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betrunken gefahren auf Anweisung - Folgen?
Hi!
bin in den Lokalnachrichten auf diese Meldung gestoßen - hmmm sehr merkwürdig...
http://www.all-in.de/.../...ehrerschein-und-1-300-Euro;art9573,1234710
"In Vorarlberg hat eine 37-jährige Frau ihren Führerschein verloren, weil sie auf Anweisung der Polizei ihr Auto umgeparkt hat.
Alkoholkontrolle Die Frau aus Hohenems wollte abends extra nicht mehr mit dem Auto fahren, weil sie zu viel getrunken hatte und nahm auf dem Beifahrersitz Platz. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ihr Fahrer auf Alkohol getestet und sie wurde von der Polizei aufgefordert, das Auto umzuparken.
Ein anschließender Alkoholtest auch bei ihr ergab 1,2 Promille. Die Frau verlor ihren Führerschein und soll außerdem 1.300 Euro Strafe zahlen. Das will sie jetzt allerdings nicht akzeptieren und hat einen Anwalt eingeschaltet."
Was ist denn da los?! bzw wie hätte sich das entschärfen lassen?
-Ganz nach dem Spruch aus meiner BW-Zeit "melden macht frei"- den Gendarmen gesagt: Sie, bevor ich ihre Anweisung ausführe - ich bin übrigens betrunken!"
-Oder ist nach "Befehl ist Befehl" keine Konsequenz für die Fahrerin die Folge?
mfg
PS: Bregenz ist in Österreich
Beste Antwort im Thema
Jaja... Dienstnummer, Wache, Beschwerde... Blabla...
Die Frau hatte 1,2 Promille in der Murmel. Da handelt man nicht mehr vernünftig und überlegt. Deswegen darf man auch nicht mehr fahren, mit soviel Sprit im Turm...
Und da soll die Frau noch widersprechen, wenn ihr ein oder zwei Polizeibeamte anordnen, den Wagen umzuparken? Das ist schon ziemlich realitätsfern...
Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass die Frau fahruntauglich ist. Ein Polizist, der 1,2 Promille nicht erkennt, ist dienstunfähig...
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117 Antworten
An ihrer Stelle hätte sie das Fahren lieber sein lassen und dies auch so sagen sollen. Die Strafe geht also in Ordnung. Nur meine Meinung.
Die Frau hat aus eigener Entscheidungskraft der Anweisung Folge geleistet. Folglich muß sie auch die Konsequenzen tragen und macht es sich schlichtweg zu leicht, wenn sie nun versucht, die Verantwortung auf die Beamten abzuwälzen.
Ich wäre auch nicht gefahren. Die letzte Entscheidung hat immer der Fahrer
Das ist österreichisches Recht. Keine Ahnung, wie das da im Detail geregelt ist.
Hier gibt es dazu schon eine interessante Diskussion.
Edith: Bei Weisungen der Polizei hat man nur begrenzte Entscheidungsfreiheit - sonst steht man mit dem anderen Bein im Knast...
Was heißt österreichisches Recht.
Gefahren ist die betrunkene Beifahrerin. Daher wurde sie bestraft.
Und wenn die Polizei sagt sie soll von der Brücke springen macht sie es auch wortlos?
Ich hätte ja dem Polizisten meine Schlüssel in die Hand gedrückt...
Aber erstens trinke ich vieleicht 1x im Jahr Alkohol und zum anderen lass ich kaum jemanden in mein Vecci...schon garnicht betrunken...
Scheinbar auf ausdrückliche Weisung der Polizei. Wenn die eine solche Weisung geben, sollten sie sich eventuell mal vorher Gedanken machen, wem sie die Weisung geben.
Ich habe auch schon mal eine Weisung der Polizei befolgt, bei der der Fehler aber offensichtlich war (falschrum in die Einbahnstraße). Wer so eine Anweisung gibt, sollte nachher nicht nach den Fehlern daran suchen.
besser wäre auf jeden fall gewesen, wenn sich die zwei schluckspechte gleich ein taxi genommen hätten............
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Bei Weisungen der Polizei hat man nur begrenzte Entscheidungsfreiheit - sonst steht man mit dem anderen Bein im Knast...
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Aufforderung zur Begehung einer Straftat. Damit macht sich der Beamte sowohl in Österreich als auch in Deutschland strafbar.
Naja ich Handle eigenständig und mir ist relativ egal ob da ein Beamter oder Gott persönlich steht... wenn ich betrunken bin rühe ich das Lenkrad nicht aus. Punkt - aus- fertig.
Wenn der Polizist nun dennoch darauf bestehen würde dann lasse ich mir seine Dienstnummer geben und rufe erstmal die Kollegen auf der Wache an und frag was der Mist soll!
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Und wenn die Polizei sagt sie soll von der Brücke springen macht sie es auch wortlos?
und wen der polizist "halt stehenbleiben oder ich schiesse" sagt dann muss man das auch nicht beachten?
und woher willst du dir besoffen ne nummer merken UND noch wissen auf welcher dienststelle du anrufen sollst? auch hier ->
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wen der polizist "halt stehenbleiben oder ich schiesse" sagt dann muss man das auch nicht beachten?
Das sollte man dann schon machen, aber wenn ein Polizeibeamter einen unbewaffneten Betrunkenen mit einer Schußwaffe bedroht, dann ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland der Jobverlust sein geringstes Problem.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Und wenn die Polizei sagt sie soll von der Brücke springen macht sie es auch wortlos?
und wen der polizist "halt stehenbleiben oder ich schiesse" sagt dann muss man das auch nicht beachten?
und woher willst du dir besoffen ne nummer merken UND noch wissen auf welcher dienststelle du anrufen sollst? auch hier ->
Doch, denn das stehen bleiben würde keine Straftat darstellen im Gegensatz zum alkoholisierten Fahren mit 1,2 Promille.
Das sind 2 völlig unterschiedliche Szenarien die man NICHT vergleichen kann.
Und so schnell darf ein Beamter auch nicht schiessen... wenn ich mich selbst in so eine Situation bringe...selbst schuld!
Und wenn ich mich SO abschiessen das ich nichtmal mehr Telefonieren kann.. dann setz ich mich umso weniger ans Steuer.
Vieleicht sollte man dann auch ernsthaft Prüfen ob der/die-jenige für den Straßenverkehr tauglich ist wenn man sich so dermaßen abschiesst das man nichtmal mehr Telefonieren kann...