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Betrug in der Werkstatt?

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 13:38

Hallo, ich hatte mein Auto mit einem Maschinenschaden in einer VW Werkstatt zur Reparatur gegeben. Die Werkstatt meinte daraufhin, dass ein Steuerteil defekt sei und tauschte es aus. Ohne Erfolg, danach meinte die Werkstatt es sei ein anderes Zündungsteil und tauschte das auch aus. Das war aber auch nicht der Grund. Daraufhin wurden mir 2 weitere Reparaturen angeboten mit angeblich defekten Teilen. Da wir nun schon bei fast 2000 Euro angekommen waren habe ich den Wagen zu einer anderen Werkstatt gebracht. Die haben den Fehler sofort erkannt und behoben.

Meine Frage ist nun, muss ich die Rechnung von der unfähigen, ersten Werkstatt vollständig bezahlen? Die Hälfte habe ich überwiesen für die Diagnose. Aber muss ich das erfolglose unprofessionelle Rumbasteln auch bezahlen?

Beste Antwort im Thema

Hallole zusammen

Wenn ich mich richtig erinnere besagt

das BGB inhaltlich folgendes :

Ist ein Auftrag , in diesem Fall die

Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so

ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte

Zustand also ein Funktionales Fahrzeug

wieder Hergestellt ist so besteht wegen

nichtdurchführung der Vereinbarten

Vertragsleistung kein Anspruch des

Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten

Rechnungsbetrages.

Quelle:

WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB

Normalerweise sollte die Werkstatt die

Verbauten Neuteile so diese nicht für den

Schaden ursächlich sind wieder ausbauen

denn sie hat keinen Rechtsanspruch

auf Bezahlung des Bauteils.

Wenn die Werkstatt diese Teile haben

will so müßen die diese Teile wieder durch

die originalteile ersetzen, und zwar auf

eigene Kosten.

Der Auftraggeber ist soweit mir bekannt ist

verantwortlich das die Werkstatt die Teile

zurückbauen kann , muß also das Fahrzeug

bereitstellen.

Sonnst könnte der Tatbestand der Unterschlagung

greifen.

Der Text in Rechnugsvordrucken beinhaltet

meist den Hinweis das verbaute Bauteile bis

zur entgültigen Bezahlung Eigentum der

Werkstatt bleiben, das ist rechtens und

daher muß die Werkstatt die möglichkeit

erhalten Ihre Teile wieder zu demontieren

und den Originalzustand herzustellen.

Es kann ja nicht sein wenn ich ein Geräusch

höre weil zB ein Radlager defekt ist das mir

die Werkstatt eine neue Bremse hinten

einbaut oder gar ein Neues Differential

weil die meinen es sei die Ursache.

Wenn vorne was Rappelt den Motor tauschen

obwohl nur eine Verkleidung im Radlauf ein

Geräusch auslöst.

Leider ist es gängige Praxis das Werkstätten

erst nach erhalt des Rechnungsbetrages das

Fahrzeug rausgeben was nach neuester

Rechssprechung auch nicht mehr zulässig ist.

Mein Tipp zur Richtigen Vorgehensweise ist

folgender :

Vor Auftragserteilung sollte der Auftraggeber

im Schriftlichgen Auftrag den er unterschreibt

festhalten das Schadteile zur Befundung ins

Fahrzeug gelegt werden,Gleiches gilt für

Tauschteile. Macht die Werkstatt dies dann

nicht so hat sie gegen die Sorgfaltspflicht

verstoßen und haftet für die demontierten

Teile bzw deren Ersatz.

In Beisein eines Mitarbeiters oder auch allein

vor bezahlung der Rechnung mache ich eine

Probefahrt um festzustellen ob der mangel

nun behoben ist oder nicht. Ist er das nicht

verbleibt das Fahrzeug in der Werkstatt

bis der Mangel behoben ist.

So kann auch sichergestellt werden das

fälschlich verbaute Teile zurückgebaut werden

können, bzw das ein Dritter ein Bauteil das

defekt sei soll überprüft.

Diese Vorgehensweise betreibe ich seit Jahren

mit viel Erfolg und der akzeptanz der Werkstatt.

Ich möchte den Kollegen von dieser Werkstatt

nicht unterstellen etwas anstößiges zu tun aber

geltende Rechtslage ist eben so.

Dies schafft gegenseitiges Vertrauen was auch

Kundenbindung ist.

