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BimmerLink während der Fahrt "legal"?
Hallo zusammen, wie bereits in dem Post (https://www.motor-talk.de/.../...start-steuern-nachteile-t7494363.html) beschrieben, finde ich es interessant mit der BimmerLink App das Dashboard zu benutzen und so während der Fahrt verschiedene Werte anzeigen zu lassen (So Sachen wie Öltemperatur usw. halt).
Wahrscheinlich mache ich mir wieder bisschen zu viele Gedanken... , da ich aber alles an meinem Auto immer gerne legal halten würde und bei einer Kontrolle ungerne auf Probleme stoße, hätte ich eine folgende Frage, auch wenn diese vielleicht bisschen "dumm" zu scheinen mag:
Wäre es erlaubt die App bzw. das Dashboard mit den Daten wie im Anhang während der Fahrt anzeigen zu lassen oder ist das schon "illegal"/verboten, weil man mit der App mit 3 Klicks (Ins Menü; Klappensteuerung; Klappe auf) theoretisch permanent die Klappe auf machen könnte, was dann ja nicht mehr legal wäre?
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11 Antworten
also da machst du dir mehr als nur zu viel gedanken
so eine anzeige ist doch wirklich nichts wo jemand blöd nachfragen würde
denn dann wäre die app an sich zu haben ja schon illegal, da du es ja jederzeit benutzen könntest
Ich würde sagen es ist nicht verboten, da Du ja nur Werte ausliest.
Ich leite mal aus den fest einbaubaren Instrumenten von Awron oder WEngineering ab
Die sind im Straßenverkehr verboten (was beide Anbieter auch ausweisen), weil beide die Funktion haben, die Klappen über das Bedienfeld dauerhaft zu öffnen. Da das nicht legal ist, siehe oben.
Bietet bimmerlink eine identische Funktion und dabei spielt es keine Rolle wie oft Du scrollen mußt, denn a) ist die Benutzung des Handys während der Fahrt eh verboten und b) ist eine solche Funktion im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.
Ich glaube nicht, daß bei einer Kontrolle jemand sich das Menu genauer ansehen würde, es sei denn die kennen das, aber es geht hier ja um die straßenverkehrsrechtliche Seite
Also, wenn eine Kontrolle naht Smartphone aus.
Alles klar, ich danke euch für eure Antworten.
Meine Frage darauf wäre: Den OBD Adapter permanent in seinem Auto gesteckt zu haben ist aber nicht verboten, oder? Weil die App bzw. das Handy könnte man dann ja schnell ausmachen egal ob verboten oder nicht. Der OBD Adapter darf doch immer drinnen sein oder gibt's dann da auch Probleme und Verdacht, dass damit irgendwas während der Fahrt umgestellt wird?
Ich glaube, der Adapter zieht auch Strom. Das wäre bei längeren Standzeiten zu beachten.
Oder weiß jemand hier, ob der Adapter bei ausgeschalteter Zündung stromlos ist?
Da hätte ich bedenken, dass er auf Dauer nicht doch Strom zieht. Bei einem daily driver mit dreistelligen Km Fahrten täglich könnte man ihn vielleicht stecken lassen. Mein Bauchgefühl sagt abziehen.
Zitat:
@Dang3r schrieb am 17. Juli 2023 um 09:38:47 Uhr:
Bietet bimmerlink eine identische Funktion und dabei spielt es keine Rolle wie oft Du scrollen mußt, denn a) ist die Benutzung des Handys während der Fahrt eh verboten und b) ist eine solche Funktion im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.
Ich glaube nicht, daß bei einer Kontrolle jemand sich das Menu genauer ansehen würde, es sei denn die kennen das, aber es geht hier ja um die straßenverkehrsrechtliche Seite
a) vollkommen richtig
jedoch ein handy in der halterung haben und von dort diese daten ablesen ist nicht rechtswidrig - schließlich kannst du das handy ja auch als navi hernehmen
b) dann dürfte er die app aber generell nicht am handy installiert haben, da er jederzeit die möglichkeit hat diese - auch während der fahrt - zu öffnen
Zitat:
@user95 schrieb am 18. Juli 2023 um 06:25:39 Uhr:
a) vollkommen richtig
jedoch ein handy in der halterung haben und von dort diese daten ablesen ist nicht rechtswidrig - schließlich kannst du das handy ja auch als navi hernehmen
b) dann dürfte er die app aber generell nicht am handy installiert haben, da er jederzeit die möglichkeit hat diese - auch während der fahrt - zu öffnen
Das Handy muß vor Fahrtantritt entsprechend vorbereitet werden und dann in der Halterung (oder was auch immer) stecken, liegen... und darf danach während der Fahrt nicht mehr genutzt werden. Ist das übers Lenkrad zu steuern, wäre das noch ok.
Kommt er in eine Kontrolle und schaltet am Handy seine App ab, ist das eine Nutzung während der Fahrt, analog zu der zB Blitzer App und beides ist hier ahndungswürdig, wird das tatsächlich beobachtet.
