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Betrug oder Schreibfehler E60 ?

Themenstarteram 2. August 2008 um 10:17

Hallo Forum-Mitglieder,

ich wende mich mit einer heiklen Angelegenheit an euch und hoffe um euren Rat.

Im März 2008 habe ich einen BMW 530 D E60 Baujahr 10.2005 gekauft. Das Auto wies zu dieser Zeit einen Kilometerverbrauch von 18.000 km auf, wie mir der Fachhändler von BMW Wiessman in Coesfeld bestätigte. Auch in dem BMW-Servicebuch war dieselbe Kilometerzahl eingetragen.

Leider zeigte mein Auto vor einen Tagen den Fehler ,Airbag-Warnung‘ an. Hierauf bin ich zu BMW Kaltenbach gefahren, die dann vorgeschlagen haben sich an die BMW-Zentralstelle in München zu wenden, um möglicherweise Kulanz beantragen zu können. Und hier kam dann der große Schock: nach der Anfrage und dem Senden der Autodaten nach München, stellte sich heraus, dass nur 9 Monate nach seiner Registrierung der Turbo Lader ausgewechselt wurde. Dies war im Jahre 2006. Zwar nichts Schlimmes, jedoch hatte das Auto bereits zu diesem Zeitpunkt einen Kilometerverbrauch von 67.000 km!

Als ich von dieser Nachricht gehört habe, dachte ich, dass kann wirklich nicht sein. Ich war vollkommen schockiert! Da der BMW ja noch 2 Jahre gefahren wurde, denke ich, dass der momentane Kilometerverbrauch bei 150.000-170.000 km liegen müsste. Jedoch ist das auch nur meine Vermutung. Nach Auskunft von BMW ist es sehr schwierig den ehemaligen Kilometerverbrauch nachzuweisen. Das heißt für mich, dass ich zu dem BMW-Händler, bei dem ich mein Auto gekauft habe, fahren und mit ihm die Angelegenheit besprechen muss.

Leider sieht mein BMW nicht mehr so aus wie beim Kauf, da ich ihn umgebaut habe. Ich habe verschiedene Absicherungen etc. in das Auto einbauen lassen und zusätzlich 10.000 Euro investiert.

Es hat sich nun herausgestellt, dass ich für 820 Euro das Steuergaret für Airbag auswechseln muss. Nächste Woche beginnt zudem mein Urlaub, in den wir mit dem Auto verreisen sollten.

Ich weiß nicht, ob es sich bei dem Kilometerstand, der im Jahre 2006 in BMW aufgeschrieben wurde, möglicherweise um einen Schreibfehler handeln könnte. Doch wie groß wäre wohl die Wahrscheinlichkeit?

Wie würdet ihr nun an meiner Stelle vorgehen? Hat vielleicht auch jemand von euch mal so etwas Ähnliches erlebt oder davon gehört? Ich bitte euch dringend um Rat. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Viele Grüße

Miro

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24 Antworten

Also ich würde erst mal zu dem BMW Händler fahren und um Stellungnahme bitten.

Egal was er sagt würde ich dann sofort zum Anwalt gehen und mich dort informieren.

Eine Wandlung kommt in Deinem Fall wahrscheinlich eh nicht in Frage. Ausser er zahlt Deine Investitionen.

Hatte im Bekannten Kreis einen ähnlichen Fall:

Audi A8 4,2 "Unfallfrei" gekauft für 31.900 Euro. Nach einem 1/2 Jahr hatte er Wassereinbruch vorne links.

Zum Ortsansässigen Audi-Händler gegangen um es zu reparieren lassen. Windschutzscheibe undicht !!!

Er meinte nach einem Blick in den Computer, dass er "den" ungern reparieren wolle. Der hatte nämlich schon einen Frontcrash, Schaden 12.000 Euro. Er ging sofort zum Anwalt. Das Ende war, das Gericht sprach ihm 11.000 Euro zu. Die Audi-Niederlassung bekam auch noch eine Geldstrafe.

Den Audi hat er immer noch ohne weiteren Mängel !!

Grüssle

Das Ganze kann ja kaum ein Versehen sein, denn zumindest der Kilometerstand muss willentlich zurückgesetzt worden sein.

Wenn das durch den Händler initiert ist wäre das ein dicker Hund.

Irgendeine Chance da, an den Vorbesitzer heranzutreten??

