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Betrunkene am Steuer, geht´s noch ??

Themenstarteram 20. August 2012 um 13:25

Hallo zusammen,

ich hatte vor einem Monat einen Frontalzusammenstoß mit einem Falschfahrer im Kreisverkehr , unglaublich aber wahr.

Die Fahrer jung, leichtsinnig und betrunken und dann behaupten ich sei verkehrt gefahren.

Solchen sollte man den LAPPEN nie mehr geben. Was meint ihr ?

Beste Antwort im Thema

Oh je, was für eine Threaderöffnung. Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, alkoholisiert ein Kraftfahrzeug zu führen und habe für mich persönlich die 0-Promille-Regel schon lange erlassen. Dennoch halte ich nichts davon, jemandem nach einem Fehler die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit zu entziehen. Es soll tatsächlich Menschen geben, die aus ihren Fehlern lernen.

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Was :o:o:o ???, es gibt Menschen, die betrunken Auto fahren....ist ja unglaublich. ;)

Oh je, was für eine Threaderöffnung. Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, alkoholisiert ein Kraftfahrzeug zu führen und habe für mich persönlich die 0-Promille-Regel schon lange erlassen. Dennoch halte ich nichts davon, jemandem nach einem Fehler die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit zu entziehen. Es soll tatsächlich Menschen geben, die aus ihren Fehlern lernen.

Was ich privat mit solchen Leuten machen würde, will von Euch sicherlich keiner wissen.

Aber was auf jeden Fall gemacht werden müsste, ist den Führerschein für einen sehr langen Zeitraum zu entziehen und bevor eine Widererteilung erfolgt, auf jeden Fall mehrfach und unangekündigt einen Besuch vom Amtsarzt zur Überprüfung des Alkoholkonsums.

Das scheint oftmals die beste Hilfe.

Immer wieder stellt man mit erschrecken fest, dass Alkoholsünder sogar mit einer Fahne zur Beantragung der Widererteilung des Führerscheins kommen und dageben bist du machtlos.

Ich hoffe Dir und Deiner Familie ist nichts weiter passiert.

Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Aber was auf jeden Fall gemacht werden müsste, ist den Führerschein für einen sehr langen Zeitraum zu entziehen und bevor eine Widererteilung erfolgt, auf jeden Fall mehrfach und unangekündigt einen Besuch vom Amtsarzt zur Überprüfung des Alkoholkonsums.

Je nach Alkoholpegel liegt die Hürde für eine Wiedererteilung sehr hoch (Stichwort MPU). Ich halte es für ausgesprochen sinnvoll, dabei nach dem festgestellten Promillewert zu differenzieren.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Aber was auf jeden Fall gemacht werden müsste, ist den Führerschein für einen sehr langen Zeitraum zu entziehen und bevor eine Widererteilung erfolgt, auf jeden Fall mehrfach und unangekündigt einen Besuch vom Amtsarzt zur Überprüfung des Alkoholkonsums.

Je nach Alkoholpegel liegt die Hürde für eine Wiedererteilung sehr hoch (Stichwort MPU). Ich halte es für ausgesprochen sinnvoll, dabei nach dem festgestellten Promillewert zu differenzieren.

Das ist doch schon der Fall. Wenn nichts passiert sind 0,5 Promille straffrei. Passiert allerdings etwas ist man selbst bei 0,1 Promille dran.

Ab 0,8 Promille gibts afaik eine Strafe und ab 1,0 Promille absolute Fahruntauglichkeit mit den daraus resultierenden Folgen wie Führerscheinwegnahme+MPU.

Für mich ist nur der neue Strafkatalog mit 8 Punkten von den Auswirkungen her nicht differierend genug. Nehme ich in 3 Jahren 4 x kurz ein Handy in die Hand und werde dabei erwischt bin ich den Führerschein genauso los wie als saufe ich mich in der Zeit genauso viele male an die Grenze (wobei ich erwischt werde), wo ich im Einzelfalle jeweils noch keine MPU befürchten muß. Fragt sich nur was von beiden gefährlicher ist....

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Das ist doch schon der Fall.

Ich weiß und das ist auch gut so.Der Beitrag von derbeste44 klang nur so, als wolle er jeden Alkoholsünder ungeachtet des Alkoholpegels gleich behandeln. Ich bin sehr froh, dass das nicht so praktiziert wird.

