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Bezahlungsdauer nach Schaden?

Themenstarteram 13. August 2011 um 12:07

Hallo Leute,

anfang Juni ist ein Rollerfahrer auf das parkende Auto meiner Schwester gefahren. Die Polizei hatte den Unfall an dem Tag auch protokolliert, bei dem der Halter, Versicherung, Datum usw. aufgelistet war.

Ein paar Tage später habe ich dann die Versicherung (Württembergische) angerufen und denen mitgeteilt, dass Ihr Kunde bei uns in den Wagen rein gefahren ist und ob ich ein Angebot von einer Opel-Werkstatt einschicken kann oder lieber etwas anderes. Dann hat mir die Dame alles erklärt. Ein paar Tage später kam von der Versicherung auch ein Schreiben, dass sobald es sich um ein Totalschaden handeln würde, dass wir erst nach Rücksprache mit der Versicherung zu veräußern. Sicherheitshalber habe ich einen KFZ-Sachverständigen geholt und einen Gutachten anfertigen lassen. Der Gutachter hat auch gleich sein Schreiben an die Versicherung geschickt. Ca. 1200 Euro.

Da ich danach 4 Wochen von der Versicherung nichts gehört hatte, hatte ich gestern die Versicherung angerufen und gefragt, was los sei.

Die Versicherung meint nun, man würde von der Polizei auf ein Schreiben warten. (Ich denke um die Schadensaufnahme). Dies könnte 2-3 Monate dauern. Eventuell auch länger bis zu 6 Monate. Anscheinend sei noch etwas unklar. (Vielleicht hat sich ein parkendes Auto selbstständig gemacht ne?)

Ist das normal, dass dies so lange dauern kann oder machen das die Versicherungen mit Absicht um dies herauszuzögern?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Frag doch einfach mal bei der Sachbearbeiterin nach, warum sie die Ermittlungsakte benötigen und was ggfs. sonst noch zur abschliessenden Regulierung fehlt!

Sachbearbeiterin Guten Tag, was kann ich für Sie tun?

 

Oh.. ich sehe gerade, sie sind anwaltlich verteten. Tut mr leid, aber Auskünfte darf ich ihnen hier nicht geben. 

 

Auf Wiederhöhren.

 

 

 

:(;)

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Moin,

 

wundert mich aber, solche Anschreiben an der Polizei werden in der Regel nicht gemacht, es sei denn, es geht um die Klärung von Sachverhalten.

 

So wie Du geschrieben hast, war der Sachverhalt doch eindeutig, oder?

 

Also wenn es tatsächlich eindeutig war, dann dauert das zu lange. Da würde ich mal nachhaken, eine Begründung verlangen und gegebenenfalls über einen Anwalt nachdenken.

Themenstarteram 13. August 2011 um 13:56

Ich rufe dann am Montag noch einmal bei der Versicherung an.

Ich weiß nicht, was da uneindeutig sein sollte. Der Wagen war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht besetzt, da meine Schwester gearbeitet hat. Sie wurde dann herausgerufen. Der Rollen und der Junge waren dann auch gleich draußen. (Anscheinend heulte der Junge herum, wie er das bezahlen soll :) )

 

Was ich mir nur noch vorstellen könnte, dass der Gutachter evtl. zu viel abgerechnet hat oder so. (Ich war bei der Besichtigung nicht dabei. Ein Sachverständiger wird das aber sicherlich angemessen machen)

Zur Not tut es dann, wie ihr bereits erwähnt habt, ein Anwalt. Wäre doch blöd wenn ich bis zu ein halbes Jahr warten muss. (Die von der Versicherung meinten, das Auto sei doch fahrtauglich. Trotzdem muss ich doch aber nicht mit Dellen und Kratzern herum fahren)

am 13. August 2011 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von Taney

Hallo Leute,

anfang Juni ist ein Rollerfahrer auf das parkende Auto meiner Schwester gefahren. Die Polizei hatte den Unfall an dem Tag auch protokolliert, bei dem der Halter, Versicherung, Datum usw. aufgelistet war.

...

Anscheinend sei noch etwas unklar.

