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Bitte um Hilfe - Unfallschaden viel größer als beim Kauf beschrieben
Hallo,
ich habe im August 2017 einen 1,5 Jahre alten Golf mit gelaufenen 17000 Km in einem VW Autohaus gekauft.
Der Wagen hatte einen Unfallschaden lt. Kaufvertrag. Von einem KFZ Ingeneurbüro habe ich ein Fahrzeugrückgabeprotokoll dazu erhalten da das Auto ein VW Werksdienstwagen war. Beschreibung darin "reparierter Schaden (Karosserie vorn links mit Anbauteilen im Schadensbereich). Der Verkäufer meinte damals "der Kotflügel und ein paar Teile wurden gewechselt".
Heute war ich wegen einem Garantiesache in einem mir näher gelegenem anderen VW Autohaus. Es ging um die milchigen Xenonscheinwerfer.
Der Meister dort hat die FIN Nummer ausgelesen und den damals reparierten Unfallschaden kommentiert.
Kotflügel links, Tür links, Scheinwerfer, Achsträger, Motorhaube, Stoßdämpfer, Radaufhängung, Spurstangen, Frontschürze, Kühlergrill, Waschwasserbehälter, Radarsensor, Forderrad usw. neu bzw. repariert, lackiert usw.
Mit diesem Wissen von einem so umfangreichen Schaden hätte ich das Auto nicht gekauft.
Der Verkaufspreis des Autos ließ auch keine Schlüsse zu das so ein großer Schaden berücksichtigt wurde.
Ich fühle mich bei meinem Kauf getäuscht und nehme auch an das sich dieser Schaden bei einem Wiederverkauf sofern ich das Auto behalten muss negative Preisauswirkungen hat.
Hat jemand von euch Erfahrung oder einen ähnlichen Fall?
Was kann ich machen?
Viele Grüße
Jens
Beste Antwort im Thema
"Karosserie vorn links mit Anbauteilen im Schadensbereich"
"Der Verkäufer meinte damals "der Kotflügel und ein paar Teile wurden gewechselt".
Was ist denn an diesen Aussagen falsch? Du musst beweisen, dass der Schaden dir zumindest teilweise verschwiegen wurde, quasi schön geredet. Nur sehe ich das z.Zt. noch nicht. Hättest nachfragen und im Vertrag aufnehmen lassen müssen.
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11 Antworten
Als erstes mal den Verkäufer kontaktieren und sehen, wie der sich rechtfertigt. Wenn im Vertrag nur "Unfallschaden" steht und nichts eindeutiges zum Schaden, wirst Du rechtlich schlechte Karten haben.
Im Grunde ist es doch nur gut, wenn möglichst viel getauscht wurde?
Dann weisst du doch, dass wirklich alles Beschädigte erneuert wurde.
Der Preisabschlag für reparierte Unfallwagen resultiert ja daraus, dass
a) die Reparatur nur 99%ig war (Farbton beim Lackieren, Spaltmaße bei Türen und Hauben nicht mehr passend) und
b) etwas beschädigt wurde, was nicht getauscht wurde (vorne z.B. Antriebswellen, Radaufhängung o.ä.)
Kannst du beides ausschließen (die Reparatur war ja sehr gut, so wie es sich anhört), und hast du außerdem weniger bezahlt als für ein komplett unfallfreies Fahrzeug (logisch), dann hast du nichts mehr zu fordern.
Jedenfalls lohnt es nicht, noch 100 oder 200 Euro einzuklagen, denn mehr kommt garantiert nicht dabei rum, wenn überhaupt was kommt.
Zitat:
@Deloman schrieb am 15. August 2018 um 17:51:16 Uhr:
Im Grunde ist es doch nur gut, wenn möglichst viel getauscht wurde?
Dann weisst du doch, dass wirklich alles Beschädigte erneuert wurde.
Der Preisabschlag für reparierte Unfallwagen resultiert ja daraus, dass
a) die Reparatur nur 99%ig war (Farbton beim Lackieren, Spaltmaße bei Türen und Hauben nicht mehr passend) und
b) etwas beschädigt wurde, was nicht getauscht wurde (vorne z.B. Antriebswellen, Radaufhängung o.ä.)
Das ist Quatsch. Mach Dich mal schlau über merkantilen Minderwert.
