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Bitte Hilfe bei Gebrauchtwagenkauf !!!

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. Mai 2012 um 11:00

Hallo, bitte um Eure Erfahrungen bzw. Tipps bzgl. Golf VI Variant Kauf.

Kurz zur Situation: wir brauchten wegen Nachwuchs einen Kombi und somit sind meine Frau mit meinen Eltern ( hatte keine zeit wegen Arbeit) zu VW Händler (MAHAG München) und haben einen Golf Variant VI 1.6 TDI Style (+Navi) mit 17.000 km für 20.500 Gekauft.

Dafür unseren alten Golf IV BJ 2003 mit 71000km in Zahlung gegeben ( für 3500 Euro)- Wagen tadellos und scheckheftg.

Der Verkäufer meinte, der Kombi sei ein Leasing/ Firmenwagen von VW und es gäbe keinerlei Rabatt auf solche Wägen, ihm wären die Hände gebunden (wollte sogar den Kauf "abbrechen" bei Handelversuchen)...

VW würde die Wägen auf die Händler verteilen und bei Nichtverkauf wieder abholen lassen. Der Händler müsse den Wagen von VW aufkaufen und dann erst wird der KFZ-Schein geschickt und die Zulassung sei möglich- das Ganze würde zwei Wochen dauern..

Somit meine erste Frage: "Passt das so?"- irgendwie kann ich die Story nicht ganz glauben... , gibt es nicht Rabattmgl. bei diesen Fahrzeugen?

Da wir jetzt für unseren Urlaub eine Dachbox benötigen (Kombi noch nicht zugelassen) wollten wir eine mieten, die 8 Euro pro Tag seien aber nicht inclusive beim Kauf, da er die Kosten nicht "verrechnen" könne...

Ebenso war er noch nichtmal bereit eine simple Gummimatte für den Kofferraum dazuzugeben, diese müsste dann von uns bestellt und

extra bezahlt werden.

Die ganze Sache ärgert mich jetzt doch, möchte das Auto jedoch haben...

Habt Ihr Tipps???

Vielen Dank

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15 Antworten

Der will Dich nicht als Kunden/hat es nicht nötig - trägst Du, Dein sauer verdientes Geld zu einem Händler, der Dir signalisiert, dass Du willkommen bist...

Das wäre ja noch schöner, wenn ich als Kunde betteln muß, den Arbeitsplatz eines Verkäufers sichern zu dürfen. :(

am 9. Mai 2012 um 12:24

Ich würde auch wo anders hingehen.

 

Der scheint das Geld nicht zu brauchen, habe ich auch schon erlebt. Aufgestanden und gegangen. Mein Golf R und den Polo meiner Freundin haben wir dann wo anders bestellt.

 

Btw. wenn ein Händler "will", kann er an jedem Preis was machen.

am 9. Mai 2012 um 14:35

Die Werksdienstwagen kaufen die Händler in Paketen. Sicher geht da was am Preis, aber wie meine Vorredner schon sagten, einfach woanders hingehen. Zum Glück ist ein Golf (auch Variant) ja nicht so selten.

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 16:03

Danke erstmal für die ersten Beiträge-

Problem ist nur, dass der Wagen bereits gekauft wurde (war ja leider nicht dabei), bzw. Kaufvertrag unterschrieben, da meine Eltern/ meine Frau die Geschichte mit dem "nichtverhandelbaren VW- Werkswagen" geglaubt haben (zumindest dann, als der Verkäufer meinte, eher das Auto definitiv nicht zu verkaufen als an dem Preis was zu ändern)

Wollte halt wissen, ob man der ganzen Geschichte glauben kann (für den "seelischen Frieden")

und ob es möglich ist, dass die MAHAG aus Buchungsgründen keine Dachbox incl. vermieten kann bzw. eine billige Gummimatte für den Kofferraum dazugeben kann...??

:confused::confused::confused::confused::confused:

Alles vollkommener Blödsinn.

Der Brief ist innerhalb von 2-3 Tagen von VW da. Bei jedem größeren VW-Händler stehen 50-100 solche Autos rum.

400-500€ Spielraum sind immer drin, ohne großes Handeln.

