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BETRUG beim Autokauf

BMW 3er
Themenstarteram 21. Juli 2012 um 6:37

Hallo an alle,

ich habe mir vor ca. zwei Wochen einen BMW 3 Touring FL (E91) mit ca.70000 km von einem Herren gekauft, welcher in einer großen bekannten Firma tätig ist und das Fahrzeug als Dienstwagen nutzte. Das Fahrzeug sieht sehr gepflegt aus. Es hatte auch ein Scheckheft mit Einträgen von einem BMW Vertragshändler.

Gestern habe ich den BMW Vertragshändler angerufen um das alles nachzuprüfen.

Dann der Schock:

Der letzte Eintrag im Scheckheft ist 03/12 mit 70000 Km und im Computer des Vertragshändlers sind es 160.000 Km.

Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde den Herren Anzeigen.

Es kommt noch ein Problem dazu. Da der letzte Halter im Fahrzeugbrief diese große Firma ist und diese auch im Kaufvertrag steht war es für mich einfach nur logisch und ich habe garnicht nach dem Namen dieses Herren gefragt.

Was könnte ich noch tun und hat irgendjemand schon solche Erfahrungen gemacht?

Ich habe mich sooo auf das Fahrzeug gefreut und nun das.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Pauloo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MZ-DJ-1970

Bin auch einmal reingefallen ! Ausgerechnet bei einem renomierten Händler bei mir vor Ort . Beschwerde meinerseits wurde vom Verkaufschef und dem Mitarbeiter abgeschmettert (so auf die Art was ich denn wolle) ! Habe ich halt meinen "neuen" von einem Händler in 200 Km Entfernung gekauft !!!

Also der damalige Händler hat Dich übern Tisch gezogen ,und zur Rache hast Du Dein Neues Auto 200 Km entfernt gekauft.

Wow

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am 21. Juli 2012 um 7:12

hmmm, sieht man einem Wagen nicht auch 160.000 Km an (Pedale, Lenkrad, Schaltknauf, Steinschläge allgemein oder auch die Bremsen, Reifen-DOT, Sitze etc.), so meine Erfahrung :confused:

Was sagt der TÜV Bericht bzw. das ganze Serviceheft (dies muss ja komplett gefälscht sein) :confused:

Hast denn überhaupt mal mit dem/r Verkäufer/Firma gesprochen bevor du erst mal einen Anwalt aus eigener Tasche beauftragst?

Fragen über fragen :)

Sprich mit dem Verkäufer und wenn das nichts bringt der Firma.

Der Verkäufer war sicher der Fahrer des Fahrzeugs und hat es dann von seinem Arbeitgeber gekauft nach Ablauf der üblichen Haltungsdauer von 3 oder 4 Jahren.

VG,

L

Innerhalb von 14Tagen hast du ein Rückgaberecht ohne angaben von Gründen.

Zitat:

Original geschrieben von kirschi_RV

Innerhalb von 14Tagen hast du ein Rückgaberecht ohne angaben von Gründen.

Wie kommst denn auf sowas?

Als ich mein BMW beim Autohaus gekauft habe, hat mich der Verkäufer darauf hingewiesen.

14Tage Rückgaberecht, die ersten 200KM frei, die mehr Kilometer müssen natürlich bezahlt werden.

Kann jetzt natürlich sein, da ich einen Premium Selection gekauft habe, das es daher kommt, aber wenn ich mich genau erinnere, hatte ich bei meinem Z4 der kein Premium Selection war, auch diese Option.

Also wenn er das auto im internet bestellt hat und ihm vor die tuere gestellt worden ist, stimmt das sogar mit den 14 tagen rueckgaberecht.

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom

Also wenn er das auto im internet bestellt hat und ihm vor die tuere gestellt worden ist, stimmt das sogar mit den 14 tagen rueckgaberecht.

:D dann ja ;)

@Kirschi, selbst mit PS hast kein Rückgaberecht sondern ein Umtauschrecht....

Zitat:

Original geschrieben von Pauloo

Hallo an alle,

ich habe mir vor ca. zwei Wochen einen BMW 3 Touring FL (E91) mit ca.70000 km von einem Herren gekauft, welcher in einer großen bekannten Firma tätig ist und das Fahrzeug als Dienstwagen nutzte. Das Fahrzeug sieht sehr gepflegt aus. Es hatte auch ein Scheckheft mit Einträgen von einem BMW Vertragshändler.

Gestern habe ich den BMW Vertragshändler angerufen um das alles nachzuprüfen.

Dann der Schock:

Der letzte Eintrag im Scheckheft ist 03/12 mit 70000 Km und im Computer des Vertragshändlers sind es 160.000 Km.

Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde den Herren Anzeigen.

Es kommt noch ein Problem dazu. Da der letzte Halter im Fahrzeugbrief diese große Firma ist und diese auch im Kaufvertrag steht war es für mich einfach nur logisch und ich habe garnicht nach dem Namen dieses Herren gefragt.

Was könnte ich noch tun und hat irgendjemand schon solche Erfahrungen gemacht?

Ich habe mich sooo auf das Fahrzeug gefreut und nun das.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Pauloo

Du hast aber nicht rein Zufällig einen schwarzen 320d Touring mit M Paket bei der Firma AHG gekauft?

am 21. Juli 2012 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von Pauloo

Hallo an alle,

ich habe mir vor ca. zwei Wochen einen BMW 3 Touring FL (E91) mit ca.70000 km von einem Herren gekauft, welcher in einer großen bekannten Firma tätig ist und das Fahrzeug als Dienstwagen nutzte. Das Fahrzeug sieht sehr gepflegt aus. Es hatte auch ein Scheckheft mit Einträgen von einem BMW Vertragshändler.

