für meine Freundin angeschaut, bin den auch Probe gefahren…keine Geräusche etc, nichts!!! Das Auto lief ganz normal, gestern haben wir das Auto abgeholt. Ist von einem Privaten Verkäufer, bzw. ein gewerblicher der im Auftrag dessen das Auto verkauft hat.

Also gestern das Auto geholt, ca. 70km gefahren, dann Geräusche aus berreich Kettenspanner.

Mir ist die karre dann während der fahrt ausgegangen. Und sprang au nicht mehr an!!!

Hörte sich aufjedenfall garnet gut an, fast nach Motorschaden.

Habe gleich den Verkäufer angerufen, zum glück hatte der einen Hänger und ist gekommen die karre hohlen.

Als er kam und das Auto auflud sagte er, das hätte er sich schon fast gedacht.

Das ist doch betrug?

Was habe ich für rechte bei einem privatkauf?

Er sagte er schaut sich am Montag gleich das Auto an, und versucht mit dem ex-besitzer auszuhandeln das ich das Geld wieder bekomme!

Falls alles reißt, hätte ich gerichtlich eine Chance?

Habe 4 Zeugen die das gehört haben, als er das sagte.

Hoffe ihr könnt mir einen Rat geben…

Danke schon mal und Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. August 2010 um 15:51

Ich wollte ja nur eure Meinung dazu hören, egal ob Ford, Audi oder VW.

Gruß danijel23

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Hallo,

es kommt darauf an, ob der Vertrag zwischen dir und der Privatperson besteht oder dir und dem Händler.

Beim Händler ists kein Problem, der muss eine Gewährleistung geben.

Bei privat wirds schwieriger. Wenn du unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft hast, mußt du nachweisen, dass arglistige Täuschung vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer von dem Mangel wußte oder wissen mußte und es dir verschwiegen hat.

Das wird auf jeden Fall nicht einfach und kaum ohne Anwalt und Gericht durchsetzbar sein, wenn der Verkäufer sich querstellt.

Themenstarteram 22. August 2010 um 9:31

Der Vertrag besteht zwischen mir und der Privatperson. Als der Händler gestern das auto hohlte, und sagte das er sich das schon fast gedacht hat. Also ich das ist schon täuschung?

Ich denke bei einer solchen aussage wusste er das etwas nicht stimmt!

Gruß

Mit wem hast du denn den Kaufvertrag geschlossen, wer ist dein anderer Vertragspartner? Der Vorbesitzer (also Privatverkäufer), oder der "Zwischenhändler" (also einer mit angemeldetem Gewerbe)?

Wenn's der Vorbesitzer sein sollte, und im Kaufvertrag dazu noch ausdrücklich jegliche Gewährleistung/Garantie usw. ausgeschlossen ist, könnte es schwer werden mit Regreßansprüchen. Es sei denn, du kannst ihm arglistige Täuschung nachweisen (also ein gravierender Mangel, den der Verkäufer bei Verkaufsabschluß nachweislich wusste, aber verschwiegen hat), wobei die Beweislast dann bei dir liegt, dass der Schaden bei Abholung bereits vorgelegen hat und nicht erst auf den Überführungs-km eingetreten ist.

Wenn's ein gewerbetreibender Händler ist, stehen die Chancen besser. Da greift dann die gesetzlich geregelte Gewährleistung.

Aber da müsste man genauer die Verkaufs-Details kennen, um den Einzelfall beurteilen zu können. Das hier ist nur eine grundsätzliche Meinung dazu, wie es sich normalerweise verhält.

Zitat:

Original geschrieben von danijel23

 

Der Vertrag besteht zwischen mir und der Privatperson. Als der Händler gestern das auto hohlte, und sagte das er sich das schon fast gedacht hat. Also ich das ist schon täuschung?

Ich denke bei einer solchen aussage wusste er das etwas nicht stimmt!

