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Bitte helfen - Schaden ohne Freigabe wurde repariert

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:23

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem einen Unfall beim Tanken. Ich wollte einen "Überholer" an der Tankwarteschlange zur Rede stellen und sicherte mein Auto in meiner Rage nicht gegen das Wegrollen. Im nu' ist es meinem Vordermann hinten rein gerollt. Ich konnte mein Auto durch das Gegenstützen meiner 80Kg Kampfgewicht aber noch bremsen, sodass es nur zu einer leichten Kollision kam.

Die Geschädigte sagte jedoch das der horizontale Kratzer unten links im unteren Teil der Stoßstange (ca. 5cm) von mir kommt. Ich wollte die Polizei hinzuziehen, die hat jedoch gesagt das sie nicht kommt, da wir beide uns ja über den Unfallhergang einig sind. Also keine Polizei...

Wir haben uns dann getrennt und die Daten ausgetauscht - Sie sollte einen Kostenvoranschlag machen lassen usw. (mein dümmster Fehler bisher - glaube ich - aber erster Unfall, gerade 20 und nervös).

MIttwoch hat sie mir den Kostenvoranschlag mitgeteilt: 600 Euro (mündliche Mitteilung).

Ich habe gesagt dass, sofern der Schaden von mir kommt, ich das selbst zahlen werde, da es sich Versicherungstechnisch erst ab 877 Euro lohnt (Hochstufung).

Als ich das mit den 600 Euro gehört habe, sagte ich ihr beim nächsten Telefongespräch das ich unverzüglich den Kostenvoranschlag haben möchte und ich einen Gutachter einschalten werde.

Heute habe ich bei Ihrer Werkstatt angerufen - Die Wertstatt sagte mir "Schaden ist in Höhe von 600 Euro repariert" - Rechunng befindet sich auf dem Weg zur Versicherung. Die Versicherung habe ich informiert - die sagte nur "Sauerei".

Fakt ist nun, die geschädigte hat den Schaden ohne die "Freigabe" durch die Versicherung reparieren lassen UND sie hat auch nicht drauf geachtet, dass ich einen Gutachter einschalten möchte.

Das tolle: Sie hat mir auch noch gesagt, das sie einen "Kumpel" hat der in der Werkstatt arbeitet, das wird nicht teuer (und so weiter)... Nun 600 Euro.

Was soll ich machen oder wie ist die weitere Vorgehensweise?

Anwalt einschalten?

Zahlung verweigern und mich "verklagen" lassen?

Danke euch und ein schönes Wochenende, ich bin echt entsetzt über manche Leute.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Hi!

Nein, es ist kein Versicherungsbetrug. Man nennt es fiktive Abrechnung und es ist -solange es korrekt betrieben wird- vollkommen legal.

Es ist Sache des Geschädigten, ob er den Schadensersatz dafür verwendet, den unfallbedingten Schaden reparieren zu lassen oder das Geld zu versaufen und dafür eben ein beschädigtes Auto zu haben.

Was allerdings gar nicht geht, ist einen Schaden zu verursachen -und zwar unter Umständen, die den geneigten Leser bereits an der Geeignetheit des TE zum Führen eines Kraftfahrzeugs zweifeln lassen -->

"Ich wollte einen "Überholer" an der Tankwarteschlange zur Rede stellen und sicherte mein Auto in meiner Rage nicht gegen das Wegrollen. Im nu' ist es meinem Vordermann hinten rein gerollt."-

und hinterher die Folgen kleinreden wollen, weil man den eigenen SFR nicht belasten will.

Die Geschädigte ist berechtigt, den Schaden unmittelbar mit dem Versicherer abzuwickeln.

Sie muss sich mit dem Schädiger nicht rumplagen. Erst recht nicht, wenn er so kommt: "...das ich unverzüglich den Kostenvoranschlag haben möchte und ich einen Gutachter einschalten werde."

Eine gute Werkstatt wird jeden Schaden, den sie im Rahmen eines Versicherungsfalls repariert, mit einem oder zwei Fotos dokumentieren oder die beschädigten Teile für eine gewisse Zeit aufbewahren.

Die Rechnung schicken sie dann mit den Bildern an die Versicherung und diese zahlt den Schaden, wenn die Haftung unzweifelhaft und die Schadenhöhe plausibel ist. Beides scheint hier der Fall zu sein.

Wir dürfen hoffen, dass der TE was gelernt hat und seine jugendlichen Aggression in Zukunft besser im Griff haben wird, denn

da haben alle was davon...

Gruß

Hafi

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 19. Juni 2009 um 11:50

1. Grundsätzlich Fotos direkt am Unfallort machen (das nächste Mal!).

2. Prüfen, ob der "Kratzer" tatsächlich von Dir verursacht wurde.

3. Im vorliegenden Fall das Ergebnis Deiner Versicherung mitteilen; ggf. den Schaden bei der Versicherung zurückkaufen.

 

 

am 19. Juni 2009 um 11:53

Da sie von ihrem Direktanspruch gegenüber deiner Versicherung Gebrauch gemacht hat, bist du an der Stelle raus aus der Sache. Die Versicherung ist jetzt am Zug und wird das regeln, wie auch immer das in diesem konkreten Fall aussehen wird. Im Grunde hat sie ja die schlechten Karten, weil bereits repariert wurde.

