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Bisherige KFZ Kennzeichen behalten?
Hallo Leute,
heute hat mich die freundliche Sachbearbeiterin in der KFZ Zulassungsstelle ein kleines bisschen verunsichert und zugegeben auch etwas traurig gemacht...
Das Problem klingt auf dem ersten Blick ziemlich einfach zu lösen:
Altes Auto abmelden, KFZ Kennzeichen für die Anmeldung des neuen Wagens nehmen... Fertig...
Schön wäre es... Denn:
Ich bin vor einem Jahre innerhalb des Bundeslandes in einen anderen Landkreis gezogen und durfte freundlicherweise meine KFZ Kennzeichen behalten, denn gerade ein paar Wochen zuvor kam das Gesetz raus, dass man wegen Heimischen Verbundenheit, was auch immer sein KFZ Kennzeichen behalten darf.
Nun möchte ich das gleiche KFZ Kennzeichen weiterhin behalten und es an mein neues Auto anbringen.
Die nette Dame meinte allerdings, dass dies nicht möglich sei, denn es handelt sich um eine neue Zulassung und da müsse das Kennzeichen aus dem jeweiligen Landkreis wo auch mein Hauptwohnsitz ist sein.
Das liebe Freunde kann ich einfach nicht verstehen...
Ist es wirklich so, oder hat die Lady einfach nur ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht?
Oder wünsche ich mir etwas zu viel?
Wenn ich meinen "alten" noch 20 Jahre fahren würde dürfte ich das mit den selben Kennzeichen tun, aber sobald ich einen "neuen" zulassen will muss ich meine Heimatverbundenheit aufgeben?
Über ein paar Antworten (am besten mit Angabe des jeweiligen §, falls es doch eine gesetzliche Möglichkeit in meinem Sinne gibt) würde ich mich sehr freuen, denn am Montag wird mein "neuer" zugelassen...
Mittlerweile habe ich schon über 3 Stunden mit Google verhandelt, aber die wollen mir nicht wirklich ein brauchbares Ergebnis liefern
Vielen Dank im voraus.
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14 Antworten
Na wenn das ginge, das wäre ja der Hammer
Dann könnte ich mir ja quasi ein Kennzeichen aus einem x-beliebigem Zulassungsbezirk aussuchen...oder zumindest von denen , wo ich schonmal gewohnt
Spaß beiseite....hier geht's jedenfalls nicht. Auch nicht mit selbigem Kennzeichen. Ist lediglich beim bisherigem Fahrzeug möglich , mit dem man auch umgezogen ist
Das Auto mit dem Du umziehst bleibt das Schild so.
Anderes/neues Auto immer "Vorwahl-" vom aktuellen Landkreis.
Die Neuregelung ist ja eben für Umziehende Leut und deren Wägen gemacht. Sonst könnt man grad mit jedem x-beliebigen Kennzeichen zulassen?!
mfg
Klingt ja schon logisch, aber was ist mit dieser komischen Neuerung, dass man sein altes Kennzeichen für jedes nachfolgende Auto "übernehmen" kann?
Theoretisch ist es ja so, dass ich mein neues Kennzeichen dann für immer und ewig an mich gebunden an jedes Auto das ich zulasse (vorausgesetzt das alte wird abgemeldet) dran machen kann.
Mir entzieht sich da die Logik...
Fakt 1: Wenn ich umziehe kann ich meine Kennzeichen behalten.
Fakt 2: Wenn ich ein Auto abmelde und ein neues anmelde kann ich mein altes Kennzeichen behalten. (anscheinend nur solange es zu dem jeweiligen LK gehört)
Eine Mischung aus Fakt 1 und Fakt 2 ist aber nicht möglich??? Versteht wer will...
Zitat:
Original geschrieben von Dark_Angel_gEb
Theoretisch ist es ja so, dass ich mein neues Kennzeichen dann für immer und ewig an mich gebunden an jedes Auto das ich zulasse (vorausgesetzt das alte wird abgemeldet) dran machen kann.
Andersrum - fahrzeuggebunden nicht personengebunden
nur wenn Du das Auto behältst bleibts
ummelden(Wohnort) und zulassen(anderer Halter) sind zwo Paar Schuhe
Kennzeichen im LKR behalten/lange reservieren ist (erweiterter) Wunschkennzeichen Service und kostet teilweise Gebühren oder gibts teilw. garnicht je nach Amt
mfg
Nein, ist nicht möglich. Die Dame hat ihre Hausaufgaben gemacht
Vielen Dank für eure Antworten...
