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Biodiesel, Navi+, Tuning

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 19:25

Da ich hier neu bin ... erstmal ein allgemeines HALLO in die Runde!!!

Ich habe vor 2 Wochen meinen neuen A3 1.9 mit vielen Extras bestellt und kanns nun kaum noch erwarten ihn endlich abholen zu dürfen.

Trotzdem hätte ich noch ein paar Fragen die Ihr mir bestimmt noch bantworten könnt.

1. Ich lasse mir das RME-Biodiesel Modul mit einbauen (leider musste ich deswegen auf die Standheizung verzichten was ich immer noch bedauer aber bei der Spritpreisentwicklung...) Was für Erfahrungen habt Ihr denn bis jetzt mit Biodiesel speziell in Bezug auf den 1.9TDI gemacht?

2. Hab das Navi Plus DVD mit drin allerdings ohne TV Tuner. Bei Ebay wird der TV Tuner so um die 100 bis 150€ versteigert (ohne Kabelsatz). Was brauch ich den um den TV Tuner anzuschließen wie Kabelsatz, Antenne... kann ich es überhaupt problemlos installieren???

3. Tuning des 1.9 TDI. Welche Möglichkeiten habt Ihr denn schon zu welchem Preis genutzt und wie zufrieden seid Ihr???

Das waren die ersten Fragen die mich zur Zeit noch so bewegen....

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11 Antworten

zum thema biodiesel: kann nur sagen, das der 2.0 noch weniger unterschied macht als mein alter 1.9 tdi im golf damals (130 ps). verbrauch lt. fis: 6.2 - 6.7

dvd navi TV Tuner: achte darauf, das es auch zum NEUEN navi+ gedacht ist..., aber analoges TV gibt eh nicht mehr lange hier... von daher käse son teil.

am 6. Juni 2004 um 20:27

bio diesel

 

hallo

meine persönliche meinung ist, du hast die falsche

wahl getroffen. eine standheizung ist für die

tdi s unbedingt nötig. die warmfahrzeit ist

einfach enorm.8km bis 90 grad erreicht sind.

im winter 12km. mit standheizung wird der motor

total geschont. 5.6 liter sind ein guter durchschnitts wert. die nachteile des bio diesels sind bekannt.

die garantiefrage, es ist ja nur noch

gewährleistung, solltest du absolut vorher

abklären.

renn nicht in dein unglück,

mit bio verbraucht er auch mehr und ist lahmer.

gruss

mikele

Tja, wenn die Standheizung den Motor denn mal mit vorwärmen würde. Ist ja bis jetzt leider NICHT der Fall im 8P... Soll aber angeblich im Herbst ein Softwareupdate geben, das das dann auch endlich mal ermöglicht...

Vorteil des ab WERK verbauten TV-Tuners ist zumindest, daß Du dann auch schon die drei Antennen für den TV-Empfang verbaut hast. Die wirst Du also auf jeden Fall mal nachrüsten müssen, wenn Du Dir den TV-Tuner nachrüstest. Ich empfehle für den Fall aber ohnehin auf ein entsprechendes DVB-T Modul zu warten oder eins eines externen Anbieters zu verwenden, da Du - wie oben schon geschrieben - mit dem analogen Modul nicht mehr lange Freude haben wirst.

Gruß, Testsieger

Themenstarteram 7. Juni 2004 um 6:45

Re: bio diesel

 

Zitat:

Original geschrieben von fischer117

die garantiefrage, es ist ja nur noch

gewährleistung, solltest du absolut vorher

abklären.

renn nicht in dein unglück,

mit bio verbraucht er auch mehr und ist lahmer.

danke erstmal für eure Meinungen!!!!

Über Gewährleistung und Garantie hat man mich so aufgeklärt, dass die ersten 2 Jahre WerksGARANTIE besteht und die weiteren 2 Jahre über welche der Leasingvertrag läuft eine erweiterte WerksGARANTIE vorhanden ist (mit kleiner Selbstbeteiligung.) Hier war meiner Ansicht nach nicht einmal die Rede von Gewährleistung für die gesamte Laufzeit.

