- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Betrug in der Werkstatt?
Betrug in der Werkstatt?
Hallo, ich hatte mein Auto mit einem Maschinenschaden in einer VW Werkstatt zur Reparatur gegeben. Die Werkstatt meinte daraufhin, dass ein Steuerteil defekt sei und tauschte es aus. Ohne Erfolg, danach meinte die Werkstatt es sei ein anderes Zündungsteil und tauschte das auch aus. Das war aber auch nicht der Grund. Daraufhin wurden mir 2 weitere Reparaturen angeboten mit angeblich defekten Teilen. Da wir nun schon bei fast 2000 Euro angekommen waren habe ich den Wagen zu einer anderen Werkstatt gebracht. Die haben den Fehler sofort erkannt und behoben.
Meine Frage ist nun, muss ich die Rechnung von der unfähigen, ersten Werkstatt vollständig bezahlen? Die Hälfte habe ich überwiesen für die Diagnose. Aber muss ich das erfolglose unprofessionelle Rumbasteln auch bezahlen?
Beste Antwort im Thema
Hallole zusammen
Wenn ich mich richtig erinnere besagt
das BGB inhaltlich folgendes :
Ist ein Auftrag , in diesem Fall die
Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so
ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte
Zustand also ein Funktionales Fahrzeug
wieder Hergestellt ist so besteht wegen
nichtdurchführung der Vereinbarten
Vertragsleistung kein Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten
Rechnungsbetrages.
Quelle:
WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB
Normalerweise sollte die Werkstatt die
Verbauten Neuteile so diese nicht für den
Schaden ursächlich sind wieder ausbauen
denn sie hat keinen Rechtsanspruch
auf Bezahlung des Bauteils.
Wenn die Werkstatt diese Teile haben
will so müßen die diese Teile wieder durch
die originalteile ersetzen, und zwar auf
eigene Kosten.
Der Auftraggeber ist soweit mir bekannt ist
verantwortlich das die Werkstatt die Teile
zurückbauen kann , muß also das Fahrzeug
bereitstellen.
Sonnst könnte der Tatbestand der Unterschlagung
greifen.
Der Text in Rechnugsvordrucken beinhaltet
meist den Hinweis das verbaute Bauteile bis
zur entgültigen Bezahlung Eigentum der
Werkstatt bleiben, das ist rechtens und
daher muß die Werkstatt die möglichkeit
erhalten Ihre Teile wieder zu demontieren
und den Originalzustand herzustellen.
Es kann ja nicht sein wenn ich ein Geräusch
höre weil zB ein Radlager defekt ist das mir
die Werkstatt eine neue Bremse hinten
einbaut oder gar ein Neues Differential
weil die meinen es sei die Ursache.
Wenn vorne was Rappelt den Motor tauschen
obwohl nur eine Verkleidung im Radlauf ein
Geräusch auslöst.
Leider ist es gängige Praxis das Werkstätten
erst nach erhalt des Rechnungsbetrages das
Fahrzeug rausgeben was nach neuester
Rechssprechung auch nicht mehr zulässig ist.
Mein Tipp zur Richtigen Vorgehensweise ist
folgender :
Vor Auftragserteilung sollte der Auftraggeber
im Schriftlichgen Auftrag den er unterschreibt
festhalten das Schadteile zur Befundung ins
Fahrzeug gelegt werden,Gleiches gilt für
Tauschteile. Macht die Werkstatt dies dann
nicht so hat sie gegen die Sorgfaltspflicht
verstoßen und haftet für die demontierten
Teile bzw deren Ersatz.
In Beisein eines Mitarbeiters oder auch allein
vor bezahlung der Rechnung mache ich eine
Probefahrt um festzustellen ob der mangel
nun behoben ist oder nicht. Ist er das nicht
verbleibt das Fahrzeug in der Werkstatt
bis der Mangel behoben ist.
So kann auch sichergestellt werden das
fälschlich verbaute Teile zurückgebaut werden
können, bzw das ein Dritter ein Bauteil das
defekt sei soll überprüft.
Diese Vorgehensweise betreibe ich seit Jahren
mit viel Erfolg und der akzeptanz der Werkstatt.
Ich möchte den Kollegen von dieser Werkstatt
nicht unterstellen etwas anstößiges zu tun aber
geltende Rechtslage ist eben so.
Dies schafft gegenseitiges Vertrauen was auch
Kundenbindung ist.
