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Bezahlung - Ist das so normal?
Hallo liebe Gemeinde,
am 20.05. holen wir unseren Kleinen in WOB ab. Morgen wollten wir das Auto dann zulassen.
Für die Zulassung benötigen wir ja den Fahrzeugbrief. Diesen holen wir morgen Vormittag beim Händler ab. Soweit so gut. Der Händler möchte dann allerdings morgen bereits das Geld haben bzw. soweit ich das verstanden habe, müssen wir eine Einzugsermächtigung ausfüllen, dass der Händler den entsprechenden Betrag dann abbuchen darf.
Ist das so normal? Das Auto holen wir ja wie gesagt erst am 20.05. ab, sprich wir haben unsere "Ware", das Auto, noch gar nicht bekommen und gehen ja irgendwie quasi in Vorkasse. Was passiert, wenn unser Händler pleite geht oder der Händler unseren Polo (in der Autostadt) nicht bezahlt hat und uns die Abholung in WOB daher verweigert wird? etc...
Vor ca. 2 Jahren hat meine Mutter ihren Golf in WOB abgeholt. Hier war das damals so, dass der Händler den Golf zugelassen hat, wir nach WOB gefahren sind, das Auto abgeholt haben und meine Mutter erst ca. 2 Wochen nach der Abholung bezahlen musste (und den Fahrzeugbrief erhalten hat). Dies war allerdings ein anderer Händler.
Da wir die Vorgehensweise unseres Händlers etwas merkwürdig fanden, fragten wir bei ihm nach, wie das wäre, wenn er, also der Händler, das Auto zulassen würde. Hier meinte der Händler dann allerdings, dass wir kurz vor WOB nochmals zwecks Bezahlung zu ihm kommen müssten... Sprich auch wenn der Händler das Auto zulassen würde, würden wir in Vorkasse gehen ohne das Auto bereits in WOB abgeholt zu haben.
Wie ist das bei euch bzw. bei denjenigen, die das Auto ebenfalls selber zugelassen haben?
Ist man mit dem Fahrzeugbrief tatsächlich schon Eigentümer des Fahrzeugs?
Es geht mir nicht darum, dass Auto jetzt bezahlen zu müssen. Das Geld ist da und insoweit eine Bezahlung kein Problem. Aber so eine gewisse Sorge bleibt..
Über eure Antworten würde ich mich daher sehr freuen!
Beste Antwort im Thema
das ist normal...
mit dem fanrzeugbrief hast du ja quasi die "ware"
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28 Antworten
das ist normal...
mit dem fanrzeugbrief hast du ja quasi die "ware"
Bei mir war es damals genauso. Wenn ich mich recht erinnere habe ich den Fahrzeugbrief sogar erst nach der Zahlung bekommen.
Habe da kein Problem gesehen. Da der Polo ja nicht beim Händler steht sondern in Wolfsburg kann er diesen ja auch nicht zurückhalten.
Solange der zeitliche Abstand nur einige Tage beträgt ist das Risiko eher gering. Wenn man direkt nach Bestellung also unter umständen Monate im voraus zahlen müsste wäre ich auch stutzig.
War auch bei mir so. Ohne die komplette Anzahlung hätte ich den Fahrzeugbrief zur Selbstzulassung nicht bekommen (obwohl ich Mitarbeiter des Autohauses war). Ich hätte ja sonst mit dem Brief in die Autostadt fahren können, mein eigenes Auto klauen können und auf der A2 in unbekannte Richtung fliehen können, ohne mein Auto beim Händler zu bezahlen...
Hat mich viel Zeit und Nerven gekostet, bis ich das alles geklärt hatte.
Bei mir war es anders. Bin in HH, der Händler in Aachen. Ich bin da Neukunde, nicht bekannt. Ich bekam ca. 14 Tage vor Abholung den Fahrzeugbrief (Post), habe am 11.4. zugelassen und dem Händler den Fahrzeugschein gefaxt. 1 Woche vor Abholung habe ich das Geld überwiesen, nach Geldeingang (einen Tag später) wurde mir der Abholschein geschickt (Post). Mir wurde gesagt es würde auch noch per Mail reichen, wenn die Post zu lange unterwegs sein sollte. Abholung war dann am 21.04.