Auch hier bliebt einiges unklar:

- Was für ein Roller war es (Moped; Kinderroller...)?

- Wie alt ist der Rollerfahrer (Kind; Jugendlicher...)?

- Über welchen Versicherungstyp wird abgerechnet (Kfz-Haftpflicht; Privathaftpflicht..)?

- Wo stand das Auto genau (Ort; Zeit; Besonderheiten am Abstellort...)?

Erst dann kann man hier mal tiefer in die Glaskugel schauen!

Themenstarteram 13. August 2011 um 19:55

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Auch hier bliebt einiges unklar:

- Was für ein Roller war es (Moped; Kinderroller...)?

- Wie alt ist der Rollerfahrer (Kind; Jugendlicher...)?

- Über welchen Versicherungstyp wird abgerechnet (Kfz-Haftpflicht; Privathaftpflicht..)?

- Wo stand das Auto genau (Ort; Zeit; Besonderheiten am Abstellort...)?

Erst dann kann man hier mal tiefer in die Glaskugel schauen!

Es war auf dem Parkplatz eines Supermarktes (Arbeitgeber). Laut den Fragen, die du stellst, könnte also möglich sein, dass die Versicherung evtl. nicht haftet für den Roller, bzw. Rollerfahrer.

Laut der Unfallkarte geht leider nicht hervor, ob es sich um KFZ- oder Privathaftpflicht handelt. Als KFZ-Halter steht der Vater drin. (Name und Anschrift und KFZ-Halter ist auch komplett anders). Das wäre womöglich voll der Stress, wenn man die Forderungen direkt gegen diese Person geltend machen müsste.

am 13. August 2011 um 20:23

Gut laut deiner (wieder unvollständigen) Angaben versuchen wir mal die Glaskugel zu befragen:

Die Vs will eventuell anhand des Polizeiberichtes abklären:

- ob das Auto dort parken durfte

- ob es Vorschäden gibt (,die der Polizei während der Unfallaufnahme genannt wurden)

- ob der Sohnemann vom Rollerhalter ne Fe für den Roller hatte

- ob ggf. ein Fehlverhalten von Dritten bekannt ist

...

Alles Fragen, die wir hier nicht beantworten können.

Und was wollt ihr dann immer mit nem Anwalt?!

Der kann auch nur ein Schreiben aufsetzen und bekommt zur Antwort: "Wir warten auf die Unterlagen der Polizei, da wir die Rechtmässigkeit der Forderung prüfen wollen!".

Themenstarteram 13. August 2011 um 20:34

Zitat:

[..]

Die Vs will eventuell anhand des Polizeiberichtes abklären:

- ob das Auto dort parken durfte

- ob es Vorschäden gibt (,die der Polizei während der Unfallaufnahme genannt wurden)

- ob der Sohnemann vom Rollerhalter ne Fe für den Roller hatte

- ob ggf. ein Fehlverhalten von Dritten bekannt ist

...

Ja genau stimmt. Aus der Unfallkarte geht leider auch nicht viel raus.

Zitat:

Alles Fragen, die wir hier nicht beantworten können.

Ja, das beste wird dann abwarten sein. Mir ging es allgemein eher um die Dauer von 6 Monaten, ob das so normal sein könnte, so lange zu warten.

Zitat:

Und was wollt ihr dann immer mit nem Anwalt?!

Ja, es wird halt oft ein Anwalt empfohlen, da dieser ja sicherlich am Besten die Rechte des Geschädigten vertreten können.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Gut laut deiner (wieder unvollständigen) Angaben versuchen wir mal die Glaskugel zu befragen:

Die Vs will eventuell anhand des Polizeiberichtes abklären:

- ob das Auto dort parken durfte

- ob es Vorschäden gibt (,die der Polizei während der Unfallaufnahme genannt wurden)

- ob der Sohnemann vom Rollerhalter ne Fe für den Roller hatte

- ob ggf. ein Fehlverhalten von Dritten bekannt ist

...

Alles Fragen, die wir hier nicht beantworten können.

Und was wollt ihr dann immer mit nem Anwalt?!

