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Bezieht sich SF Klasse auf Halter oder Hauptnutzer?

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 12:37

Hallo allerseits :)

mein Vater hat vor kurzem einen Leasing Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen. Bei der KFZ Versicherung muss dann natürlich mein Vater der Halter sein. Ich wäre jedoch der Hauptnutzer des Fahrzeuges. Wisst ihr ob es nun die Möglichkeit gibt das meine Schadenfreiheitsklasse (die des Hauptnutzers) für die KFZ Versicherung benutzt wird und nicht die des Halters?

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16 Antworten

Ja, wenn du der Versicherungsnehmer wirst. Versicherungsnehmer, Halter, Nutzer und Eigentümer müssen nicht zwingend identisch sein.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 13:01

Verstehe, das wäre dann eine abweichende Halterschaft, oder?

Normalerweise wird immer die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers genutzt. Du kannst ja auch deine Schadensfreiheitsklasse deinem Vater übertragen.

"Bezieht sich SF Klasse auf Halter oder Hauptnutzer?"

Weder noch, sondern auf den Versicherungsnehmer.

Zitat:

@Thet619 schrieb am 5. Januar 2019 um 14:01:57 Uhr:

Verstehe, das wäre dann eine abweichende Halterschaft, oder?

...für die manche Versicherungen Zuschläge verlangen.

Wenn es ein Leasing Vertrag incl Versicherung ist kann es sein dass es gar keine SF gibt und es dann natürlich auch keine weiter gegeben werden kann.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@Thet619 schrieb am 5. Januar 2019 um 14:01:57 Uhr:

Verstehe, das wäre dann eine abweichende Halterschaft, oder?

Man spricht von einer abweichenden Halterschaft, wenn der Versicherungsnehmer nicht der Halter ist

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. Januar 2019 um 14:17:37 Uhr:

Normalerweise wird immer die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers genutzt. Du kannst ja auch deine Schadensfreiheitsklasse deinem Vater übertragen.

Mir hat mal meine Versicherung gesagt, dass eine Rückübertragung nicht möglich sein. Ob es heute noch stimmt? Keine Ahnung, aber sollte man vielleicht vorher abklären.

Und ob die Versicherung einen Zuschlag nimmt, wenn Versicherungsnehmer und Halter nicht personengleich sind, lässt sich auch leicht herausfinden. Meine (HUK/HUK24) macht es jedenfalls nicht.

Bei Leasing ist es aber auch möglich das Leasingnehmer und Versicherungsnehmer die identische Person sein muss, erst mal abklären bevor mit dem SF joungliert wird.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Januar 2019 um 23:46:15 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. Januar 2019 um 14:17:37 Uhr:

Normalerweise wird immer die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers genutzt. Du kannst ja auch deine Schadensfreiheitsklasse deinem Vater übertragen.

Mir hat mal meine Versicherung gesagt, dass eine Rückübertragung nicht möglich sein. Ob es heute noch stimmt? Keine Ahnung, aber sollte man vielleicht vorher abklären.

Und ob die Versicherung einen Zuschlag nimmt, wenn Versicherungsnehmer und Halter nicht personengleich sind, lässt sich auch leicht herausfinden. Meine (HUK/HUK24) macht es jedenfalls nicht.

Bei der HUK sind Rückübertragungen des SF möglich. Wenn der Halter nicht gleich dem VN ist, kostet dies bei der HUK auch mehr. (Ausgenommen Ehe-/Lebenspartner, behindertes Kind o. zu betreuender Elternteil)

am 6. Januar 2019 um 9:07

Ich bin mit einem meiner PKWs, das meine Tochter seit Jahren meist nutzt, auf SF 34. (Beitragssatz 26%) .

Eigentlich wollte ich, dass meine Tochter diese Versicherung incl. Prozente nutzt. Theoretisch kann sie die Versicherung übertragen bekommen, aber nur pro Jahr Führerscheinbesitz eine SF Klasse. Lohnt natürlich nicht, da sie erst 13 Jahre den Führerschein hat - also abwarten bis ich sterbe und sie älter ist.

So war der Stand bei meiner Nachfrage 2018 bei Allianz.

Beim einem anderen Familienauto darf die Tochter nicht fahren, da nur mein Mann und ich als Fahrer eingetragen sind- wenn die Tochter als Fahrerin auch registriert wäre, wäre es teurer.

Von daher muss die TE auch in den Bedingungen ev. nachsehen, falls die Haftpflicht auf den Vater lautet, ob sie überhaupt zum berechtigten Personenkreis gehört.

Zitat:

@Uranus09 schrieb am 6. Januar 2019 um 10:07:38 Uhr:

Ich bin mit einem meiner PKWs, das meine Tochter seit Jahren meist nutzt, auf SF 34. (Beitragssatz 26%) .

Eigentlich wollte ich, dass meine Tochter diese Versicherung incl. Prozente nutzt. Theoretisch kann sie die Versicherung übertragen bekommen, aber nur pro Jahr Führerscheinbesitz eine SF Klasse. Lohnt natürlich nicht, da sie erst 13 Jahre den Führerschein hat - also abwarten bis ich sterbe und sie älter ist.

So war der Stand bei meiner Nachfrage 2018 bei Allianz.

Beim einem anderen Familienauto darf die Tochter nicht fahren, da nur mein Mann und ich als Fahrer eingetragen sind- wenn die Tochter als Fahrerin auch registriert wäre, wäre es teurer.

Von daher muss die TE auch in den Bedingungen ev. nachsehen, falls die Haftpflicht auf den Vater lautet, ob sie überhaupt zum berechtigten Personenkreis gehört.

Vielleicht hab ihr ja auch einen SF der den 13 Jahren näher liegt, dann könnte man auch den auf die Tochter übertragen.

Irgendwann ist der VN so alt, das egal ist, wer damit fährt, dann wird es auch nicht teurer

2010 lief "mein" BMW auf eine GmbH, ich war VN und alleiniger Nutzer - hat nichts mehr gekostet. Lässt sich im Einzelfall sehr gut auf der Homepage der Versicherung vergleichen.

Man kann es auch so sehen, das es weniger gekostet hat, als wenn auch weitere Fahrer, damit gefahren wären. Wobei bei einem auf die Firma versicherten Fahrzeug, das Alter der Fahrer keine Rolle spielt

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