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  7. Bitte dringend um Hilfe!! Reifenfreigabe 205/40 auf 8.5 und 225/35 auf 10*17!!

Bitte dringend um Hilfe!! Reifenfreigabe 205/40 auf 8.5 und 225/35 auf 10*17!!

Themenstarteram 18. März 2005 um 2:52

hallo Leute, ich habe jetzt vor nen 225/35 reifen hinten auf die 10*17 felge zu ziehen, und vorne nen 205/40 auf die 8.5!

jetzt hab ich n problem, ich könnte ne reifenfreigabe von hankook bekommen, will aber conti sport contact 1+2 draufmachen weil ich die hier liegen habe, wie bekomme ich das irgendwie eingetragen bzw ne freigabe?

wenn ich die mit den konventionellen grössen 215/40 und 245/35 fahre müsste ich ziehen und das möchte ich nicht machen!

danke gruß daniel

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12 Antworten

Wenn Du keine Reifenfreigabe bekommst,kannst es knicken:o

gruß

Lass se halt mit der Freigabe eintragen und dann kannste ja die anderen Reifen später fahren, eventuell Reifenbeschränkungen gibt es ja nicht mehr. Aber ob deine Reifen auch funktionieren und nicht runterrutschen auf deiner Felge ist die Frage. Hat ja immerhin nen Grund warum es keine Freigabe gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815

Lass se halt mit der Freigabe eintragen und dann kannste ja die anderen Reifen später fahren, eventuell Reifenbeschränkungen gibt es ja nicht mehr. Aber ob deine Reifen auch funktionieren und nicht runterrutschen auf deiner Felge ist die Frage. Hat ja immerhin nen Grund warum es keine Freigabe gibt.

Und was nützt Ihm das,wenn die Reifen im Schein stehn und er ander drauf hat? Macht sich gut bei ner Kontrolle:D Mal abgesehn,das der Reifen nicht um sonst kein Freigabe bekommen hat!

Ps. Das mit den "Reifenbeschränkungen " hat bei son Sachen nichts damit zu tun;)

 

" Früher musste ein Felgenhersteller bei jedem Reifenhersteller nachfragen, ob ein Reifen bestimmter Größe auf den Felgen bestimmter Größe fahrbar ist. Der Reifen muss ja die Traglast erfüllen und darf nicht von der Felge rutschen in der Kurve.

Die Reifenhersteller, die dies bestätigten, wurden im Gutachten aufgeführt. Bei Serienbereifungen wurden die Reifenhersteller in den Fahrzeugschein übernommen.

Dies nennt man Markenbindung.

Irgendwann (1998?) hat man sich dann überlegt, dass dies alles kompliziert ist. Außerdem ist es sinnlos, da gewisse Reifengrößen jedes Herstellers auf bestimmte Felgengrößen passen.

Deswegen hat man Normfelgen geschaffen...

Alle Reifenhersteller garantieren, dass Reifen bestimmter Größe auf Felgen bestimmter Größe den Anforderungen gerecht werden!

Hat man also eine derart genormte Kombination, braucht man keine Markenbindung zu beachten und auch keine Freigaben zu bringen zum Eintragen der Räder! Egal von welchem Hersteller die Felgen und Reifen sind. Und auch egal, ob im Felgengutachten Hersteller genannt sind. Sogar wenn die Größe nicht im Felgengutachten steht, kann ich die fahren, wenn die in der Norm liegt.

Wenn es aber nicht in der Norm liegt, greift nach wie vor noch die Markenbindung. Denn dann muss der Reifenhersteller bestätigen, dass die Kombination aus Felge und Reifen mit dem Reifen noch machbar ist, obwohl es nicht der Norm entspricht!

Dann kriegt man entweder die Reifenmarken eingetragen, die man nutzen darf (von denen man die Freigaben bringt). Oder es kommt ein Verweis auf die Reifenfreigabe, die man dann immer passend zu den jeweiligen Gummis mitführen muss, in die Papiere.

 

Ich greife mal das Beispiel von G-maRtin auf:

Ein 175/50 R13 darf auf Felgen 5 bis 6x13. Die Messfelge ist 5,5x13. Da er aber die Reifen auf 7 und sogar 8 Zoll breite Felgen ziehen wollten, war das keine genormte Kombination, und deswegen mussten die Reifenhersteller anhand einer Freigabe bestätigen, dass die Reifen auch unter diesen Umständen (stark gedehnt auf zu breiten Felgen) den Anforderungen noch gerecht werden.

 

Ein weiteres Beispiel:

Ich fahre auf der HA 9x18 mit 225/40. War eine Einzelabnahme, da ich kein Gutachten zu den Felgen hatte. Ich brauchte aber kein Gutachten und auch keine Reifenfreigabe, weil die Normfelgen für 225/40 R18 von 7,5x18 bis 9x18 gehen (Messfelge ist 8x18), und ich damit voll drinliege. Hat auch problemlos geklappt.

Nur wenn ich jetzt 225/40 auf 9,5x18 machen will, falle ich aus der Norm. Und dann müssen mir die Reifenhersteller, deren Reifen ich fahren mag, bestätigen, dass ihre Reifen unter den Umständen noch die Anforderungen erfüllen.

 

Die Serienbereifung die mitsamt Marken im Schein eingetragen ist, kommt übrigens normal auf ihren Messfelgen daher, aber liegt zumindest in der Norm. Deswegen kann man bei der Serienbereifung meist die Markenbindung, die halt bei älteren Autos noch drinsteht, vergessen." THX@XS.

gruß

am 18. März 2005 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Und was nützt Ihm das,wenn die Reifen im Schein stehn und er ander drauf hat? Macht sich gut bei ner Kontrolle:D Mal abgesehn,das der Reifen nicht um sonst kein Freigabe bekommen hat!

