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Betrug BMW Autohaus (2 Unfälle wurden vertuscht)

BMW 3er
Themenstarteram 30. Juli 2013 um 18:09

Hallo zusammen.

Im Januar 2010 habe ich in einem BMW Autohaus in Nordrhein Westfalen einen 320 D Touring gekauft.Der Autoverkäufer musste Unfallwagen ankreuzen,da beim Vorbesitzer Stosstange und Kühler getauscht wurden.Zeugin beim Autokauf war meine Verlobte.Nun ist letztes Jahr im Sommer hinten rechts am Radkasten eine Rostblase zum Vorschein gekommen,worauf der Werkstattmeister meinte dass dies unnormal sei und man auf einen schlecht reparierten Unfallschaden schliessen könnte.Eine Lackdichtenmessung brachte dann auch das Ergebnis.Ich hab daraufhin ein Vollgutachten im Auftrag gegeben was einen starken Frontschaden mit beiden Airbagauslösungen usw .aufdeckte.Schaden bei Unfall 1 war demnach um die 12000 Euro.Richtbank da Rahmenverformung gehörte dazu.Mein Anwalt schrieb Vorbesitzer und Autohaus an,worauf der Vorbesitzer den Unfall einräumte.Der Witz ist aber dass es noch einen 2.Unfall gab der eine Nachfrage bei der Internationalen Versicherungsauskunft ergab.Auch diesen gab der Vorbesitzer zu.Das Autohaus im Gegenzug meinte der müsse bei mir entstanden sein.Vom Autohaus war bis zu diesen Zeitpunkt keine Kooperation o.ä zu erwarten.

Klage ist eingereicht und Mitte September 2013 ist Verhandlung.Vom Autohaus kommt keiner und die Anwälte vom Vorbesitzer sind meiner Seite als Streithelfer beigetreten.Mein Anwalt meint, dass es vor allem auf die Aussage meiner Verlobten ankommt.

Mein Anwalt besteht auf Rückabwicklung wegen 2 fachen Betruges und verschwiegener Unfallschäden.

Was meint Ihr ? Zurückgeben oder eine Entschädigung erstreiten und das Auto weiterfahren,wobei es als Privatperson nahezu unverkäuflich sein dürfte.

Danke und Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 30. Juli 2013 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von eugen

Mir wären es die 4000€ nicht Wert. Und Ruhe würde es mir auch nicht lassen, also auf Wandlung bestehen.

Was man gerne hätte und was man im Endeffekt zugesprochen bekommt, sind leider 2 Paar Stiefel.

Sicherlich wäre eine Wandlung die beste Alternative für den TE. Wie viel wird ihm aber in dem Fall für die Nutzung abgezogen??? Schließlich fährt der TE seit 3,5 Jahren mit dem Fahrzeug. Was soll denn da noch übrig bleiben? Das Fahrzeug ist Bj. Aug. 2006, der Zeitwert beläuft sich in unfallfreiem Zustand auf ca. 10 t Euro. Mit den jetzt bekannten Vorschäden wird der Zeitwert mit Sicherheit auch nicht unter 8500 Euro fallen. Was ist also besser?????

 

Des Weiteren kann man viel spekulieren, wenn man die genauen Einzelheiten nicht kennt:

-was wurde im Kaufvertrag vermerkt? Nur, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder wurden die Beschädigungen genau aufgelistet (Stoßstange/Kühler)??

-wie alt war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs?

-wie hoch war der Kaufpreis?

-war der Verkäufer auch die Person, die das Fahrzeug Inzahlung genommen hat?

-hat der Vorbesitzer die Unfallschäden bei Abgabe ans Autohaus genau angegeben? Ist er noch im Besitz des Kaufvertrags??

Ich gehe davon aus, dass es auf einen Vergleich hinauslaufen wird, das machen die Gerichte in solchen Angelegenheiten sehr gerne. Wenn sich der Verkäufer nicht saudumm anstellt, wird es wohl fast unmöglich sein, ihm einen vorsätzlichen Betrug nachweisen zu können. Man kann für den TE nur hoffen, dass er einen engagierten RA hat.

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Ist die Frage ernst gemeint? Du würdest tatsächlich in Betracht ziehen das Auto zu behalten???

