Bitte um RAT! Unfall mit A3, Gutachten zu niedrig ??
Hi Leute,
letzte Woche hatte ich einen Auffahrunfall, unverschuldet. Jetzt ist mein schöner Sportback hinüber. Allem Ärger zum Trotz kommen mir die Reparaturkosten äußert knapp bemessen vor. Der Gutachter wurde nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt sondern vom Audi AH in welches das Auto abgeschleppt wurde (desshalb wundert mich das Ergebnis auch so).
Zum Schaden. Dass Rechte Hinterrad ist weggebogen worden wie der Heckstoffänger und das Seitenkarosserieteil aussieht kann man sich ja denken. Die Front ist auf den ersten Blick nicht sooo schlimm aber wenn man genau hinsieht stimmen die Spaltmaße der Motorhaube nicht mehr (kann auch daher rühren, dass das Seitenteil verzogen ist).
Laut Gutachten soll die Instandsetzung des Heck- und Frontschadens sich auf ca. 8000 € belaufen.
Alles in allem kommen mir diese recht niedrig vor, zumindest dann wenn ich die Reparatur in einer Markenwerkstatt, sprich von Audi durchgeführt haben will.
Ich will ja nicht dass irgendwelche Karosserieteile per "Smart-Repair" instand gesetzt werden, spricht geradegebogen, gespachtelt und drüberlackiert.
Jetzt meine Fragen:
- Ist es nicht so das die Versicherung in jedem Fall die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ersetzten muss, also wenn's z.B. am Ende 10000 € sind?
- Kann ich noch mal einen Gutachter beauftragen und die Ergebnisse heranziehen die mir genauer scheinen? Klar müsste ich den zweiten Gutachter selber bezahlen, aber das würde ich in Kauf nehmen.
Denn evt. würde ich das Auto in diesem Zustand verkaufen wollen um mir dasselbe noch mal zu holen. Denn ich will nicht unbedingt mit einem instand gesetzten Unfallwagen rumfahren, die ziehen Erfahrungsgemäß Mängel mit sich die später zwar nicht mehr eindeutig auf den Unfall zurückzuführen sind, aber sie sind da. Weiter sinkt der spätere Verkaufswert eines Unfallwagens weit aus mehr als die lächerliche vom Gutachter errechnete Wertminderung (sie beträgt in der Regel 20% der Schadenshöhe).
Was meint ihr zum Schaden, wenn ich die Bilder mal poste? Vielleicht liege ich mit der Schadenshöhe auch komplett daneben? Ich bin kein Experte aber rein aus dem Bauch heraus, hätte ich den Schaden auf weit aus mehr als 8000 € geschätzt.
Danke für jeden Rat!
Grüße,
evosound
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26 Antworten
Rad weggebogen, Achse, Radaufhängung gebrochen? Der ganze Fahrwerkstechnische Kruscht auf der Rechten Seite muss doch getauscht werden, oder?
Front:
Motorhaube verzogen?
8000 Euro halte ich für realistisch. Und du kannst dir sicher sein das Audi-Werkstätten soviel tauschen wie nur möglich.
Gruß
PowerMike
Wenn du nicht Schuld bist und auch keine Teilschuld bekommst, dann wirst du die komplette Reparatur von der anderen Versicherung ersetz bekommen.
Wenn du Rechtschutzversichert bist, nimm dir den Anwalt deines Vertrauenens für den Fall der Fälle.
(Wird auch von der anderen Versicherung bezahlt.)
Dann bist du auf jeden Fall auf der Sicheren Seite.
Zitat:
Original geschrieben von evosound
Ich bin kein Experte aber rein aus dem Bauch heraus, hätte ich den Schaden auf weit aus mehr als 8000 € geschätzt.
Als Laie kann man Schäden nie so richtig abschätzen. Jedenfalls sieht das Seitenteil noch gut aus, so dass nix geschweißt werden muss -> ergo geringere Stundenzahl.
Von den Bildern her muss bei Dir nur etliches (geschraubtes/gestecktes) getauscht, aber nix geschweißt werden.
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Als Laie kann man Schäden nie so richtig abschätzen. Jedenfalls sieht das Seitenteil noch gut aus, so dass nix geschweißt werden muss -> ergo geringere Stundenzahl.
Von den Bildern her muss bei Dir nur etliches (geschraubtes/gestecktes) getauscht, aber nix geschweißt werden.
Bei den heutigen Autos kann aber auch eine nur leichte Berührung zu großen Schäden führen, da kann selbst ein kleiner Parkrempler die ganzen Parksensoren außer gefecht setzten. Ich hatte mal eine leichte Berührung mit einem Wild (hatte es gestreift), optisch war nichts zu erkennen, außer dass das Seitenblech etwas verschoben war, der Schaden war aber laut Gutachten richtig gewaltig.
Zitat:
Original geschrieben von Tofffl
Bei den heutigen Autos kann aber auch eine nur leichte Berührung zu großen Schäden führen, da kann selbst ein kleiner Parkrempler die ganzen Parksensoren außer gefecht setzten. Ich hatte mal eine leichte Berührung mit einem Wild (hatte es gestreift), optisch war nichts zu erkennen, außer dass das Seitenblech etwas verschoben war, der Schaden war aber laut Gutachten richtig gewaltig.