Der kann auch nur ein Schreiben aufsetzen und bekommt zur Antwort: "Wir warten auf die Unterlagen der Polizei, da wir die Rechtmässigkeit der Forderung prüfen wollen!".

- Ob das Auto dort parken durfte, wird wohl die Fahrerin beurteilen können, bzw. sollte bekannt sein, wenn nicht.

- Wenn nicht das ganze Heck verrostet war, dann hilft der Polizeibericht in Sachen Vorschäden gar nichts.

- Ob der Sohn der Halterin einen Führerschein hat, kann dem Geschädigten Banane sein, ggf. holt sich die Versicherung etwas wieder von der Halterin.

- Ein mögliches Fehlverhalten Dritter würde wohl auch bekannt sein.

Alles keine stichhaltigen Argumente, um eine Schadensabwicklung monatelang hinauszuzögern - schon gar nicht ohne die Benennung konkreten Gründe.

Da Versicherungen manchmal eben nicht ihrer Verpflichtung nachkommen, Schaden zu begleichen, bzw. sie dies nur sehr schleppend tun, braucht es hin und wieder halt den Rechtsanwalt, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Auf keinen Fall sollte man sich ohne Begründung mit solchen pauschalen Aussagen abspeisen lassen.

am 14. August 2011 um 2:37

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

- Ob das Auto dort parken durfte, wird wohl die Fahrerin beurteilen können, bzw. sollte bekannt sein, wenn nicht.

Und das gibt die Geschädigte natürlich sofort und freiwillig und vollumfänglich ggü. der VS an!?

Die Vs geht auf Nr. sicher und holt sich die amtl. Einschätzung der Polizei!

Zitat:

- Wenn nicht das ganze Heck verrostet war, dann hilft der Polizeibericht in Sachen Vorschäden gar nichts.

Auch eine Schramme, eine Eindellung, ein Rostfleck stellen eine Wertminderung des Teiles dar und können zu Abzügen führen!

Zitat:

- Ob der Sohn der Halterin einen Führerschein hat, kann dem Geschädigten Banane sein, ggf. holt sich die Versicherung etwas wieder von der Halterin.

Dem Geschädigten schon, aber eben nicht der VS!

Zitat:

- Ein mögliches Fehlverhalten Dritter würde wohl auch bekannt sein.

Aber doch sicher nicht dem TE bzw. der Fahrerin des geschädigten Pkw, waren beide zum Unfallzeitpunkt nicht am Unfallort anwesend!

Um mir diesen Streß bei solchen Sachen zu ersparen, lasse ich die Schadenabwicklung grundsätzlich über meinen Anwalt laufen.

Themenstarteram 14. August 2011 um 10:20

Hi,

danke Euch allen. Ich werde am Montag bei der Versicherung mal anrufen und fragen, was die Gründe genau für die Verzögerung sind. Vielleicht geben sie Auskunft.

Was das Parken betrifft. Das Auto darf dort auf jeden Fall geparkt werden. Es ist eine Supermarktkette, die Parkplätze an der Front (Eingangsnähe) und ein paar Parkplätze noch im Hinterhof (Wareneingang und Mitarbeitereingang) haben. Im Hinterhof wurde der Wagen auch ordnungsgemäß abgestellt.

Was die Stoßstange betrifft. Dieser hatte eine einzige (ca. 2x10cm große) Abschürfung des Lackes.

Nach dem Unfall ist eben eine große Fläche an Kratzern hinzugekommen. Zum Verhältnis des Sohnes zum Vater, zur Versicherung und zum Moped/Roller kann ich leider nicht viel dazu sagen.

Ich habe soeben meine Schwester angerufen und mir mehr Infos einzuholen. Und es ist tatsächlich noch komplizierter als ich geschildert habe. Nämlich:

Sie sei im Büro des Supermarktes und hatte draußen Geschreie und Herumgeklopfe gehört. Danach sei sie raus um die Gruppe Jugendlicher weg zu schicken. (Dieser Ort sei kein Treffpunkt). Danach ist sie wieder rein ins Büro.