Das Smartcenter Esslingen hat zur Fehlersuche
an meinem kleinsten vier Tage gearbeitet, bezahlt
mußte aber nur der Fehlersuchaufwand von Zwei
Stunden + die Reparatur und das Material.
Klare Vorgehensweise, Klare Rechnungsstellung
und die Zeit der demontage und montagearbeiten
die nicht zielführend waren wurde von der Werkstatt
übernommen. Die sehen mich auch wieder, klasse
Laden.
Jol.
Ähnliche Themen
22 Antworten
Du solltest ein Auto niemals in eine Werkstatt geben und einen nicht bekannten defekt eigenständig beheben lassen, ohne Rücksprache zu halten. Die tauschen dann einfach oft wild drauf los. Ich würd an deiner Stelle unter vorbehalt zahlen und dann an die Kfz Innung wenden. Wenn es nicht an den Teilen lag sollen die die halt wieder ausbauen und du zahlst nur die Diagnose.
Ich hatte mit der Werkstatt schon vereinbart, dass die vorher sagen was kaputt ist und was es kostet. Das haben die auch gemacht. Nur es waren immer die falschen Sachen, die die repariert haben. Das ist ja das ärgerliche. Ich muss mich doch bei der Fehlersuche auf das Urteil einer Audi-Werkstatt verlassen können oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Prototypenbau
Ich muss mich doch bei der Fehlersuche auf das Urteil einer Audi-Werkstatt verlassen können oder nicht?
Oben stand noch VW Werkstatt ^o) Naja, wenn du dem Tausch der Teile zugestimmt hast, bin ich mir nicht mehr sicher, die könnten ja theoretisch auch einen Defekt gehabt haben und ich glaube nicht, dass die die Altteile aufbewahren. Hättest wohl erstmal den Rat von mehreren Werkstätten einholen sollen.
Hallole zusammen
Wenn ich mich richtig erinnere besagt
das BGB inhaltlich folgendes :
Ist ein Auftrag , in diesem Fall die
Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so
ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte
Zustand also ein Funktionales Fahrzeug
wieder Hergestellt ist so besteht wegen
nichtdurchführung der Vereinbarten
Vertragsleistung kein Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten
Rechnungsbetrages.
Quelle:
WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB
Normalerweise sollte die Werkstatt die
Verbauten Neuteile so diese nicht für den
Schaden ursächlich sind wieder ausbauen
denn sie hat keinen Rechtsanspruch
auf Bezahlung des Bauteils.
Wenn die Werkstatt diese Teile haben
will so müßen die diese Teile wieder durch
die originalteile ersetzen, und zwar auf
eigene Kosten.
Der Auftraggeber ist soweit mir bekannt ist
verantwortlich das die Werkstatt die Teile
zurückbauen kann , muß also das Fahrzeug
bereitstellen.
Sonnst könnte der Tatbestand der Unterschlagung
greifen.
Der Text in Rechnugsvordrucken beinhaltet
meist den Hinweis das verbaute Bauteile bis
zur entgültigen Bezahlung Eigentum der
Werkstatt bleiben, das ist rechtens und
daher muß die Werkstatt die möglichkeit
erhalten Ihre Teile wieder zu demontieren
und den Originalzustand herzustellen.
Es kann ja nicht sein wenn ich ein Geräusch
höre weil zB ein Radlager defekt ist das mir
die Werkstatt eine neue Bremse hinten
einbaut oder gar ein Neues Differential
weil die meinen es sei die Ursache.
Wenn vorne was Rappelt den Motor tauschen
obwohl nur eine Verkleidung im Radlauf ein
Geräusch auslöst.
Leider ist es gängige Praxis das Werkstätten
erst nach erhalt des Rechnungsbetrages das
Fahrzeug rausgeben was nach neuester
Rechssprechung auch nicht mehr zulässig ist.
Mein Tipp zur Richtigen Vorgehensweise ist
folgender :
Vor Auftragserteilung sollte der Auftraggeber
im Schriftlichgen Auftrag den er unterschreibt
festhalten das Schadteile zur Befundung ins
Fahrzeug gelegt werden,Gleiches gilt für
Tauschteile. Macht die Werkstatt dies dann
nicht so hat sie gegen die Sorgfaltspflicht
verstoßen und haftet für die demontierten
Teile bzw deren Ersatz.
