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Bitte um Meinungen zu konkretem Mangelfall...

BMW
Themenstarteram 20. Februar 2018 um 20:17

Liebe Gemeinde,

ich hätte mal gern Eure Meinungen zu folgendem Fall und ob sich da ein Nachhaken lohnt.

Also: 523i, F10 Benziner, N53 Motor letzten März gekauft mir Cargarantie. Nun, kurz vor verstreichen der Garantie, wollte ich einige Mängel überprüfen lassen, die mir in letzter Zeit aufgefallen sind.

1) leichtes "klackern" in der Servolenkung bei Bewegung des Lenkrads im Stand.

2) Standgasschwankungen im kalten Zustand (jetzt im Winter)

3) erhöhter Ölverbrauch

Gut, Termin mit Verkäufer gemacht und gesagt ich wollte im Rahmen der Garantiegewährung die erwähnten Mängel beheben lassen. Dieser hat dann das Fahrzeug gecheckt um ggf. einen Antrag zu stellen. Ergebnis war:

1) das sei "normal"

2) nicht reproduzierbar

3) defekte Verteilerkopfdichtung, die nicht im Garantieumpfang enthalten sei. Kopfdichtung sei ferner ein Verschleisteil und würde auch nicht im Rahmen der gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sein. Kulanz und Entgegenkommen gleich Null.

Für diese Analyse soll ich nun 160€ zahlen, wovon vorher nie die Rede war. (Zitat: "Kommen Sie vorbei, wir schauen uns das mal an.") Ist das (in dieser Branche) normal? Immerhin besteht ja ein Vertragsverhältnis in dessen Rahmen ich gemäß der Sachmangelhaftung Mängel gerügt habe, welche im Übrigen imho immer noch bestehen. Muss ich in dieser Situation die Prüfkosten einseitig tragen wie jemand der in einer x-beliebigen Werkstatt einen Check durchführt?

Wie seht Ihr die Situation? Alles rechtens und so üblich oder sollte ich da gegen angehen? Die Überprüfung habe ich erst einmal nicht bezahlt und die Rechnung mitgenommen.

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 22. Februar 2018 um 23:01:51 Uhr:

Zitat:

@Krypton_72 schrieb am 22. Februar 2018 um 22:45:35 Uhr:

Machen lassen, mit den 160€ verrechnen und sich weiterhin ordentlich in die Augen schauen können - Das wäre der ideale Weg ;)

Hatte ich so ähnlich schon vor Ort vorgeschlagen, ohne Erfolg... Ich habe gefragt ob die Prüfkosten auch gezahlt werden müssen wenn daraus ein Reparaturauftrag entsteht. Mir wurde daraufhin gesagt, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte und nur im Garantiefall diese die Prüfung übernimmt, ist also ein Pokerspiel einen Mangel zu rügen und zu hoffen...

Sobald die Ihre Karre verkauft hatten war Schluss mit Kulanz und Freundlichkeit, kein Millimeter entgegenkommen... daher gehe ich davon aus den ganz harten Weg gehen zu müssen, oder halt zu zahlen und den Laden meiden.

Nochmal, es ist das freundliche BMW Autohaus, das daherkommt wie ein Vertragshändler, aber keiner ist, in Paderborn... falls jemand mal einen Bimmer sucht...

Sorry aber das Rumgeheule ist nur noch unerträglich.....

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Cargarantie? Das deutet dann aber nicht auf BMW hin, oder?

Fakt ist, die 160€ würde ich nicht bezahlen....Fakt ist aber auch, dass man zum Ende der Garantiezeit hin immer mit Argwohn empfangen wird. Klar, nicht jeder Mangel ist auch wirklich einer....die Lenkung, da würde ich mal sagen, sofern er eine integral Aktivlenkung hat, dass ist das typische Klopfen, was viele bemängeln. Ein Problem, was einige BMW-Händler angehen, andere wiederum aber auch nicht, weil es zwar lästig ist, aber wohl angeblich Stand der Technik. Bei einem freien Händler und dieser kann ja keinen Kulanzantrag stellen, also schon nachvollziehbar, dass der ablehnt.