Der merkantile Minderwert bedeutet, dass ein nicht unfallfreies Fahrzeug weniger Wert ist als ein unfallfreier Wagen. Und nun? Warum bezahlt ein Käufer nun weniger?
"Karosserie vorn links mit Anbauteilen im Schadensbereich"
"Der Verkäufer meinte damals "der Kotflügel und ein paar Teile wurden gewechselt".
Was ist denn an diesen Aussagen falsch? Du musst beweisen, dass der Schaden dir zumindest teilweise verschwiegen wurde, quasi schön geredet. Nur sehe ich das z.Zt. noch nicht. Hättest nachfragen und im Vertrag aufnehmen lassen müssen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. August 2018 um 19:56:04 Uhr:
"Karosserie vorn links mit Anbauteilen im Schadensbereich"
"Der Verkäufer meinte damals "der Kotflügel und ein paar Teile wurden gewechselt".
Was ist denn an diesen Aussagen falsch? Du musst beweisen, dass der Schaden dir zumindest teilweise verschwiegen wurde, quasi schön geredet. Nur sehe ich das z.Zt. noch nicht. Hättest nachfragen und im Vertrag aufnehmen lassen müssen.
Sehe ich genauso, gerade bei einem VW Autohaus hättest du ja die Möglichkeit gehabt dir einen Ausdruck der Fahrzeugdaten zeigen zu lassen.
Moralisch sehe ich es auch so das der Verkäufer dir mehr hätte sagen müssen, aber ob sein Schönreden rechtliche Auswirkungen hat ist sehr fraglich.
Du kannst aber davon ausgehen das die Kiste als Werkswagen wahrscheinlich sehr gründlich repariert wurde. Größere Probleme würde ich da nicht erwarten. Der Verkauf wird sicher nicht so einfach, darum einfach möglichst lange selbst fahren je älter der Wagen ist umso weniger fällt ein alter Umfallschaden ins Gewicht.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 15. August 2018 um 20:03:56 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. August 2018 um 19:56:04 Uhr:
Du kannst aber davon ausgehen das die Kiste als Werkswagen wahrscheinlich sehr gründlich repariert wurde. Größere Probleme würde ich da nicht erwarten.
Wiso das? Meinst Du, nur weil,es ein MA-Fahrzeug war wird da penibelste besser als neu repariert? ImmLeben nicht!
Eben doch. Ich bin selbst VW Angehöriger und die Leasing Konditionen sind wirklich extrem billig für uns aber richtig teuer wird es bei einem Schaden. Da werden echt keine Kosten gescheut. Deswegen denke kann man schon davon ausgehen das das Ganze wirklich gut instandgesetzt wurde.
Entweder lange selbst fahren, dann spielt es beim Verkauf keine Rolle.
Oder beim Verkauf selbst nicht den Umfang angeben. "Auto hatte in der zeit als werkswagen einen kleinen Frontschaden, wurde top repariert, wie man sieht."
Zitat:
@pico24229 schrieb am 17. August 2018 um 09:22:20 Uhr:
Entweder lange selbst fahren, dann spielt es beim Verkauf keine Rolle.
Oder beim Verkauf selbst nicht den Umfang angeben. "Auto hatte in der zeit als werkswagen einen kleinen Frontschaden, wurde top repariert, wie man sieht."
Das könnte einem dann ggf. zum Verhängnis werden. Man muss es so sagen wie der Händler es gab einen Unfallschaden und nix über das Ausmaß.
Allerdings werden die meisten Kunden dann wohl nachfragen und dann muss man als Verkäufer genau angeben was man weiß.
Aber die VW Historie zeigt ja das es zwar ein größerer Schaden war aber eben auch das Umfangreich repariert wurde.
Zitat:
@Gondel schrieb am 15. August 2018 um 17:06:31 Uhr:
nehme auch an das sich dieser Schaden bei einem Wiederverkauf sofern ich das Auto behalten muss negative Preisauswirkungen hat.
Natürlich. Ich nehme aber auch an dass du das Auto günstig mit einem Preisabschlag wegen des behobenen Unfallschadens erworben hast.
Ansonsten sehe ich nicht wirklich viel Probleme. Achsteile sind auch Anbauteile, bei Unfall vorne links ist schnell mal ein Anstoß auf dem Vorderrad. Entsprechend werden Achsteile erneuert wenn da was ist. Sehe ich nicht als Problem, eher im Gegenteil. Wenn einwandfrei repariert wurde Auto weiter fahren und fertig.