Mit anderen Worten: Für WOB ist die Bezahlung unerheblich. Nur der Abholschein (oder eine ihm beiliegende Vollmacht für eine andere Person) berechtigt zur Abholung.
Ich war eher überrascht, daß man ein noch nicht erhaltenes Fahrzeug nicht zum Tag der Abholung zulassen kann, sondern nur sofort oder gar nicht. Vom 11.-21.4. waren Steuer & Vollkasko-Versicherung sinnlos, aber bezahlt... bei anderen können das ja auch mal 4 Wochen sein.
wo in aachen hast du ihn denn gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
wo in aachen hast du ihn denn gekauft?
Jacobs Automobile Düren
also doch nicht aachen
ist aber der gleiche
vllt ist sein Autohaus auch kleiner oderhat schlechte erfahrungen gemacht
Hiho
War bei uns auch so per vorkasse. Ging über meinauto.de und dann über hülpert...
Wäre ich ein händler, würde ich das ganze auch nur per vorkasse machen um mir den ganzen ärger zu ersparen. Vorallem wenn man den kunden nicht persönlich kennt!
Hab den brief nach gutschrift erhalten, dann 2 tage vor abholung zugelassen, papiere hingefaxt und abholschein auch per fax bekommen.
Alles super geklappt und nur 2 tage unnötig versicherung bezahlt :-)
Gruß
Zitat:
Ich war eher überrascht, daß man ein noch nicht erhaltenes Fahrzeug nicht zum Tag der Abholung zulassen kann, sondern nur sofort oder gar nicht. Vom 11.-21.4. waren Steuer & Vollkasko-Versicherung sinnlos, aber bezahlt... bei anderen können das ja auch mal 4 Wochen sein.
Steuern und TK/VK werden taggenau abgerechnet.
Bei mir war es so
5 Tage vor Abholung in WOB Brief geholt + Abholschein
Auto angemeldet
Zulassungsbescheinigung per Mail zum Händler geschickt
Mit dem Zug nach WOB gefahren und dem Polo zurückgefahren.
Der Verkäufer kann die Rechnung normalerweise erst schreiben lassen, nachdem das Kennzeichen und das Datum er Zulassung bekannt ist.
5 Tage nach Abholung Rechnung per Post über PKW + Abholpaket erhalten und 5 Tage später überwiesen.
bei mir ähnlich.
bestellt, dann gewartet und nix gemacht, da händler zugelassen hat, abholschein hat er mir durch die grundstückshecke gereicht und ich hab ihn zwei tage später abgeholt. ^^
danach dann irgendwann rechnung erhalten und wie es sich gehört zügig überwiesen... :>
Zitat:
Original geschrieben von Havana.
Steuern und TK/VK werden taggenau abgerechnet.
Eben nicht. Jedenfalls nicht in HH. Der Steuerbescheid kam sogar noch vor Abholung, berechnet wurde ab 11.04., nicht ab Abholung/Erhalt 21.4. Aber es sind nur lächerliche 32 E/Jahr - da ist ja ein Knöllchen teurer.
Hm... ich komme auch aus Hamburg. Ich hätte schwören können, dass die ab Abholung gemacht haben. Aber ich kann mich in Bezug auf die Steuern auch irren. VK/TK ist aber definitiv Taggenau. Das ist mE nach auch nicht Gesellschaftsabhängig, sondern steht so im Gesetz.
Hiho
Was meint ihr mit taggenau?
Es wird ab dem tag er zugelassen wird berechnet. Wenn ihr euer auto 2 Wochen später erst abholt kann ja die versicherung/Steuern nicht wissen und auch nicht kontrollieren. :-)
Gruß
Markus