Eigentlich ist es soweit ich weiß überhaupt nicht schwierig den tatsächlichen km Stand zu ermitteln. Dieser wird nämlich nicht nur in beiden Schlüsseln hinterlegt sondern auch im Motorsteuergerät und im Automatikgetriebesteuergerät.

IMHO hat München ganz klar die Möglichkeit diesen Stand auszulesen. Er lässt sich auch von keinem Händler manipulieren, im Gegensatz zum Tacho. Selbst der Schlüssel soll manipulationssicher sein. Allerdings kann man sich für 200€ neue Schlüssel kaufen die dann bei erstmaliger Benutzung den Tachostand übernehmen.

Das ist IMHO kein Versehen sondern ganz klar Betrug, entweder vom Händler oder vom Vorbesitzer. Daraus ergibt sich meiner Meinung nach ein Rückabwicklungsanspruch.

Ich würde mir vom ADAC einen Rechtsanwalt in deiner Gegend nennen lassen und mit diesem reden. Das erste Gespräch mit einem Anwalt darf nicht mehr als 300€ kosten das ist gesetzlich geregelt. Ich bin mir ziemlich sicher, daß dein Händler ohne Klage das Auto ganz schnell zurück nimmt.

Klar gibt es die Möglichkeit über Motorsteuergerät und Automatik.

War jetzt aber Händler am Werke (wovon ich in meienr Gutgläubigkeit mal nicht ausgehe) kann ich mir vorstellen, dass dieser schon in der Lage ist, auch diese Quellen zu manipulieren.

Rechtsbeistand ist sicherlich sinnvoll, da ja offensichtlich etwas faul ist!

Ganz klarer Betrug!!! Egal was Du an Deinem AUto nachträglich eingebaut hast...schalt einen Anwalt ein und lass Dir 50% des kaufpreises erstatten und laß Dir die SG bezahlen. Tut er es nicht würde ich ihn mit ner ANzeige drohen und diese auch durchziehen. Gar nicht lange hier rum disskutieren, so Leute muss man konsequent verfolgen, entschieden und mit allen Mitteln!!! Das ist ein Betrug, wie man ihn anders nicht beschreiben könnte.

 

Du wisrt noch viel mehr Probleme mit dem Wagen habe. Sofort zum Anwalt, sonst werden sie Dir noch unterstellen, dass Du es

lange hinausgezögert hast. Die Pflegel sind sich nämlich zu nichts zu schaden, schon öfters wurden Opfer als Täter dargestellt.

Also gib Gas und halt uns auf dem LKaufenden-. Was hast Du eigentlich bezahlt,w enn man fragen darf?

Zitat:

Original geschrieben von frantic_frenzy

Klar gibt es die Möglichkeit über Motorsteuergerät und Automatik.

War jetzt aber Händler am Werke (wovon ich in meienr Gutgläubigkeit mal nicht ausgehe) kann ich mir vorstellen, dass dieser schon in der Lage ist, auch diese Quellen zu manipulieren.

Rechtsbeistand ist sicherlich sinnvoll, da ja offensichtlich etwas faul ist!

Die Steuergeräte lassen sich soweit mir bekannt ist nicht manipulieren. Man müsste sie tauschen.

BMW hat ausserdem eine lückenlose Historie des Fahrzeuges in München, soweit eine Reparatur oder ein Service durchgeführt wurde.

Im Klagefall kann man einfach BMW als Zeugen benennen. Dann müsste BMW diese Daten IMHO offenlegen.

 

... somit könnte ich auch bei jedem zweifelbehafteten Privatkauf BMW als Zeugen anführen, da die die Fahrzeughistorie gespeichert habe?? Glaub ich kaum.

Zumal hier die eine Krähe der anderen usw...

Wie gesagt: Vorbesitzer ansprechen und den Rest mit dem Händler regeln (ggf mit rechtlicher Beratung).

Oftmals ist es ja auch so, dass wenn man Dinge an die ganz große Glocke hängt, die Abwicklung umso länger dauert!!

Da Du den Wagen beim Händler gekauft hast, würde ich erstmal mit dem Geschäftsführer bei Wiessmann (das wird er Wiessmann selbst sein) sprechen. Wenn der sich quer stellt, direkt zum Anwalt.

Die Kiste würde ich rückabwicklen! Wer weiss was da sonst noch so getürkt wurde.