Zu 3 - DAS kann nicht sein und würde ich so nicht hinnehmen ; wenn da wirklich was mit dem Kopf oder der Dichtung ist, dann ist das schon eigenartig.....wieviel hat der Wagen denn gelaufen?? Da würde ich mich nicht mit abfertigen lassen und ich glaube auch nicht, dass so etwas wie Verschleißteile a la Bremse gesehen wird.

Zu 2 - Sehr schwierig und das muss natürlich merkbar und reproduzierbar sein...da ist man dann in der Beweislast.

Die Sache mit der Beweislast ist sowieso so eine Krux...im ersten halben Jahr ist der Veräufer IMMER dran, da kann er machen, was er will.....im letzten halben Jahr gilt die sogenannte "Umkehr der Beweislast", d.h. Du musst dem Verkäufer beweisen, dass diese Mängel schon von Anbeginn bestanden haben...macht es alles nicht einfacher. Jetzt gilt es Zähne zeigen und Durchhaltevermögen an den Tag legen - Das wird zäh!

Daher sage ich immer wieder....entweder direkt beim Markenhändler mit deren "ordentlichen" Garantiepaketen kaufen, oder aber direkt bis zu einem halben Jahr hoffen, dass alles auftritt und dann sofort los! Alles andere wird leider oftmals langwierig.

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 21:18

Danke Krypton für Deine Antwort!

BMW-Händler... ja und nein. Es ist ein großes Autohaus mit eigener Werkstatt, welches auf BMW spezialisiert, aber keine Vertragswerkstatt ist. Kulanzantrag ist eh hinfällig, weil 2010er Modell. Der Wagen hat 90.000 km runter und den Kopf kann man mit blossem Auge siffen sehen. Klar ist mir das mit der Beweislastumkehr bekannt und auch bewusst, dass ich nun in der Bringschuld bin. Leider haben die bösen Mängel aber auf sich warten lassen ;)

Nun gut, es gab vor Ort die üblichen Diskussionen mit der Sachbearbeiterin, die mir was von "Gewähr nicht auf sooo alte Fahrzeuge etc." erzählen wollte. Ich versuchte sie dann marginal die die Welt der Sachmangelhaftung einzuführen... Letztlich entschied der Big Boss vor Ort es sei ein Verschleisteil (weil Dichtung) und fertig.

Bzgl. Engagement zu Beginn der Laufzeit vs. Ende. Ich hatte gleich einige Wochen nach Kauf das Motornotprogramm. Alle Injektoren waren fritte (jaja, der N53, aber ich war ja froh, dass das passend in der Garantiezeit kam). Da gab es keine Probleme, von irgendwelchen Kosten war nie die Rede und ich bekam sofort einen Leihwagen ohne Probleme. Nun gegen Ende der Garantiezeit das obige Szenario :(

Bzgl. der Situation ist halt die Frage wer wirklich das letzte Wort hat? Recht haben und bekommen ist zweierlei und wenn es für mich keine fundamentalen Chancen gibt das positiv auszusitzen, würde ich mir zumindest die Nerven, Zeit und Folgekosten (Anwalt etc.) sparen wollen. Daher geht es mir jetzt um Meinungen um meine nächsten Schritte besser abwägen zu können...

Und bzgl. Garantiepaket... dies sieht eigentlich sehr umfangreich aus. Es hätte so gut wie alles vom Motor kaputt gehen dürfen, Zylinderkopf etc. nur halt der doofe Verteilerdeckel ist nicht gelistet gewesen... wobei da etwas von "alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehende Innenteile" stand.

Aha..ohne es zu Wissen tippe ich mal auf die "Jungs" aus dem Hannoveraner Raum - nicht war !?

