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BKG Lenkerumbau Kawasaki ER6-F Teilegutachten / keine Zulassung?!

Kawasaki ER 6
Themenstarteram 20. März 2018 um 7:27

Moin, brauche mal euren fachmännischen Rat.

Kawasaki ER6F

Stummellenkerumbau von BKG (wurde vom Vorbesitzer durch eine Werkstatt einbauen lassen welche auch der Meinung war, dass das Tüvgutachten + Einbauabnahme + Eintragung ausreicht)

Der Lenker wird als "universallenker mit TÜV Gutachten beworben"

https://www.bkg-bikeparts.de/produkte/lenker/id-3d-lenker.html

http://www.kc-engineering.de/...-Hoeherleger-und-Stopfen-br-br-br.html

Jetzt ist es so, das Teil hat keine ABE.

Es gibt aber ein Teilegutachten vom Tüv (20 Seiten / das liegt uns auch vor mittlerweile)

In diesem Teilegutachten gibt es aber einen "Verwendungsbereich" in dem werden Fahrzeuge aufgelistet aber nicht unsere.

So was nun......laut der Definition von Teilegutachten wird bei einem Teilegutachten nur das Anbauteil geprüft, ohne Verbindung zu Fahrzeugen.

Lediglich der Einbau muss dann vom Tüv geprüft werden danach kann man es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Wir waren jetzt aber beim Tüv und der meinte "kein Gutachten direkt auf die Maschine zugeschnitten = kein zulässiger Einbau" weil das Motorrad ja nicht auf dem Verwendungsbereich drauf steht.

Er hat sich also nicht mal die Maschine angeschaut sondern nur das Gutachten.

 

Wars das jetzt sozusagen?

Wozu gibt es dann ein TÜV Teilegutachten zu dem Lenker wenn er dann doch wieder nur auf bestimmten Maschinen verwendet werden darf?

Es gibt zig Umbauten dieser Maschine mit diesem Lenker, fahren die jetzt alle ohne Zulassung ?

Oder hatten wir einfach nur einen bescheidenen Tüvprüfer?

 

Er hat uns jetzt auch KEINE Auflagen gemacht das Ding SOFORT umzurüsten.

Hätten wir nix gesagt wäre es beim nächsten Tüvtermin wieder nicht aufgefallen.

Da es aber ja zu Problemen kommen kann wenn wir damit einen Unfall bauen und dann keine ABE haben wollten wir das thema geklärt haben.

 

Kennt sich da jemand von euch eventuell aus bzgl. TÜV Teilegutachten und Verwendungsbereichen?

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35 Antworten

Zitat:

@dezai schrieb am 20. März 2018 um 08:27:39 Uhr:

....-

So was nun......laut der Definition von Teilegutachten wird bei einem Teilegutachten nur das Anbauteil geprüft, ohne Verbindung zu Fahrzeugen.

Lediglich der Einbau muss dann vom Tüv geprüft werden danach kann man es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Wir waren jetzt aber beim Tüv und der meinte "kein Gutachten direkt auf die Maschine zugeschnitten = kein zulässiger Einbau" weil das Motorrad ja nicht auf dem Verwendungsbereich drauf steht.

Er hat sich also nicht mal die Maschine angeschaut sondern nur das Gutachten.

......

Nach meinem Verständnis von "TÜV" ist der doch nicht ausschließlich dazu da, an Fahrzeugen verbaute Teile zu prüfen und/oder gegebenenfalls den "Freifahrtsschein" zu erteilen, sondern auch (oder gerade!) dazu, neue Teile, die (noch) keine Zulassung haben, zu prüfen und gegebenenfalls nach erfolgreicher Prüfung die Zulassung zu genehmigen. Dazu muss sich der Prüfer aber mal in die Niederungen einer sorgfältigen Prüfung herablassen. Mag sein, dass dies aufwändiger ist als Teile zu prüfen, die ohnehin eine Zulassung haben. Aber wer sonst als der TÜV sollte für bisher nicht zugelassene Anbauteile die Zulassung genehmigen - sprich: die technische Prüfung durchführen? Die Zulassung selbst ist doch nur der bürokratische Akt, oder sehe ich da was grundsätzlich falsch?

Ich kenne das Thema aus dem Bereich "Bremsleitungen", da war es so, daß die ERna zwar per Teilegutachten im ewig langen TÜV-Bericht erwähnt wurde, ausgerechnet unsere e*-Nummer aber nicht.

Das bedeutet, in Deinem Fall der Lenker, hat keine Freigabe und darf nicht verbaut werden.

Du kannst per Einzelabnahme beim TÜV eine Eintragung beantragen und wenn da alles soweit in Ordnung ist, geht das auch durch.