Richtig, genau genommen dürfte er die App in Verbindung mit dem OBD Dongle nicht auf dem Handy haben, ist wie bei der GEZ, Du hast ein Radio und nutzt es nicht, aber Du hast grundsätzlich die Möglichkeit es zu nutzen und deswegen zahlst Du auch präventiv.
Ist mit dieser (und auch der Blitzer App) genauso, allein der Besitz/die Installation kann eine Nutzung unterstellen und ist ebenfalls mit einem Bußgeld bewehrt, wenns ganz dumm läuft.
Genau aus diesem Grund schließen Awron und andere Hersteller eine Nutzung ihrer Displays im öffentlichen Straßenverkehr aus, die Möglichkeit besteht und gibt den Nutzer den Spielraum für einen illegalen Eingriff.
Zitat:
@Dang3r schrieb am 18. Juli 2023 um 09:29:08 Uhr:
Zitat:
@user95 schrieb am 18. Juli 2023 um 06:25:39 Uhr:
a) vollkommen richtig
jedoch ein handy in der halterung haben und von dort diese daten ablesen ist nicht rechtswidrig - schließlich kannst du das handy ja auch als navi hernehmen
b) dann dürfte er die app aber generell nicht am handy installiert haben, da er jederzeit die möglichkeit hat diese - auch während der fahrt - zu öffnen
Das Handy muß vor Fahrtantritt entsprechend vorbereitet werden und dann in der Halterung (oder was auch immer) stecken, liegen... und darf danach während der Fahrt nicht mehr genutzt werden. Ist das übers Lenkrad zu steuern, wäre das noch ok.
Kommt er in eine Kontrolle und schaltet am Handy seine App ab, ist das eine Nutzung während der Fahrt, analog zu der zB Blitzer App und beides ist hier ahndungswürdig, wird das tatsächlich beobachtet.
Richtig, genau genommen dürfte er die App in Verbindung mit dem OBD Dongle nicht auf dem Handy haben, ist wie bei der GEZ, Du hast ein Radio und nutzt es nicht, aber Du hast grundsätzlich die Möglichkeit es zu nutzen und deswegen zahlst Du auch präventiv.
Ist mit dieser (und auch der Blitzer App) genauso, allein der Besitz/die Installation kann eine Nutzung unterstellen und ist ebenfalls mit einem Bußgeld bewehrt, wenns ganz dumm läuft.
Genau aus diesem Grund schließen Awron und andere Hersteller eine Nutzung ihrer Displays im öffentlichen Straßenverkehr aus, die Möglichkeit besteht und gibt den Nutzer den Spielraum für einen illegalen Eingriff.
wenn er vor fahrtantritt die app aufruft und so einstellt, das ihm die gewünschten werte angezeigt werden ist das doch völlig legitim
was für optionen mittels der app sonst noch möglich sind spielt doch - sehe zumindest ich so - keine rolle, da man ansonsten gar kein handy mitführen dürfte, da dies mit jedem handy theoretisch mittels der app steuerbar wäre
aber vlt ist das in DE nochmal anders als bei uns in AT
hier sind blitzer warner apps zB nicht verboten:
"GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner al „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen."
ob die polizei das überhaupt checkt was man mit irgendeiner software machen kann und was nicht, ist die nächste frage. die werden wohl kaum bei einer normalen verkehrskontrolle ins auto aufs handy schauen, was dort gerade angezeigt wird^^
ich kenne 3 straßenpolizisten in österreich und die haben nahezu null ahnung was div. umbauten bei autos betrifft geschweige denn solche "spielsachen" - die kennen die basics wie mindesthöhe und so sachen aber dann ist auch schnell schicht im schacht was das weitere/genauere wissen betrifft
da muss man schon in eine kontrolle mit extra geschultem personal kommen und selbst da hab ich schon von einigen gehört, dass die sich auch nicht überall perfekt (wie auch^^) auskennen und im zweifel nix machen
muss natürlich am ende jeder selbst wissen ob er das "risiko" eingeht oder nicht
ich persönlich würde mir dabei überhaupt nix denken
Ich benutze den M-Performance Drive Analyser. Der Adapter steckt permanent in der OBD, das ist kein Problem. Und im Winter steht der F83 auch schon mal 2-3 Wochen.
Diese App bietet übrigens auch die Möglichkeit sich ein Dashboard mit zusätzlichen Werten anzeigen zu lassen, ohne jedoch eine Option AGA Klappen zu öffnen. Damit wäre es eine Alternative. Ob das jetzt die gleichen Werte sind, kann ich im Moment nicht sagen.
Für mein Rechtsverständnis ist diese App daher auch legal, solange das Handy während der Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, sich also in einer Halterung befindet.
Beim Start der App gibt es von BMW nur die übliche Warnung zu Aufmerksamkeit und Ablenkung, wie auf jedem TomTom Navi.