Gruß

Das Problem dabei ist, dass du mit dem Händler, der das sagte, keinen Vertrag hast. Mit dem eigentlichen Fahrzeugkauf hat der nichts zu tun (der hat dir höchstens ein "fremdes" Auto übergeben, evtl. noch für den Privatverkäufer das Geld eingenommen, mehr nicht), deswegen ist sein Kommentar dabei auch nicht primär wichtig, höchstens als Zeuge, wenn's zu einem juristischen Tauziehen zwischen dir und dem Privatverkäufer kommen sollte.

Wenn durch die Aussage des Händlers dem Privatverkäufer nachgewiesen werden kann, dass er genau diesen eingetretenen Schaden schon beim Verkaufsabschluß gewußt haben muss, könntest du "gute Karten" haben. Theoretisch zumindest. Wenn der bis dahin (und das kann sich zuweilen sehr in die Länge ziehen) das Geld von dir schon ausgegeben hat, und auch sonst bei dem nichts zu holen (pfänden) ist, bleiben es allerdings "schlechte Karten", und recht hohe Kosten, auf denen du zusätzlich noch sitzen bleibst. Aber das ist 'ne Sache, die du wohl nur mit Hilfe eines darin kompetenten Anwalts durchziehen solltest.

Themenstarteram 22. August 2010 um 9:40

Im Kaufvertag steht der opi dem das Auto gehört hat, der händler hat noch bevor ich das auto geholt hab, den termostat gewechselt, dann gestern am telefon als er kam ganz merkwürdig. Ob ich da durch ne ortschaft durch wäre, weil da ne öllache ist. Und ob unter dem auto öl ist, also als ob er was wusste!! Das ist der händler der jedoch im Auftrag der privatperson verkauft hat!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von danijel23

Das ist der händler der jedoch im Auftrag der privatperson verkauft hat!

Gruß

Derjenige, der im Kaufvertrag als Verkäufer namentlich genannt ist, ist dein Vertragspartner, sonst keiner.

Da kommt's -wie gesagt- drauf an, ob das eine Privatperson ist (und was dann bei einem Privatverkauf im Vertrag als Gewährleistung/Garantie ausformuliert ist), oder ein gewerblicher Händler. Und dieser, dein Vertragspartner ist derjenige, an den du dich wenden mußt. Wer da sonst noch seine Hände im Spiel hatte, ist dabei unwesentlich.

Alles andere: siehe oben

Themenstarteram 22. August 2010 um 10:20

Also bleibt mir sozusagen nichts anderes ürbrig als den motor zu zerlegen und den mist selber auszubaden? Wie kann man nur so viel pech haben?

Danke euch...

Zitat:

Original geschrieben von danijel23

Also bleibt mir sozusagen nichts anderes ürbrig als den motor zu zerlegen und den mist selber auszubaden? Wie kann man nur so viel pech haben?

Danke euch...

doch , der Gang zum Anwalt und demnächst schlauer sein, Rückgaberecht vereinbaren, Garantie vereinbaren , Rechtschutzversicherung abschließen :rolleyes:

Faule Geschichte . Ab zum Anwalt. Der Händler (nicht !der Verkäufer) wußte von einem Schaden /evtl auftretendem Schaden.Um eine ? Reparatur (teuer ?) zu umgehen Karre abgestossen. Da der Händler dies scheinbar nicht übernehmen wollte , Verkauf durch privat wie gesehen !;)

Alles reine Vermutung....das ist kein Pech das riecht schon nach B......

Klopf dem Besitzer doch mal auf die Füsse , Einschaltung eines Gutachters /Anwalt etc pp. Vielleicht knickt er ein....

Zitat:

Original geschrieben von sushis

Faule Geschichte . Ab zum Anwalt.

Klopf dem Besitzer doch mal auf die Füsse , Einschaltung eines Gutachters /Anwalt etc pp. Vielleicht knickt er ein....

Das sollte besser gleich sein Anwalt übernehmen, der dem (Privat)Verkäufer -als Vertragspartner- gegenüber souverän, fachkompetent und nachdrücklich auftritt. Der vom Verkäufer zwischengeschaltete Händler könnte ein wertvoller Zeuge sein.

Der Anwalt wird auch nach Prüfung der Sach- und Rechtslage beurteilen können, ob und inwieweit die Chancen erfolgsversprechend sind. Das ist ja nicht unwichtig im Hinblick auf die anfallenden Kosten, die -zunächst einmal- zu Lasten des Auftraggebers (Mandanten) gehen.

