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Betrugsverdacht mit Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland
Hallo Leute
Habe heute Post aus France bekommen.
Ich hätte die dortige Höchstgeschwindigkeit am 05.06.2014 um 14h14 in VERSAILLES-78000 France von 50km/h nach Toleranzabzug (53km/h) um 3km/h überschritten und soll nun eine 90,-Euro Pauschalgeldbuße begleichen.
Mein Problem, ich war in meinem Leben noch nie in Frankreich. Mit meinem Benz war ich auch noch nicht im Ausland.
Heute gleich Polizei aufgesucht, ich solle mal im WWW suchen ob es Meldungen über solche Abzockversuche gibt und erstmal abwarten und nicht reagieren, super. Bei weiteren Schreiben soll ich mich wieder melden.
Im Netz hab ich www.antai.fr gefunden.
Werde aber erstmal nichts ausfüllen oder zurückschicken, sonst landen meine Daten noch in China.
Ist jemandem hier so etwas geschehen, oder hat davon schon gehört?
mfG
Tommy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dobifan
UND UND: Zahlen musst Du auf jeden Fall! Heisst im Falle eines Einspruches aber Hinterlegung, was einem Depot oder Pfand entspricht. Ist ein Betrag in Höhe der normalen Busse (hier 135 EUR). Das Geld bekommst Du dann NACH der Gutheissung Deines Einspruches wieder zurückbezahlt....
Wie bitte? Wäre ich zu dem Zeitpunkt nicht in Frankreich gewesen (und könnte das idealerweise, z.B. durch eine Tankquittung vom gleichen Datum weitab der Grenze nachweisen), würde ich einen Schei...dreck tun und irgend welches Geld überweisen!
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111 Antworten
Zahlen. bzw. Buchstabendreher wird es sicher auch in France geben.
Nichts zu unternehmen ist sicherlich die schlechteste Lösung.
Zurückschreiben, dass Du zu keinem Zeitpunkt dort warst.
http://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-frankreich.html
Zitat:
1) Pflichtinformationen der französischen Internetseitenbetreiber
Die Pflichtinformationen, die jeder bereitstellen muss, der eine Internetseite betreibt, sind in Art 6 III LCEN geregelt.
Für Unternehmen sind zu nennen:
der Name bzw. die Firma,
der Hauptsitz,
die Telefonnummer
die Rechtsform
Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen sowohl das Registergericht als auch die Registernummer genannt werden. Anders als in Deutschland muss darüber hinaus die Höhe des Stammkapitals angegeben werden.
Der Name des Publikationsdirektors oder des Verantwortlichen für die Redaktion, für den Inhalt der Seite
die Daten des Internetseitenproviders (insb. Name und Telefonnummer).
Ich sehe keine Adresse hier https://www.antai.gouv.fr/de/rubriquepage/34/autres/mentionslegales , die Telefonnummer sind auch nicht auf die Seite bezogen.
Also schon komisch.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zahlen. bzw. Buchstabendreher wird es sicher auch in France geben.
Nichts zu unternehmen ist sicherlich die schlechteste Lösung.
Zurückschreiben, dass Du zu keinem Zeitpunkt dort warst.
An wem zurückschreiben? Ich sehe keine postalische Adresse auf dem Zettel. Vielleicht auf der Rückseite?
Unten rechts, sieht sehr nach Adresse aus.
Scheint wohl eine offizielle Sache zu sein, die zudem legitim und berechtigt ist.
Hier ein Link zur Verbraucherzentrale mit entsprenden Hinweisen.
Auf Seite 1 rechts unten ist die Adresse wo ein Einspruch einzureichen ist. Halte dich dran und schildere deine Sicht der Dinge...
HTC
Doppelpost
Im Falle eines Einspruches: Unbedingt alle Daten inkl Geburtsdatum angeben ! Meine Frau wurde mal mit einem auf mich zugelassenen Wagen geknipst. In Frankreich gilt erstmal Halterhaftung, daher hab ich den Strafzettel bekommen. Bei der Einsprache durch sie (es ging auch um Punkte ...) hat sie mein Geburtsdatum nicht erwähnt. Dies wurde als Grund zur Abweisung der Einsprache herangezogen. Schlussendlich hab ich den Punkt auf mich genommen, meine Frau hat den Strafzettel bezahlt.