Werde mich wohl doch wider Willen beugen müssen und mir irgendein hässliches Kennzeichen auf's Auge drücken lassen
Die Lady hat ihre Hausaufgaben gemacht. Sei nicht traurig, zur Not kannst du ja immernoch umziehen.
Wie wäre es wenn du das Auto in deinem Heimatort von einer Verwandten Person anmelden lässt und es dann "abkaufst"?
Dann müsstest du laut den Statements hier eigentlich berechtigt sein das Kennzeichen zu behalten. Ist zwar ein rießen Aufwand, aber wenn du sagst du verlierst so den Bezug zur Heimat....?!
Die Idee stand tatsächlich noch im Raum, allerdings bring es neben den etwas erhöhten "Nebenkosten" für die doppelte Anmeldung noch den unangenehmen Nebeneffekt des zusätzlichen Haltereintrag in den Papieren...
Nun ist das Thema eh schon von Tisch.... Ich habe mich am Montag der sinnfreien Bürokratie beugen müssen
Zitat:
Original geschrieben von Dark_Angel_gEb
Vielen Dank für eure Antworten...
Werde mich wohl doch wider Willen beugen müssen und mir irgendein hässliches Kennzeichen auf's Auge drücken lassen
Ich würde die alte Stadt hinter die neue zu setzen. Als ich von Duisburg nach Hamburg umgezogen bin wurde aus meinem DU-I-337 ein HH-DU-337. Beim zurückziehen wollte ich dann umbedingt DU-HH337, aber das war belegt.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Zitat:
Original geschrieben von Dark_Angel_gEb
Vielen Dank für eure Antworten...
Werde mich wohl doch wider Willen beugen müssen und mir irgendein hässliches Kennzeichen auf's Auge drücken lassen
Ich würde die alte Stadt hinter die neue zu setzen. Als ich von Duisburg nach Hamburg umgezogen bin wurde aus meinem DU-I-337 ein HH-DU-337. Beim zurückziehen wollte ich dann umbedingt DU-HH337, aber das war belegt.
wie wärs mit du-hh 338 gewesen ?
Hab den Thread nicht detailliert gelesen, aber ab dem 1.7.2014 hat dieser Kennzeichenquatsch endlich ein Ende gefunden: http://www.tagesspiegel.de/.../8238158.html
Das wurde auch Zeit.
Beim Umzug kann man schon das alte Kennzeichen behalten. So schon im letzten Jahr bei mein Auto geschehen.
Leider ist aus dem Artikel nicht ersichtlich, dass mein (ex)Problem dadurch gelöst werden könnte, denn es ist ja eine Zulassung eines anderen Fahrzeuges. Momentaner Stand der Dinge ist leider nach wie vor:
Beim Umzug kann das Kennzeichen auf dem Auto bleiben. Wird ein neues/anderes Auto in dem neuen Zulassungsbezirk (wo man mit dem alten Wagen hingezogen ist) MUSS man ein neues Kennzeichen nehmen. Vielleicht ist die "Umzugsregelung" bisher noch nicht Landesweit durchgesetzt worden und das soll sich ab 01.07.2014 ändern. So verstehe ich den Artikel...
Achso, aus Erfahrung kann ich sagen, dass man bei einer Fahrzeugabmeldung das alte Kennzeichen für einen gewissen Zeitraum (oft mehrere Monate) reservieren lassen kann. Somit kann man bei der erneuten Anmeldung eines Autos das alte Kennzeichen wiederverwenden. Bei dir bestand der Unterschied darin, dass du sozusagen ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk reservieren lassen wolltest. Das scheint aber zu gehen, zumindest in meinem Beispiel:
http://www.trier.de/.../broker.jsp?...
Reservierung nach Abmeldung eines Fahrzeuges
für maximal 18 Monate möglich
Reservierung nach einer Abmeldung eines TR- und SAB-Kennzeichens ist sofort möglich
aus anderen Zulassungsbezirken ist eine Reservierung nicht direkt möglich
erst wenn die Daten im System übermittelt sind (nach ca. 2 Tagen)
Kennzeichen
alte Kennzeichen können erneut verwendet werden