Die Schadenaufwendungen kannst du innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung zahlen, um den Vertrag schadenfrei zu stellen.

Gruß

traumzauber

600€ für das (komplett)lackieren einer stoßstange wegen eines "kratzers" sind übliche preise und NICHT überzogen.....und da wird auch deine versicherung keinen stress deswegen schieben...

im übrigen kannst du gutachter einschalten soviele wie du willst, die geschädigte muss sich nicht darauf einlassen!

am 20. Juni 2009 um 20:52

der geschädigte muss aber seinen schaden beweisen. und wenn er schon repariert ist und du bestreitest dass der schaden von dir ist und dass deiner versicherung schilderst...

hat der andere auf jedenfall noch bissl zu tun. wenn die versicherung den schaden trotzdem reguliert, musst du das geld eben zurückklagen.

aus der sicht des geschädigten scheinen für einen kleinen kratzer auch 600 euro bissl viel zu sein. aber das kommt auch bissl auf auto und schaden an. vielleicht gab es auch noch andere kratzer an dem wagen die jetzt weg sind. dann könnte es sein, dass die 600 noch gekürtz werden müssen.

grüße

ehrlich gesagt ich glaube eher die gute dame versucht da fein rauszukommen und hat nen lackstift benutzt :x

ich mein wegen eines 5cm kratzers macht kein normaler mensch an einem normalen auto eine volllackierung des stossis eher kommt der lackstift darauf und den rest behält sie...

fotos wären gut gewesen dann kannst du auf diese appelieren das wenn deine versicherung schon zahlen musst du wenigstens beweisen kannst wie es vorher und nachher aussah und ggf dadurch nur die kosten des lackstiftes zahlen müsstest...

ist das nicht eigentlich versicherungsbetrug? zu einer werkstatt gehen sagen "guck mal wie teuer wird das" ..."etwa 600€ alles neu lackiert..."..." hmm okay mach mir nen kostenvoranschlag und geh mitm lackstift drüber dann ist gut"...

Also du wirst keinen Erfolg haben.

Wenn der Kostenvoranschlag 600€ sagt und die gute Frau es nicht reparieren läst, dann wird Sie von der Versicherung nur den Betrag ohne Mwst. und Verbringungskosten bekommen also ca. 430-450€.

Wenn der Schaden wirklich repariert wurde dann bekommt Sie die Rechnung die vom Autohas erstellt wurde bezahlt bzw. die Versicherung zahlt es der Werkstatt.

600€ für einmal Stoßstange lackieren ist sogar noch relativ günstig.

Lass mal die Versicherung regulieren und die werden dir schon schreiben was es gekostet hat und du kannst es selber begleichen bei der Versicherung. Keine angst Versicherungen zahlen nur was Sie müssen, die Knausern mit dem Geld was Sie abgeben müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Foxs

ist das nicht eigentlich versicherungsbetrug?

wenn man scih das geld auf basis des kva auszahlen lässt ist dies vollkommen rechtlich ok, allerdings wird hierbei die mwst seitens der versicherung einbehalten......im übrigen kann man sogar auch noch anch erfolgter "lacktstift-reparatur" nutzunsgausfall bei der vers. geltend machen...

Hi!

Nein, es ist kein Versicherungsbetrug. Man nennt es fiktive Abrechnung und es ist -solange es korrekt betrieben wird- vollkommen legal.

Es ist Sache des Geschädigten, ob er den Schadensersatz dafür verwendet, den unfallbedingten Schaden reparieren zu lassen oder das Geld zu versaufen und dafür eben ein beschädigtes Auto zu haben.

Was allerdings gar nicht geht, ist einen Schaden zu verursachen -und zwar unter Umständen, die den geneigten Leser bereits an der Geeignetheit des TE zum Führen eines Kraftfahrzeugs zweifeln lassen -->

"Ich wollte einen "Überholer" an der Tankwarteschlange zur Rede stellen und sicherte mein Auto in meiner Rage nicht gegen das Wegrollen. Im nu' ist es meinem Vordermann hinten rein gerollt."-

und hinterher die Folgen kleinreden wollen, weil man den eigenen SFR nicht belasten will.

Die Geschädigte ist berechtigt, den Schaden unmittelbar mit dem Versicherer abzuwickeln.

Sie muss sich mit dem Schädiger nicht rumplagen. Erst recht nicht, wenn er so kommt: "...das ich unverzüglich den Kostenvoranschlag haben möchte und ich einen Gutachter einschalten werde."

Eine gute Werkstatt wird jeden Schaden, den sie im Rahmen eines Versicherungsfalls repariert, mit einem oder zwei Fotos dokumentieren oder die beschädigten Teile für eine gewisse Zeit aufbewahren.

