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Bezahlt Vollkasko bei eigenverschuldeten Kratzer durch putzen??

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 15:36

Hallo allerseits,

wenn der Fahrzeughalter (und Versicherungsnehmer) beim Putzen des eigenen Autos Kratzer im Lack verursacht, haftet dann seine Vollkasko?

Im konkreten Fall, war es ein kleines Steinchen, welches im Schwamm war, aber erst zu spät bemerkt wurde.

Normalerweise ist der Sachverhalt ja einfach: eigenverschuldete Kratzer im Verkehr.. Aber in diesem Fall steht der Wagen ja...

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe & Tips!!

Frank

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35 Antworten

Hallo ,

§12/II. Die Vollversicherung umfasst darüber(TK) hinaus Schäden

h) durch Unfall , d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis ; Brems-,Betriebs-und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden;

i) durch mut-oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.

Also Auto selber verkratzen und dann eine Neulackierung über die VK , ist nicht.

Gruß

capri

Zitat:

Betriebsschäden sind solche, die durch normale Abnutzung, durch Material- oder Bedienungsfehler an dem Fahrzeug oder seinen Teilen entstehen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1968 - IV ZR 515/68 - VersR 1969, 32, 33)

Ich würde hier nicht unbedingt einen Betriebsschaden sehen wollen.

Der unentdeckte Stein ist ein von außen einwirkendes Ereignis.

Da der Schwamm (das Auto) hat weder einen Materialfehler, noch liegt eine fehlerhafte Bedienung vor.

Da der unentdeckte Stein den Schaden verursacht hat würde ich sagen das ist ein Versicherungsfall.

Der Zusatz ist im Übrigen optional, also genau die eigenen Bedingungen lesen.

Ob sich die Regulierung über die VK lohnt, ist in Ambetracht von Prämiensteigerung und SB die andere Frage.

Ein Lackdoktor dürfte preiswerter sein.

Eine Rundherum Lackierung wird es sicherlich nicht geben, da der Wäscher denn Fehler schnell hätte bemerken müssen und das Waschen dann stoppen musste um den Stein zu entfernen..

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Der unentdeckte Stein ist ein von außen einwirkendes Ereignis.

In der Tat , aber wo ist die mechanische Gewalt ? Die ist beim Waschen doch ehr auszuschließen , oder ?

Gruß

capri

am 21. Juni 2005 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von capri17

In der Tat , aber wo ist die mechanische Gewalt ? Die ist beim Waschen doch ehr auszuschließen , oder ?

Gruß

capri

Der Schwamm muss doch aufgedrückt werden, wenn das keine Gewalt ist.

Die Vollkasko würde zahlen, lohnen dürfte sich das aber kaum. Erstmal versuchen wegzupolieren so tief können die Kratzer eigentlich ja nicht sein.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Der Schwamm muss doch aufgedrückt werden, wenn das keine Gewalt ist.

Die Vollkasko würde zahlen, lohnen dürfte sich das aber kaum.

Das sehe ich genauso. Über die Hochstufung der VK würde man den Schaden sowieso zu einem großen Teil aus dem eigenen Geldbeutel zahlen...

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 20:53

Hallo nochmal,

erstmal vielen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Infos!

Hintergrund ist der, dass es sich bei dem besagten Putzen um die punktuelle Beseitigung von Rest-Vogelkot handelte. Aus diesem Grund war der ausgeübte Druck mit einem nassen Schwamm, der leider ein Steinchen (scharfkantig, ähnlich schwarzem Streugut im Winter) enthielt relativ stark.

Leider sind die Kratzer ziemlich tief, bis auf die Grundierung. Außerdem scheint die Farbe (silber-metallic) nicht sehr beilackierfreundlich. Zwei Anrufe bei einem Lackdoktor (car-top), sowie bei Vertragshändlern hatten das gleich Ergebnis gebracht, nämlich, dass das komplette Bauteil lackiert werden muss.

Da das Auto "erst" zwei Jahre alt ist und noch länger gefahren werden soll, ist also eine gründliche Beseitigung gewollt - und ich glaube, somit auch eine "mutwillige" Beschädigung, wie von Capri17 im ersten Posting erwähnt, leicht ausschließbar. Auch da es sich um einen Garagenwagen handelt und der orginal Lack sonst noch einwandfrei ist..

Da die Versicherung auf 35% läuft und der Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt ca. 1300 Euro beträgt, scheint mir das am günstigsten.

Dies nur zur Info, genaueres muss ich auch erst ausrechnen ;-)

Nochmal vielen Dank für Euere Hilfe!

Viele Grüße

Frank

Zitat:

Original geschrieben von frankc230k

...der Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt ca. 1300 Euro beträgt...

