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Betrug beim Autoverkauf
Guten Tag Leute, ich habe gerade ein Problem.
Folgendes ist passiert, im Juni habe ich mit meiner Freundin zusammen einen Kleinwagen mit frischem TÜV gekauft. Ich kenne mich "eigentlich" mit Autos aus, habe alles mögliche technische überprüft, jedoch hatte ich zu dem Zeitpunkt keine Möglichkeit unters Auto zu schauen und wir haben ihn wegen des neuen TÜVs gutgläubig gekauft.
Heute in einer Werkstatt beim Reifen-Wechsel kam das böse Erwachen. Der komplette Unterboden ist durchgerostet. Aber wirklich alles, sogar die Achsen und die massiven, tragenden Fahrwerksteile wie Querlenkeraufnahme usw. also das Auto ist Schrott. Die Schweller sind alle 2 cm dick gespachtelt.
Verkauft wurde das Auto von Privat, obwohl diese Person mir (leider nur mündlich) mitgeteilt hat, auch mit Autos zu handeln.
Ich weiß es ist nun 6 Monate her, aber diese Mängel sind so abartig, dass sie auch damals schon eindeutig gewesen sein mussten bei der HU, was mir auch die Reifenwerkstatt bestätigte. Außerdem haben wir erst seit 2 Wochen Winter/gesalzene Straßen. Also massive Stahlteile wie Achskörper, Querlenker usw. rosten nicht in 6 Sommer bzw. Herbstmonaten dermaßen durch, dass ich Angst haben muss meine Freundin baut einen Unfall damit. Das Auto wird jetzt stehengelassen.
Seht ihr hier irgendeine Möglichkeit, den Verkäufer dranzukriegen?
Was wäre bei euch die erste Anlaufstelle? Ausführender TÜV von damals? Verkäufer?
Ich danke euch vielmals
Beste Antwort im Thema
Ich seh es wie der Weihnachtsmann.
Auch unglaublich, was manche hier für Geschütze auffahren. Eigentlich hat er fast sein Geld reingefahren. Früher hat man bei solch alten Kisten pro Monat TÜV 100 DM bezahlt.
Kein Prüfer wird Dir jetzt sagen, der hätte aber vor 6 Monaten keinen TÜV bekommen dürfen. Am Ende übertreibst Du auch. Rost findet man immer, ob er gefährlich ist, das gilt es erst einmal beweiskräftig darzustellen.
Ein Unding. Für 800 € kann man auch nur was im Gegenwert von 800 € erwarten.
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97 Antworten
Wurde das mit der Spachtelmasse beim verkauf gesagt?
Verkäufer kontaktieren und auf Rücknahme bestehen und keinen Zweifel daran lassen daß man, dank Rechtsschutzversicherung, klagen wird und auch den TÜV-Prüfer (wegen Gefälligkeits-Hauptuntersuchung) mit in's Boot holen wird.
PS. Wenn RSV vorhanden würde ich das dann auch so durchziehen.
Gruß Metalhead
Welches Auto - Bj. Preis,...? spielt auch noch mit ein um eine Aussage zu machen.
Polo BJ98, knapp 800€ mit wenig km nachweisbar, das mit der Spachtelmasse wurde nicht gesagt, aber der halbe Schweller besteht eigentlich daraus. RSV ist vorhanden und ich habe auch keine Hemmung da zum Anwalt zu gehen. Ich kenne auch einen TÜV-Prüfer, den ich um Rat bat. Dieser meinte ich soll bei dem TÜV auf dem Teppich stehen und fragen was da los war.
Kaufvertrag ist vorhanden und die Unterlagen suche ich später raus.
Bin mir bisher nur unschlüssig in welcher Reihenfolge ich genau vorgehen soll. Echt blöd gelaufen
PS: Ich weiß 800€ ist für die meisten nicht viel, für meine Freundin, die in Ausbildung ist und hart dafür gespart hat aber sehr ärgerlich!
Täte mal zuerst zum TÜV Prüfer und mit dem aktuelen Prüfbericht Konfrontieren.
Als nächstes zum Verkäufer.
Dann kommt es noch darauf an was im KV steht?
Vermute mal: Im Prinzip bist Du auf den Konsens mit dem Verkäufer angewiesen. Rechtlich meist schwierig - den was darf man von einem Auto dieser Preisklasse erwarten? Daß es noch 6 Monate od. doch noch 1 Jahr fährt?
Um ein paar Hunderter weniger werden solche Autos zum Schlachten verkauft - so gesehen hilft da nur eines: Genau hinsehen bevor man kauft. Im Zweifel einen Sachkundigen Mitnehmen bzw. auf Unterbodenbeschau bestehen. Ein TÜV bericht sagt da nicht unbedingt soviel und den Beweis daß dies vor mehr als 6Mo. auch schon so war zu erbringen - wird schwer.
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht. Sehe aber da keine gr. Hoffnung!
Ich denke da ist die beste Strategie noch: Miteinander Reden - als Streiten!
Zitat:
@buggyfisch88 schrieb am 11. Dezember 2017 um 17:08:15 Uhr:
Polo BJ98, knapp 800€ ...
Ach so, dann ziehe ich meine Aussage zurück (@grilli9 danke für den Einwand).
