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Bitte um Hilfe, Fahrzeug vor übergabe beschädigt!
Ich habe einen gebrauchten VW Passat von einem VW Händler "verbindlich bestellt".
Daraufhin habe ich eine "Auftragsbestätigung" bekommen und der Händler sagte mir ich soll das Geld überweisen, was ich auch gemacht habe.
Der Händler bestätigt den Geldeingang und sendet mir die Papiere per Post.
Bevor die Papiere da sind bekommen ich eine Email, dass es zu einem "kleinen" Unfall gekommen ist.
Siehe Bilder anbei.
Das Fahrzeug sah bei Probefahrt tadellos aus.
Händler meint "Türen müssen wohl neu lackiert werden" ... aber der Schaden geht doch über die Tür hinaus?! Aber er sagt auch dass er momentan nicht weiß was genau gemacht werden muss, erst am Montag kann ein Fachkundiger sich den Schaden ansehen.
Ich habe jetzt eigentlich keine Lust mit dem Kauf fortzufahren.
Soweit ich weiß, habe ich das Recht zurückzutreten, weil der Zustand nicht mehr der ist, zudem ich das Fahrzug gekauft habe. Stimmt das? Ist das Verbindlich? Ich habe ja nur die Bilder und die Email.
Ich will aber Montag gleich noch ein anderes Fahrzeug ansehen und ggf. auch Kaufen. Ich will natürlich nur ein Fahrzeug haben. Wie kann ich sicherstellen dass ich mein Geld zurückbekommen und nicht mit zwei Fahrzeugen da sitze?
Muss ich jetzt schnell irgendetwas machen?
Papiere liegen mittlerweile im Briefkasten. Soll ich die öffnen oder einfach nur zurückschicken?
Sorry, bin etwas Kopflos. Danke für jegliche Hilfe.
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35 Antworten
Ich würde den Händler schriftlich in Kenntnis setzen, dass Du auf Grund des Schadens vom Kaufvertrag zurück trittst und daher auch keine Anmeldung des Fahrzeugs vornimmst. Du bittest gleichzeitig um Rücküberweisung des gezahlten Betrag innerhalb von 3 Tagen. Nach dem Geldeingang sendest Du dem Händler per Einschreiben die Fahrzeugpapiere zurück.
So tät ich's auch machen.
Bevor ich das Geld nicht wieder auf dem Konto hätte, würde ich mit dem nächsten Kauf noch warten.
Zitat:
@autosmachenfreude schrieb am 6. Mai 2023 um 18:12:38 Uhr:
Ich würde den Händler schriftlich in Kenntnis setzen, dass Du auf Grund des Schadens vom Kaufvertrag zurück trittst und daher auch keine Anmeldung des Fahrzeugs vornimmst. Du bittest gleichzeitig um Rücküberweisung des gezahlten Betrag innerhalb von 3 Tagen. Nach dem Geldeingang sendest Du dem Händler per Einschreiben die Fahrzeugpapiere zurück.
Vielen Dank! Werde ich genau so machen.
Was soll ich machen wenn der Händler die Rücküberweisung erst nach Erhalt der Fahrzeugpapiere veranlassen will?
Dann Bares gegen Papiere.
Der Händler schien dir beim Kauf offenbar so vertrauenswürdig, dass du per Überweisung in Vorkasse gegangen bist. Warum sollte sich an der Vertrauenswürdigkeit nun etwas geändert haben?
Ob du die Fahrzeugpapiere einbehältst oder nicht, ändert am Eigentum des Fahrzeugs nichts.
Keine Panik, ein sch... Händler hätte die Fahrzeugübergabe mit fadenscheinigen Gründen herausgezögert, den Wagen repariert und womöglich nichts gesagt. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall!
Vom Kauf zurücktreten? Mit welchem Argument? Das Auto ist seit Bezahlung dein Eigentum.
Und gekauft wurde es nicht per Fernabsatz, also gibt es kein Widerrufsrecht.
Wenn Kaufrücktritt dann doch nur aus Kulanz.
Außerdem ist hier eh bald dicht
Moment! Er hat das Auto ohne Schaden gekauft.
Das ist der Punkt. Wenn das Auto, wie hier, nach dem Kauf vor Auslieferung beschädigt wird, muss man das nicht hin nehmen. Wäre ja so wie wenn ich einen Bohrhammer bei Amazon neu kaufe und er kommt kaputt an.