Von daher sollte ich mir da nicht wirklich so viel Gedanken machen oder!?!?

am 7. Juni 2004 um 18:31

neues deutsch

 

hallo

es tut schon weh, wie man die deutsche

sprache bemüht, um den kunden zu verarschen.

werksgarantie ist NICHT garantie im sinne

des bgb.

also finger weg von bio, oder glaubst du meine

einspritzpumpe würde nach 176ts mit bio noch laufen. sorry aber in meinem 8l funktioniert alles

bestens. thermotop e plus funk.

motor warm innenraum warm.

gruss

mikele

Themenstarteram 7. Juni 2004 um 18:52

und was heißt dann konkret "Werksgarantie"

Themenstarteram 14. Juni 2004 um 17:30

kann mir denn mal noch jemand bei dem begriff werksgarantie behilflich sein!?

Den Begriff *WERKSGARANTIE* gibt es in der deutschen Rechtsterminologie nicht.

Man unterscheidet grds. zwischen Gewährleistung, zu der der Verkäufer gegenüber dem Käufer kraft Gesetzes verpflichtet ist und einem eigenständigen Garantievertrag (meist als Garantie bezeichnet).

Beim Kauf eines neuen Audis hast Du im Falle von auftretenden Mängeln nur Gewährleistungsansprüche gegenüber Deinem Verkäufer. Einen Garantievertrag, der die Rechte aus der Gewährleistung ausweiten würde (zeitlich oder inhaltlich), gibt es bei Audi nicht.

Gewährleistung bedeutet für Dich, daß Du im Falle eines aufgetretenen Mangels an Deinem Auto zunächst einmal ein Recht auf Nacherfüllung hast. Nacherfüllung kann bedeuten

1. Nachbesserung (in Form einer Reparatur) oder

2. Nachlieferung einer neuen mangelfreien Sache,

und das grds. erstmal nach Wahl des Käufers.

Grds. hat der Käufer zu beweisen, daß die Sache bei Gefahrübergang bereits mangelhaft war. Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs (eine Privatperson kauft eine Sache von einem Unternehmer - wie hier beim A3-Kauf gegeben) gilt in den ersten sechs Monaten ab Gefahrübergang eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers, d.h. in den ersten sechs Monaten gilt beim Auftreten eines Mangels die Vermutung, daß die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Nach Ablauf der sechs Monate gilt dann wieder die Regel, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, daß die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Da ihm dies in aller Regel nicht gelingen wird, hat er faktisch nach sechs Monaten Pech gehabt. Da es keinen Garantievertrag gibt, der bspw. die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers zeitlich ausweiten könnte, ist der Kunde nach Ablauf der sechs Monate im Grunde voll und ganz auf die Kulanz Audis angewiesen.

Soweit mal ein kurzer Überblick. Wenn noch weitere Fragen bestehen, einfach fragen ;)

Gruß, Testsieger

Themenstarteram 14. Juni 2004 um 20:28

danke erstmal!

wieso wird denn dann aber in einem leasingvertrag von einer garantieverlängerung gesprochen, welche sich über die ganze laufzeit des leasings erstreckt??

was ist das denn dann?

Das ist die AudiCarLife+ Versicherung. Tritt aber erst nach Ablauf von 24 Monaten ab Gefahrübergang in Kraft, also erst dann, wenn die gesetzliche Gewährleistung *abgelaufen* ist. Den Inhalt dieser Versicherung kann ich Dir jetzt nicht auswendig wiedergeben, aber schau mal in Deine Vertragsunterlagen, da ist irgendwo auch ein Blatt zu finden, wo Du diese Versicherungsvertragsbedingungen findest (mit Selbstbeteiligung, Multimediakomponenten wie BOSE etc. ausgenommen etc pp).

Gruß, Testsieger

Themenstarteram 14. Juni 2004 um 20:40

genau diese meine ich.

ok dann schau ich mir die nochmal an.

Danke!!!

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