Was mir nur schleierhaft ist, ein Wagen mit 18.000km schaut anders aus als einer mit 67.000 km. Steinschläge vorne (gut kann man ausbessern) - Sitze, Lenkrad, - das müsste man eigentlich sehen. Gerade am Lenkrad ist das ziemlich einfach zu sehen (speckig)

Viel Glück und DAUMENDRÜCK!

Themenstarteram 3. August 2008 um 15:28

Vielen Dank für eure Ratschläge.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten, sollte es Neuigkeiten geben.

Aus dem Inneren des Autos kann man keine Rückschlüsse auf das Alter ziehen. Nur ist mir aufgefallen, dass die Bremsen bei der Abfahrt leicht quietschen. Von Steinschlägen ist keine Spur

Gruss

Miro

am 3. August 2008 um 16:37

Hi , habe aktuell einen ähnlichen Fall in der Familie.

Du mußt zuerst mal Daten sammeln bevor du zum RA gehst.

Macht einfach mehr sinn und beschleunigt das Ganze;)

- Klapper die Händler ab wo das Auto gewartet wurde und besorge dir Ausdrucke.

- Kontaktiere die Vorbesitzer ..... auch hier wäre Kopienen der Verkaufsvertäge hilfreich

Bedenke irgendeiner in der Kette ist der "Betrüger".:cool:

- Sollte es ein geleastes oder finanziertes Auto gewesen sein bekommst du bei dem Institut auch Infos

Was ich mich auch frage ist ob nicht einfach deine Fahrgestellnummer herhalten mußte weil Xy in seinem 5er n neuen Turbo brauchte auf Garantie ?!

Wäre auch noch ne möglichkeit die so wie du es geschrieben hast zutreffen kann.

 

Greez Neurocil

Zitat:

Original geschrieben von riwa4444

 

Leider sieht mein BMW nicht mehr so aus wie beim Kauf, da ich ihn umgebaut habe. Ich habe verschiedene Absicherungen etc. in das Auto einbauen lassen und zusätzlich 10.000 Euro investiert.

Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages wirst Du generell so gestellt, als ob der Kauf überhaupt nicht stattgefunden hätte. Das heißt aber auch, daß der Händler zu 100% die Kosten für die nachträglichen Umrüstungen bezahlt, da Du diese Investition beim klarem Kenntnisstand nicht getätigt hättest. Bei mir mußte damals der BMW händler nach erfolgreichem Rücktritt vom Kaufvertrag die nachträglich angebaute AHK, sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Service-Intervalle erstatten.

am 3. August 2008 um 19:41

Frag doch mal eine BMW Werkstatt ob sie Dir bei der Ermittlung des tatsächlichen KM-Standes behilflich sen können. Wenn Profis am Werk waren ist das aber schwierig.

Juristisch ist die Sache klar wenn Du die Kiste wegen des geringen KM-Standes (!) und bei einem Händler (!) erworben hast, kannst Du sie gegen Kaufpreis Erstattung zurück geben. Da reicht die Reparaturaussage aus der BMW-Historie (schriftlich!). Problem: Deine beträchtlichen Investitionen.

Viel Glück

P.S: Fahrzeuge mit auffällig niedrigem KM-Stand (war hier der Fall) nur erwerben wenn man sich ganz sicher ist. Da müssen alle Alarmglocken angehen.

am 3. August 2008 um 20:15

Ich bin schockiert, über diesen Betrug und über die Tatsache, dass es hier so viele gibt, die dazu Erfahrung haben. Ich kannte das nur aus `m TV. Viel Glück.

@riwa

Bzgl. des Tuningkrams:

Man kann bei der Rückgabe des Autos zwischen Schadensersatz und Aufwendungsersatz wählen.

Wenn man Aufwendungsersatz gem. §§ 437 Nr.3, 440, 284 BGB wählt, ist der Tuningkram abgedeckt. Probleme gibts dann nur wegen selbst durchgeführten Reparaturen von Mängeln an dem Fahrzeug. Die werden nicht als freiwillige Vermögensopfer angesehen und wären nur über den Schadensersatz zu bekommen, §§ 280, 281.

Muss man dann halt sehen, was günstiger kommt. Ist bei Dir ja wohl recht eindeutig. Mehr erzählt Dir der Anwalt, wenn der Verkäufer Dich für dumm verkaufen sollte.

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