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Bitte um euren Rat/Schadensabwicklung nach Unfall; welche Option sinnvoll???
Ich mach an der Stelle mal selbst zu. Wieder mal werden in einem Forum komische Vorwürfe statt hilfreiche Antworten gegeben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@VW-Driver1 schrieb am 26. Februar 2020 um 06:34:55 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Februar 2020 um 05:54:38 Uhr:
Wenn du reparieren lassen wolltest, dann wäre die Eintrittspflicht evtl. interessant, weil du aber fiktiv abrechnen willst, weiß ich nicht, wozu das gut sein soll.
Rein finanziell betrachtet, um erstmal auf die Gutachterkosten verzichten zu können und die RA-Vergütung nicht hochzutreiben. Ich frage später mal den Anwalt...
Wenn du keine Mitschuld trägst, zahlt die Gegenseite die Kosten für das Gutachten, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, sowie die Anwaltskosten. Du musst i.d.R. auch nicht in Vorleistung treten, denn dafür gibt es Abtretungserklärungen, gleichwohl bleibst du als Auftraggeber den Auftragnehmern gegenüber in der Pflicht, wenn die Versicherung nicht zahlt oder nicht komplett zahlen muß.
Ich verstehe aber fast alle deine Fragen hier im Forum nicht, die muß dir dein Anwalt beantworten, denn dafür bekommt er sein Geld.
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38 Antworten
für welchen sachverständigen würdest du dich denn entscheiden?
Dass jemand drei Vorgutachten erstellen läßt, finde ich sehr bemerkenswert.
Wie wäre es, wenn du einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen würdest und den seine Arbeit machen läßt.
Keine Ahnung, das möchte ich ja gerne von euch erfahren. Blicke mit den Sachen wie WBW, Restwert etc. nicht durch.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. Februar 2020 um 22:22:11 Uhr:
Dass jemand drei Vorgutachten erstellen läßt, finde ich sehr bemerkenswert.
Wie wäre es, wenn du einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen würdest und den seine Arbeit machen läßt.
Sind keine Vorgutachten. Hab nur mal gefragt. Da es doch nicht sein kann, dass alle Gutachter dermaßen in deren Meinungen abweichen. Vereidigt ist leider keiner von denen.
dann befrage doch einfach deinen rechtsanwalt. immerhin will der ja auch bezahlt werden, also kann er auch was dafür tun. danke!
Zitat:
@beachi schrieb am 25. Februar 2020 um 22:24:11 Uhr:
dann befrage doch einfach deinen rechtsanwalt. immerhin will der ja auch bezahlt werden, also kann er auch was dafür tun. danke!
Ja leider ist der nicht so engagiert dabei. Außerdem wird er doch sowieso das Gutachten mit der höchsten Schadenssumme wollen, da dann auch höhere Vergütung für ihn.
Zitat:
@VW-Driver1 schrieb am 25. Februar 2020 um 22:24:02 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. Februar 2020 um 22:22:11 Uhr:
Dass jemand drei Vorgutachten erstellen läßt, finde ich sehr bemerkenswert.
Wie wäre es, wenn du einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen würdest und den seine Arbeit machen läßt.
Sind keine Vorgutachten. Hab nur mal gefragt. Da es doch nicht sein kann, dass alle Gutachter dermaßen in deren Meinungen abweichen. Vereidigt ist leider keiner von denen.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dein Rechtsanwalt hat eine Schadenersatzforderung an die zu regulierende Versicherung gestellt OHNE Schadengutachten?
Beauftrage einfach einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Dein Rechtsanwalt sollte dann wissen was zu tun ist, sofern es sich um einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht handelt.
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 25. Februar 2020 um 22:31:05 Uhr:
Zitat:
@VW-Driver1 schrieb am 25. Februar 2020 um 22:24:02 Uhr:
Sind keine Vorgutachten. Hab nur mal gefragt. Da es doch nicht sein kann, dass alle Gutachter dermaßen in deren Meinungen abweichen. Vereidigt ist leider keiner von denen.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dein Rechtsanwalt hat eine Schadenersatzforderung an die zu regulierende Versicherung gestellt OHNE Schadengutachten?
Ja.
Wie das denn, hat der eine Glaskugel?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. Februar 2020 um 22:43:46 Uhr:
Wie das denn, hat der eine Glaskugel?
Mittlerweile werden Schadensabwicklungen nur noch von Anwaltsfachangestellten durchgeführt, da es sich für den Anwalt meist aufgrund der niedrigen Honorare nicht lohnt.
Glaube da haben die wohl bisschen Mist gebaut. Bin davon ausgegangen, dass man auch eine Eintrittspflicht gerichtlich anerkennen lassen kann...
Interessant ist doch die Schadenhöhe, die Eintrittspflicht ist doch wohl nur eine Formalität.
Um nochmal auf die Frage zurückzukommen, unabhängig davon, ob ich den vereidigten Gutachter nehme.
Wie genau funktioniert das mit dem WBW (soweit ich weiß max. bis 130%) und den Restwert.
Der eine seriöse Gutachter meinte, dass, wenn ich das Auto für weitere 6 Monate weiter zugelassen habe, ich Geld von der Versicherung fordern kann???
Willst du fiktiv abrechnen oder fachgerecht reparieren lassen?