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Betrug nach Autokauf

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 8:45

Hallo,

weiss nicht ob ich im richtigen Forum bin, aber hoffe trotzdem auf eure Hilfe.

Habe vor ca. 3 monaten (im März) ein gebrauchtes Fahrzeug für meine Freundin gekauft. Nach dem Kauf ging Zylinderkopfdichtung kaputt (ca. 300 km nach kauf).

Wollten diese dann wechseln als sich herausstelle das dann der Ganze Zylinderkopf verzogen war.

Habe dies dann erneueren lassen. Nach weiteren 200 km ging die Kupplung kaputt und seit einer Woche geht die Temperatur in den roten bereich.

Ich denke ich wurde vom Verkäufer arglsitig getäuscht. Das Auto hat 1.600 € gekostet und Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Es war ein Privatverkauf.

Ich denke er wusste von den Mängeln, sagte mir aber davon nichts.

Kann ich Ihn irgendwie verklagen oder sonstige Schritte einleiten oder habe ich einfach pech gehabt?

Hoffe auf eure Hilfe und danke euch schonmal im voraus!

mfg

nopunto noparty

Beste Antwort im Thema
am 6. Juli 2009 um 9:25

Hallo Marcus,

Zitat:

Das Auto hat 1.600 € gekostet und Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Es war ein Privatverkauf.

da hast Du wohl keine Chance, den Verkäufer für Mängel zur Verantwortung zu ziehen.

Und selbst wenn Du es versuchst, wie willst Du ihm denn nachweisen, dass er die Schäden beim Verkauf kannte und diese arglistig verschwiegen hat ?

Also: Pech gehabt.

Am Besten abhaken, auch wenn es sehr ärgerlich ist.

Gruss

Martin

 

 

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am 6. Juli 2009 um 9:00

Moin,

Du bist hier im falschen Forum mit Deiner Frage :D aber Hilfe bekommst Du trotzdem.

Suche mal nach den begriffen Sachmängelhaftung und Gewährleistung. Diese sind relevant wenn Du als Privatperson vom Händler gekauft hast. hast Du von Privat gekauft kommt es darauf an was im kaufvetrag steht, Stichwort "Ausschluss der Gewährleistung bei Privatpersonen"

Gruss

Marcus

am 6. Juli 2009 um 9:25

Hallo Marcus,

Zitat:

Das Auto hat 1.600 € gekostet und Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Es war ein Privatverkauf.

da hast Du wohl keine Chance, den Verkäufer für Mängel zur Verantwortung zu ziehen.

Und selbst wenn Du es versuchst, wie willst Du ihm denn nachweisen, dass er die Schäden beim Verkauf kannte und diese arglistig verschwiegen hat ?

Also: Pech gehabt.

Am Besten abhaken, auch wenn es sehr ärgerlich ist.

Gruss

Martin

 

 

am 6. Juli 2009 um 9:40

Sehe ich genauso wie mein Vorredner, abhaken und gut, bei nem Auto für 1600€ wird es sich mit sicherheit um ein Baujahr 1999 oder älter handeln und da übernimmt kein händler mehr die Garantie für. Und Kupplung ist verschleissteil und in den Motor kann man unter normalen Umständen auch nicht reingucken.

Ist zwar ärgerlich aber das allgemeine Risiko.

am 6. Juli 2009 um 10:45

Du hast geschrieben es war ein Privatverkauf und Gewährleistung wurde vertraglich ausgeschlossen.

Ich gehe daher davon aus, Du hast auch von einer Privatperson gekauft. Ein Händler darf nämlich nicht unter seinem Namen privat verkaufen.

Privatleute dürfen im Gegensatz zu Händlern Gewährleistungen ausschließen, wie in Deinem Falle geschehen..

Und wie meine Vorredner schon sagten...

Wie willst Du dem Verkäufer beweisen, das er von den Mängeln bereits wusste?

Und das must Du, wenn Du eine Forderung an ihn stellst.

Die Beweislast liegt bei Dir.

Sorry aber hier wirst Du wenig ausrichten können.

Hake es als teure Erfahrung ab.

Gruß

Hobaum

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 11:07

Ja, habe es von einem Privatmann gekauft.

Ok, bei der Kupplung kann man nix machen, habt ihr recht.

Aber ich habe eine Rechung wo vom Verkäufer das Thermostat erneuert wurde.

Da steht drauf, Auto überhitzt, noch Thermostatwechsel ok.

