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Bitte helft mir!Autoverkauf und jetzt Betrugsvorwürfe!!!

Audi
Themenstarteram 4. Februar 2011 um 8:20

Hallo

kurz zu meiner Geschichte!Hatte vor ca nem halben Jahr nen Audi 80 B4 2.3 für ca 1400 Euro gekauft!War ca ne Stunde fahrt entfernt und angeblich 159000 km gelaufen!OK!Dort hin gefahren...das Auto stand in ner kleinen Werkstatt wo ich auf zwei Brüder traf die mir das Auto verkaufen wollten!Das Auto mit meinem Kumpel (KFZ-Mechaniker) auf der Bühne angeschaut!Alles ok gewesen...Technisch einwandfrei und Tüv wollten die bei Kauf neu machen!Gesagt ,getan!NE Woche später hab ich das Auto mit neuem Tüv,welcher am selben Tag gemacht wurde dann gekauft!Hab mir dann noch ein Sportfahrwerk rein gehängt und ein bisschen sonstigen Schnickschnack ...Habe das Auto ca. 2 Monate gefahren und musste es zum damaligen Zeitpunkt wegen Privaten Gründen wieder her geben:-(Ein Käufer kam extra von Köln, und hat ihn dann gekauft!Einziger Mängel der gravierend war,war das die Heizung nicht mehr funktionierte...dies hat er gewusst und hat es dann auch so abgekauft!Kaufvertrag wurde natürlich gemacht und Gewährleistungsansprüche und natürlich Garantieansprüche wurden abgelehnt!am selben Abend rief er mich an und beschwerte sich wieder über die Heizung...machte das ganze Auto schlecht und wollte es sofort wieder zurück geben!!!Natürlich bin ich nicht drauf eingegangen und habe abgelehnt!Nicht das ich ein schlechtes Gewissen hatte,denn das Auto war wirklich in gutem Zustand!

Zwei Tage später bin ich ihm noch entgegen gekommen und wollte ihm 100 Euro überweisen für die Heizung!Das bejate er zuerst,doch noch am selben Abend wollte er zum Rechtsanwalt und das Auto einfach wieder zurück geben!Zwei Wochen später kam der Brief:-(

Vorwurf:Arglistige Täuschung meiner Seits,ich hätte das Auto mit von mir versteckten Mängeln verkauft!!Ich war auf 180,hatte aber einen Zeugen beim Verkauf dabei der mir bestätigt das dem Käufer vor Ort über die Mängel bescheid gesagt wurde!

Naja natürlich hat mein Rechtsanwalt ein paar nette Briefe zurück geschrieben und dann war auch erstmal Ruhe!War ja auch eigentlich klar das er damit nicht durchgekommen wäre!

Vor einer Woche kam ein neuer Brief!Der gegnerische Anwalt hat heraus gefunden das das Auto schon im Jahre 2008 über 260000 km drauf gehabt haben sollte und es seit 2008 stillgelegt war!Ich wusste nicht mehr was ich sagen sollte!!Dem Auto hatte man das an keiner Stelle angesehen,nicht an den Sitzen nicht am Lenkrad ,nirgens!Ein Scheckheft war natürlich nicht vorhanden!!Ich hab dan den Kaufvertrag raus gesucht und der wurde mir damals natürlich vom Verkäufer unterschrieben!Und die Kilometer standen auch auf dem Vertrag ...159000...Das Problem war aber das der Verkäufer sich als letzter Halter ausgegeben hat und auch mit dessen Namen unterschrieben hat!Fakt ist aber,das der letzte Halter das Auto schon seit 2008 nicht mehr bessesen hat und er mir somit das Auto gar nicht verkauft haben kann!Jetzt wird mir vorgeworfen den Kaufvertrag gefälscht zu haben und die Kilometer zurück gedreht zu haben!!!Meine Fresse!Ich hab die Telefonnummer und die Anschrift von den Typen wo ich es gekauft habe!Später folgt das nächste Gespräch mit meinem Anwalt!Könnt ihr mir soweit folgen??

Was sagt ihr dazu??

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70 Antworten
am 4. Februar 2011 um 8:54

sorry für dich... das sind echt immer die geilsten Leute, gleich zum Anwalt latschen.

Letztenendes hast du den ja nicht beschissen sondern ihn so weiter vekauft wie du ihn gekauft hast.

Und er hat ihn gekauft wie gesehen. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.. Ihr müsst unbedingt zu dem wo du das Auto gekauft hast.

Brauchst auf jeden Fall rechtlichen Beistand ansonsten nimmt dich der Anwalt auseinander. Aber ohne dem Anderen was bösen unterstellen zu wollen. Viele legen es auf sowas an um dann noch Geld und Auto rauszuholen... gibt nun mal solche Arschlöcher..

blöd gesagt: du musst nun beweisen, dass du nichts von den Kilometern wusstest, dass der vorherige Besitzer somit auch dich getäuscht hat.