Zitat:

Original geschrieben von neoone

Hallo zusammen,

ich hatte vor einem Monat einen Frontalzusammenstoß mit einem Falschfahrer im Kreisverkehr , unglaublich aber wahr.

Die Fahrer jung, leichtsinnig und betrunken und dann behaupten ich sei verkehrt gefahren.

Solchen sollte man den LAPPEN nie mehr geben. Was meint ihr ?

Zum Thema Alkohol am Steuer allgemein wurde ja schon alles gesagt.

Was in diesem Fall natürlich besonders dreist und sinnlos erscheint, ist dass der falschfahrende Gegner versucht den Spieß umzudrehen. War er noch dicht, als er behauptete, er wäre richtig herum gefahren oder kam er später auf die Idee? Ich meine sowas lässt sich ja mit Sicherheit aus den Unfallspuren herauslesen, insofern war das einfach nur sinnlos. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Aber was auf jeden Fall gemacht werden müsste, ist den Führerschein für einen sehr langen Zeitraum zu entziehen und bevor eine Widererteilung erfolgt, auf jeden Fall mehrfach und unangekündigt einen Besuch vom Amtsarzt zur Überprüfung des Alkoholkonsums.

Je nach Alkoholpegel liegt die Hürde für eine Wiedererteilung sehr hoch (Stichwort MPU). Ich halte es für ausgesprochen sinnvoll, dabei nach dem festgestellten Promillewert zu differenzieren.

Die Werte kenne ich zu genüge.

Es hat schon einen Grund warum ich den Amtsarzt dahin schicken würde. Aber immer unangekündigt und dann mit weiteren Maßnahmen wenn immer wieder Alkoholgenuß festgestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

 

Je nach Alkoholpegel liegt die Hürde für eine Wiedererteilung sehr hoch (Stichwort MPU). Ich halte es für ausgesprochen sinnvoll, dabei nach dem festgestellten Promillewert zu differenzieren.

Das ist doch schon der Fall. Wenn nichts passiert sind 0,5 Promille straffrei. Passiert allerdings etwas ist man selbst bei 0,1 Promille dran.

Ab 0,8 Promille gibts afaik eine Strafe und ab 1,0 Promille absolute Fahruntauglichkeit mit den daraus resultierenden Folgen wie Führerscheinwegnahme+MPU.

Für mich ist nur der neue Strafkatalog mit 8 Punkten von den Auswirkungen her nicht differierend genug. Nehme ich in 3 Jahren 4 x kurz ein Handy in die Hand und werde dabei erwischt bin ich den Führerschein genauso los wie als saufe ich mich in der Zeit genauso viele male an die Grenze (wobei ich erwischt werde), wo ich im Einzelfalle jeweils noch keine MPU befürchten muß. Fragt sich nur was von beiden gefährlicher ist....

Aus diesem Grund härtere Maßnahmen.

Du weißt schon, dass im Rahmen einer MPU regelmäßig Leberwerte ermittelt werden müssen?

Themenstarteram 20. August 2012 um 14:15

Tja ,der Unfallverursacher zog mich aus dem Auto und fragte mich warum ich verkehrt in den Kreisel gefahren wäre,ob ich betrunken bin ? Ach hätte ich nur genügend Kraft und Luft gehabt mir fehlten die Worte . Schuldfrage ist klar

Betrunkene machen nunmal manchmal merkwürdige Sachen. Wenn die Trunkenheit durch die Polizei festgestellt wurde dürfte seine Aussage eh wenig Wert haben.

Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt begeht in meinen Augen einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Das geht quer durch alle Gesellschaftsschichten.

Bitte jetzt nicht fasch verstehen.

Beim 2. Unfall mit Personenschaden Lebenslang keinen FS mehr.

Betrunkenes Autofahren gehört leider für viele in die Schublade "Kavaliersdelikt"

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

und ab 1,0 Promille absolute Fahruntauglichkeit

Ich darf dich korrigieren, ab 1,1 Promille. Aber ich hätte vermutlich vor Schreck gelacht, wenn er mir so doof gekommen wäre, ich wäre falsch rum rein gefahren :D Nur aus den Fotos kann man halt nicht sehen, wer falsch herum fuhr ;)

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