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Betrug beim Kauf?

BMW 3er E36
Themenstarteram 25. Februar 2017 um 14:31

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass mein im Mai 2015 gekaufter Gebrauchtwagen von Privat einen Unfallschaden hinten links gehabt hat inklusive Nachlackieren und Nachspachteln.

Im Kaufvertrag steht "kein Unfallschaden" und als Zusatz noch "ein leichter Eindruck hinten links". Mit einem leichten Eindruck hat das Ganze aber irgendwie nichts zu tun.

Kennt sich irgendjemand damit aus, ob man hier überhaupt noch irgendwas machen kann oder eh alles rechtens war/ist und man nicht von einem Betrug sprechen kann? KAnn man das auch als arglistige Täuschung deuten, denn schließlich wussten sie ja, dass da etwas war. Und wenn das Lackdichtemessgerät dort einen Wert von über 700 zeigt, dann ist das ja jetzt keine Kleinigkeit oder?

Ich bin ratlos :(

Danke

Stefan

Beste Antwort im Thema

Da der Wagen von Privat gekauft wurde ist vieles hinfällig. Nach der Höhe der Rechnung zu urteilen wird es sich um einen Bagatellschaden handeln. Die Unterlagen sind beim Kauf mit übergeben worden. Und im Kaufvertrag ist ein entsprechender Eintrag der einen Bagatellschaden beschreibt. Da jetzt nach 18 Monaten Betrug zu vermuten kann ich nicht nachvollziehen.

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Die Frage ist ob du nachweisen kannst das der Verkäufer davon Kenntnis hatte. Denn dann kannst du eventl. was wegen arglistiger Täuschung und Wertminderung machen.

Was ist mit leichter Eindruck hinten links genau gemeint?

Wie groß oder wie gestaltet sich denn genau der Schaden.

Ich denke da kannste nach knapp 2 Jahren nen Haken dran machen...

Mmmh - als Laie würde ich das so verstehen: kein Unfallschaden bedeutet kein Bagatellschaden und Bagatellschäden haben soweit ich das weiß, wohl eine Wertgrenze, die mir nicht exakt geläufig ist, aber irgendwo um die 500,- € zu finden sein dürfte. "Unfall" bedeutet hier mechanische Einwirkung. "Leichter Eindruck" ist langläufig als leichte Delle zu verstehen, die ein Beulendoktor oder Karosseriebauer für weniger als die besagte Bagatellgrenze entfernen könnte. Da aber offensichtlich trotz Reparatur immer noch der "leichte Eindruck" vorhanden ist, würde ich persönlich von einem nicht vollständig reparierten Unfallschaden ausgehen. Nun fährst Du den Wagen aber bereits fast zwei Jahre... Ich kann mir vorstellen, dass je nachdem, von wann der Schaden datiert, es schwer festzustellen sein könnte, ob der Schaden vor oder nach dem Kaufdatum eingetreten und repariert worden ist... Sprich doch einfach erstmal mit dem Verkäufer, was er dazu sagt - evtl. kommt ihr ja zusammen

Im Mai 2017 ist das zwei Jahre verjährt also bald

Die Verjährung bei sowas beginnt erst aber der Kenntnisnahme. Hat hier nichts mit Gewähr zu tun.

Hier geht es um Betrug bzw. arglistige Täuschung und das ist ne andere Baustelle.

Die Frage bleibt die Beweisbarkeit das der VK von dem Schaden Kenntnis hatte oder nicht. Er muss nicht mal Verursacher gewesen sein, spielt keine Geige.

Themenstarteram 25. Februar 2017 um 17:57

Okay, das sind schon einmal viele hilfreiche Informationen.

Schlagt mich oder lasst es, aber ich habe in den Unterlagen von meinem Kauf nun eine Rechnung von November 2004 in einer Höhe von ca. 700€ gefunden, in der steht, dass die Seitenwand hinten links und die Kofferklappe lackiert und (nicht mit Neuteilen) instandgesetzt wurden.

Solch Arbeiten spiegeln ja nun nicht den Effekt eines "leichten Eindrucks" wider oder wie seht ihr das? Ich weiß, dass ich damals besser darauf hätte achten sollen und die Unterlagen in Ruhe anschauen, aber das ist nun mal leider passiert.

Ich denke auch, ich sollte vielleicht erst einmal versuchen so Kontakt mit denen aufzunehmen, aber für mich ist das ganz klar ne Täuschung und der Wiederverkaufswert ist so ja mal gleich um etliche Tausend € im Keller (wenn man nix macht).

Ach man

Du hast die Rechnung beim Kauf erhalten, also kann von Täuschung keine Rede sein.

