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BGH Urteil: Autokäuferin bekommt Rostschaden ersetzt.

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 29. April 2015 um 11:10

.... unglaublich - ein Jahr nach Kauf eines Vorführwagens Rostschäden

an Kotflügel, Heckklappe und Türen!

Dazu die Unverschämtheit des Verkäufers die

gesetzliche Garantie mit einem Fantasie-Vertrag

auch noch zu verkürzen!!!

http://www.faz.net/.../...in-bekommt-rostschaden-ersetzt-13565670.html

Beste Antwort im Thema

@LouisW124 wie wäre es einfach zu sagen: oh sorry, da lag ich falsch, als einfach weiter zu meckern?

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Was hat das aktuell mit dem 124er zu tun?

Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Zitat:

@dickschiffsdiesel schrieb am 29. April 2015 um 13:47:40 Uhr:

Was hat das aktuell mit dem 124er zu tun?

Genau an diesen Stellen rostet mein 88er 200TD auch.

Duckundwech.........

Themenstarteram 29. April 2015 um 15:45

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 29. April 2015 um 13:59:52 Uhr:

Es gibt keine gesetzliche Garantie.

---------------------

Es gibt in Deutschland nach wie vor eine gesetzliche Garantie beim Autokauf,

auch wenn viele versuchen den Autokauf in einen "rechtsfreien" Raum zu stellen.

Für professionelle Autohändler besteht beim Gebrauchtwagenverkauf prinzipiell

eine unveräußerliche Gewährungspflicht.

Die entsprechende Sachmängelhaftung gilt nach Gesetz zwei (2) Jahre.

Neuwagenkunden steht vom Gesetz grundsätzlich eine

zweijährige Gewährleistung zu - die der Autohändler weder

zeitlich noch inhaltlich einschränken darf.

Das gilt auch für die "Premium-Autohersteller" mit ihren "Premium-Preisen" !!

Das es auch Kundenfreundlicher geht zeigt u. a Hyandai mit 5 Jahre Garantie

oder KIA - da bekommt der Kunde sieben (7) Jahre GARANTIE,

inklusiv Garantie gegen Durchrostung.

Verstehst Du eigentlich selbst, was Du da schreibst? :D

Themenstarteram 29. April 2015 um 16:28

Zitat:

@hotw schrieb am 29. April 2015 um 18:14:19 Uhr:

Verstehst Du eigentlich selbst, was Du da schreibst? :D

....soll ich jetzt ausholen und dir die tricksereien vieler Autohändler

wegen "Gesetzliche Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen & Herstellergarantie"

erklären??!!

Zitat:

@LouisW124 schrieb am 29. April 2015 um 17:45:32 Uhr:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 29. April 2015 um 13:59:52 Uhr:

Es gibt keine gesetzliche Garantie.

---------------------

Es gibt in Deutschland nach wie vor eine gesetzliche Garantie beim Autokauf,

Wie Mark schon schrieb, die gibt es nicht! Wenn Du doch der Meinung bist, dann bitte mit BGB-Angabe ;)

Guten Abend zusammen, da lege ich doch auch einen Link rein:

http://www.spiegel.de/.../...haftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

Gute Fahrt allzeit.

am 30. April 2015 um 13:04

Hallo zusammen,

ich würde gerne einmal einhaken, um das Verwirrspiel zu entwirren. Was der TE nicht verstanden hat ist, dass die (freiwillige) Garantie der Hersteller nichts mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu tun hat. Diese läuft zwei Jahre und kann auch nicht durch Fantasieverträge abbedungen werden. Klauseln in Verträgen, die das zum Ziel haben, sind unwirksam.

Das Thema mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist ein anderes und soll hier nicht vertieft werden.

Ob die einzelnen Hersteller nun 3, 5 oder 7 Jahre Garantie geben, hat mit den gesetzlichen Regelungen nichts zu tun. Die Hersteller können die Garantien auch an Bedingungen knüpfen, ganz wie es ihnen beliebt.

Aber um die gesetztliche Sachmängelhaftung kommen sie in keinem Fall herum, schon gar nicht innerhalb der ersten sechs Monate.

Abgesehen davon ist in den meisten Fällen der Händler der Vertragspartner und nicht der Hersteller. Etwaige Ansprüche sind also bei ersterem geltend zu machen.

Grüße

an meinem 250 D sind die vorderen hinterachsaufnahmen sanierungsbedürftig, also sehr rostig (ja, wurde jetzt festgestellt), ich fahr zu mb und lass es auf kulanz machen...^^

Man sollte den Unterschied zwischen Gewäheistung und Garantie kennen.

Wer den Unterschied kennt, gibt Mark recht. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Garantie. Die ist dem Händler frei gegeben.

Bei einer Gewährleistung gibt es Gesetze.

Und da das Urteil sich auf die Gewährleistungspflicht beruft... ist es auch rechtskräftig.

Eine Garantie kann wie ein Vertrag, mit allem kleingedruckten geschrieben werden...

Genau, eine Gewährleistung, und zwar darauf, das der Kaufgegenstand bei Kauf Mängelfrei ist. Eine Garantie gibt es nicht, und was eine Garantie umfasst (bei Kia z.B. 7 Jahre auf Lackmängel ab Werk, sprich, dass der Wagen ohne Lackmängel das Werk verlassen hat) kann jeder selbst festlegen.

Ich kann dir auch für 50€ ne Gebrauchtwagengarantie auf 30 Jahre anbieten. Ich garantiere dir für 50€ dass der Wagen immer mehr wie 1kg wiegen wird. Sind wir im Geschäft? Dann hast du einen 124er mit 30 Jahren Garantie, das wär doch mal was...

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 9:47

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 1. Mai 2015 um 09:23:19 Uhr:

Genau, eine Gewährleistung, und zwar darauf, das der Kaufgegenstand bei Kauf Mängelfrei ist. Eine Garantie gibt es nicht, und was eine Garantie umfasst (bei Kia z.B. 7 Jahre auf Lackmängel ab Werk, sprich, dass der Wagen ohne Lackmängel das Werk verlassen hat) kann jeder selbst festlegen.

Ich kann dir auch für 50€ ne Gebrauchtwagengarantie auf 30 Jahre anbieten. Ich garantiere dir für 50€ dass der Wagen immer mehr wie 1kg wiegen wird. Sind wir im Geschäft? Dann hast du einen 124er mit 30 Jahren Garantie, das wär doch mal was...

Warum streust du so viele seltsame postings??

Bist du ein Gebrauchtwagenhändler?

Die KIA-Sieben-Jahre-Garantie ersteckt sich auf das gesamte Fahrzeug, nicht

nur auf"Lackmängel"!

Bei einigen KIA-Modellen gibt es sogar bis zu 12 Jahre Garantie

gegen Durchrostung und ohne Kilometergrenze!!

 

 

Er wollte dir doch nur klar machen das es Garantie und Gewährleistung gibt. Und bei Garantie sind die Regelungen eben Vertragsabhängig während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist.

Die 7 Jahre Garantie von Kia sind super aber eben auch an Bedingungen geknüpft, jährliche Wartung nach Herstellervorschrift.

Gruß Tobias

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