Bei uns haben wir Kontakt zum Hersteller der Leitungen aufgenommen, die haben dem TÜV Süd die entsprechenden Unterlagen gefaxt, wir waren dann zur Einzelabnahme und das Thema war erledigt - inzwischen ist auch diese Aufführung der ERna im Teilegutachten aufgenommen.

@GDIddle: Das siehst Du in der Tat falsch. Der Hersteller testet seine hergestellten Bauteile ausführlich (oder auch nicht) unter gewissen Vorgaben, die zur Zulassung benötigt werden. Besteht das Teil die, bekommt es eine Zulassung für die getesteten Modelle und darf entsprechend verbaut werden.

Stellt zB Kawasaki ein Folgemodell her, wandert die Freigabe bei der ER6 vom Modell zB ZX650A nicht automatisch auf das Modell zB ZX650C. Dafür ist eine neuerliche Bauteilprüfung vorgesehen und solange es die nicht gibt, gehts nur per Einzelabnahme.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 20. März 2018 um 09:53:13 Uhr:

....

Der Hersteller testet seine hergestellten Bauteile ausführlich (oder auch nicht) unter gewissen Vorgaben, die zur Zulassung benötigt werden. Besteht das Teil die, bekommt es eine Zulassung ....

Ja, genau! Wer führt diese Prüfung durch? Es macht doch wenig Sinn, dass der Hersteller SELBST diese Prüfung durchführt.

Zitat:

@GDIddle schrieb am 20. März 2018 um 09:59:44 Uhr:

Ja, genau! Wer führt diese Prüfung durch? Es macht doch wenig Sinn, dass der Hersteller SELBST diese Prüfung durchführt.

Ja sicher. Der Hersteller hat einen Katalog mit Forderungen des TÜV's, bzw. der entsprechenden Behörde, welchen Anforderungen das Bauteil genügen muß. Der Beweis dazu wird i.d.R. pro freigegebenen Modell einmal in der Praxis erbracht, damit die Freigabe erteilt werden kann. Da es aber bei identischen Modellen auch eine Vergleichsvariante gibt, wird dann nur eine ERna entsprechend getestet und für gut befunden. Bei dieser praktischen Abnahme ist der TÜV dann dabei und danach wird die ABE/Freigabebescheinigung erteilt. So hat mir der sehr freundliche Prüfer vom TÜV Süd das Verfahren damals erklärt.

TÜV ist zu allgemein.

TÜV direkt im westen, DEKRA im osten. Berlin beide...

Die dürfen $21 machen...

am 20. März 2018 um 9:38

$21 sind ja noch erschwinglich :p

am 20. März 2018 um 9:59

Immer wieder erstaunlich, was Prüfer alles so von sich geben ;)

Bei Sonderlenkern gibt es in aller Regel 2 Fälle:

1. Lenker mit fahrzeugbezogener ABE.

Hier prüft irgendein Prüfer den korrekten Anbau, die Lage der Leitungen und Züge und bescheinigt im Idealfall, das alles ok ist.

2. Lenker mit Gutachten, der das Rohr als Motorradlenker ausweist.

Die Prüfung ist ähnlich, nur darf das eben nicht jeder Prüfer machen, nicht mal jede Prüforganisation. Stichwort wäre hier Einzelabname nach §21, wurde ja schon angesprochen.

Die gleiche Prozedur gilt auch für Lenker mit fahrzeugbezogener ABE, in der das eigene Fzg eben nicht explizit aufgeführt ist. Es wird halt zusätzlich geprüft, ob eben dieser Lenker, nach Ansicht des Sachverständigen, eben auch für das vorgeführte Fzg geeignet ist. Am Ende bekommt man ein Gutachten, in dem drin steht, das das alles so seine Richtigkeit hat. mit dem kann man den Lenker dann auf der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Ich bau bei jedem Moped einen andern Lenker dran, hatte noch nie einen mit fahrzeugbezogener ABE, war immer eine Einzelabname und hatte noch nie Probleme damit.

Wichtig ist nur, schon bei der Anmeldung zu sagen, was man möchte. Nämlich eine Einzelabname für einen Sonderlenker. Dann bekommt man einen Prüfer, der das darf (und kann evtl nicht warten, sondern bekommt einen Termin).

Ganz schlecht: sich für eine HU anmelden und mal so nebenbei erwähnen, das der Lenker ja auch noch eingetragen werden müsse. Dann sagt der Prüfer gerne mal "das geht nicht", wobei das so ja nicht stimmt ;)

Themenstarteram 20. März 2018 um 10:57

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 20. März 2018 um 10:59:34 Uhr:

Immer wieder erstaunlich, was Prüfer alles so von sich geben ;)

Bei Sonderlenkern gibt es in aller Regel 2 Fälle:

1. Lenker mit fahrzeugbezogener ABE.

Hier prüft irgendein Prüfer den korrekten Anbau, die Lage der Leitungen und Züge und bescheinigt im Idealfall, das alles ok ist.