Ist schon scheiße sowas...

kleiner Tip: geh mal zu deinem Audi-Partner und frage nach Daten zu deinem Auto. Audi speichert, wo und wann du mit welchen Kilometerzahlen bei einem Audi-Partner warst... egal in welchem Bundesland, egal welche Audi-Werkstatt...

Weil so kannst du deinem Verkäufer die Täuschung beweisen....

Vorrausgesetzt, der Audi war bis zu einer gewissen Laufleistung immer in Audi-Werkstätten....

Dann müsstest du da schonmal raus sein....

am 4. Februar 2011 um 9:13

Intressant ist auch was im Kaufvertrag bzgl. des Kilometerstands vermerkt ist wenn da steht km Stand lt Tacho 159tkm dann ist der Verkäufer auch fein raus.

Für wieviel Euros hast Du den Audi wieder verkauft, evtl. lohnt es sich auch für dich den Audi wieder zurückzunehmen der Käufer muss dann aber die Km zahlen die er gefahren ist.

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:20

Also da ich ihn ja nur zwei Monate gefahren habe,war ich natürlich nicht bei irgendwelchen Kundendiensten!Aber ich hab in der zeit die Ventilschaftdichtungen machen lassen bei einer Werkstatt und dort stehen auch KM auf der Rechnung!Also irgendwas mit 159000 und paar zerquetschten!

Den Verkäufer der ihn mir verkauft hat kann ich ausfindig machen,ich hab die Telefonnummern und den Ort wo er mir verkauft wurde!Zeugen waren dabei das ich ihn dort mit den KM gekauft habe!

Ich wurde ja eigentlich verarscht ...und meiner Meinung muss der mir jetzt beweisen das ich die Km zurück gedreht habe!!!

am Besten, du beweist deinem Verkäufer, dass er an den km geschraubt hat, dann bist du fein raus...

ruf mal bei nem Audi-Händler an, nenn ihm die Fahrgestellnummer, falls du sie noch hast, und dann soll er mal schauen, wann das auto zum letzten mal bei einem service da war...

 

bzw. wie will der neue Besitzer herausgefunden haben, dass der Wagen mehr km haben soll??

am 4. Februar 2011 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von DJ_Grony

bzw. wie will der neue Besitzer herausgefunden haben, dass der Wagen mehr km haben soll??

Das würde mich allerdings auch interessieren. Den Beweis soller dir mal bringen.

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von DJ_Grony

am Besten, du beweist deinem Verkäufer, dass er an den km geschraubt hat, dann bist du fein raus...

ruf mal bei nem Audi-Händler an, nenn ihm die Fahrgestellnummer, falls du sie noch hast, und dann soll er mal schauen, wann das auto zum letzten mal bei einem service da war...

 

bzw. wie will der neue Besitzer herausgefunden haben, dass der Wagen mehr km haben soll??

Ja und dann??Dann sagt er mir das er beim letzten Service von mir aus 250000km drauf hatte!Aber das bringt mir ja eigentlich nichts!!

Fakt ist doch, das der Verkäufer sich ja eigentlich schon strafbar gemacht hat indem er mit falschem Namen auf meinem Kaufvertrag unterschrieben hat??Und ich denk mir das ja nicht aus das ich den audi von denen Typen gekauft habe!Tüv wurde ja auch am Kauftag gemacht in denen ihrer Gegend...also von irgendjemanden muss ich das Auto ja gekauft haben...

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:34

Die haben sich den alten Kaufvertrag vom letzten Besitzer zukommen lassen...als dieser ihn im Jahre 2008 bei Volvo inzahlung gegeben hatte!auch in der Gegend wo ich ihn gekauft habe:mad:

Würde es was bringen wenn ich denjenigen der mir das Auto verkauft hat anzeige??Wegen Betrug??Aber ich meine in den 2 Jahren als das Auto still stand (von 2008-2010) können ja viele Leute an dem Tacho rumgedreht haben

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Karzi

sorry für dich... das sind echt immer die geilsten Leute, gleich zum Anwalt latschen.

Letztenendes hast du den ja nicht beschissen sondern ihn so weiter vekauft wie du ihn gekauft hast.

Und er hat ihn gekauft wie gesehen. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.. Ihr müsst unbedingt zu dem wo du das Auto gekauft hast.

Brauchst auf jeden Fall rechtlichen Beistand ansonsten nimmt dich der Anwalt auseinander. Aber ohne dem Anderen was bösen unterstellen zu wollen. Viele legen es auf sowas an um dann noch Geld und Auto rauszuholen... gibt nun mal solche Arschlöcher..

Nen Anwalt habe ich schon!Ich sag mal so,ich wurde ja logischerweise zuerst beschissen!Und 3 Wochen bevor ich ihn verkauft habe,war ich ja noch in der Werkstatt und hab ne Rechnug mit dem Kilometerstand!