Würde vom Hörensagen passen und da passen dann auch die 160€ ins Bild - Denn das ist schon dreist, das würde an und für sich kein ordentlicher Händler machen. Zumindest würde er den wirklich "mal eben" unter seine Fittiche nehmen, um dann am Ende mit Ablehnung wieder auszuhändigen. Aber die 160€ sehen für mich schon eher nach einer Androhung zur Vermeidung von weiteren Schritten aus...Frei nach Motto: "Wenden Sie sich an unsere Beschwerdeabteilung" Ah ja und wo ist die? "Da hinten, unser Rottweiler!" :eek:

Wegen der Dichtung -> gerade da würde ich dann auch nochmal nachhaken! Denn das soll er Dir doch erst mal beweisen, dass das NICHT mit abgedeckt ist. Raus aus der Deckung und ab in die Breitseite....dem Rottweiler kannst Du am Ende immer noch ausweichen....sprich, mit Anwalts Hilfe wirds müßig und nur dann sinnhaft, wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist...aber auch die muss erst mal abnicken.

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 21:44

Ahh... jetzt ist meine lange Antwort weg.... Anyway... es geht nicht um Hannover sondern um den paderborner Raum.

:p ... O. k., dann haben wir das klar gestellt ;)

Dennoch ist und bleibt das Verhalten m. E. nicht wirklich seriös... wie gesagt, dass er nicht ohne weiteres allem zustimmt, kann ich verstehen – aber so... nein, nicht wirklich!

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 21:51

Das habe ich mir auch gedacht, deshalb mein Post hier... Klar das unbeteiligte Werkstätten das checken sich bezahlen lassen würden , aber für den Kaufvertragspartner finde ich das schon sehr fragwürdig...

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 20. Februar 2018 um 22:18:15 Uhr:

2010er Modell. Der Wagen hat 90.000 km runter und den Kopf kann man mit blossem Auge siffen sehen.

Meiner ist ebenfalls aus 2010, hat "erst" 70.000 km runter und sabbert auch Öl. Das ist aber ziemlich wahrscheinlich nicht die Zylinderkopfdichtung, sondern die Ventildeckeldichtung. Also nicht ganz so dramatisch, aber doch lästig.

Mir fiel es auf, weil der Wagen sporadisch stinkt wie die Pest. Der Wagen ist seit heute wegen einer anderen Sache in der Werkstatt, bei der Gelegenheit habe ich den Meister auf das Ölthema hingewiesen. Er macht mir mal ein Reparaturangebot. Die Sache ist dadurch etwas aufwändiger, dass die ganze Einspritzhydraulik da oben erst mal runter muss, um den Ventildeckel ab zu bekommen. Ich kann in den nächsten Tagen ja mal die Summe posten.

Themenstarteram 20. Februar 2018 um 23:19

Zitat:

@Rael_Imperial schrieb am 20. Februar 2018 um 23:34:44 Uhr:

Zitat:

@Mayonaut schrieb am 20. Februar 2018 um 22:18:15 Uhr:

2010er Modell. Der Wagen hat 90.000 km runter und den Kopf kann man mit blossem Auge siffen sehen.

Meiner ist ebenfalls aus 2010, hat "erst" 70.000 km runter und sabbert auch Öl. Das ist aber ziemlich wahrscheinlich nicht die Zylinderkopfdichtung, sondern die Ventildeckeldichtung. Also nicht ganz so dramatisch, aber doch lästig.

Mir fiel es auf, weil der Wagen sporadisch stinkt wie die Pest. Der Wagen ist seit heute wegen einer anderen Sache in der Werkstatt, bei der Gelegenheit habe ich den Meister auf das Ölthema hingewiesen. Er macht mir mal ein Reparaturangebot. Die Sache ist dadurch etwas aufwändiger, dass die ganze Einspritzhydraulik da oben erst mal runter muss, um den Ventildeckel ab zu bekommen. Ich kann in den nächsten Tagen ja mal die Summe posten.

