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Bin geblitzt worden.

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 17:45

Hallo

Ich bin am 11.07.09 in Baden-Württemberg außerhalb geschlosseener Ortschaften mit 103kmh (nach Toleranzabzug) geblitzt worden. 70 kmh waren erlaubt.

Das heißt: 33kmh zu schnell.

 

Laut Bußgeldkatalog 3 Punkte und 75.-Euro Bußgeld (zzgl.Bearbeitungsgebühren).

Ich habe aber nur gesehen, das ich von vornr geblitzt wurde.

Heute kam ein Brief von der Bußgeldstelle (Landratsamt),

mit einem Fragebogen zur Angabe wer das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat.

 

So, nun meine Fragen:

Soll ich erst mal vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen ?

Soll ich mir mal die Beweisfotos zeigen lassen ?

Falls nur von vorne geblitzt wurde, bin ich dann auch belangbar ?

Wenn ich nicht weiß wer gefahren ist, muss ich dann 1 Jahr Fahrtenbuch schreiben ?

 

Bitte schreibt mir Eure Erfahrungen

ich danke Euch,

Gerry

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

Hi Gerry

als Resumee mal: Verwandter gefahren, du machst keine Aussage..basta. Mehr nicht.

Hallo zusammen,

wenn ich diese Tipps schon bei drei Punkte sehe, möchte ich nicht wissen, was ihr macht, wenn ihr mal wirklich "Dreck am Stecken habt"...... :rolleyes:

Ich hoffe, dass ihr niemals in die Lage kommt, dass ihr oder jemand der euch nahe steht, davon abhängig ist, dass jemand dazu steht, was er gemacht hat!!!!!

Und bitte folge bloß nicht dem o.a. Tipp: Verwandter gefahren, ich mache keine Aussage!!! Setzt es doch dem ganzen die Krone auf, indem man noch völlig Unbeteilligte mit hinein zieht!!!

Ich, als Verwandter mit Motorradführerschein, würde Dir mit Anlauf in den Hintern treten, wenn ich zu einer Vernehmung oder "Gegenüberstellung / Identifizierung" vorgeladen werden würde!!!

Also, entweder mit Rechtsanwalt oder die Aussage komplett (ohne Angabe von Gründen) verweigern, wenn man sich schon bei drei Punkten Angst um den Führerschein macht!!!

Gruß Brus

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Tach auch,

 

du wurdest von vorne geblitzt, woher haben die dann dein Kennzeichen???

Solltest du Verkehrsrechtschutz haben erst mal den Anwalt fragen, ansonsten besteht ja kein Fahrverbot und 75 ,- überlebt man auch.

 

Gruß Stefan

 

p.s. mich haben sie in der 70er Zone mit 125 kmh via Laserpistole geblitzt, wäre 1 Monat Fahrverbot gewesen jedoch dank punktefreien Konto in Flensburg und Rechtschutzanwalt wurde das Fahrverbot erlassen.

Nur von vorn geblitzt? Wo haben die denn dein Kennzeichen her? War das eine Streife, die dich aber seltsamerweise nicht angehalten hat, oder ein Automat?

Kannst dir das Foto ja mal schicken lassen. Dann wirst du ja selbst sehen, ob man dich erkennt oder nicht. Wenn man dich erkennt, bist du wohl dran.

Ansonsten, sei ein Mann und steh' dazu, was du verbrochen hast. ;)

Thomas

am 23. Juli 2009 um 18:41

Von vorn kann meiner Meinung nach nur ein Formulierungsfehler sein.

Ich nehme mal an das Du Deine Kennnzeichennummer nicht nochmal am Helm aufgeklebt hast.:D

Laß Dir mal das Foto schicken, oder ruf doch einfach mal ganz unverbindlich bei Deiner nächsten Polizeiwache an und frag mal ganz unschuldig nach, ob bzw. wie sowas sein kann.