Das Smartcenter Esslingen hat zur Fehlersuche

an meinem kleinsten vier Tage gearbeitet, bezahlt

mußte aber nur der Fehlersuchaufwand von Zwei

Stunden + die Reparatur und das Material.

Klare Vorgehensweise, Klare Rechnungsstellung

und die Zeit der demontage und montagearbeiten

die nicht zielführend waren wurde von der Werkstatt

übernommen. Die sehen mich auch wieder, klasse

Laden.

Jol.

22 weitere Antworten
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22 Antworten

Du solltest ein Auto niemals in eine Werkstatt geben und einen nicht bekannten defekt eigenständig beheben lassen, ohne Rücksprache zu halten. Die tauschen dann einfach oft wild drauf los. Ich würd an deiner Stelle unter vorbehalt zahlen und dann an die Kfz Innung wenden. Wenn es nicht an den Teilen lag sollen die die halt wieder ausbauen und du zahlst nur die Diagnose.

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 14:27

Ich hatte mit der Werkstatt schon vereinbart, dass die vorher sagen was kaputt ist und was es kostet. Das haben die auch gemacht. Nur es waren immer die falschen Sachen, die die repariert haben. Das ist ja das ärgerliche. Ich muss mich doch bei der Fehlersuche auf das Urteil einer Audi-Werkstatt verlassen können oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Prototypenbau

Ich muss mich doch bei der Fehlersuche auf das Urteil einer Audi-Werkstatt verlassen können oder nicht?

Oben stand noch VW Werkstatt ^o) Naja, wenn du dem Tausch der Teile zugestimmt hast, bin ich mir nicht mehr sicher, die könnten ja theoretisch auch einen Defekt gehabt haben und ich glaube nicht, dass die die Altteile aufbewahren. Hättest wohl erstmal den Rat von mehreren Werkstätten einholen sollen.

Hallole zusammen

Wenn ich mich richtig erinnere besagt

das BGB inhaltlich folgendes :

Ist ein Auftrag , in diesem Fall die

Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so

ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte

Zustand also ein Funktionales Fahrzeug

wieder Hergestellt ist so besteht wegen

nichtdurchführung der Vereinbarten

Vertragsleistung kein Anspruch des

Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten

Rechnungsbetrages.

Quelle:

WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB

Normalerweise sollte die Werkstatt die

Verbauten Neuteile so diese nicht für den

Schaden ursächlich sind wieder ausbauen

denn sie hat keinen Rechtsanspruch

auf Bezahlung des Bauteils.

Wenn die Werkstatt diese Teile haben

will so müßen die diese Teile wieder durch

die originalteile ersetzen, und zwar auf

eigene Kosten.

Der Auftraggeber ist soweit mir bekannt ist

verantwortlich das die Werkstatt die Teile

zurückbauen kann , muß also das Fahrzeug

bereitstellen.

Sonnst könnte der Tatbestand der Unterschlagung

greifen.

Der Text in Rechnugsvordrucken beinhaltet

meist den Hinweis das verbaute Bauteile bis

zur entgültigen Bezahlung Eigentum der

Werkstatt bleiben, das ist rechtens und

daher muß die Werkstatt die möglichkeit

erhalten Ihre Teile wieder zu demontieren

und den Originalzustand herzustellen.

Es kann ja nicht sein wenn ich ein Geräusch

höre weil zB ein Radlager defekt ist das mir

die Werkstatt eine neue Bremse hinten

einbaut oder gar ein Neues Differential

weil die meinen es sei die Ursache.

Wenn vorne was Rappelt den Motor tauschen

obwohl nur eine Verkleidung im Radlauf ein

Geräusch auslöst.

Leider ist es gängige Praxis das Werkstätten

erst nach erhalt des Rechnungsbetrages das

Fahrzeug rausgeben was nach neuester

Rechssprechung auch nicht mehr zulässig ist.

Mein Tipp zur Richtigen Vorgehensweise ist

folgender :

Vor Auftragserteilung sollte der Auftraggeber

im Schriftlichgen Auftrag den er unterschreibt

festhalten das Schadteile zur Befundung ins

Fahrzeug gelegt werden,Gleiches gilt für

Tauschteile. Macht die Werkstatt dies dann

nicht so hat sie gegen die Sorgfaltspflicht

verstoßen und haftet für die demontierten

Teile bzw deren Ersatz.

