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Bitte nicht schlagen - Mercedes TFL in Volvo

Volvo C70 2 (M)
Themenstarteram 21. Januar 2010 um 16:30

Hallo,

wie oben schon geschrieben - bitte steinigt und federt mich nicht.

Aber könnte man das Mercedes E KLasse TFL in den Volvo V50 integrieren?

Ich meine das hier:http://www.motor-talk.de/.../65916885-1ef79b5424-i202917547.html

Alles was ich bisher sonst gesehen habe gefällt mir ned, oder ist (wie die Halla LEDayflex) vom optischen her absolut sch...

Die Mercedes Teile gefallen mir echt recht gut - nur dürfte es Probleme des Anschlusses geben - ich meine Kabelbaum und so - vorausgesetzt man bringt se überhaupt rein.

ich würde meine Neblis rausschmeissen und stattdessen TFL verbauen (vielleicht auch noch mit der Funktion Positionsleuchte)

Papst

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18 Antworten
am 21. Januar 2010 um 16:36

Also, da diese bei der E-Klasse zugelassen sind, sollten sie auch bei Volvo zu verbauen sein... Problem dürfte wie du erwähnt hast, das einschalten.

Du könntest es z.B. so lösen, dass du via Zündschloss die Dinger einschaltest, sodass beim Zündungsanmachen, die Lampen automatisch eingeschaltet werden.

Dieses via Relais bla blie blup. Allerdings werden sie nicht ausgeschaltet, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird (was bei TFL eigentlich erforderlich ist -> bei Fahrlicht darf nur Standlicht sowie Abblendlicht bzw. Fernlicht eingeschaltet sein).

Was machst du dann aber mit dem Schalter für die Nebelscheinwerfer? Der TÜV testet das nämlich mit und wenn bei Tastendruck kein Licht zu sehen ist, wird er das bemängeln...

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Also, da diese bei der E-Klasse zugelassen sind, sollten sie auch bei Volvo zu verbauen sein... Problem dürfte wie du erwähnt hast, das einschalten.

Du könntest es z.B. so lösen, dass du via Zündschloss die Dinger einschaltest, sodass beim Zündungsanmachen, die Lampen automatisch eingeschaltet werden.

Dieses via Relais bla blie blup. Allerdings werden sie nicht ausgeschaltet, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird (was bei TFL eigentlich erforderlich ist -> bei Fahrlicht darf nur Standlicht sowie Abblendlicht bzw. Fernlicht eingeschaltet sein).

Was machst du dann aber mit dem Schalter für die Nebelscheinwerfer? Der TÜV testet das nämlich mit und wenn bei Tastendruck kein Licht zu sehen ist, wird er das bemängeln...

Dann wäre ja jeder Audi illegal. Die haben alle ihre LEDs an auch wenn das Xenon brennt....

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

 

Allerdings werden sie nicht ausgeschaltet, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird (was bei TFL eigentlich erforderlich ist -> bei Fahrlicht darf nur Standlicht sowie Abblendlicht bzw. Fernlicht eingeschaltet sein).

Hi,

ich hab schon mehrere neue E-Klassen gesehen, wo die eckigen TFL´s gleichzeitig mit dem Abblendlicht geleuchtet haben.

Grüße,

Eric

am 21. Januar 2010 um 20:24

Es heißt ja TAGfahrlicht und nicht IMMERfahrlicht ;)

Die haben mit Sicherheit eine Ausnahmeregelung. TFL soll bei Einschalten der Hauptscheinwerfer ausgeschaltet werden...

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Es heißt ja TAGfahrlicht und nicht IMMERfahrlicht ;)

Die haben mit Sicherheit eine Ausnahmeregelung. TFL soll bei Einschalten der Hauptscheinwerfer ausgeschaltet werden...

Ist so ne Art Ausnahmegenehmigung - TFL funktioniert dann als Positionslicht - so einfach ist das. Von der Bauart wären diese Teile ideal. Dann noch in Kombination mit einem Kabelbaum von z.b. Hella. Dann würde das auch ganz wunderbar funktionieren.

Papst

am 21. Januar 2010 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Papst1978

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel

Es heißt ja TAGfahrlicht und nicht IMMERfahrlicht ;)

Die haben mit Sicherheit eine Ausnahmeregelung. TFL soll bei Einschalten der Hauptscheinwerfer ausgeschaltet werden...

Ist so ne Art Ausnahmegenehmigung - TFL funktioniert dann als Positionslicht - so einfach ist das. Von der Bauart wären diese Teile ideal. Dann noch in Kombination mit einem Kabelbaum von z.b. Hella. Dann würde das auch ganz wunderbar funktionieren.