Paar Minuten später kam dann ein Zivilpolizist (der noch in der Ausbildung sei, ca. 19 Jahre) herein und fragte an der Kasse, wem das Auto mit dem Kennzeichen XXX gehöre. (Das war das Auto meiner Schwester). Der Zivilpolizist meinte, dass er in der Nähe des Autos meiner Schwester geparkt hatte und gesehen, wie die Unfall passierte. Die sind dann alle raus, um die Personalien aufzunehmen. (Der Junge (ca. 17 Jahre alt mit Führerschein) war bereits am Heulen). Meine Schwester ist dann noch rein, um die "richtige" :D Polizei anzurufen. Währenddessen, sei der Junge geflüchtet. Er wurde aber vom dem Zivilpolizist wieder gefangen.

Das blöde nun jetzt. Der Junge selber hätte nicht das Moped (anscheinend max 40-45 km/h) nicht bewegt, sondern seine Freundin. (Er wolle nicht, dass seiner Freundin etwas passiere)

Als die Polizei kam, wurde auch ein Alkoholtest gemacht. Es kam 2.x Promille heraus. Die Mutter wurde auch gerufen. Das Moped sei auf den Vater versichert (KFZ oder PHV weiß ich leider nicht).

So wie sich die Geschichte nun anhört, will ich Euch dann nicht herum strapazieren. Das beste wird wohl sein, einfach abwarten.

@Hugaar

Alles, was du schreibst, würde die Versicherung auch anführen. Das heißt aber noch lange nicht, dass das rechtens oder logisch ist.

@alle anderen

Dass das Fahrzeug richtig geparkt war, scheint mir nach dem Bericht des TE unzweifelhaft. Für Vorschäden interessiert sich die Versicherung natürlich, aber - und das versteht manch einer hier nicht - dabei hilft ihr der Polizeibericht gar nichts, es sei denn es gab einen erheblichen Vorschaden, das könnte die Polizei nämlich feststellen, für alles andere müsste im Zweifelsfall ein Gutachter nachschauen, welcher Schaden alt und welcher neu ist. Also kein Argument, erst auf den Polizeibericht zu warten. Fotos könnte sicher auch der Geschädigte liefern.

Ich vermute eher, dass die Versicherung den Bericht haben will, weil sie das Verhalten des/der Verursachers/in aufklären will und dies, noch einmal, braucht den Geschädigten nicht interessieren! Auch wenn es die Versicherung interessiert, hat sie kein Recht, dem Geschädigten deshalb die zeitnahe Regulierung zu verweigern. Der braucht sich nicht dafür zu interessieren, ob die Versicherung Regress von ihrem Versicherungsnehmer fordert. Zahlen muss die Versicherung in jedem Fall.

Ich würde in diesem Fall also dringend dazu raten, einen Anwalt einzuschalten, wer weiß, was die Versicherung sonst noch abzieht.

Das der gegnerische Versicherer die Ermittlungsakte anfordert wird den Hintergrund haben, dass die beiden Unfallbeteiligten widersprüchliche Angaben gemacht haben....

Und der RA wird weder die Zahlung der gegnerischen Versicherung beschleunigen (sondern im Gegenteil noch weiter verzögern, da der Schriftwechsel noch mit einer zusätzlichen Kostennote versehen werden muss und die RA-Fachangestellte hoffentlich noch andere Mandate bearbeiten muss), noch die Übermittlung der Ermittlungsakte beschleunigen können!

Frag doch einfach mal bei der Sachbearbeiterin nach, warum sie die Ermittlungsakte benötigen und was ggfs. sonst noch zur abschliessenden Regulierung fehlt!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Frag doch einfach mal bei der Sachbearbeiterin nach, warum sie die Ermittlungsakte benötigen und was ggfs. sonst noch zur abschliessenden Regulierung fehlt!

Sachbearbeiterin Guten Tag, was kann ich für Sie tun?

 

Oh.. ich sehe gerade, sie sind anwaltlich verteten. Tut mr leid, aber Auskünfte darf ich ihnen hier nicht geben. 

 

Auf Wiederhöhren.

 

 

 

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