- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 6
- Betrug beim Autokauf
Betrug beim Autokauf
Ich habe mir im Juni 2014 einen VW Golf 6 zugelegt.
Bisher war ich eigentlich damit zufrieden, bis mir auffiel, dass die Stoßstange an der linken Seite ein Stück ab stand. Die Ursache dafür war, dass die Stoßstange nicht in der Schiene eingeclipst war.
Nachdem ich den Verkäufer kontaktiert hatte, wurde ich mit meinem PKW nach Schwalmstadt geordert um sich ein Bild davon zu machen. Nachdem das Autohaus meinte, dass dies im Toleranzbereich sei, war man nicht zu einer Nachbesserung bereit. Erst nachdem ich mich an die Presse gewandt habe, ist das Autohaus eingeknickt und man übernahm die Kosten. Dabei ist aufgefallen, dass der Golf einen Unfallschaden durch den Vorbesitzer hatte. Dieses wurde jedoch beim Kauf verschwiegen. Der Höhepunkt ist, dass man den Vorschaden in diesem Autohaus hat reparieren lassen und diese von dem Unfallschaden wußten. Der Vorbesitzer hat mir alle Unterlagen zu dem Unfall zugeschickt. (Kopierechnung, Fotos, Unfallhergang)
Was würdet Ihr für weitere Schritte einleiten?
Beste Antwort im Thema
Um den Schaden selbst geht es gar nicht, vielmehr um die fehlende Unfallfreiheit des Fahrzeugs.
Durch Nachbesserung kann keine Unfallfreiheit hergestellt werden.
Unfallfahrzeuge haben immer einen erheblich verminderten Wiederverkaufswert, der die hier in Rede stehende Wertminderung ganz wesentlich übersteigt.
An der Arglist des Verkäufers besteht - ausweislich der Ausführungen des TE i.V.m. der einschlägigen Judikatur - keinerlei Zweifel. Die Anfechtungsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Es müsste eine anwaltliche Pflichtverletzung darstellen, diese Anfechtung vorliegend nicht zu erklären.
Weswegen der TE keine Anzeige wegen des Verdachts eines Betruges zu seinem Nachteil stellen sollte, erschließt sich vorliegend nicht. Erledigt er das selbst, kostet es ihn nichts.
Das Autohaus wird er ohnehin nie wieder aufsuchen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen erfreuen den bzw. die rechtlichen Vertreter des Autohauses normalerweise sehr.
Erforderlichenfalls vorher eruieren, wie der/die zuständige Staatsanwalt/in derartige Angelegenheiten beurteilt.
Das kann bei Anzeigeerstattung zur Niederschrift in der Geschäftsstelle erfolgen.
Die kennen die Vorlieben/Abneigungen "ihrer" Staatsanwälte/innen.
Bei klarer Sachlage ist es ein Erfolg für die StA, der ohne Aufwand - en passant - mitgenommen werden kann.
Natürlich kann das Strafgericht ggfls. sogar einstellen.
Das Risiko hat der Anzeigeerstatter in Sachen dieser Größenordnung immer.
Wenn die örtliche Presse, unter Angabe des Aktenzeichens, Kenntnis davon erhält, ist wieder "eine Spalte" der Zeitung gefüllt. Derlei Unterlagen wecken z.B. bei VW etwas mehr Aufmerksamkeit.
Gleiches gilt für einen öffentlichen Prozeß, bei dem Pressevertreter anwesend sein dürfen.
Unterm Strich wird der TE wegen seiner bereits teilweise geschilderten Aufwendungen u.a. für den Erhalt des Fahrzeuges, keine Nutzungsentschädigung zu zahlen haben.
Das ist ein Rechenexempel.
Das muss hier im Thread nicht auf den Cent genau entschieden werden.
Dem TE sei angeraten, den Anwalt nur unter der Maßgabe zu bevollmächtigen, keine Vergleiche ohne seine schriftliche bzw. zu Protokoll des Gerichts gegebene Einwilligung schließen zu dürfen.
Normalerweise werden Vergleiche ohnehin nie über die Köpfe des/der Mandanten hinweg geschlossen.
Schlußendlich wird der TE berichten, wie es ausgegangen ist.
P.S.
Strafrechtliche und zivilrechtliche Seite pflegen voneinander unabhängig zu sein.
P.P.S.
Wenn sich ohne Termin im Vergleich geeinigt wird, entfällt die Terminsgebühr.
Absahneranwälte: Im Termin, in streitiger Verhandlung mit Vergleich bei Gericht.
Ähnliche Themen
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fcbfan55
Ich habe mir im Juni 2014 einen VW Golf 6 zugelegt.
sicher, dass es kein DeLorean war?
Spaß beiseite: Anwalt einschalten, dass ist ein klarer Fall von Betrug!
wieso interessiert sich die presse dafür ??
na ja wenn der schaden fachmännisch repariert wurde und dadurch keine wertminderung entstand, was solls ?? lass die stosta von denen richten, die nächste inspektion sollte aufs haus gehen ......