Da ist nichts mehr mit Kulanz.
Zitat:
@-Wolle schrieb am 7. Mai 2023 um 00:54:09 Uhr:
Moment! Er hat das Auto ohne Schaden gekauft.
Das ist der Punkt. Wenn das Auto, wie hier, nach dem Kauf vor Auslieferung beschädigt wird, muss man das nicht hin nehmen. Wäre ja so wie wenn ich einen Bohrhammer bei Amazon neu kaufe und er kommt kaputt an.
Da ist nichts mehr mit Kulanz.
Wenn du dein Auto zur Werkstatt bringst und es wird dort beschädigt kannst du auch nicht sagen ich möchte den Wagen jetzt nicht mehr und hätte gern das was er Wert ist ausbezahlt.
Da wird der Schaden beseitigt und du bekommst eine Wertminderung ausgezahlt.
Falls der TE den Wagen jetzt nicht mehr will soll er das dem Händler mitteilen, wenn der seriös ist wird das Problemlos abgewickelt.
Falls nicht kann man sich weiter über die Möglichkeiten informieren.
Der TE hat den Wagen gekauft und nicht zur Wartung dort gehabt.
Der vergleich hingt gewaltig.
Die Wertminderung muss der Käufer nicht hinnehmen beim kauf eines Autos.
Wegen der kleinen Beschädigung ein Fass aufmachen? Der Händler repariert den Schaden, es gibt eine kleine Wertminderung und gut.
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 7. Mai 2023 um 00:42:13 Uhr:
. . . .
Außerdem ist hier eh bald dicht
-
Korrekt - siehe auch Forenregel (Sticky-Thread).
Ich rate dazu, mit dem Händler zu reden und eine Lösung herbeizuführen die für beide tragbar ist.
Ich lass den Thread noch bis morgen abend offen - vielleicht bekommen wir ja noch ne Lösung mit.
VG Olli
MT-Moderation
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 6. Mai 2023 um 23:52:33 Uhr:
Der Händler schien dir beim Kauf offenbar so vertrauenswürdig, dass du per Überweisung in Vorkasse gegangen bist. Warum sollte sich an der Vertrauenswürdigkeit nun etwas geändert haben?
Ob du die Fahrzeugpapiere einbehältst oder nicht, ändert am Eigentum des Fahrzeugs nichts.
Keine Panik, ein sch... Händler hätte die Fahrzeugübergabe mit fadenscheinigen Gründen herausgezögert, den Wagen repariert und womöglich nichts gesagt. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall!
Ja stimmt, er hat den Schaden ja auch gemeldet.
Er hat mir jetzt auch bestätigt dass ich ein Recht habe vom Kauf zurückzutreten da das Fahrzeug nicht mehr in dem Zustand ist in dem ich es erworben habe.
Ich werde die Fahrzeugpapiere per Einschreiben, zusammen mit einem Brief, womit ich den Händler schriftlich in Kenntnis setzen, dass ich auf Grund des Schadens vom Kaufvertrag zurück trete und daher auch keine Anmeldung des Fahrzeugs vornehmen werde, zurücksenden.
Zitat:
Korrekt - siehe auch Forenregel (Sticky-Thread).
Ich rate dazu, mit dem Händler zu reden und eine Lösung herbeizuführen die für beide tragbar ist.
Ich lass den Thread noch bis morgen abend offen - vielleicht bekommen wir ja noch ne Lösung mit.
VG Olli
MT-Moderation
Verstanden. Sorry. Es ging nicht um Technik oder Vergleich aber ich bin dankbar einfach mit jemandem darüber zu sprechen, um die Meinungen zu hören.
Ich will auch keine rechtliche Beratung, nur die Meinungen / Erfahrungen von anderen bez. einem Vorfall.
Natürlich werde ich den Händler auch nicht Benennen.
Ich werde mein geplantes Vorgehen per E-Mail ankündigen und die Antwort (ohne Details) weitergeben.
Ist schon eine menge Geld und da ist mir doch recht flau im Magen.
Es ist ein Stück Blech. Je nachdem wie gut das Angebot war und wie lange du gesucht hast überlegen, ob Reperatur und mit Wertminderung einfach das Auto zu nehmen.
Was für Bedenken hast du denn wegen einer Reparatur?
Gruß,der.bazi