In Beisein eines Mitarbeiters oder auch allein
vor bezahlung der Rechnung mache ich eine
Probefahrt um festzustellen ob der mangel
nun behoben ist oder nicht. Ist er das nicht
verbleibt das Fahrzeug in der Werkstatt
bis der Mangel behoben ist.
So kann auch sichergestellt werden das
fälschlich verbaute Teile zurückgebaut werden
können, bzw das ein Dritter ein Bauteil das
defekt sei soll überprüft.
Diese Vorgehensweise betreibe ich seit Jahren
mit viel Erfolg und der akzeptanz der Werkstatt.
Ich möchte den Kollegen von dieser Werkstatt
nicht unterstellen etwas anstößiges zu tun aber
geltende Rechtslage ist eben so.
Dies schafft gegenseitiges Vertrauen was auch
Kundenbindung ist.
Das Smartcenter Esslingen hat zur Fehlersuche
an meinem kleinsten vier Tage gearbeitet, bezahlt
mußte aber nur der Fehlersuchaufwand von Zwei
Stunden + die Reparatur und das Material.
Klare Vorgehensweise, Klare Rechnungsstellung
und die Zeit der demontage und montagearbeiten
die nicht zielführend waren wurde von der Werkstatt
übernommen. Die sehen mich auch wieder, klasse
Laden.
Jol.
Sowas hat ein Kollege auch gerade an seinem Bus.
VW sagt, Getriebe defekt.
Wurde gemacht für 1500.-€
Fazit:
Wagen lief immer noch nicht.
Auf die Frage vorher, ob es nicht eher das Steuergerät sei, wurde NEIN gesagt.
Wagen in eine andere Werkstatt, die haben gleich gesagt, ist das Steuergerät.
Wurde gemacht, Fahrzeug läuft.
Nun will VW 1 natürlich Geld, können die sich aber beim Anwalt abholen.
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Sowas hat ein Kollege auch gerade an seinem Bus.
VW sagt, Getriebe defekt.
Wurde gemacht für 1500.-€
Fazit:
Wagen lief immer noch nicht.
Auf die Frage vorher, ob es nicht eher das Steuergerät sei, wurde NEIN gesagt.
Wagen in eine andere Werkstatt, die haben gleich gesagt, ist das Steuergerät.
Wurde gemacht, Fahrzeug läuft.
Nun will VW 1 natürlich Geld, können die sich aber beim Anwalt abholen.
... und haben die das dann auch gemacht? Ich meine das Geld abgeholt.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
Wenn ich mich richtig erinnere besagt
das BGB inhaltlich folgendes :
Ist ein Auftrag , in diesem Fall die
Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so
ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte
Zustand also ein Funktionales Fahrzeug
wieder Hergestellt ist so besteht wegen
nichtdurchführung der Vereinbarten
Vertragsleistung kein Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten
Rechnungsbetrages.
Quelle:
WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB
Hallo,
danke für deine Ausführungen. Das fand ich sehr interessant und hilfreich. Ich denke die Werkstatt wird agumentieren, dass Sie mich vor jeder Diagnose über die Kosten informiert haben und ich der Reparatur zugestimmt habe. Aber deiner Meinung nach muss man dann die 4 falschen Diagnosen nicht bezahlen oder?
Nein.
Wenn es so einfach wäre, hätten die sicherlich nicht den Anwalt eingeschaltet.
Und wie es ist, weiß ich auch nicht.
Denn das Getriebe wurde instandgesetzt.
Also mehr Lohn als Teile.
Wenn ich was weiß, denn poste ich mal.
Zitat:
Original geschrieben von Prototypenbau
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
Wenn ich mich richtig erinnere besagt
das BGB inhaltlich folgendes :
Ist ein Auftrag , in diesem Fall die
Fehlerbehebung nach Diagnose nicht so
ausgeführt das der Vertraglich vereinbarte
Zustand also ein Funktionales Fahrzeug
wieder Hergestellt ist so besteht wegen
nichtdurchführung der Vereinbarten
Vertragsleistung kein Anspruch des
Auftragnehmers auf Zahlung des Vereinbarten
Rechnungsbetrages.
Quelle:
WERKVERTRAG/WERKLIEFERVERTRAG im BGB
Hallo,
danke für deine Ausführungen. Das fand ich sehr interessant und hilfreich. Ich denke die Werkstatt wird agumentieren, dass Sie mich vor jeder Diagnose über die Kosten informiert haben und ich der Reparatur zugestimmt habe. Aber deiner Meinung nach muss man dann die 4 falschen Diagnosen nicht bezahlen oder?