Jetzt habe ich nun die gleichen Sympthome. Ich denke er wusste, dass es am Kopf liegt, bzw. die Werkstatt hat ihm das gesagt und daraufhin hat er das Auto verkauft.

Aber wird denke ich mal schwer zu beweisen sein.

Werde es dann wohl abhacken und das Auto mit großem Verlust verkaufen müssen.

Ich danke euch für eure Hilfe!

mfg nopunto noparty

Naja du kannst ja mal die Werkstatt kontaktieren und nachfragen, ob der Schaden bekannt war.

Wenn der Mechaniker dir das bestätigt, dass er den Verkäufer informiert hat (schriftlich geben lassen), dann hast vielleicht chanchen.

Vergiss beim Verkaufen nicht, jegliche Garantie auszuschließen :D

am 6. Juli 2009 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von Pizzaesser

Vergiss beim Verkaufen nicht, jegliche Garantie auszuschließen :D

Man schließt nicht Garantie sondern Gewährleistung aus ... aber ich freu mich trotzdem über alle, die bei e**y schreiben, dass sie Garantie ausschließen ;)

am 6. Juli 2009 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

Naja du kannst ja mal die Werkstatt kontaktieren und nachfragen, ob der Schaden bekannt war.

Wenn der Mechaniker dir das bestätigt, dass er den Verkäufer informiert hat (schriftlich geben lassen), dann hast vielleicht chanchen.

WIE JETZT???

Ich glaube kaum das die Werkstatt des Verkäufers einen Kunden verlieren will! Also erfährt der TE dort wohl eher nichts. Und selbst wenn: Was für Chancen siehst du denn dann für den TE?

Hier ist die Rede von einem Bastlerauto! Soll der Verkäufe etwa jede fehlende Schraube in den Vertrag schreiben?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

Naja du kannst ja mal die Werkstatt kontaktieren und nachfragen, ob der Schaden bekannt war.

 

Wenn der Mechaniker dir das bestätigt, dass er den Verkäufer informiert hat (schriftlich geben lassen), dann hast vielleicht chanchen.

WIE JETZT???

 

Ich glaube kaum das die Werkstatt des Verkäufers einen Kunden verlieren will! Also erfährt der TE dort wohl eher nichts. Und selbst wenn: Was für Chancen siehst du denn dann für den TE?

 

Hier ist die Rede von einem Bastlerauto! Soll der Verkäufe etwa jede fehlende Schraube in den Vertrag schreiben?

Dass das Fahrzeug beim Verkauf als Bastlerauto deklariert wurde, hat der TE m.E. nicht berichtet.

 

 

Im übrigen ist die Überschrift "Betrug nach Autokauf" unzutreffend. Betrug, wenn es einer ist, erfolgte bei Unterschreiben des Kaufvertrages, also beim Autokauf und nicht nach dem Autokauf.

 

O.

nur mal so nebenbei: such den fehler bei deiner freundin :)

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 19:43

Würde es ja gerne auf meine freundin schieben, aber ich habe ihr das auto ja gekauft... also alles meine schuld. Da wollte ich ihr mal was gutes tuhn und dann sowas.... naja egal.

Das Auto wurde natürlich nicht als Bastlerfahrzeug verkauft.

am 7. Juli 2009 um 4:57

Hallo,

ich möchte darauf hinweisen, dass wir hier keine Rechtsberatung durchführen können.

@TE:

Lehrgeld - Kopf hoch. Die Freundin weiß doch sicher, dass es nur gut gemeint war.

Und so haben schon zwei was draus gelernt - das nächste mal kauft sie für Dich :D

Im Ernst:

Du bist nicht der erste und nicht der letzte, der nach dem Kauf eines alten Autos in der Preisklasse erhebliche Mängel entdeckt.

Hier nun aber auf den Putz zu hauen bringt einfach nix, außer gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.

@chili_con_carne:

Wenn ich herausfinden würde, dass ein Werkstattmitarbeiter einem Dritten bereitwillig und schriftlich Auskunft über bei meinem Auto erledigte Reparaturen erteilt oder was er wie mit mir besprochen hat, wäre das ein starkes Stück.

Sowas hab ich noch nicht gehört.

Grüße

Schreddi

Um was für eine Kiste handelt es sich denn ansich?Laufleistung?Baujahr?Motor?Wenn es der Kopf ist dann bau halt nen anderen drauf!

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