Hast du auch ein paar Alternativangebote von Autolackierbetrieben eingeholt?

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 21:02

@Drahkke

Nein, leider hatte ich dazu heute noch keine Zeit.

Werde ich aber gleich morgen nachholen.

Wie schaut es denn dann mit Durchrostungsgarantien und Kulanz in späteren Fällen aus?

am 22. Juni 2005 um 5:21

Zitat:

Original geschrieben von frankc230k

Wie schaut es denn dann mit Durchrostungsgarantien und Kulanz in späteren Fällen aus?

Die Durchrostungsgarantien beziehen sich auf den Rost von innen nach außen, wenn das Auto von außen rostet wird sich immer ein Grund finden dies nicht als Garantiefall zu sehen ( Steinschlag, oder auch dein Fall ).

Christo

gibt es auch eine Deppen- und Dumpfbacken-Versicherung?

wenn JA, müssen da alle Deppen und Dumpfbacken rein?

ich raff es nicht ...

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 10:21

@J.Ripper

Danke für Deinen kreativen Beitrag.

Nicht, dass der ganze Vorfall schon ärgerlich genug wäre!

Mein Tip für Dich:

Montier dein 6 km/h Schild bitte deutlicher, dann ärgern Dich nicht so viele auf der Straße und Du musst Deine angestaute Wut nicht im Forum ablassen.

Wer Ironie findet...

am 22. Juni 2005 um 10:35

@frank:

*beifall-smiley* :)

Zum Fall - haste deine Vollkasko denn überhaupt schonmal angefragt?

Was sagen die dazu - würde mich mal interessieren.

Fragelich ist eben wirklich ob du die Raufstufung im nächsten Jahr bei den Beiträgen in Kauf nehmen willst.

Bei der Rechnung für dich was das an Mehrbelastung bedeutet solltest du einbeziehen:

- Selbstbeteiligung

- Beitragsdifferenz in den folgenden Jahren (mit Schaden vs. ohne Schaden)

--> letzteres bezieht sich natürlich darauf, wie lang du das Auto VK-versichert lassen wolltest (oder evtl. muss wegen einer Finanzierung/Leasing)

--> wenns z.B. noch 3 Jahre VK laufen sollte, dann berücksichtige nur die 3 Jahre

Wenn du bei dieser ganzen Rechnung (im Übrigen kann dir das auch deine Versicherung ziemlich genau berechnen) dann deutlich unter den 1.300 bleibst, warum nicht.

Grüße

Schreddi

Schreddi

wenn ich bei mir Garten den falschen Baum fälle, haftet dann meine private Haftplichtversicherung?

oder - wie jemand anders hier im Forum mal schrieb - ist die dafür verantwortlich?

tut mir leid, aber ich komme einfach mit dieser Mentalität nicht klar, nach der IMMER zuerst die Schuld und die verantwortung bei anderen gesucht wird

von wem kriege ich denn das Geld für die Autowäsche wieder, wenn's regnet?

keine einzige heile Tasse mehr im Schrank, oder was?

am 22. Juni 2005 um 11:02

Hallo Ripper,

dass du dich irgendwann mal mäßigst, erwartet hier wohl keiner mehr - leider hast du mittags zusätzlich doch auch immer mal Ausschläge im verbalen Bereich - schade drum, aber kommt nicht unerwartet.

Im vorliegenden Fall hat er ganz normal einen Anspruch an seine Vollkasko, wenn dieser Anspruch denn entsteht.

Dazu muss er dort mal nachfragen und fertig.

Haftpflicht ist was völllig anderes, denn man kann sich selbst nicht haftbar machen und auch nicht verklagen - du wirst das sicher am besten wissen. Dass hier auch das Wörtchen "kasko" irgendwo im Thread auftauchte wird dir verborgen geblieben sein.

Dass du selbst mal wieder ein falsches Beispiel gewählt hast, müsste dir doch spätestens jetzt klar werden - zugeben wirst du es freilich nie ;)

Die "Schuld" hat der Threadöffner doch auch gar nicht bei anderen gesucht - wo hast du das gelesen?

Er weiß, dass er es verbockt hat, aber wenn es seine Vollkasko abdeckt, warum soll er sie dann nicht in Anspruch nehmen?

Wo ist der Unterschied zu dem, der aus Dummheit und Halsstarrigkeit seinen Wagen in den Graben setzt?

In diesem Sinne...

Komm mal runter, versuch mit dir klar zu kommen - und dann schreib zwei drei Anzeigchen, du wirst sehen, es geht dir wieder besser *gg*

Grüße

Schreddi

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