VG,

L

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 18:21

Mein Anwalt zieht es ab einer gewissen Entschädigung in Betracht.Es gibt da wohl eine Formel wo ich ca.4000 Euro vom Kaufpreis wieder bekomme müsste.Ich bestehe aber auf Wandlung.

Dein Anwalt muss mit dem zweifach gef***** Auto auch nicht in der Gegend rumfahren sondern Du!!!!!!

Mann oh Mann....

Zitat:

Original geschrieben von popolecker

...Was meint Ihr ? Zurückgeben oder eine Entschädigung erstreiten und das Auto weiterfahren,wobei es als Privatperson nahezu unverkäuflich sein dürfte.

....

Weg damit!

 

Mir wären es die 4000€ nicht Wert. Und Ruhe würde es mir auch nicht lassen, also auf Wandlung bestehen.

am 30. Juli 2013 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von eugen

Mir wären es die 4000€ nicht Wert. Und Ruhe würde es mir auch nicht lassen, also auf Wandlung bestehen.

Was man gerne hätte und was man im Endeffekt zugesprochen bekommt, sind leider 2 Paar Stiefel.

Sicherlich wäre eine Wandlung die beste Alternative für den TE. Wie viel wird ihm aber in dem Fall für die Nutzung abgezogen??? Schließlich fährt der TE seit 3,5 Jahren mit dem Fahrzeug. Was soll denn da noch übrig bleiben? Das Fahrzeug ist Bj. Aug. 2006, der Zeitwert beläuft sich in unfallfreiem Zustand auf ca. 10 t Euro. Mit den jetzt bekannten Vorschäden wird der Zeitwert mit Sicherheit auch nicht unter 8500 Euro fallen. Was ist also besser?????

 

Des Weiteren kann man viel spekulieren, wenn man die genauen Einzelheiten nicht kennt:

-was wurde im Kaufvertrag vermerkt? Nur, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder wurden die Beschädigungen genau aufgelistet (Stoßstange/Kühler)??

-wie alt war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs?

-wie hoch war der Kaufpreis?

-war der Verkäufer auch die Person, die das Fahrzeug Inzahlung genommen hat?

-hat der Vorbesitzer die Unfallschäden bei Abgabe ans Autohaus genau angegeben? Ist er noch im Besitz des Kaufvertrags??

Ich gehe davon aus, dass es auf einen Vergleich hinauslaufen wird, das machen die Gerichte in solchen Angelegenheiten sehr gerne. Wenn sich der Verkäufer nicht saudumm anstellt, wird es wohl fast unmöglich sein, ihm einen vorsätzlichen Betrug nachweisen zu können. Man kann für den TE nur hoffen, dass er einen engagierten RA hat.

am 31. Juli 2013 um 5:09

Nun ja, zur rechtlichen Seite sag ich jetzt mal nix, da wird der Anwalt schon wissen was er tut. Man sollte aber nicht vergessen, dass der gewerbliche Verkäufer auch nicht pauschal für alle Vorschäden haftet. Schon gar nicht für welche, von denen er gar nichts weiß und die er nicht ohne weiteres hätte erkennen müssen. Ob und wie weit sich das im Einzelnen auswirkt, lassen wir jetzt am besten mal außen vor.

Woher aber bitte weiß der TE, dass von der Gegenseite keiner zur Verhandlung erscheinen wird? In dem Fall gibt es ein Versäumnisurteil nach Antragsumfang. Was Besseres kann einem gar nicht passieren.

Prinzipiell wäre Wandlung aber die sinnvollste Alternative gewesen - wenn man den Mangel kurz nach dem Kauf bemerkt hätte. Jetzt nach über 3 Jahren wäre der Nutzungsabzug aber wahrscheinlich höher, als der Mindererlös für den vorausgegangenen Unfallschaden.

Ich darf Euch nämlich versichern, dass ein fachgerecht reparierter Unfallschaden dieser Höhe vom Gericht unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und der Laufleistung weit weniger dramatisch gesehen wird, als manche hier meinen mögen. Das Auto ist nicht plötzlich unverkäuflich oder nur noch die Hälfte wert. Wenn das Gericht hier einen Minderwert von 1800 bis 2200 Euro annimmt, ist der TE schon gut bedient.