Es ist ein Unfallschaden der verschwiegen wurde. Ich nehm an, du hast eine 5-stellige Summe für das Auto investiert. Da ist es eine Frechheit, so etwas zu verschweigen! Auch wenn es vielleicht nur ein kleiner Schaden war, hat dich der Händler belogen. Und wenn man dem keinen Einhalt gebietet, wird es auch noch vielen anderen Kunden so gehen
Hey, ich würde auch sofort einen Anwalt einschalten.
Klar kann es sein das eventuell nur die Stoßstange beschädigt wurde, aber das weiß man ja nicht deswegen sollte ein Händler ja sowas angeben.
Ich würde dem Händler ein Servicegutschein in gewisser Höhe rausleiern. Da habt ihr beide mehr davon, als rumzustreiten.
Ich glaube das man hier mit Kanonen auf Spatzen schießt.
Wie hoch war denn der schaden am fahrzeug?
Einen kleinen parkrempler, oder einen Lackschaden muss man nicht zwangsläufig auflisten, geschweige denn als unfall deklarieren.
Wenn natürlich die Stoßstange ausgetauscht, oder das seitenteil komplett lackiert und instand gesetzt wurde, muss das schon angegeben werden.
Und im Juni 2014 hat er bestimmt kein Auto gekauft! Er meinte Juni 2013....
Warum verschweigst du uns denn den genauen Schaden und die Schadenshöhe, wo du doch sämtliche Unterlagen hast?
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Warum verschweigst du uns denn den genauen Schaden und die Schadenshöhe, wo du doch sämtliche Unterlagen hast?
genau mein erster Gedanke ^^
Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat, es müssen Blechschäden vorliegen und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen."
Wurde die Stossstange demontiert, lackiert und wieder montiert = kein Unfallwagen!
Wurde die Stossstange getauscht = Unfallwagen!
Hallo,
Ich meinte natürlich im Juni 2013 hatte ich den Golf gekauft.
Der Unfallschaden betrug 1300 EUR und es wurde der Kotflügel ausgetauscht, Stossstange lackiert, Unterbauleiste der Stossstange erneuert... etc.
Ich habe einen 5-stelligen Betrag gezahlt für den Gebrauchtwagen. Der Vertragspartner wußte von dem Unfall, der Vorbesitzer auch. Wie gesagt, ich habe die Beweise vorliegen.
Strafrechtlich ist eine Anzeige in die Wege geleitet worden und zivilrechtlich werde ich gegen den Vertragshändler vorgehen.
Hi,
auch wenn teile getauscht wurde ist es nicht Zwangsläufig ein Unfallwagen. Da die beschädigten teile alle Schraubbar waren ist es durchaus möglich das der Wagen rein rechtlich nicht als Unfallwagen zählt. Die Rechtssprechung ist da in deutschland nicht einheitlich.
Dennoch ist das ein schaden der meiner meinung nach anzeigepflichtig ist. Hast du mit dem Händler schon mal gesprochen ob der dir irgentwie entgegen kommt?
Die Wertminderung die bei so einem Unfall von einer Versicherung gezahlt wird beträgt sicher nicht mehr als 200-250€ eher weniger.
Ein ernstes Gespräch mit dem Geschäftsführer kann da effektiver sein als gleich mit gewetzten Messern (Anwalt und Anzeige) in den Krieg zu ziehen.
Strafrechtlich würde ich mir da auch nicht zuviel erwarten da wird nix bei rauskommen. Zivilrechtlich sieht es schon besser aus, ob du aber damit zufrieden sein wirst? Das wird unter umständen sehr langwierig und nervig für dich.
Was strebst du denn an,eine Ausgleichzahlung (wie gesagt das sind wenige hundert €) oder eine Rückabwicklung des Fahrzeugs?
Gruß Tobias
ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Gebrauchtwagen mit 2 Jahren für ca. DM 20.000 beim Händler gekauft, nach einem halben Jahr festgestellt, dass der Wagen einen Unfall hatte, er war beim Velassen einer Fähre vorne aufgeschlagen. Festgestellt wurde es nur, weil der Spoiler orginal genietet war und nun geschraubt.
Ich habe den Händler angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Das Auto war von ihm repariert worden. Er war sofort bereit, eine Wertminderung zu akzeptieren. Am nächsten Tag hatte ich einen (gedeckten) Scheck über DM 3.000 im Briefkasten. Er war Vertragshändler und ich habe nur gesagt, dass ich es an die Innung und den Hersteller melde, wenn er sich querstellt. Den Betrag hat er dann selbst gesagt und ich war einverstanden.
Falsch gedacht! Sobald ein "Blechschaden" vorliegt oder ein Teil (z.B. Stossstange) getauscht wurde, handelt es sich nach der heutigen Rechtsprechung um einen Unfallwagen.