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betrug beim autoverkauf

BMW 3er E36
Themenstarteram 11. Januar 2011 um 16:39

hilfe,

habe mein auto "verkauft", d.h. ich habe mit dem käufer auf vertrauensbasis mündlich und unter zeugen ausgemacht, daß er mir in den nächsten tagen nach dem kauf den kaufpreis von 2.200,- gibt (ich bin mit ihm weitläufig bekannt).

er hat mir einen formlosen kaufvertrag unterschrieben, in dem lediglich steht, daß er den kauf des wagens bestätigt, keine preisangabe, keine angabe zur übergabe der papiere und der schilder.

das ist jetzt schon 2 monate her. er hat mir den kaufpreis noch immer nicht übergeben und auch das auto nicht umgemeldet. ich kann jetzt den wagen noch nichtmal abmelden, da ich keine bestätigung für die übergabe der fahrzeugpapiere und -schider habe.

kann ich das geld einklagen?

was kann ich tun, um das fahrzeug möglichst schnell abgemeldet zu kriegen?

wäre sehr dankbar über antworten!!

Beste Antwort im Thema

Warum bitte gibst du Ihm, einem Fremden, alle Papiere, den Schlüssel und den Wagen, ohne Geld bekommen zu haben?

Das habe ich ja noch nie gehört :confused:

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Zitat:

Original geschrieben von trazzie

 

er hat mir einen formlosen kaufvertrag unterschrieben, in dem lediglich steht, daß er den kauf des wagens bestätigt, keine preisangabe, keine angabe zur übergabe der papiere und der schilder.

das war wahrscheinlich der fehler, das passiert dir nicht mehr. mobile.de hat gute kaufvertrag vordrucke.

hast du ihn schonmal angerufen? Was sagt er denn? vielleicht hat er einen finanziellen engpass?

am 11. Januar 2011 um 16:47

Wenn das Auto noch auf deinen Namen läuft, dann haftest du für jegliche Schäden, die an dem Auto oder mit dem Auto entstanden sind.

Ein Kaufvertrag, der rechtlich nicht abgesichert ist - selbst Schuld, definitiv, aber wenn es unter Zeugen geschehen ist, dann gehts noch mit Rechtsanwalt.

Ist der Brief noch bei dir? die Papiere? Schlüssel? dann ist es DEIN Auto.

Wenn der Kaufpreis nicht übergeben und das Auto nicht umgemeldet wurde, ist es meines erachtens deins.

Oder hol dir das Auto doch so zurück! Einsteigen wegfahren.

Wenn du den Brief noch hast, das Auto als vermisst melden.

Aber in jedem Fall zum Versicherungsvertreter oder zum Anwalt gehen.

Da hast du dir ein Eigentor geschossen

Gruss

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 16:53

ja, der fehler passiert mir nicht mehr...

hab des öfteren mit ihm telefoniert, er hat mir immer geschworen, daß das auto ausfuhrkennzeichen habe und er es ins ausland verkaufen wolle, und daß er mir dann das gelde geben will. das auto ist aber definitiv nicht abgemeldet und er will mich damit nur hinhalten, er hat nicht vor das auto weiterzuverkaufen.

einmal hat er gesagt, er hat stellt mir das auto wieder vor die tür, ich kanns zurück haben.

das wollte ich aber nicht. ich möchte, daß er mir den abgemachten kaufpreis bezahlt...

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 16:58

auto, schlüssel und papiere sind beim käufer.

ich habe lediglich den "kaufvertrag" und die mündlichen abmachungen.

kann ich den kaufpreis mit erfolg gerichtlich einklagen?

am 11. Januar 2011 um 16:58

Jetzt mal erlich. nimm lieber das auto zurück geld bekommst du sowieso keins. Hast du den noch die Papiere vom auto ???

*kopfschüttel* wie kann man so naiv sein?