Ps. Das mit den "Reifenbeschränkungen " hat bei son Sachen nichts damit zu tun;)

 

" Früher musste ein Felgenhersteller bei jedem Reifenhersteller nachfragen, ob ein Reifen bestimmter Größe auf den Felgen bestimmter Größe fahrbar ist. Der Reifen muss ja die Traglast erfüllen und darf nicht von der Felge rutschen in der Kurve.

Die Reifenhersteller, die dies bestätigten, wurden im Gutachten aufgeführt. Bei Serienbereifungen wurden die Reifenhersteller in den Fahrzeugschein übernommen.

Dies nennt man Markenbindung.

Irgendwann (1998?) hat man sich dann überlegt, dass dies alles kompliziert ist. Außerdem ist es sinnlos, da gewisse Reifengrößen jedes Herstellers auf bestimmte Felgengrößen passen.

Deswegen hat man Normfelgen geschaffen...

Alle Reifenhersteller garantieren, dass Reifen bestimmter Größe auf Felgen bestimmter Größe den Anforderungen gerecht werden!

Hat man also eine derart genormte Kombination, braucht man keine Markenbindung zu beachten und auch keine Freigaben zu bringen zum Eintragen der Räder! Egal von welchem Hersteller die Felgen und Reifen sind. Und auch egal, ob im Felgengutachten Hersteller genannt sind. Sogar wenn die Größe nicht im Felgengutachten steht, kann ich die fahren, wenn die in der Norm liegt.

Wenn es aber nicht in der Norm liegt, greift nach wie vor noch die Markenbindung. Denn dann muss der Reifenhersteller bestätigen, dass die Kombination aus Felge und Reifen mit dem Reifen noch machbar ist, obwohl es nicht der Norm entspricht!

Dann kriegt man entweder die Reifenmarken eingetragen, die man nutzen darf (von denen man die Freigaben bringt). Oder es kommt ein Verweis auf die Reifenfreigabe, die man dann immer passend zu den jeweiligen Gummis mitführen muss, in die Papiere.

 

Ich greife mal das Beispiel von G-maRtin auf:

Ein 175/50 R13 darf auf Felgen 5 bis 6x13. Die Messfelge ist 5,5x13. Da er aber die Reifen auf 7 und sogar 8 Zoll breite Felgen ziehen wollten, war das keine genormte Kombination, und deswegen mussten die Reifenhersteller anhand einer Freigabe bestätigen, dass die Reifen auch unter diesen Umständen (stark gedehnt auf zu breiten Felgen) den Anforderungen noch gerecht werden.

 

Ein weiteres Beispiel:

Ich fahre auf der HA 9x18 mit 225/40. War eine Einzelabnahme, da ich kein Gutachten zu den Felgen hatte. Ich brauchte aber kein Gutachten und auch keine Reifenfreigabe, weil die Normfelgen für 225/40 R18 von 7,5x18 bis 9x18 gehen (Messfelge ist 8x18), und ich damit voll drinliege. Hat auch problemlos geklappt.

Nur wenn ich jetzt 225/40 auf 9,5x18 machen will, falle ich aus der Norm. Und dann müssen mir die Reifenhersteller, deren Reifen ich fahren mag, bestätigen, dass ihre Reifen unter den Umständen noch die Anforderungen erfüllen.

 

Die Serienbereifung die mitsamt Marken im Schein eingetragen ist, kommt übrigens normal auf ihren Messfelgen daher, aber liegt zumindest in der Norm. Deswegen kann man bei der Serienbereifung meist die Markenbindung, die halt bei älteren Autos noch drinsteht, vergessen." THX@XS.

gruß

da hatte einer nix zu tun! :D :D

Zitat:

Original geschrieben von E36 KA

da hatte einer nix zu tun! :D :D

Würde ja gern am Auto was machen,aber leider fehlen mir da noch ein paar Teile;):D

Ps. Du wolltest mir noch was mailen;)

gruß

am 18. März 2005 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Ein weiteres Beispiel:

Ich fahre auf der HA 9x18 mit 225/40. War eine Einzelabnahme, da ich kein Gutachten zu den Felgen hatte. Ich brauchte aber kein Gutachten und auch keine Reifenfreigabe, weil die Normfelgen für 225/40 R18 von 7,5x18 bis 9x18 gehen (Messfelge ist 8x18), und ich damit voll drinliege. Hat auch problemlos geklappt.

gruß

Das heißt, dass ich mit 225/40 R18 rundum auf vorne 8x18 und hinten 8,5x18 bei der Einzelabnahme keine Probleme kriegen dürfte???

Nö, sollte ohne Weiteres passen und abgenommen werden.

Themenstarteram 18. März 2005 um 10:45

ja und was mach ich jetz`t? die reifen liegen hier und der tüv mann sagt er trägts unter umständen ein, ich weiß echtz nicht, wobei 225/35 doch extrem kommen müsste auf 10*, oder?

Hier im Forum hatte mal einer 225/35 auf ner 10x17 drauf. Schaut etwas zu krass gezogen aus. Außerdem musst du den Tacho angleichen lassen, da der Abrollumfang nicht mehr passt. Und ohne zu ziehen ne 10x17 fahren ist sowieso fast unmöglich...

Welche ET haben die 10er Felgen?

am 18. März 2005 um 10:53

So sieht nen 225/35 Reifen auf ner 10" Felge aus.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

So sieht nen 225/35 Reifen auf ner 10" Felge aus.

Na ja, geht ja noch.

am 18. März 2005 um 11:02

Will conti dir den keine Reifenfreigabe geben?

Wenn nicht verkauf die Reifen und hol dir Welche,von denen du eine Freigabe bekommst.

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