Dabei können viele Faktoren mit einlaufen!! Bist du vom Beruf irgedwas wo man sagen könnte das du Fachkundig bist?? Mechaniker, Lackierer etc???

Das du dir einen Anwalt genommen hast ist sehr gut!! Ich hab jetzt nicht den ganzen Text gelesen und da stellt sich mir die Frage ob du einen Kaufvertrag gemacht hast und was du dort niedergeschrieben hast!?!???

Belangen kann dich der jetzige Käufer schlecht, weil du von diesen Vorwürfen das meiste selber nicht wusstest! Ausserdem ist es kein neufahrzeug. Den einzigen den du jetzt in die Beweispflicht nehmen musst ist der, von dem du das Auto gekauft hast! Das wär nämlich dann bei dir schon ne arglistige Täuschung gewesen und du kannst ihn auf deine Unkosten belangen!

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von ec5ac8

Dabei können viele Faktoren mit einlaufen!! Bist du vom Beruf irgedwas wo man sagen könnte das du Fachkundig bist?? Mechaniker, Lackierer etc???

Das du dir einen Anwalt genommen hast ist sehr gut!! Ich hab jetzt nicht den ganzen Text gelesen und da stellt sich mir die Frage ob du einen Kaufvertrag gemacht hast und was du dort niedergeschrieben hast!?!???

Belangen kann dich der jetzige Käufer schlecht, weil du von diesen Vorwürfen das meiste selber nicht wusstest! Ausserdem ist es kein neufahrzeug. Den einzigen den du jetzt in die Beweispflicht nehmen musst ist der, von dem du das Auto gekauft hast! Das wär nämlich dann bei dir schon ne arglistige Täuschung gewesen und du kannst ihn auf deine Unkosten belangen!

Nen Kaufvertrag habe ich damals gemacht!Da steht drin Das TÜV und AU neu gemacht werden,es sich um den originalMotor handelt,er keinen Unfallschaden hatte ,die Fahrgestellnummer die Kilometer,das Baujahr!Eigentlich alles ganz normal!Ich hab halt meine Anschrift rein geschrieben,aber der Verkäufer hat nur seinen Namen Vornamen Postleitzahl und Ort rein geschrieben...unten hat er dann ganz normal unterschrieben!Nur halt mit einem anderen Namen...nämlich den des Vorbesitzers...er war ja eigentlich nur Wiederverkäufer und es war nicht auf ihn zugelassen!

Zitat:

Original geschrieben von ec5ac8

Das du dir einen Anwalt genommen hast ist sehr gut!! Ich hab jetzt nicht den ganzen Text gelesen und da stellt sich mir die Frage ob du einen Kaufvertrag gemacht hast und was du dort niedergeschrieben hast!?!???

Dann les den Text einfach doch---könnte helfen! :rolleyes:

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von ChrisR.666

Zitat:

Original geschrieben von ec5ac8

Dabei können viele Faktoren mit einlaufen!! Bist du vom Beruf irgedwas wo man sagen könnte das du Fachkundig bist?? Mechaniker, Lackierer etc???

Das du dir einen Anwalt genommen hast ist sehr gut!! Ich hab jetzt nicht den ganzen Text gelesen und da stellt sich mir die Frage ob du einen Kaufvertrag gemacht hast und was du dort niedergeschrieben hast!?!???

Belangen kann dich der jetzige Käufer schlecht, weil du von diesen Vorwürfen das meiste selber nicht wusstest! Ausserdem ist es kein neufahrzeug. Den einzigen den du jetzt in die Beweispflicht nehmen musst ist der, von dem du das Auto gekauft hast! Das wär nämlich dann bei dir schon ne arglistige Täuschung gewesen und du kannst ihn auf deine Unkosten belangen!

Nen Kaufvertrag habe ich damals gemacht!Da steht drin Das TÜV und AU neu gemacht werden,es sich um den originalMotor handelt,er keinen Unfallschaden hatte ,die Fahrgestellnummer die Kilometer,das Baujahr!Eigentlich alles ganz normal!Ich hab halt meine Anschrift rein geschrieben,aber der Verkäufer hat nur seinen Namen Vornamen Postleitzahl und Ort rein geschrieben...unten hat er dann ganz normal unterschrieben!Nur halt mit einem anderen Namen...nämlich den des Vorbesitzers...er war ja eigentlich nur Wiederverkäufer und es war nicht auf ihn zugelassen!

Bin gelernter Elektroniker für Energietechnik,aber hatte nichts mit Autos zu tun

am 4. Februar 2011 um 10:00

Ich denke hier sollte man doch zwei Dinge auseinanderhalten.Zum einem die eventuellen Ansprüche die der Themenstarter gegenüber dem Verkäufer hat und zum Anderen ob der Themenstarter dem Käufer gegenüber haftungspflichtig ist.Er ist es da das KFZ nicht die zugesicherte Eigenschaft(KM Stand) hat die er Ihm zugesichert hat.

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