Themenstarteram 25. Februar 2017 um 20:38

Das ist doch unerheblich. Im Kaufvertrag steht "unfallfrei mit leichtem eindruck" und das stimmt ja nun nicht also ist es getäuscht, was den Vertrag betrifft!

Wenn du doch sagst, dass das "unerheblich" ist, weißt du doch, was du zu tun hast. Anwalt, Gutachter, volles Programm...

Ob ein Richter das letztlich genauso sieht, bleibt abzuwarten. Ich würde bei einer derartigen mitübergebenen Quittung eben keine Täuschungsabsicht erkennen. Aber nichts ist unmöglich - Urteile zu diesem Themenkomplex sind eben immer Einzelfallentscheidungen.

Wenn man die Zustandsbeschreibung deines Fahrzeugs im letzten Thread liest, ergibt sich durch eine gemachte Heckbeule wohl eher ein Wertverlust von wenigen Hundert statt "etlichen Tausend" Euro. Ich dachte zunächst, es geht um einen M3 mit originalen 20.000km :):D

Du hast die Unterlagen bekommen und trotzdem nen Kaufvertrag unterschrieben der deiner Meinung nach falsche Angaben enthält. Das ist weniger betrug als eigene Dummheit. Klingt vielleicht hart, aber zumindest wird dir sowas nicht nochmal passieren. Und steh wenigstens dazu und versuch nicht noch irgendwie Kohle aus der Sache rauszuholen.

Moment mal. Langsam angehen lassen. Beschreib doch mal was genau in der Rechnung drin steht. Steht da nur Lackierarbeiten? Das hat ja noch nichts mit Unfallschäden zu tun.

 

Du musst

A) beweisen dass definitiv ein Unfallschaden vorliegt und nichts anderes. Ich habe hinten links auch komplett nachlackieren lassen weil erhebliche Kratzer dran waren und kein Unfall.

B) erst einmal den Händler ansprechen bevor du zum Anwalt gehst. Sonst trägst du die Anwaltskosten wenn der Händler sofort einlenkt; er muss ja erst die Möglichkeit haben zu reagieren.

 

Wenn ein Unfallschaden vorliegt muss der Händler trotzdem dafür gerade stehen. Unerheblich ob er davon wusste. Aus rechtlicher Sicht sind Autohändler ein professionelles KFZ Gewerbe welches über Kentnisse im KFZ Bereich mitbringen muss um eben genau solche Fälle ausschließen zu können.

 

Da der Wagen von Privat gekauft wurde ist vieles hinfällig. Nach der Höhe der Rechnung zu urteilen wird es sich um einen Bagatellschaden handeln. Die Unterlagen sind beim Kauf mit übergeben worden. Und im Kaufvertrag ist ein entsprechender Eintrag der einen Bagatellschaden beschreibt. Da jetzt nach 18 Monaten Betrug zu vermuten kann ich nicht nachvollziehen.

Arglistige Täuschung bleibt arglistige Täuschung, egal ob Gewerbe oder Privat, spielt keine Rolle rechtlich gesehen.

Hier sehe ich aber das Problem das sehr wohl im Kaufvertrag drin steht das was an der Stelle gemacht wurde oder was soll "ein leichter Eindruck" bedeuten.

Nachlackierungen sind keine Unfallschäden, auch eine leichte Beile ist noch lange kein Unfallschaden, hier kommt es auf die Größe und Umfang des Schadens an.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2017 um 18:26:15 Uhr:

Die Verjährung bei sowas beginnt erst aber der Kenntnisnahme. Hat hier nichts mit Gewähr zu tun.

Hier geht es um Betrug bzw. arglistige Täuschung und das ist ne andere Baustelle.

Die Frage bleibt die Beweisbarkeit das der VK von dem Schaden Kenntnis hatte oder nicht. Er muss nicht mal Verursacher gewesen sein, spielt keine Geige.

Die Verjährung beginnt mit Abschluss eines Handelsgeschäft mit Rechnungsstellung und endet nach 2 Jahren, bzw mit Ablauf des Jahres indem die Zweijahresfrist endet. Verjährung hat nichts mit Baustelle oder Gewährleistung zu tun. Es geht lediglich um einen Zeitraum während dem du den Rechnungsbetrag aus einem Handelsgeschäft gerichtlich einklagen kannst. Das heisst nichts anderes als dass du nach der Verjährung gerichtlich gar nichts mehr unternehmen kannst. Selbst wenn eine Rechnung noch unbezahlt ist. Basta. Gesetzestext kann ich dir nach liefern.

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