Ja, poste mal den Betrag bitte. Ist bei mir auch die Ventildeckeldichtung (oder Verteilerkopf, wie ich fälschlicherweise schrieb... bin kein Fachmann ;)), von daher das Selbe wie bei Dir. Falls das aber "nicht so schlimm" ist, würde ich lieber erstmal Öl nachkippen, als das Ding für 500€ reparieren zu lassen. Die Dichtung ist wohl "nur" 50€, der Rest soll Arbeit sein...

PS: Ich wünschte es wäre die Zylinderkopfdichtung gewesen, die ist nämlich mit der Garantie abgedeckt gewesen ;)

Die 160€ kämen im Fall der Fälle nur rechtlich zur Geltung, sofern ein von dir unterschriebener Auftrag vorläge. Bezüglich der Abdeckung der Garantie- einfach mal die Garantiebedingungen durchlesen, von der Garantie ausgeschlossene Teile stehen da regelmäßig abschließend drin.

Themenstarteram 21. Februar 2018 um 8:29

Danke für die Antworten! Was mir heute morgen noch eingefallen ist...

Der VK behauptet ja, das der Ventildeckel bei Übergabe fehlerfrei war und die Dichtung darüber hinaus ein Verschleisteil darstellt. Nun gab es ja einen Austausch der Injektoren letztes Jahr. Muss man für diese Arbeit evtl. auch den Ventildeckel abnehmen, so dass der Mangel dann bei dieser Garantiereparatur erst entstanden sein könnte? Dies wäre natürlich eine komplett neue Argumentationsgrundlage...

Bzgl. 160€... Ich bin mir nicht sicher, ob ein Wartungsauftrag nicht auch formfrei erteilt werden kann, wie z.B. Willenserklärungen im Kaufvertrag. Dann stände Aussage gegen Aussage...

am 21. Februar 2018 um 8:38

ganz ehrlich ... die einzig brauchbaren gebrauchtwagengarantien sind doch

isR die der hersteller ... bmw / audi / benz / porsche etc ...

also jene wo in gewissem maße ein automobilhersteller und eine versicherung gemeinsame Sache machen.

einfachmal lesen was vertraglich genannt wird

und sich n Bild machen ... das erhellt ungemein.

@Mayonaut: es wurde in Deinem Auftrag auf Mängel geprüft. so Dir die Argumentation des Gegenüber Dir nicht paßt, ist dennoch ein Auftrag erteilt worden...

so ein berechtigter Anspruch auf Garantie-Leistung vorliegt, ist das etwas anderes. Da sollte dann nichts dergleichen in Rechnung gestellt werden... die Beweislast liegt aber nunX bei Dir.

So Du eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung hast: Feuer frei mit Gutachten, Anwalt und nach 5 Jahren sind die Kosten des Verfahrens bei 16000 € und der Wagen längst in der Presse oder in Kalaschnikasachstan...

So nicht, würde ich ein Entgegenkommen Deinerseits signalisieren... Teile Du, Arbeit der Händler... und die 160,-€ in die Tonne...

Themenstarteram 21. Februar 2018 um 17:12

Also ich würde immer noch gern wissen, ob man für den Wechsel der Injektoren diesen Ventildeckel abnehmen muss. Vielleicht kann ein Mann vom Fach mal etwas dazu sagen? Denn wenn der Deckel bei Übergabe dicht war, ich dann die Injektoren hab wechseln lassen und ich 3 Monate später zum ersten Mal Öl nachkippen durfte, könnte da durchaus ein Zusammenhang bestehen, falls die bei der Reparatur an diesen Deckel mussten...

Spontane Antwort (ohne jetzt meinen Motor zu sehen - der steht ja in der Werkstatt): Nein.

Die Injektoren und insbesondere die Hochdruckleitungen zu ihnen müssen raus, weil sie über den Ventildeckel geführt sind. Ohne deren Ausbau bekommt man den Deckel nicht runter.

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