Ich würde den Verkäufer wechseln, vielleicht ist sein Kollege am Schreibtisch neben dran kooperativer.

am 14. Mai 2012 um 7:03

Hallo,

hast du das Fahrzeug BAR gekauft oder Finanziert?

Wenn Finanzierung, kann es ja sein, dass die dir am Zinssatz schon den Rabatt geben, indem Sie den Zinssatz (meistens dann bei 0,9%) gegeben haben.

Wenn nicht dann wurdest du, sorry aber "Verarscht"!

am 14. Mai 2012 um 16:02

Also als ich mein Golf VI Team TSI 1.4 wurde auch nicht direkt "rabattiert". Hab statt dessen eine Garantieerweierung, Zulassung und die 0.9 % finanzierung bekommen.

Ich will ja nichts gegen deine Familie sagen, aber wieso kaufen die im 1. Gespräch bei so einer Geschichte gleich ein Auto?

Aber dass du die Box nicht kostenlos bekommst ist klar. Du hast ja schon ein Auto gekauft. Und die Wahrscheinlichkeit, dass du in der nächsten Zeit was neues kaufst ist ja eher unwahrscheinlich.

Für Reperaturen und Wartung würd ich mir einen anderen Partner suchen.

Zitat:

Original geschrieben von MichelRT

Alles vollkommener Blödsinn.

Der Brief ist innerhalb von 2-3 Tagen von VW da. Bei jedem größeren VW-Händler stehen 50-100 solche Autos rum.

400-500€ Spielraum sind immer drin, ohne großes Handeln.

Ich würde den Verkäufer wechseln, vielleicht ist sein Kollege am Schreibtisch neben dran kooperativer.

Ich würde nicht nur den Verkäufer wechseln, sondern das ganze Autohaus.:D

VW Golf VI Variant mit TDI Motor gibt es wie Sand am Meer.;)

am 16. Mai 2012 um 17:46

Hey,

 

Händler die nicht im Preis runtergehen würde ich immer meiden!!! Entweder hat er soviele Kunden das er dich nicht nötig hat oder die Nachfrage ist relativ gross bei dem Fahrzeug. Als ich mir ein Jahreswagen suchte hatte ich recht gute Angebote vor mir, wen der Händler nicht gehandelt hat bin ich aufgestanden und gegangen.

Ich möchte schlisslich mit einem guten Gefühl nachhause gehen das man den Preis gedrückt hat und nicht sich ärgern falls ich das gleiche Auto sehe das billiger ist.

Einen Kaufvertrag kann man IMMER anfechten, du hast 14 Tage Zeit den Vertrag aufzulösen ohne jeglichen Grund. Lass dir auch nichts aufschwätzen das du irgendwas bezahlen musst nur weil du den Kaufvertrag auflöst, es ist dein gutes Recht dazu und dies ist ohne jegliche Kosten!!!

Zitat:

Original geschrieben von starfither

 

Einen Kaufvertrag kann man IMMER anfechten, du hast 14 Tage Zeit den Vertrag aufzulösen ohne jeglichen Grund. Lass dir auch nichts aufschwätzen das du irgendwas bezahlen musst nur weil du den Kaufvertrag auflöst, es ist dein gutes Recht dazu und dies ist ohne jegliche Kosten!!!

Hallo!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Meiner Meinung nach gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nur bei Finanzierung des Kfz. Bei im Vertrag vereinbarter Barzahlung, bzw. Überweisung des Kaufpreises entfällt das Rücktrittsrecht. Das war jedenfalls so, als ich vor drei Jahren einen neuen Golf VI für meinen Vater gekauft habe. Man kann allerdings eventuell auf die Kulanz des Händlers hoffen ...

(korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

 

Gruß,

showroom

am 17. Mai 2012 um 2:56

Zitat:

Original geschrieben von showroom

Zitat:

Original geschrieben von starfither

 

Einen Kaufvertrag kann man IMMER anfechten, du hast 14 Tage Zeit den Vertrag aufzulösen ohne jeglichen Grund. Lass dir auch nichts aufschwätzen das du irgendwas bezahlen musst nur weil du den Kaufvertrag auflöst, es ist dein gutes Recht dazu und dies ist ohne jegliche Kosten!!!