Alles eine Frage der Werkstatt, des Gutachter und des Versicherungsfachmann. Ne Bekannte hatte es mal geschafft von der gegnerischen Versicherung um 10.000,- DM zu erhalten für einen Heckschaden an ihrem 10 Jahre alten 45 PS VW Polo.
Und weil man, ähm Frau, so gut war hatte sie ein paar Tage nach Fertigstellung der Reparatur plötzlich nen schönen Golf.
Naja immerhin kriegste jetzt- wenn du willst- das komplette Sline Exterieurpaket für lau...
Dank euch für die Antworten
Mich trifft keine Teilschuld, der Frontschaden kommt daher das ich in's vordere Fahrzeug geschoben wurde. Da mit der gegnerischden Versicherung bisher keine Probleme aufgetreten sind, die haben der Werkstatt auch schon das Reparatur-GO zugesichert, verzichte ich zunächst mal auf einen Anwalt. Man muss die Sache ja nicht künstlich aufblähen. Sollte es dennoch unverhofft zu Problemen kommen kann ich immer noch einen heranziehen.
Zitat:
Naja immerhin kriegste jetzt- wenn du willst- das komplette Sline Exterieurpaket für lau...
Wie ist das zu verstehen? Der Werkstatt sagen die sollen die S-Teile anstatt der normalen hintun?
Hmm, also ihr meint die Rep.Kosten kommen in etwa hin? Dann bin ich ja beruhigt. Werd wohl Morgen früh im AH mal anrufen denen mein GO geben und freundlich drum bitten an nichts zu sparen, denn meines Wissens nach muss die Versicherung die tatsächlichen rep.Kosten decken.
Zitat:
Original geschrieben von evosound
Wie ist das zu verstehen? Der Werkstatt sagen die sollen die S-Teile anstatt der normalen hintun?
Klar, kostet ja fast das gleiche. Musst halt mal mit der Werkstatt reden ob die das mitmachen.
Gruß
PowerMike
Zitat:
Original geschrieben von evosound
Hmm, also ihr meint die Rep.Kosten kommen in etwa hin? Dann bin ich ja beruhigt. Werd wohl Morgen früh im AH mal anrufen denen mein GO geben und freundlich drum bitten an nichts zu sparen, denn meines Wissens nach muss die Versicherung die tatsächlichen rep.Kosten decken.
Frage doch einfach die Werkstatt, ob die geschätzen Kosten für die festgestellten Schäden ausreichen. Sollten sie während der Reparatur weitere Schäden feststellen, die nicht im Gutachten aufgeführt waren, muß die Werkstatt halt den GA noch mal rufen, damit er das auch dokumentiert. Die Versicherung muß die Kosten tragen, die durch den Unfall entstanden sind. Dafür werden durchschnittliche Kostensätze einer Fachwerkstatt angesetzt. Sollte Dein keine Apothekenpreise haben, gibt es eigentlich wenig Grund zur Sorge.
Zitat:
Original geschrieben von MdN
Frage doch einfach die Werkstatt, ob die geschätzen Kosten für die festgestellten Schäden ausreichen. Sollten sie während der Reparatur weitere Schäden feststellen, die nicht im Gutachten aufgeführt waren, muß die Werkstatt halt den GA noch mal rufen, damit er das auch dokumentiert. Die Versicherung muß die Kosten tragen, die durch den Unfall entstanden sind. Dafür werden durchschnittliche Kostensätze einer Fachwerkstatt angesetzt. Sollte Dein keine Apothekenpreise haben, gibt es eigentlich wenig Grund zur Sorge.
also bei vom Autohaus beauftragten Gutachtern würd ich mir auch keine Sorgen machen, die sollten das schon im Sinne des grosszügig genug auslegen...hatte vor nem Jahr auch das Problem, schwierig wird erst die Auseinandersetzung mit der Gegnerversicherung, die haben schlicht ein paar Posten des Gutachtens als überflüssig bezeichnet und abgezogen, warte immer noch auf mein Geld...
..daher 2 Tipps: erstens nimm Dir nen Anwalt, auch wenn Du es für unnötig hältst und zweitens pass auf, ob die Dir keinen übeteuerten Unfalltarifleihwagen unterjubeln
Ich rate zu folgender Vorgehensweise.
1. Fahre zur Werkstatt Deiner Wahl.
2. Bei dieser Abtretungserklärung unterschreiben mit gleichzeitiger Unterschrift unter dem Reparaturauftrag.
3. Kostenlosen Ersatzwagen empfangen nach hause fahren und nach einigen Tagen den reparierten Wagen wieder abholen.
Du hast keinen Ärger mit den Dingen was Gutachten bzw. dessen Höhe angeht usw. das regelt alles die Werkstatt.
Es sei denn Du willst fiktiv abrechnen. Dann vergiss alles was ich geschrieben habe...
Grüße