Bissl OT: ADAC-Rechtsschutz / Unfallauto vom Händler als unfallfrei
Bissl OT: ADAC-Rechtsschutz / Unfallauto
Hi Leute,
ich weiß gehört eigentlich nich ins E46 Forum aber evtl. kann mir ja jemand helfen (wie sonst auch immer )...
Ich hab ja im August 06 beim Händler meinen kleinen als UNFALLFREI gekauft (steht auch so im Kaufvertrag)... Zwischenzeitlich war ich mal beim Gutachter, der hinten rechts eine Lackstärke von 1,2mm festgestellt hat (normal sind lt. seiner Aussage zwischen 0,2 - 0,4).... Er meinte es könnte also gut sein, dass ich ein Unfallauto gekauft hab. Allerdings war das nur ein ganz kurzer Check mit dem Lackgerät und sicher kann er es erst sagen, wenn er mir das komplette Auto auseinander genommen hat..
Jetzt meine Frage: Da ich nicht die Kohle für das Gutachten (ca. 1.000 €) und für n Rechtsanwalt hab wollte ich mal wissen, ob das der ADAC-Rechtsschutz (den hab ich nämlich vor nem halben Jahr abgeschlossen) mit abdeckt??? Beim ADAC versuch ich´s seit über ner Woche aber da geht ja nie einer ans Telefon bzw. is dauernd besetzt
Wär cool wenn mir jemand helfen könnte....
DANKE bereits im Voraus
Ähnliche Themen
32 Antworten
Klar, der Verkehrs-Rechtsschutz beinhaltet auch Vertragsrecht rund um den PKW.
Gruss,
Mfg MICHA
Allerdings liegt der vermeintliche Schadensfall 08/2006 vor Versicherungsbeginn (wenige 1/2 Jahr =) 10/2006.
Somit wird man Dir vermutlich keine Kostenübernahme genehmigen. Oder Thorsten?
Zitat:
Original geschrieben von Alex-998
Allerdings liegt der vermeintliche Schadensfall 08/2006 vor Versicherungsbeginn (wenige 1/2 Jahr =) 10/2006.
Aber der "Mangel" wurde ja erst jetzt festgestellt... Außerdem steht im Kaufvertrag eindeutig unfallfrei drin...
Und der ADAC-Rechtsschutz gilt ab Vertragsabschluss..
Zitat:
§ 4 Zeitliche Voraussetzungen für den Rechtsschutzanspruch
(1) Anspruch auf Rechtsschutz kann nur bestehen, wenn der Rechtsschutzfall nach dem aus § 7
ersichtlichen Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
[...]
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz, wenn
a) der Rechtsschutzfall ausgelöst wird durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor
Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen worden ist [...]
§ 7 Versicherungsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Zeitpunkt (Vertragsbeginn).
[...]
Quelle:http://www.adac.de/images/VRB%202006_tcm8-12332.pdf
Aber wann tritt der Rechtsschutzfall denn ein? Ab dem Unfall, dem Kauf oder ab Feststellung
Nummer (3) regelt das ja:
die auslösende Willenserklärung (Kaufvertrag Auto 08/06 ) lag vor dem Beginn des Versicherungsschutzes (10/06).
Damit besteht kein Rechtsschutz für die Angelegenheit.
Hallo!
Es kann doch auch gut sein, daß wegen einem Kratzer oder Delle mal nachlakiert worden ist. Was sagt der Vorbesitzer??
Warum brauchst Du gleich einen Rechtschutz??
Frag mal bei dem Autuhaús nach . Dies ist aber keine wirkliche Antwort auf Deine Frage.
MfG. Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Sebastian320T
Hallo!
Es kann doch auch gut sein, daß wegen einem Kratzer oder Delle mal nachlakiert worden ist. Was sagt der Vorbesitzer??
Warum brauchst Du gleich einen Rechtschutz??
Frag mal bei dem Autuhaús nach . Dies ist aber keine wirkliche Antwort auf Deine Frage.
MfG. Andreas
Der Lackunterschied ist hinten rechts beginnend von der Tür, über C-Säule bis zur hinteren Stoßstange.. Is also bissl groß für ne Delle
Glaub ich werd einfach mal beim Autohaus anrufen
Das Lackschichtendicke differiert, ist mehr oder weniger normal! Das ist noch nicht einmal ein Beweis für Nachlackierungen!
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Das Lackschichtendicke differiert, ist mehr oder weniger normal! Das ist noch nicht einmal ein Beweis für Nachlackierungen!
Gruss,
Mfg MICHA
Auch wenn der Unterschied so krass is??
Zitat:
Original geschrieben von markus1986_KF
Auch wenn der Unterschied so krass is??
Autopfand, der treibt sich meistens bei den E36ern rum, der könnte dir da Näheres zu sagen, denn er besitzt selbst so ein Lackschichtdickemessgerät (Was ein Wort )
Gruss,
Mfg MICHA
Moin Micha,
ja, besitze selbst solch ein Gerät welches sich täglich im Einsatz für Messungen zur Wertbeurteilung befindet - eine gewisse Abweichung der Schichtdicke ist normal.
Diese Werte sind allerdings alles andere als die normalen Toleranzen! Bei BMW-Lacken habe ich bisher immer so um die 150-200 Mikrometer gemessen, bei nachlackierten Stellen ergeben sich Werte um die 300-400 - also schon doppelte Lackstärke.
Eine Ferndiagnose ist schwer machbar, bei Werten von 1000 und mehr (in deinem Fall 1,2mm) steckt aber Erfahrungsgemäß Spachtel unter dem Lack...
Man müsste sich die betreffenden Stellen mal genauer anschauen hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten - mal unter den Verkleidungen und in den Hohlräumen nachsehen.
Moin,
hinsichtlich der Rechtsschutz ist schon alles zutreffend beantwortet, denn der zu beanstandende Vertrag wurde ja 8.2006 geschlossen und eine Rechtsschutzversicherung hätte dann schon vor Vertragsabschluß bestehen müssen (ggfs. sogar 3 Monate vorher, wenn es eine Wartezeitregelung gibt).
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
hinsichtlich der Rechtsschutz ist schon alles zutreffend beantwortet, denn der zu beanstandende Vertrag wurde ja 8.2006 geschlossen und eine Rechtsschutzversicherung hätte dann schon vor Vertragsabschluß bestehen müssen (ggfs. sogar 3 Monate vorher, wenn es eine Wartezeitregelung gibt).
Beste Grüße
Echt schade.. Naja danke trotzdem für Eure antworten...
Zitat:
Original geschrieben von Autopfand Coeln
Eine Ferndiagnose ist schwer machbar, bei Werten von 1000 und mehr (in deinem Fall 1,2mm) steckt aber Erfahrungsgemäß Spachtel unter dem Lack...
Man müsste sich die betreffenden Stellen mal genauer anschauen hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten - mal unter den Verkleidungen und in den Hohlräumen nachsehen.
Also im Tankdeckel hat man sogar noch n bissl Grundierung gesehen.. Um mein Kofferraumdeckel hat sich rechts auch n bissl gesetzt....