Hallo!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Meiner Meinung nach gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nur bei Finanzierung des Kfz. Bei im Vertrag vereinbarter Barzahlung, bzw. Überweisung des Kaufpreises entfällt das Rücktrittsrecht. Das war jedenfalls so, als ich vor drei Jahren einen neuen Golf VI für meinen Vater gekauft habe. Man kann allerdings eventuell auf die Kulanz des Händlers hoffen ...

(korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

 

Gruß,

showroom

Die Autohäuser schreiben sehr sehr Oft Sachen in ein Vertrag um den Kunden abzuschrecken und um zu sagen "das steht im Vertrag". Nur gibt es Gesetze die das ungültig machen. Ein Autohändler muss jeden Schaden am Auto genau dem Käufer melden, tut er das nicht und er schreibt in den Vertrag "keine Garantie und Haftung" ist es Rechtswiedrig!!!

Man kann in Deutschland jeden Kaufvertrag, Handyvertrag und Kreditvertrag 14 Tage lang anfecht ohne jegliche Begründung.

am 17. Mai 2012 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von starfither

Zitat:

Original geschrieben von showroom

 

 

Hallo!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Meiner Meinung nach gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nur bei Finanzierung des Kfz. Bei im Vertrag vereinbarter Barzahlung, bzw. Überweisung des Kaufpreises entfällt das Rücktrittsrecht. Das war jedenfalls so, als ich vor drei Jahren einen neuen Golf VI für meinen Vater gekauft habe. Man kann allerdings eventuell auf die Kulanz des Händlers hoffen ...

(korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

 

Gruß,

showroom

Die Autohäuser schreiben sehr sehr Oft Sachen in ein Vertrag um den Kunden abzuschrecken und um zu sagen "das steht im Vertrag". Nur gibt es Gesetze die das ungültig machen. Ein Autohändler muss jeden Schaden am Auto genau dem Käufer melden, tut er das nicht und er schreibt in den Vertrag "keine Garantie und Haftung" ist es Rechtswiedrig!!!

Man kann in Deutschland jeden Kaufvertrag, Handyvertrag und Kreditvertrag 14 Tage lang anfecht ohne jegliche Begründung.

Also so weit ich weiß kann man nur Veträge widersprechen, wenn man es via Internet, Telefon doder an der Tür gemacht hat (§312 BGB inkl. Unterparagraphen)

Zitat:

Original geschrieben von starfither

Zitat:

Original geschrieben von showroom

 

 

Hallo!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Meiner Meinung nach gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nur bei Finanzierung des Kfz. Bei im Vertrag vereinbarter Barzahlung, bzw. Überweisung des Kaufpreises entfällt das Rücktrittsrecht. Das war jedenfalls so, als ich vor drei Jahren einen neuen Golf VI für meinen Vater gekauft habe. Man kann allerdings eventuell auf die Kulanz des Händlers hoffen ...

(korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

 

Gruß,

showroom

Die Autohäuser schreiben sehr sehr Oft Sachen in ein Vertrag um den Kunden abzuschrecken und um zu sagen "das steht im Vertrag". Nur gibt es Gesetze die das ungültig machen. Ein Autohändler muss jeden Schaden am Auto genau dem Käufer melden, tut er das nicht und er schreibt in den Vertrag "keine Garantie und Haftung" ist es Rechtswiedrig!!!

Man kann in Deutschland jeden Kaufvertrag, Handyvertrag und Kreditvertrag 14 Tage lang anfecht ohne jegliche Begründung.

Sorry, aber das ist absoluter Unsinn!

Ein persönlich geschlossener Kaufvertrag wo der Kunde zum Verkäufer kommt und auf das Auto zeigt was er möchte hat seine Gültigkeit, es gibt bestimmte Ausnahmen wenn das Auto z. B. nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, wenn gravierende Mängel vorhanden sind (Recht auf Nachbesserung beachten!!) etc. Eine weitere Möglichkeit für ein 14tägiges Rücktrittsrecht wäre wenn das Auto direkt übers Internet gekauft und NICHT besichtigt wurde bzw. werden konnte, dann greift nämlich das ins BGB integrierte Fernabgesetz.

Eine Frage stellt sich mir aber gerade, wer ist denn als Käufer im Kaufvertrag eingetragen @ Threadersteller? Vor allem warum lässt du Frau und Eltern allein ein Auto kaufen? :D

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