Bei einer Wandlung interessiert das übrigens keinen mehr. Da zählt nur der Ursprungskaufpreis und der in Ansatz zu bringende Nutzungsabzug, welcher nach über 3 Jahren schon heftig ausfallen dürfte. Kommt im Prinzip einem billigen Verschleudern des Wagens gleich.

So oder so - es ist und bleibt Schei*e... :D

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Prinzipiell wäre Wandlung aber die sinnvollste Alternative gewesen - wenn man den Mangel kurz nach dem Kauf bemerkt hätte. Jetzt nach über 3 Jahren wäre der Nutzungsabzug aber wahrscheinlich höher, als der Mindererlös für den vorausgegangenen Unfallschaden.

Ich darf Euch nämlich versichern, dass ein fachgerecht reparierter Unfallschaden dieser Höhe vom Gericht unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und der Laufleistung weit weniger dramatisch gesehen wird, als manche hier meinen mögen. Das Auto ist nicht plötzlich unverkäuflich oder nur noch die Hälfte wert. Wenn das Gericht hier einen Minderwert von 1800 bis 2200 Euro annimmt, ist der TE schon gut bedient.

Sehe ich exakt genau so.

Wichtig wären noch Angaben zum Kaufpreis und die durch Dich zurückgelegten km.

Da der Wagen ja scheinbar bis heute gut gelaufen ist (?) sehe ich den ganzen Fall übrigens weit weniger dramatisch ...ärgerlich natürlich, aber angesichts des heutigen vermuteten Zeitwertes würde ich es bei einer Entschädigung belassen.

Nur am Rande, was ist denn diese "internationale Versicherungsauskunft"? Und wie hast Du TE, da Infos über Vorschäden erhalten? Fahrgestellnummer?

am 31. Juli 2013 um 7:21

Interessante Geschichte... dachte den Autohäusern kann man vertrauen, aber da war ich wohl bisschen naiv.. Wollte nächstes Jahr mein Bmw eigentlich auch beim BMW autohaus kaufen.

am 31. Juli 2013 um 7:51

Ja, interessante Geschichte, ist mir ebenso ergangen:

- BMW Autohaus in NRW

- Angeblich nur ne Tür ins Auto gekommen wegen Parkkratzer

- Nach einem halben Jahr habe ich per Zufall entdeckt, dass der Wagen komplett nachlackiert ist, beide Türen und der Kotflügel neu

- Das Autohaus wusste von nichts

- Schlussendlich kam heraus, dass der Unfall sogar im verkaufenden Autohaus repariert wurde

- Gott sei Dank hatte ich mir neben dem Hinweis Unfallwagen auch den Schaden wie besprochen notieren lassen im Kaufvertrag

Fazti: Beschissen wir man überall, seis privat, vom Fähnchenhändler oder sogar vom Markenhändler. Übrigens interessiert sich BMW keinen Deut für die Geschäftspraktien seiner Markenhändler, zumindest in meinem Fall.

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 8:38

Mich hätte eine Lackdichtenmessung und eine Abfrage bei der internationalen Versicherungsauskunft vor mehr Schaden bewahrt.

Die Unfallschäden bei meinem PKW wurden in den BMW Autohaus wo er an mich weiter verkauft wurde repariert und vom Vorbesitzer auch angegeben.

auf jedenfall zurück geben...

 

ganz einfach..

 

wenn ich ein auto unfallfrei kaufe, sollte er es auch sein..

 

bei parkrempler oder steinschlagmotorhaube sag ich nix, aber bei 12000€ schaden, da ist schon viel kaputt..

 

gruß

Zitat:

Original geschrieben von olibolli

auf jedenfall zurück geben...

 

ganz einfach..

 

wenn ich ein auto unfallfrei kaufe, sollte er es auch sein..

 

bei parkrempler oder steinschlagmotorhaube sag ich nix, aber bei 12000€ schaden, da ist schon viel kaputt..

 

gruß

Eingangspost 2. Zeile steht, dass es als Unfallfahrzeug verkauft wurde

mist, des hab ich wohl überlesen...

 

tja, dann ist doof ;)

 

danke und gruß

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