In Beisein eines Mitarbeiters oder auch allein

vor bezahlung der Rechnung mache ich eine

Probefahrt um festzustellen ob der mangel

nun behoben ist oder nicht. Ist er das nicht

verbleibt das Fahrzeug in der Werkstatt

bis der Mangel behoben ist.

So kann auch sichergestellt werden das

fälschlich verbaute Teile zurückgebaut werden

können, bzw das ein Dritter ein Bauteil das

defekt sei soll überprüft.

Diese Vorgehensweise betreibe ich seit Jahren

mit viel Erfolg und der akzeptanz der Werkstatt.

Ich möchte den Kollegen von dieser Werkstatt

nicht unterstellen etwas anstößiges zu tun aber

geltende Rechtslage ist eben so.

Dies schafft gegenseitiges Vertrauen was auch

Kundenbindung ist.

Das Smartcenter Esslingen hat zur Fehlersuche

an meinem kleinsten vier Tage gearbeitet, bezahlt

mußte aber nur der Fehlersuchaufwand von Zwei

Stunden + die Reparatur und das Material.

Klare Vorgehensweise, Klare Rechnungsstellung

und die Zeit der demontage und montagearbeiten

die nicht zielführend waren wurde von der Werkstatt

übernommen. Die sehen mich auch wieder, klasse

Laden.

Jol.

am 7. Januar 2010 um 18:09

Sowas hat ein Kollege auch gerade an seinem Bus.

VW sagt, Getriebe defekt.

Wurde gemacht für 1500.-€

Fazit:

Wagen lief immer noch nicht.

Auf die Frage vorher, ob es nicht eher das Steuergerät sei, wurde NEIN gesagt.

Wagen in eine andere Werkstatt, die haben gleich gesagt, ist das Steuergerät.

Wurde gemacht, Fahrzeug läuft.

Nun will VW 1 natürlich Geld, können die sich aber beim Anwalt abholen.

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 23:08

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Sowas hat ein Kollege auch gerade an seinem Bus.

VW sagt, Getriebe defekt.

Wurde gemacht für 1500.-€

Fazit:

Wagen lief immer noch nicht.

Auf die Frage vorher, ob es nicht eher das Steuergerät sei, wurde NEIN gesagt.

Wagen in eine andere Werkstatt, die haben gleich gesagt, ist das Steuergerät.

Wurde gemacht, Fahrzeug läuft.

Nun will VW 1 natürlich Geld, können die sich aber beim Anwalt abholen.

... und haben die das dann auch gemacht? Ich meine das Geld abgeholt.

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 23:15

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Wenn ich mich richtig erinnere besagt

das BGB inhaltlich folgendes :

Ist ein Auftrag , in diesem Fall die

Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so

ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte

Zustand also ein Funktionales Fahrzeug

wieder Hergestellt ist so besteht wegen

nichtdurchführung der Vereinbarten

Vertragsleistung kein Anspruch des

Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten

Rechnungsbetrages.

Quelle:

WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB

Hallo,

danke für deine Ausführungen. Das fand ich sehr interessant und hilfreich. Ich denke die Werkstatt wird agumentieren, dass Sie mich vor jeder Diagnose über die Kosten informiert haben und ich der Reparatur zugestimmt habe. Aber deiner Meinung nach muss man dann die 4 falschen Diagnosen nicht bezahlen oder?

am 8. Januar 2010 um 6:37

Nein.

Wenn es so einfach wäre, hätten die sicherlich nicht den Anwalt eingeschaltet.

Und wie es ist, weiß ich auch nicht.

Denn das Getriebe wurde instandgesetzt.

Also mehr Lohn als Teile.

Wenn ich was weiß, denn poste ich mal.

Zitat:

Original geschrieben von Prototypenbau

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Wenn ich mich richtig erinnere besagt

das BGB inhaltlich folgendes :

Ist ein Auftrag , in diesem Fall die

Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so

ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte

Zustand also ein Funktionales Fahrzeug

wieder Hergestellt ist so besteht wegen

nichtdurchführung der Vereinbarten

Vertragsleistung kein Anspruch des

Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten

Rechnungsbetrages.

Quelle:

WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB

Hallo,

danke für deine Ausführungen. Das fand ich sehr interessant und hilfreich. Ich denke die Werkstatt wird agumentieren, dass Sie mich vor jeder Diagnose über die Kosten informiert haben und ich der Reparatur zugestimmt habe. Aber deiner Meinung nach muss man dann die 4 falschen Diagnosen nicht bezahlen oder?