Hallole zusammen
Ist es das Problem des Auftraggebers wenn die
Werkstattmittarbeiter nicht ausreichend geschult sind>?
Ich denke nein.
Aus dem Grund gibt es die Werkstätten, da könnte jeder
Kunde seine Kiste ja selber instandsetzen.Dier Werkstätten
würden somit verschwinden ,. die Arbeitsplätze auch.
Fakt ist egal was die Werkstatt an lösungen anbietet
wenn der Auftrag nicht vertragsgemäß ausgeführt wurde
und ein Mangel beseitigt wurde besteht kein Anspruch auf
Bezahlung so stehts zumindest im BGB.
Leider gibt es auch Kunden die darauf herumreiten,
das führt dann zum Rechtsanwalt weil sie angemessene
Arbeit nicht bezahlen wollen ( Geiz ist Geil ) und das wird
leider immer häuffiger auch ausgefochten. Ein Gutachter
wird im Normalfall den Mangel als Behoben erklären
wenn dies auch so ist und dann muß sowohl der Anwalt
als auch der Gutachter vom Kunden bezahlt werden.
Das ist Immer teurer wie die mögliche Einspaarung.
Jol.
Die Frage ist: Was wurde vereinbart bzw. unterschrieben?
Normal läuft das ja so ab: Kunde bringt Wagen in Werkstatt mit Fehlerbeschreibung, die schauen sich das an, rufen den Kunden an: "Getriebe muss getauscht werden", der Kunde gibt dann den Auftrag, dass das Getriebe getauscht werden soll (ohne weitere Klauseln), die WS tauscht das Getriebe, aber der Wagen läuft immer noch nicht.
Allerdings hat der Kunde den Auftrag erteilt das Getriebe zu tauschen, nicht den Fehler zu beheben, und hier tappt der Kunde in eine Falle.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Die Frage ist: Was wurde vereinbart bzw. unterschrieben?
Normal läuft das ja so ab: Kunde bringt Wagen in Werkstatt mit Fehlerbeschreibung, die schauen sich das an, rufen den Kunden an: "Getriebe muss getauscht werden", der Kunde gibt dann den Auftrag, dass das Getriebe getauscht werden soll (ohne weitere Klauseln), die WS tauscht das Getriebe, aber der Wagen läuft immer noch nicht.
Allerdings hat der Kunde den Auftrag erteilt das Getriebe zu tauschen, nicht den Fehler zu beheben, und hier tappt der Kunde in eine Falle.
Verstehe ich nicht ganz.
Wenn ich der Werke sagen, das ist das Problem und die Werke sagt, ok liegt am Getriebe, denn haben die eine Diagnose gestellt.
Und da es eine Werkstatt ist, sollte ich mich drauf verlassen können.
Tauschen bis alles geht kann fast jeder selber.
Auf eine Reparaturzustimmung "vorbehaltlich Reparaturerfolg" lassen sich viele Werkstätten erst gar nicht ein. Bei einem Arbeitskollegen haben zwei Werkstätten nach der Äusserung des Erfolgsvorbehalts die Reparatur bzw. die dafür weiterführenden Arbeiten abgelehnt. Scheinen schlechte Erfahrungen mit unklaren Schadensdiagnosen gemacht zu haben...
Ciao!
Im Prinzip ist alles notwendige gesagt worden.
Vorgehensweise sollte immer sein:
- Rechnung nicht bezahlen
- der Werkstatt die Chance zur Nachbesserung geben
Wird der Fehler dann nicht behoben bzw. die Ursache nicht einmal gefunden und es kann keine Einigung mit der Werkstatt erzielt werden gibt es die Möglichkeit der Einschaltung der Schiedsstelle des Kfz-Handwerks. In diesem speziellen Fall, wo eine Vertragswerkstatt Gegenstand der Reklamation ist, würde ich auf jeden Fall auch den Hersteller informieren, denn der ist darauf bedacht, dass seine Vertragswerkstätten einwandfrei und kundenorientiert arbeiten und vor allem das notwendige Fachwissen zur Reparatur der anvertrauten Fahrzeuge im Griff hat.
Die VW Ausi Werkstatt lässt sich auf keine Diskussionen ein. Sie besteht auf sofortige Zahlung der Rechnung.