UND: Wenn Einspruch, dann bitte auf Französisch... das kommt auf JEDEN Fall besser an als ein Einspruch in Englisch oder Deutsch.
UND UND: Zahlen musst Du auf jeden Fall! Heisst im Falle eines Einspruches aber Hinterlegung, was einem Depot oder Pfand entspricht. Ist ein Betrag in Höhe der normalen Busse (hier 135 EUR). Das Geld bekommst Du dann NACH der Gutheissung Deines Einspruches wieder zurückbezahlt....
Hier noch alles in Deutsch zum Nachlesen:
https://www.antai.gouv.fr/.../commentcontester
Zitat:
Original geschrieben von dobifan
UND UND: Zahlen musst Du auf jeden Fall! Heisst im Falle eines Einspruches aber Hinterlegung, was einem Depot oder Pfand entspricht. Ist ein Betrag in Höhe der normalen Busse (hier 135 EUR). Das Geld bekommst Du dann NACH der Gutheissung Deines Einspruches wieder zurückbezahlt....
Wie bitte? Wäre ich zu dem Zeitpunkt nicht in Frankreich gewesen (und könnte das idealerweise, z.B. durch eine Tankquittung vom gleichen Datum weitab der Grenze nachweisen), würde ich einen Schei...dreck tun und irgend welches Geld überweisen!
Danke Euch für die Info's , die mir die Polizei nicht geben konnte.
Sie haben mir abgeraten die aufgeführte Tel.Nr. anzurufen und auch keine Formulare auszufüllen.
Sollte es aber doch legitim sein würde ich mit der Wartetaktik noch mehr Theater haben. omg
Doch bevor ich Daten von mir nach France sende, werde ich mich nochmal mit meinem Rechtsvertreter unterhalten.
Achtung nicht zu lange beraten, siehe mein Link oben, diese 90 Euro beinhalten einen 2 Wochen Zahlrabatt, danach geht es sehr schnell ins 3stellige!!!
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Achtung nicht zu lange beraten, siehe mein Link oben, diese 90 Euro beinhalten einen 2 Wochen Zahlrabatt, danach geht es sehr schnell ins 3stellige!!!
Krass. Demnach muss man das Bußgeld hinterlegen, selbst wenn man nachweislich gar nicht in Frankreich gewesen ist, da der Widerspruch ansonsten nicht bearbeitet werden würde???
So schaut es wohl aus, auf jeden Fall wird das Ganze nicht einfach
Ich persönlich tendiere zur Zahlung der 90 Euro mit anschließendem Einspruch, entweder bekommt man Recht und das Geld zurück oder auch nicht, aber den Ärger spart man sich und die 90 Euro sind gerade noch innerhalb der Schmerzensgrenze...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Krass. Demnach muss man das Bußgeld hinterlegen, selbst wenn man nachweislich gar nicht in Frankreich gewesen ist, da der Widerspruch ansonsten nicht bearbeitet werden würde???
genau das macht mich jetzt nach dem lesen der Seiten auch stutzig.
Ich muss 138,-€ hinterlegen (damit sich jemand bewegt und die Sache überprüft),
soll 90,-€ aber "nur" zahlen obwohl ich das Land auch nie besucht habe.
UND WANN BEKOMMT MAN DAS WIEDER ZURÜCK NACHDEM MIT MEINEM GELD AUF DEREN KONTEN ZINSEN VERDIENT WURDEN????
wen soll der deutsche Steuerzahler denn noch alles finanzieren ?
oder verdient dort jemand richtig?
Beispiel: 300 000 Bundesbürger zahlen erstmal 130,- € , die Summe von 39 000 000,- € arbeitet paar Monate(Bearbeitung dauert ja).
@HTC
Das hat mit Schmerzgrenze nichts zu tun, das Ist Abzocke. Fenster auf und raus mit dem verdienten?
Ich bin kein Beamter der Geld bekommt und nicht verdienen muss.
Wer zu viel hat kann das ja machen, ich nicht.
Ist es jedoch legitim, frage ich mich:
Wenn Sie die Daten von Deutschland bekommen, können Sie diese auch gleich mit Ihren abgleichen/vergleichen bevor Sie mit falschen Anschuldigungen beginnen.
Aber 100% ist, das ich dieses Land nun nie besuchen werde.
Im Anschluss wäre sicherlich wieder Post im Kasten aus FRANKREICH.