Die Rechnung schicken sie dann mit den Bildern an die Versicherung und diese zahlt den Schaden, wenn die Haftung unzweifelhaft und die Schadenhöhe plausibel ist. Beides scheint hier der Fall zu sein.

Wir dürfen hoffen, dass der TE was gelernt hat und seine jugendlichen Aggression in Zukunft besser im Griff haben wird, denn

da haben alle was davon...

Gruß

Hafi

Hafi hat hier eigentlich alles notwendige mal wieder sehr ausführlich und qualifiziert beschrieben.

 

In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Schädiger zu wissen meint, wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat.

 

Und manche Leute scheuen auch nicht davor zurück bei eindeutigen Sachlagen noch mit Fachleuchten, die tagtäglich mit so etwas befasst sind, Diskusionen anzufangen was denn nun wie zu bezahlen wäre.

 

Das ist dann ungefähr so, als wenn ich krank zum Arzt gehe und dem erzähle was ich für eine Krankheit habe. 

 

In diesem Fall würde ich aus meiner Erfahrung dem TE raten doch etwas kleinere Brötchen zu backen.

 

Das er mit seinem Fahrzeug einen Anstoß verursacht hat ist ja wohl unstreitig. Die Instandsetzungskosten für diese hier geschilderte Kleinkollision bewegen sich absolut im Rahmen des üblichen. 

 

In einem Zivilprozess könnte der Schuß nämlich auch ganz schnell nach hinten losgehen, bei dieser Fallsituation.

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

am 21. Juni 2009 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von Lommel1989

MIttwoch hat sie mir den Kostenvoranschlag mitgeteilt: 600 Euro (mündliche Mitteilung).

Ich habe gesagt dass, sofern der Schaden von mir kommt, ich das selbst zahlen werde, da es sich Versicherungstechnisch erst ab 877 Euro lohnt (Hochstufung).

Als ich das mit den 600 Euro gehört habe, sagte ich ihr beim nächsten Telefongespräch das ich unverzüglich den Kostenvoranschlag haben möchte und ich einen Gutachter einschalten werde.

Danke euch und ein schönes Wochenende, ich bin echt entsetzt über manche Leute.

Danke.

Wenn du mir ans Auto gerollt wärst und wenn du mir dann am Telefon, oder auch sonst, sagen würdest "ich möchte unverzüglich den KVA und schalte einen Gutachter ein...", dann hörst du als Nächstes erst wieder was von deiner Versicherung. Entweder dass sie den Schaden reguliert haben oder das sie dich Hochstufen. :D

Denn die Lauferei zur Werkstatt kostet schon genug Zeit und dann noch mit dem Unfallverursacher rumärgern. Da gibt es schönere Hobbies. Ne, ne, Direktanspruch an die Versicherung und den Rest kannst du mit denen klären.

Und einen Nachteil hat du ja auch nicht. Thema "Schadenrückkauf".

Gruß

Frank

Ach so, sei Froh, dass du die Gutachterkosten gespart hast, hättest du nämlich aus eigener Tasche zahlen können.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Das ist dann ungefähr so, als wenn ich krank zum Arzt gehe und dem erzähle was ich für eine Krankheit habe. 

Das Beispiel taugt schelcht um die Absurdität des vorgehens zu beschreiben, das kommt sehr viel öfter vor als du denkst... vielen Dank Wikipedia und Onlinemedizin :D

Sonst ist ja alles gesagt und ich würde als Geschädigter meine Stossstange auch neu lacken lassen wenn die Versicherung es bezahlt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Denn die Lauferei zur Werkstatt kostet schon genug Zeit...

dafür steht dir doch die unkostenpauschale, nebst ersatzwagen zu.....notfalls kannst du auch lohnkosten bei der vers. geltend machen....

Zitat:

Ach so, sei Froh, dass du die Gutachterkosten gespart hast, hättest du nämlich aus eigener Tasche zahlen können.

die sich auf rd. 400-600€ belaufen hätten.....um dann festzustellen, das die stoßstange für 600€ gelackt werden muss....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

.....notfalls kannst du auch lohnkosten bei der vers. geltend machen....

Sehr komplexes Thema, daher nur die Kurzfassung:

 

Der mit der Abwicklung eines Unfallschadens einhergehende Zeitverlust ist -auch wenn es sich um Arbeitszeit handelt- kein zu ersetzender Schaden im Rahmen deliktischer Haftung. Dies  gilt auch, wenn eigene Angestellte dafür eingesetzt werden, sich um die Abwicklung zu kümmern.

 

Gibt es eine ganze Reihe Urteile dazu.

 

Was anderes gilt im Bereich des Personenschadens, wobei sich da der Anspruch beim Nichtselbständigen gegen seinen Arbeitgeber richtet und dieser dann die geleistete Entgeltfortzahlung beim Schädiger eiinfordern kann  (§ 6 EFZG).

 

Gruß

Hafi

 

 

 

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