Gestern habe ich den BMW Vertragshändler angerufen um das alles nachzuprüfen.

 

Dann der Schock:

Der letzte Eintrag im Scheckheft ist 03/12 mit 70000 Km und im Computer des Vertragshändlers sind es 160.000 Km.

 

Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde den Herren Anzeigen.

Es kommt noch ein Problem dazu. Da der letzte Halter im Fahrzeugbrief diese große Firma ist und diese auch im Kaufvertrag steht war es für mich einfach nur logisch und ich habe garnicht nach dem Namen dieses Herren gefragt.

 

Was könnte ich noch tun und hat irgendjemand schon solche Erfahrungen gemacht?

 

Ich habe mich sooo auf das Fahrzeug gefreut und nun das.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Gruß

Pauloo

zunächst mal nichts überstürzen !

Du hast 1x Scheckheft 70000km; 1x Händler Aussage 160.000km. Woher weißt du welches jetzt stimmt ???

...als erstes Zu dem Autohaus hin, wo der Service gemacht wurde. Vielleicht hat der Mitarbeiter beim Anruf den falschen Wagen ausgewählt. Oder der damalige Mitarbeiter hat einen falschen Km-Stand in den PC übernommen (beim damaligen Service).   Dazu würde ich behaupten, dass ein große (seriöse) Firma (privater Verkauf) keine Servicebücher fälscht. Im Hinblick auf Steuer, Abschreibung und Co. bringt der höhere Verkaufserlös wegen weniger KM auch nicht so viel.

Wie alt ist zB der Wagen? (um die Km besser einordnen zu können).

Also ab zum Händler und alle Einträge abgleichen !!!!   Da wirst mehr draus erkennen und deuten können, als von einem banalen Telefongespräch mit hohen "Fehlerquellen" ;)

...Dem Typen dessen Namen du nichtmal kennst, kannst du gar nichts. Vertrag ist mit der "großen bekannten Firma" zustande gekommen.

 

@kirschi_RV

es gibt keine Rückgabe oder Umtausch hier!!!  (gilt nur für sog Fernabsatzverträge).

WENN dein Händler das so dennoch einräumt kann es sein;  ist aber hööööchst ungewöhnlich und gilt nicht für alle. Zumindest hat KEIN anderer einen Rechtsanspruch darauf. (ergo auch bitte nicht eine (falsche) Info in der Form verbreiten ;))

 

@kirschi_RV

es gibt keine Rückgabe oder Umtausch hier!!!  (gilt nur für sog Fernabsatzverträge).

WENN dein Händler das so dennoch einräumt kann es sein;  ist aber hööööchst ungewöhnlich und gilt nicht für alle. Zumindest hat KEIN anderer einen Rechtsanspruch darauf. (ergo auch bitte nicht eine (falsche) Info in der Form verbreiten ;))

Okay ich habe nachgeschaut im Vertrag.

1. War nicht ganz richtig was ich geschrieben habe.

2.War aber auch nicht ganz falsch.

Zitat.

Der Käufer des BMW Premium Selection Fahrzeugs mit er Fzgnr. XXXXXX

hat einmalig die Möglichkeit, da Fahrzeug ohne Angaben von Gründen innerhalb von 5 Tagen nach Fahrzeugübernahme gegen preislich gleichwertiges Fahrzeug aus dem Angebot des verkaufenden BMW Vertragshändlers bzw Niederlassund zu tauschen oder zurück zu geben.

Bei diesem Umtausch handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers .........

 

 

am 21. Juli 2012 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von kirschi_RV

Innerhalb von 14Tagen hast du ein Rückgaberecht ohne angaben von Gründen.

Ist der größte Schmarrn, der so allgemein erzählt wird. Es gibt - kein - Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Es gibt allenfalls im Fernabsatzgesetz, welches hier aber nicht zutrifft, eine Widerrufsfrist... Ab und an bieten Händler von sich aus eine solche Frist an, aber bei Autos ist das eher unüblich, weil das Fahrzeug ja zugelassen werden muss und sofort mit einer weiteren Eintragung weiter an Wert verliert.

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom

Also wenn er das auto im internet bestellt hat und ihm vor die tuere gestellt worden ist, stimmt das sogar mit den 14 tagen rueckgaberecht.

Stimmt, aber ich glaube einen solchen Fall gibt es dann doch seeeeeeeeeeeeeeehr selten... :D

sofern das Auto tatsächlich mehr gelaufen hat, ist es verdammt egal, ob ein Rückgaberecht vorliegt. In dem Fall hat der jenige das Auto wegen Betrug immer zurückzunehmen

Zitat:

Original geschrieben von Eagle_86

sofern das Auto tatsächlich mehr gelaufen hat, ist es verdammt egal, ob ein Rückgaberecht vorliegt. In dem Fall hat der jenige das Auto wegen Betrug immer zurückzunehmen

Das zweifelt ja nun niemand an ;).

 

Ich bin ja keiner der gleich nach nem RA schreit, aber ehrlich? Wenn da so extrem und dreist getrickst wurde, würde "ich" nur noch über den RA mit dem Typen/Firma reden!

Ruhig Blut und kühlen Kopf erstmal bewahren!!

Ich würde gleich am Montag zu dem Händler und direkt Einsicht in seine Unterlagen zu der Fgst-Nr. nehmen. Und erst wenn sich dort auch nochmal die 160.000km bestätigen lassen, dann würd ich als nächstes gleich zum RA und ihm alles weitere übergeben und Dich da emotional rausziehen. Dann ist das ein reativ simpler Sachverhalt, bei dem dann für den Verkäufer die Luft sehr schnell sehr dünn wird und Dein RA erledigt den Job.

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