Papst

Dann muss es sich aber dimmen, denn TFL darf max. 21 W (vergleichbar mit 21 W Glühbirnenstärke) haben. Standlicht/Positionslicht nru 5 W.

am 22. Januar 2010 um 8:05

@DDD

Hi,

is doch völlig egal ob es technisch machbar ist. Die Dinger sind für nen Benz zugelassen und NICHT für nen Volvo. Bei Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kann doch auch nich nen VW Lenkrad in nen Opel bauen nur weils passt. Was is das denn für ein Quatsch!! Wir sind doch hier nich in US of A.

Also entweder so einen tollen Nachrüstsatz von Hella oder ähnl. oder lassen. Ganz einfache Geschichte.

Zitat:

Original geschrieben von solenogastres

@DDD

Hi,

is doch völlig egal ob es technisch machbar ist. Die Dinger sind für nen Benz zugelassen und NICHT für nen Volvo. Bei Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kann doch auch nich nen VW Lenkrad in nen Opel bauen nur weils passt. Was is das denn für ein Quatsch!! Wir sind doch hier nich in US of A.

Also entweder so einen tollen Nachrüstsatz von Hella oder ähnl. oder lassen. Ganz einfache Geschichte.

VW Lenkrad in nen Opel einbauen...sowas macht man auch nicht. Wenn dann anders herum!

Aber mal im Ernst, es spricht doch nix dagegen - solange ein Gutachter den Einbau abnickt.

Ich lach mich zwar auch jedesmal schlapp, wenn ich einen Toyota mit MB-Felgen sehe, aber hey...soll doch jeder so, wie er will...

am 22. Januar 2010 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von solenogastres

@DDD

Hi,

is doch völlig egal ob es technisch machbar ist. Die Dinger sind für nen Benz zugelassen und NICHT für nen Volvo. Bei Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kann doch auch nich nen VW Lenkrad in nen Opel bauen nur weils passt. Was is das denn für ein Quatsch!! Wir sind doch hier nich in US of A.

Also entweder so einen tollen Nachrüstsatz von Hella oder ähnl. oder lassen. Ganz einfache Geschichte.

Nein, die BE erlischt dabei nicht...

Man begeht, HÖCHSTENS eine Ordnungswidrigkeit. Die ABE bzw. BE erlischt nicht genauso wenig wie der Versicherungsschutz.

Auf den Leuchten ist eine E-Nummer aufgedruckt. Diese E-Nummer bedeutet, dass die Lampen verwendet werden dürfen. Dabei ist es egal ob es an einem Fiat Panda, einem Daihatsu Terios oder einem Ford Pinto (ja, Pinto) ist. Hast du noch nie gesehen, dass man beim Käfer die Scheinwerfer vom Golf verwendete? Oder auch bei den Ponton Benzen die auch aus dem Käfer verwendete? Oder oder oder...

Es ist alles möglich!!! Die E-Prüfziffer ist NICHT Fahrzeug gebunden, sondern LICHTgebunden. Somit ist ein Einbau OHNE PROBLEME möglich.

am 22. Januar 2010 um 13:28

Na dann......einbauen würd ich sagen und Spass haben......

Werd mal schnell meinem Tüv Mann Bescheid geben das er schnell ma auf Schulung muss weil er keine Ahnung hat. In diesem Sinne.

am 22. Januar 2010 um 13:51

@ Soleo

Nu ja, der TÜV ist nicht allwissend. Wenn man einen erreicht, der kein Bock hat, sagt er immer "nein".

So als Ergänzung: es gibt wie schon gesagt viele Fahrzeuge, wo die Fronten umgebaut wurden sind. Bestes Beispiel dafür, wäre Golf II bzw. Jetta. Wie viele Golf II fahren mit der Jetta Front umher?

Die Zulassung der Teile wäre ja dann nur Modellbezogen und nicht allgemein einfach auszutauschen.

Lese dir auch mal das hier durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

am 22. Januar 2010 um 14:19

Also ich finde die Idee super; unter anderem deshalb, weil ich sie auch schon hatte ;)

Bisher klappte es bei mir mit der Umsetzung leider aufgrund von Zeitmangel nicht. Einziges Problem bei der Sache ist für mich nur die Blende (die in denen son die Nebler stecken). Der Einbau darin würde nämlich scheisse aussehen...

Habe dere!

;)

 

Darf man fragn ob Du dich schon über den Preis Informiert hast???

 

Weil muss echt sagen....

 

A wenns vom Benz is....

 

Schaun wirklich gut aus und könnt Ich Mir sogar auch evtl vorstellen. :D I glaub da müss ma Uns nochmal zusammen reden, Papste! :)

Themenstarteram 23. Januar 2010 um 7:37

Preis angeblich 125€ pro Seite, also 250€ insges. (Ohne Gitter und Kabelbaum und etc. wohlgemerkt)

Papst

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