Da Du aber so wie Du schreibst tatsächlich zu schnell warst, schließ ich mich meinen Vorgängern an und würde sagen bezahl einfach.

brgds

du bist garantiert von einem mobilen blitzer erfasst worden, wo der beamte oder staatsdiener dein kennzeichen beim vorbei fahren notiert hat.

so ist schonmal ein zeuge für den verstoß anwesend.

wenn du jetzt von deinem aussageverweigerungsrecht gebrauch machst wird es warscheinlich zu einer vorführung und vernehmung kommen, denn der staat will ja wissen wer dein fahrzeug gelenkt hat.

in einem fall ist mir bekannt das der richter dem fahrzeughalter die strafe trotzdem aufgebrumt hat, weil anzunehmen war das er sein fahrzeug selbst gelenkt hat(ein fremder fahrzeugführer wurde vom besiter zur entlastung nicht genannt) und sich um die strafe drücken will.

es ist ein drahtseil akt.

verlierst du die show wirds nur noch teurer.

gerichtskosten und verfahrensgebühren sumieren sich da schnell in die hunderte.

und der richter kann dir zur strafe noch eins drauf packen...

aber riskiers....

wer nicht wagt der nicht gewinnt.....

Zitat:

Original geschrieben von vegas96

 

Gruß Stefan

p.s. mich haben sie in der 70er Zone mit 125 kmh via Laserpistole geblitzt, wäre 1 Monat Fahrverbot gewesen jedoch dank punktefreien Konto in Flensburg und Rechtschutzanwalt wurde das Fahrverbot erlassen.

ja aber dafür wurde das bussgeld höher.

oder?

hab ich nämlich auch schonmal durch diese show....

das fahrverbot erlassen sie nicht aus menschenliebe...

sonder weil du auf deinen lappen angewiesen bist und bisher nicht auffällig warst....

stimmts?

;)

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue

Zitat:

Original geschrieben von vegas96

 

Gruß Stefan

p.s. mich haben sie in der 70er Zone mit 125 kmh via Laserpistole geblitzt, wäre 1 Monat Fahrverbot gewesen jedoch dank punktefreien Konto in Flensburg und Rechtschutzanwalt wurde das Fahrverbot erlassen.

ja aber dafür wurde das bussgeld höher.

oder?

hab ich nämlich auch schonmal durch diese show....

das fahrverbot erlassen sie nicht aus menschenliebe...

sonder weil du auf deinen lappen angewiesen bist und bisher nicht auffällig warst....

stimmts?

;)

Logo,

Bussgeld wurde vedoppelt und Fahrverbot wurde wegen meiner Selbständigkeit und Notwendigkeit der Mobilität zum Kunden erlassen;)

Wichtige Vorausetzung ist ein punktefreies Konto in Flensburg!

Stefan

Moin,

bezahl die paar Mücken und freue dich das Du kein Fahrverbot bekommst.

Denn das ist alles noch billiger als einen Monat Taxi fahren.:)

Gruss Sven

Zitat:

Original geschrieben von DH-HD1

 

Moin,

bezahl die paar Mücken und freue dich das Du kein Fahrverbot bekommst.

Denn das ist alles noch billiger als einen Monat Taxi fahren.:)

Gruss Sven

Moin Sven,

1982 haben die mich in Bassum mit 114 kmh inner 50er Zone erwischt........kein Fahrverbot, jedoch 600,. Mark Strafe!!! (Ich hatte nur 300,- DM Lehrlingsgehalt......war hart!!)

Boah Stefan,

so alt bist Du schon!:D

Die gute alte Zeit 64 kmh zu schnell und " nur " Geldstrafe!

Ein Traum.

Habe auch sehr viel Lehrgeld bezahlt,bin aber mittlerweile eher ein Lowrider geworden.

