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Bilstein Fahrwerk in Fahrzeugschein eintragen lassen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 7. März 2021 um 11:19

Diesen April steht bei mir wieder mal die HU & AU an. Als ich den letztem TÜV vor 2 Jahren hatte, gab es Probleme mit dem vom Vorbesitzer verbauten Bilstein Fahrwerk. Im Fahrzeugschein stand noch das alte BMW Fahrwerk drin und ich hatte auch kein Gutachten für das neue. Daraufhin bekam ich natürlich keinen TÜV, musste mir das Gutachten bei Bilstein ausdrucken und ein 2. mal dort antanzen. Dann passte auch alles. Mir wurde gesagt, dass ich das Gutachten immer dabei haben sollte, falls es zu einer Kontrolle käme. Nun zu meiner Frage: Ist es Pflicht, dass ich das neue Sportfahrwerk in den Schein eintrage und würde es beim neuen TÜV Termin Probleme geben wenn nicht oder reicht es, nur das Gutachten wieder mit dabei zu haben? Ich bin mir nicht mehr ganz sicher aber ich denke, dass der Prüfer damals meinte, dass nur das mitführen des Gutachtens ausreicht.

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46 Antworten

ABE oder Gutachen?

Es genügt, das zum Fahrwerk gehörige Gutachten mitzuführen und vorzulegen.

Ich gehe davon aus, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich war.

Themenstarteram 7. März 2021 um 11:30

@Jojoausmg Ein Eilbach Teilegutachten vom TÜV Nord.

Was steht denn dazu im Gutachten?

Themenstarteram 7. März 2021 um 11:49

Hier ein Bild

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Themenstarteram 7. März 2021 um 11:51

Google

Eintragung ins Fahrzeugschein

Wenn die "Eintragung" beim TÜV/Dekra usw. erledigt wurde und ein Ausdruck der Abnahme vorliegt, dann muß nichts gemacht werden. Wird das Auto aber umgemeldet, dann muß das in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Das lässt sich die Zulassungsstelle natürlich schön bezahlen.

Wie soll man da noch durchblicken? :confused:

„Mitführen von Dokumenten:

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.

Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.“

 

Das Gutachten, samt Bestätigung über die Änderungsabnahme, ist also mitzuführen.

Sobald die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug zu tun bekommt, also z. B. bei einem Halterwechsel, ist die Änderung in die Papiere einzutragen, was du oder der neue Eigentümer veranlassen müssen.

PS: Link zum Gutachten:

https://eibach.pl/gfx/multimedia/document/e2067-140/E2067-140.PDF

Themenstarteram 7. März 2021 um 14:01

Kann man sagen was so eine Eintragung ungefähr kostet?

Ganz einfach lesen und umsetzen

0

Hinweise für den Halter

Unverzüglich Änderungsabnahme sonst BE erloschen

Nach dem Einbau nur die Fahrt zum TÜV zugelassen.

50-70 Euro, vorher achsvermessung , steht auch im Gutachten

Fahrzeugpapiere nur bei der nächsten Befassung ändern lassen

 

Wenn das Fahrwerk eingetragen worden ist muss das alte ausgetragen werden, mehrere Fahrwerke sind nicht zulässig

Themenstarteram 7. März 2021 um 14:40

Zitat:

@Lupo16v schrieb am 7. März 2021 um 15:37:36 Uhr:

Ganz einfach lesen und umsetzen

0

Hinweise für den Halter

Unverzüglich Änderungsabnahme sonst BE erloschen

Nach dem Einbau nur die Fahrt zum TÜV zugelassen.

50-70 Euro, vorher achsvermessung , steht auch im Gutachten

Fahrzeugpapiere nur bei der nächsten Befassung ändern lassen

Eine Achsvermessung wurde damals nach dem Umbau vom Vorbesitzer durchgeführt. Papiere davon hab ich noch.

Dann nur noch die 19(3) Abnahme durch einen Prüfer und dann das alte bei der Zulassung austragen und das neue eintragen lassen

Themenstarteram 7. März 2021 um 14:48

Zitat:

@Lupo16v schrieb am 7. März 2021 um 15:43:31 Uhr:

Dann nur noch die 19(3) Abnahme durch einen Prüfer und dann das alte bei der Zulassung austragen und das neue eintragen lassen

Hast du schon gelesen was ich geschrieben habe? Ich hab bereits eine Abnahme für das Fahrwerk gehabt 2019, beim letzten TÜV. Mir ging es nur darum ob ich es jetzt in den Schein eintragen lassen muss, wenn der neue Termin bald ansteht.

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