Warum kauft man sowas ohne drunter zu schauen? (daß der TÜV-ler sich da auf Glatteis begibt steht auf einem anderen Blatt). Bei dem Streitwert werden sich auch Anwälte nicht um das Mandat reißen.
Gruß Metalhead
Ich würde, bevor ich irgendwelche rechtliche Schritte einleiten, mir eine Kostenübernahme-Garantie von der RSV einholen (schriftlich). Denn Du solltest einer schlechten Sache nicht noch gutes Geld nach werfen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Die Situation bei Kauf von privat ist immer risikobehaftet für Dich als Käufer, und Du als Antragsteller musst dem Käufer nachweisen, dass er Dich uebers Ohr gehauen hat.
Andererseits bist Du 6 Monate mit dem Auto gefahren. Hast Du in der Zeit etwas rein gesteckt ? Wenn nein, dann hast Du im Worst Case jetzt einen Wertverlust von ca. 130€/Monat gehabt. Da kannst Du wirklich nicht meckern, falls die Sache ergebnislos für Dich ausgeht.
Zitat:
@cockie_1 schrieb am 11. Dezember 2017 um 17:24:07 Uhr:
Ich würde, bevor ich irgendwelche rechtliche Schritte einleiten, mir eine Kostenübernahme-Garantie von der RSV einholen (schriftlich). Denn Du solltest einer schlechten Sache nicht noch gutes Geld nach werfen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar a Schuhe.
Ob die nach Prüfung und fast Aussichtsloser Lage die Kosten übernimmt ist fraglich.
Im Moment ist ja nicht einmal sichergestellt ob der TE im Recht ist!
Das letzte Zünglein ist noch: Was stand im KV?
Naja also ich finde, egal ob ein Auto 700 kostet, oder von mir aus 1500. Es wurde ja NICHT als Bastlerfahrzeug verkauft, sondern Scheckheftgepflegt, in obenrum tadelloser Optik und eben mit frischem TÜV. Klar hätte ich auch eine Unterbodenschau bestehen müssen, das war ein Fehler von mir. Dennoch sehe ich in den geschilderten Fakten ein Auto, dass länger als 6 Monate hält. Die gleichen Mängel wären auch schon VOR 6 Monaten eben beim TÜV aufgefallen, da kann jeder sagen was er will.
Bei mechanischen defekten kann der TÜV ja sagen "zu dem Zeitpunkt der HU war alles ok", aber bei so gravierenden Durchrostungen kann davon ja nicht die Rede sein.
Ich hoffe die Sache geht gut aus.
Wie gesagt: Zuerst mal beim TÜV Prüfer anklopfen und dann od. gleichzeitig beim VK.
Dann kann man immer noch weitersehen.
Also wenn der TÜV frisch war, die Optik top und alles scheckheftgepflegt,da fragt man sich doch schon, warum der Wagen dann fuer 800 € über den Tisch ging (alleine die HU hat 100 € gekostet). Jetzt wissen wir es :-)
Ja, hinterher ist man immer schlauer
Ich geb Bescheid, was rauskommt. Danke mal soweit
Der Preis ist halt immer der Anlass für den Aufwand. Bringt nichts Gutachten, Anwalt, und alles in Auftrag zu bringen, was mehr als den Wert des Fahrzeugs in Beschlag nimmt.
Ich würde auch erstmal den Gang zum TÜV raten.
Auch wenn es keine offizielle Verbindlichkeit zur Haftung gibt, ist der TÜV oft sehr kulant. Zumal diese bei sowas intern sehr viel ärger bekommen können.
Danach würde ich dann sehr seriös aber mit harter Front den Verkäufer kontaktieren.
Du kannst die Sache vergesen, sorry die Zeit ist auch
ins Land gegangen und für 800€ kannst froh sein das er fährt.
Auch von den geschrei was manche hier gern mit den
Anwalt anzetteln, sollte man ganz sachte machen.
Erstens ist der Streitwert Peanuts, zweitens ist eine
Deckungszusage der Rechtschutzversicherung fraglich,
falls überhaupt vorhanden, drittens kann man schnell
bei der Versicherung rausfliegen, wenn es den angeblich
zu unökonomisch mit ihren Beitragszahler wird.
Verbuch das ganze als Lehrgeld.
Den Prüfern von DEKRA, TÜV und Co faule
Plaketten kleberei nachzuweisen ist fast Unmöglich.
Viele Dinge sind einfach ermessens Sache, was für
Prüfer A ein No go, ist für Prüfer B noch Ok.
Und wenn zwischen HU/Verkauf über ein
halbes Jahr vergangen ist sorgt das bei Justiz,
Prüfern und Verkäufer nur für ein müdes Lächeln.
Gut gepfuschte Rostkosmetik sieht ein Prüfer auch nicht
unbedingt und auch einen mehr oder minder
unbedarften Verkäufer fällt dies dan eben auch selten auf,
was Vorbesitzer xy zusammengeschustert hat.
Den Begriff Betrug sollte man auch generell
sparsam gebrauchen, Verleumdung kommt
oft schnell aus der Gegenrichtung zurück.
@Didi95: Wie würde denn eine Kulanz des TUEV aussehen ? Rückerstattung der Gebühr für HU ?