Gruss Sven

Hallo Gerrybb,

shit happens:mad:

Man sollte schon dazu stehen, was man verbrochen hat, aber es gibt immer auch Randbereiche, die nach Abwägung in alle Richtungen nicht sooo gravierend sind. Wenn jemand zu Schaden gekommen wäre, wäre das schon was anderes. Aber meldet Ihr Euch alle bei der Polizei, wenn Euer Auspuff plötzlich zu laut geworden ist?;)

 

 

Also, angehalten haben sie Dich schon mal nicht - soweit schon gut,

bist Du denn gefahren??

Hier kommt es darauf an, ob sie ein Foto haben und wie das aussieht.

Wenn Du einen Integralhelm aufgehabt haben solltest wird man wohl nicht sicher davon ausgehen können, dass Du es gewesen bist. Die müssen es nicht nur glauben, sondern konkret beweisen können, dass Du es gewesen bist (in dubio pro reo).

Ich persönlich würde vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Das ist ok, beweisen müssen sie Dir den gemachten Vorwurf, Du selber musst Dich nicht ans Messer liefern.

Wenn Du nicht gerade mit kleiner Schale in die Optik gegrinst haben solltest und ein anderes Familienmitglied gefahren sein könnte, kann man zurückschreiben, dass Du nicht gefahren wärst. Dann gibt's nen Anhörungsbogen und Du wirst schriftlich als Zeuge vernommen. Da kannst Du dann auf Dein Zeugnissverweigerungsrecht bezug nehmen. Deine Frau, Eltern, Geschwister oder Eltern musst Du nämlich auch nicht ans Messer liefern. Und wenn das alles so stimmt, brummen sie Dir auch nicht eine Strafe auf, nach dem Motto: "Wir glauben, der war's doch."

Dann zahlt niemand und Du kriegst keine Punkte, was ja auch schon was wert ist... Angstmache von wegen Fahrtenbuch führen gilt auch nicht. Wenn da nicht schon mal was ähnliches passiert ist gibt's beim 1. Mal keine Auflage "Fahrtenbuch"

Also, erst mal ruhig bleiben, Zeugnis verweigern, also nur die Personenangaben ausfüllen. Die melden sich dann schon, haben inzwischen das Foto mit dem Passfoto vom Einwohnermeldeamt verglichen. Evtl. fragen sie gern bei den Nachbarn, ob sie den Mann auf dem Foto kennen.. Könnte vielleicht unangenehm werden, wenn man gerade nen Nachbarschaftsstreit hinter sich hat:rolleyes:

Zugeben kannst es vor einer Verhandlung immer noch..

Wie gesagt, ich habe Dich so verstanden, dass DU NICHT gefahren bist, war doch richtig, oder? :rolleyes:

Wünsche Dir viel Glück

Gruß

heihen

am 23. Juli 2009 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von vegas96

 

Wichtige Vorausetzung ist ein punktefreies Konto in Flensburg!

... und wer hat das schon ? ;)

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 21:48

Vielen Dank für Eure Tips.

Ich habe bis jetzt keinen einzigen Punkt.

Ich hatte mal vor ca. 19 Jahren 3 Punkte.....sonst nichts.

 

Also, ich stelle mich jetzt erst mal dumm, lasse mir das Beweisfoto zeigen

und mach Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht.

Mal sehen was passiert.

Gruß,

Gerry

am 23. Juli 2009 um 22:13

Moin,

 

mein Anwalt sagt: Man muß der Gegenseite Gelegenheit für Formfehler geben...

Ich hatte neben anderen Dingen auch schon mal einen solchen Bogen mit einem Foto bei zügiger Fahrt auf der Autobahn...einfach abgeheftet, nicht beantwortet und es ist nichts mehr gekommen ;-)

 

VG

 

Zitat:

Original geschrieben von heihen

 

....

Wie gesagt, ich habe Dich so verstanden, dass DU NICHT gefahren bist, war doch richtig, oder? :rolleyes:

Naja, die Überschrift lautete schon: "Bin geblitzt worden." ;)

Thomas

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