Theoretisch könnte der eigentliche "Betrüger" auch der Händler sein. Bei Gebrauchtwagen gehen immer mehr Händler dazu über einen Wagen nicht mehr offiziell in Zahlung zu nehmen sondern nur noch im Auftrag zu verkaufen. Damit umgehen sie die vorgeschriebene Gewährleistung und der private Auftraggeber kann diese ausschließen.

Ich würde als erstes ein ruhiges Gespräch mit dem Händler und/oder Verkäufer führen und zum Anwalt gehen, wenn diese beiden sich völlig unkooperativ zeigen.

Sobald das Wort Kundenauftrag steht ist dem Händler die Gewährleistung zu heiß und dem Kunden sollte so ein Kauf auch zu heiß sein.

Falls der Vorbesitzer sich weigert, kostenlos den Mangel zu beseitigen oder die Ware zurückzunehmen, musst Du ob mit oder ohne Rechtschutz zum Anwalt. Da der Schaden ja unmittelbar nach der Fahrzeugübergabe auftrat, gibt es gewisse Chancen, die zu beurteilen bedarf es eines Anwalts.

Gutes Gelingen Peter

Hi Leutz,

P2Welt schreibt ein erfahrener Anwalt kann das beurteilen ob es sich lohnt was zu unternehmen.

Also entweder hat P2Welt noch nie einen Anwalt gebraucht oder bisher mehr Glück als sonst was gehabt, denn ich kenne keinen Anwalt der auf ein Geschäft verzichtet und ehrlich abrät was zu machen. Je länger sich die Mandanten streiten, umso mehr Kohle verdient er doch.

Nun nochmal zum eigentlichen Thema, Fakt ist Du hast von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung gekauft und bist wohl auch in keinem Rechtsschutz. Bisher wissen wir alle nicht was Du gezahlt hast, daher ist erst mal ab zu wägen lohnt da überhaupt ein Rechtsstreit, desssen Ausgang ja fraglich ist.

Und außerdem seltsam finde ich auch, dass Du ( der Thread Ersteller ) schreibst, dann muss ich eben den Motor auseinandernehmen und mich selbst dran machen. Also gehe ich mal davon aus, daß Du Ahnung vom Auto hast, dann würde ich mir ( je nachdem was gezahlt wurde ) den ganzen Stress mir Anwalt/Gericht gar nicht machen.

Andererseits frage ich mich, wie kann jemand, der sich auskennt so etwas passieren, dann muss man doch bei Probefahrt was merken oder sich auch Auto auf Bühne genau ansehen ???

Schon Shit, wenn etwas so läuft, aber wenn Du es nicht gemerkt hast, wieso unterstellst Du dann den anderen dass sie was wußten ?

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

P2Welt schreibt ein erfahrener Anwalt kann das beurteilen ob es sich lohnt was zu unternehmen.

Also entweder hat P2Welt noch nie einen Anwalt gebraucht oder bisher mehr Glück als sonst was gehabt, denn ich kenne keinen Anwalt der auf ein Geschäft verzichtet und ehrlich abrät was zu machen. Je länger sich die Mandanten streiten, umso mehr Kohle verdient er doch.

Mach dir doch keine unnützen Gedanken um/über meinen Anwalt. Der verdient bestimmt sein gutes Geld, aber er ist dabei so intelligent, dass er dem Mandanten (wenn er keine Aussicht auf Erfolg sieht) auch ganz klar davon abrät, weiterzumachen und dadurch nur nutzlos Geld auszugeben, um sich dann hinterher noch mehr zu ärgern. Da sind ihm zufriedene Mandanten, die seine Aufrichtigkeit schätzen und deshalb bei Bedarf auch gern wiederkommen lieber, als sie nur auszunehmen, und danach nie wiederzusehen. Daher wohl auch sein guter Ruf und reger Zuspruch.

Aber das müssen wir hier jetzt nicht vertiefen, hier in diesem Threath geht's um was anderes.

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