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Bitte um eure Hilfe. Schadensregulierung
Heute ist meiner schwester etwas blödes passiert.
Wir sind in der selben Firma beschäftigt wobei auch die Parkplätze nebeneinander sind.
Beim Ausparken hat meine Schwester nun mein auto Beschädigt.
Jetzt habeich die Angst, dass ihre Versicherung nicht zahlt weil wir ja den selben Familiennamen und sogar auf der selben Adresse gemeldet sind.
Wobei ich eigentlich nur der Fahrer war da mein auto auf meine Freundin angemeldet ist.
Gefahren bin ich jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls nicht. Auto war geparkt.
Habe jetzt aber gehört dass die Versicherung probleme machen kann da der Schaden mit der Schwester passiert ist.
Sie hat den Schaden auf alle Fälle schon bei ihrer Versicherung gemeldet.
Morgen fahre ich dann zu Audi und lass den Schaden begutachten.
Hoffe auf eure Hilfe in dem Fall.
Danke
Beste Antwort im Thema
Ach Mensch, musste das jetzt wieder sein?
Du appellierst an den gesunden Menschenverstand, der aber beim Wort "Versicherungsgeld" so zuverlässig ausgeschaltet wird, wie das Niveau bei einer Horde Jungesellen in der Tittenbar.
Davon leben aber Versicherungen. Stell Dir vor, die würden nur noch Schäden bezahlen, bei denen es auch sinnvoll ist, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das könnte doch auf Dauer keine Gesellschaft finanzieren...
Die Welt brauch mehr im Gegenverkehr abgefahrene Außenspiegel mit 50% Haftung!!
Achtung. Dieser Beitrag kann nicht gekennzeichnete Spuren von Ironie enthalten. Bei nachgewiesener Unverträglichkeit befragen Sie bitte Ihren Anwalt oder SV.
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13 Antworten
Keine Angst, da das KFZ auf Deine Freundin zugelassen ist, brauchst Du nichts derartiges befürchten.
Die Klausel gilt nur, wenn Ehepaare (wirtschaftliche Gemeinschaft) sich gegenseitig Haftbar machen wollen.
Leben die Ehepaare in Gütertrennung, dann werden auch dort die Schäden ersetzt.
Na da bin ich ja mal erleichtert.
Jetzt ist noch die Frage, ob ein Kostenvoranschlag von der Vertragswekstatt ausreichend ist oder ich doch einen Sachverständigen beauftragen muss.
Möchte mir die Schadenssumme nämlich ausbezahlen lassen.
Vielleicht ist er ausreichend, aber zur genauen Feststellung des Schadens, würde ich ein Gutachter meiner Wahl beauftragen, weil ein KVA nur den "Werkstattwillen" wieder gibt.
Im "unabhängigen" Gutachten ist alles genauer aufgeschlüsselt, was mit dem Schaden in Verbindung steht. Besonders dann, wenn das KFZ etwas älter sein sollte, ist ein Gutachten nötig.
Wiederbeschaffungswert, Reparaturwert, Reparaturdauer, Ausfallpauschale in Tage usw.
Außerdem mußt Du eine Unkostenpauschale (25,-) und Ausfallpauschale (sofern kein Mietwagen) einfordern.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Außerdem mußt Du eine Unkostenpauschale (25,-) und
Ausfallpauschale (sofern kein Mietwagen) einfordern.
Ach Corsa, warum schreibst Du sowas?
Nutzungsausfall gibt es nur! wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird oder wenn es im Falle eines Totalschadens nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist.
Beides ist doch hier offensichtlich nicht der Fall, also besteht auch kein Anspruch darauf.
@Hafi
Wo hat der TE geschrieben, dass er nicht reparieren will ???
Zitat:
Original geschrieben von Draganamist
Möchte mir die Schadenssumme nämlich ausbezahlen lassen.
Hier.
@Hafi
Tschuldigung, hatte ich wohl überlesen.
Heißt aber nicht dass ich es nicht reparieren lasse.
Bin noch am Überlegen ob ich mir die summe auszahlen lasse umd es in einer freien reparieren lasse, oder doch den Vertragshändler mit der Reparatur beauftragen lasse.
Der Wagen ist jetzt 4 Jahre alt (Audi A4)
Hallo,
soweit ich das Beurteilen kann, hat das Fahrzeug des Threaderstellers eine österreichische Zulassung.
Also nix mit freier Gutachterwahl usw.
Die Verfahrensweise mit Nutzungsausfall und Mietwagen wird vermutlich auch etwas anders sein als wie in D.
Bin etwas verwundert dass darauf hier noch keiner Aufmerksam geworden ist.
Oder irre ich mich mit der Ö-Zulassung!?
Gruß
fordfuchs
Das habe ich schon gesehen, aber ich gehe mal davon aus, dass der TE weiß, dass er in einem deutschen Forum fragt und daher nicht mit Antworten nach österreichischem Recht rechnen kann.
Falls er das nicht wusste, hättest Du natürlich vollkommen recht.
Aber der Unfall kann ja in Deutschland passiert sein.
Danke euch erstmal für die Antworten.
Das ist richtig dass ich aus Österreich komme und der Unfall auch in Ö passiert ist.
Es ist tatsächlich so, dass ich keinen eigenen Gutachter hinzuziehen kann wenn ich den Schaden auszahlen lassen möchte.
Ich war heute in der Vertragswerkstatt. Die haben den Schaden auf ca. 1700,- deklariert.
Danach war ich dann beim Gutachter von der gegnerischen Versicherung. Jetzt warte ich erstmal deren Schadenssumme ab.
Am dienstag bekomme ich bescheid.
Bin echt gespannt.
Mal ne kleine Frage zwischendurch:
Werdet ihr in A auch in der VS hochgestuft wenn ein Schaden in der Haftpflicht beglichen wurde?
Meine Frage zielt auf folgendes ab:
- du willst dir teures Geld auszahlen lassen
- ggf. billig reparieren lassen
- die VS deiner Schwester zahlt = sie wird (wenn in A auch so) hochgestuft
- du hast mehr Geld als vor dem Unfall, deine Schwester weniger
Könnte man dann nicht im Familiensinne gleich anders handeln:
- du lässt billig reparieren
- deine Schwester zahlt aus eigener Tasche
- Auto wieder heil + Schwester ist auch "glücklich"
(natürlich nur wenn die Halterin des Fahrzeugs zustimmt!)
Ach Mensch, musste das jetzt wieder sein?
Du appellierst an den gesunden Menschenverstand, der aber beim Wort "Versicherungsgeld" so zuverlässig ausgeschaltet wird, wie das Niveau bei einer Horde Jungesellen in der Tittenbar.
Davon leben aber Versicherungen. Stell Dir vor, die würden nur noch Schäden bezahlen, bei denen es auch sinnvoll ist, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das könnte doch auf Dauer keine Gesellschaft finanzieren...
Die Welt brauch mehr im Gegenverkehr abgefahrene Außenspiegel mit 50% Haftung!!
Achtung. Dieser Beitrag kann nicht gekennzeichnete Spuren von Ironie enthalten. Bei nachgewiesener Unverträglichkeit befragen Sie bitte Ihren Anwalt oder SV.