Hallole zusammen

Ist es das Problem des Auftraggebers wenn die

Werkstattmittarbeiter nicht ausreichend geschult sind>?

Ich denke nein.

Aus dem Grund gibt es die Werkstätten, da könnte jeder

Kunde seine Kiste ja selber instandsetzen.Dier Werkstätten

würden somit verschwinden ,. die Arbeitsplätze auch.

Fakt ist egal was die Werkstatt an lösungen anbietet

wenn der Auftrag nicht vertragsgemäß ausgeführt wurde

und ein Mangel beseitigt wurde besteht kein Anspruch auf

Bezahlung so stehts zumindest im BGB.

Leider gibt es auch Kunden die darauf herumreiten,

das führt dann zum Rechtsanwalt weil sie angemessene

Arbeit nicht bezahlen wollen ( Geiz ist Geil ) und das wird

leider immer häuffiger auch ausgefochten. Ein Gutachter

wird im Normalfall den Mangel als Behoben erklären

wenn dies auch so ist und dann muß sowohl der Anwalt

als auch der Gutachter vom Kunden bezahlt werden.

Das ist Immer teurer wie die mögliche Einspaarung.

Jol.

Die Frage ist: Was wurde vereinbart bzw. unterschrieben?

Normal läuft das ja so ab: Kunde bringt Wagen in Werkstatt mit Fehlerbeschreibung, die schauen sich das an, rufen den Kunden an: "Getriebe muss getauscht werden", der Kunde gibt dann den Auftrag, dass das Getriebe getauscht werden soll (ohne weitere Klauseln), die WS tauscht das Getriebe, aber der Wagen läuft immer noch nicht.

Allerdings hat der Kunde den Auftrag erteilt das Getriebe zu tauschen, nicht den Fehler zu beheben, und hier tappt der Kunde in eine Falle.

am 8. Januar 2010 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Die Frage ist: Was wurde vereinbart bzw. unterschrieben?

Normal läuft das ja so ab: Kunde bringt Wagen in Werkstatt mit Fehlerbeschreibung, die schauen sich das an, rufen den Kunden an: "Getriebe muss getauscht werden", der Kunde gibt dann den Auftrag, dass das Getriebe getauscht werden soll (ohne weitere Klauseln), die WS tauscht das Getriebe, aber der Wagen läuft immer noch nicht.

Allerdings hat der Kunde den Auftrag erteilt das Getriebe zu tauschen, nicht den Fehler zu beheben, und hier tappt der Kunde in eine Falle.

Verstehe ich nicht ganz.

Wenn ich der Werke sagen, das ist das Problem und die Werke sagt, ok liegt am Getriebe, denn haben die eine Diagnose gestellt.

Und da es eine Werkstatt ist, sollte ich mich drauf verlassen können.

Tauschen bis alles geht kann fast jeder selber.

am 16. Januar 2010 um 0:04

Auf eine Reparaturzustimmung "vorbehaltlich Reparaturerfolg" lassen sich viele Werkstätten erst gar nicht ein. Bei einem Arbeitskollegen haben zwei Werkstätten nach der Äusserung des Erfolgsvorbehalts die Reparatur bzw. die dafür weiterführenden Arbeiten abgelehnt. Scheinen schlechte Erfahrungen mit unklaren Schadensdiagnosen gemacht zu haben...

Ciao!

Im Prinzip ist alles notwendige gesagt worden.

Vorgehensweise sollte immer sein:

- Rechnung nicht bezahlen

- der Werkstatt die Chance zur Nachbesserung geben

Wird der Fehler dann nicht behoben bzw. die Ursache nicht einmal gefunden und es kann keine Einigung mit der Werkstatt erzielt werden gibt es die Möglichkeit der Einschaltung der Schiedsstelle des Kfz-Handwerks. In diesem speziellen Fall, wo eine Vertragswerkstatt Gegenstand der Reklamation ist, würde ich auf jeden Fall auch den Hersteller informieren, denn der ist darauf bedacht, dass seine Vertragswerkstätten einwandfrei und kundenorientiert arbeiten und vor allem das notwendige Fachwissen zur Reparatur der anvertrauten Fahrzeuge im Griff hat.

Themenstarteram 16. Januar 2010 um 1:10

Die VW Ausi Werkstatt lässt sich auf keine Diskussionen ein. Sie besteht auf sofortige Zahlung der Rechnung.

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