Jetzt hast Du noch nicht mal mehr nen Nachweis, dass das Auto noch Dir gehört.

Er hat die Papiere und alles, das heißt, ihm gehört jetzt das Auto.

Viel Spaß, wenn die Strafzettel kommen...

 

Wende Dich schnellst möglich an die Zulassungsstelle und teil denen das mit. Und such Dir nen Anwalt. Ich schätze aber, das wird nicht gut für Dich ausgehen.

Halt uns mal auf dem Laufenden. Viel Glück!

am 11. Januar 2011 um 17:46

das mit den papieren hab ich überlessen.

 

Somit selber schuld. Auto weg, kohle weg. du kannst jetzt nur noch zusehen das das auto irgendwie abgemeldet wird.

Warum bitte gibst du Ihm, einem Fremden, alle Papiere, den Schlüssel und den Wagen, ohne Geld bekommen zu haben?

Das habe ich ja noch nie gehört :confused:

Moment mal, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist als erstes Mal auch ein Kaufvertrag und genauso gültig wie ein schriftlicher KV. Mit dem Nachweis und dem Ausschluss der Gewährleistung ist es halt schwieriger.

Und bei Strafzettel gibt es normalerweise einen Anhörungsbogen : Wird der Verstoß zugegeben--> Nein, Fahrer des Wagens blah, blah, blah, Unterschrift und zurück zur Bußgeldstelle.

Ich kanns nicht glauben das man so etwas wirklich macht. Mal so unter uns, wie du dich verhalten hast wolltest du ja beschissen werden. Oh man ich kanns immer noch nicht fassen was ich da gelesen habe. Sorry so d...... kann man doch nicht sein oder. Und sich zu trauen so etwas auch noch hier niederzuschreiben. Na ja aber ich wünsch dem TS trotzdem alles gute und ein noch höchst unwahrscheinlich gutes Ende. LG. :eek:

Ich glaube dem TE dürfte klar sein dass er Mist gebaut habt also haltet ihm dass doch net noch unter die Nase *kopfschüttel* Ich wünsche dir viel Erfolg im anstehenden Rechtsstreit :)

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 19:00

also, der mensch, dem ich das auto verkauft habe, war der langjährige freund meiner nichte und war bis vor kurzem sozusagen familienmitglied... . soviel zum thema "naivität" gegenüber "einem fremden".

und ich habe mich tatsächlich nicht an das forum gewandt, um mir solche dinge sagen zu lassen, sondern um nützliche und konkrete ratschläge zu einem möglichst schaden mindernden verhalten zu bekommen...

also, wenn mir jemand dazu behilflich sein kann, würde ich mich freuen.

Themenstarteram 11. Januar 2011 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28

Moment mal, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist als erstes Mal auch ein Kaufvertrag und genauso gültig wie ein schriftlicher KV. Mit dem Nachweis und dem Ausschluss der Gewährleistung ist es halt schwieriger.

Und bei Strafzettel gibt es normalerweise einen Anhörungsbogen : Wird der Verstoß zugegeben--> Nein, Fahrer des Wagens blah, blah, blah, Unterschrift und zurück zur Bußgeldstelle.

was muß nachgewiesen werden und was ist ein ausschluß der gewährleistung?

amsonsten danke für deine antwort.

schraub dem spinner einfach die nummernschilder ab. er wird sie als gestohlen melden müssen. jedoch kann nur der fahrzeuginhaber neue kennzeichen beantragen. entweder er meldet es dann mit dem kaufvertrag um und bekommt neue schilder, oder er müsste sich an dich wenden wegen der beantragung der schilder.

wenn er es auf seinen namen ummeldet bist du die hälfte des ärgers los, da du dir dann nur noch den kaufpreis holen musst.

gib 25% ab und es gibt typen die das sofort erledigen ;-))

(das alles soll keine aufforderung zu straftaten sein sondern nur eine anregung wie man vorgehen kann)

mfg onitp

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