2. Lenker mit Gutachten, der das Rohr als Motorradlenker ausweist.

Die Prüfung ist ähnlich, nur darf das eben nicht jeder Prüfer machen, nicht mal jede Prüforganisation. Stichwort wäre hier Einzelabname nach §21, wurde ja schon angesprochen.

Die gleiche Prozedur gilt auch für Lenker mit fahrzeugbezogener ABE, in der das eigene Fzg eben nicht explizit aufgeführt ist. Es wird halt zusätzlich geprüft, ob eben dieser Lenker, nach Ansicht des Sachverständigen, eben auch für das vorgeführte Fzg geeignet ist. Am Ende bekommt man ein Gutachten, in dem drin steht, das das alles so seine Richtigkeit hat. mit dem kann man den Lenker dann auf der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Ich bau bei jedem Moped einen andern Lenker dran, hatte noch nie einen mit fahrzeugbezogener ABE, war immer eine Einzelabname und hatte noch nie Probleme damit.

Wichtig ist nur, schon bei der Anmeldung zu sagen, was man möchte. Nämlich eine Einzelabname für einen Sonderlenker. Dann bekommt man einen Prüfer, der das darf (und kann evtl nicht warten, sondern bekommt einen Termin).

Ganz schlecht: sich für eine HU anmelden und mal so nebenbei erwähnen, das der Lenker ja auch noch eingetragen werden müsse. Dann sagt der Prüfer gerne mal "das geht nicht", wobei das so ja nicht stimmt ;)

Ok das seltsame bei uns war jetzt aber.

Wir haben noch Tüv bis 2019.

Haben uns daher unter Angabe "Zubehörlenker mit Tüvgutachten" einen Termin für eine Einzelabnahme gemacht.

Wir waren dann da, er hat sich die Story angehört, das Fahrzeug aber NICHT begutachtet.

Er hat dann in seiner Datenbank geprüft ob es ein Teilegutachten / ABE gibt.

Mit dem Ergebnis es liegt ein Teilegutachten vor.

ABER in diesem Gutachten werden Motorräder aufgeführt, unsere ER6F ist NICHT dabei und mit dieser Begründung hat er uns das Ding nicht zugelassen.

 

Was sollen wir jetzt machen?

Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es bei den Prüfern Sachverständige welche Abnahmen machen dürfen.

Und normale "bearbeiter" die nur das abschreiben dürfen was in dem Prüfbericht steht.

Hatten wir einfach Pech und keinen Sachverständigen erwischt?

Hätte uns der Bearbeiter dann nicht an einen Sachverständigen weiterleiten müssen?

 

Was sollen wir jetzt am besten machen?

Einen anderen TÜV anrufen noch mal probieren einen Termin bei einem Sachverständigen für eine Lenkerumbau Einzelabnahme zu bekommen?

 

am 20. März 2018 um 11:14

Grundsätzlich würde ich "anderer Prüfer" sagen, aber wie wärs, wenn du mal BKG kontaktierst. Vielleicht kennen die das ja schon und haben einen entscheidenden Tipp

Themenstarteram 20. März 2018 um 11:24

ich sags mal so.

Per mail gibt es keinerlei Rückmeldungen

Der Telefon Anrufbeantworter ist voll

Und die ganzen Händler die wir kontaktiert haben (einer von denen hat uns das TÜV Zertifikat auch zugesendet) regen sich auf das Sie keine Ware bekommen.

Entweder sind die Pleite oder keine Ahnung was, das geht seit Dezember so!

Ok dann probieren wir es mal bei einem anderen TÜV.

- Sagen von Anfang an / Motorrad Lenkerumbau / Einzelabnahme

- Bitte von einem Sachverständigen prüfen lassen

 

Ich kann es ja verstehen das es Sachverständige gibt die so was abnehmen dürfen und das es dann "normale" Tüvprüfer gibt die solche Sachen nur aus dem Tüvbericht abschreiben und freigeben dürfen.

Aber wenn der Kerl nicht die Befugnis hat, dann muss er uns das doch sagen und nicht einfach behaupten,

"das nimmt er nicht ab weil das Motorrad wird im bericht nicht aufgeführt".

Das ist doch einfach nur Blödsinn.

Was kostet so eine Einzelabnahme eigentlich ca.?

Themenstarteram 20. März 2018 um 12:00

Ok haben jetzt für kommende Woche bei unserer Werkstatt einen Termin mit einem Sachverständigen der die Abnahmen immer für die Werkstatt macht.

Die Werkstatt hat uns das auch so erklärt, dass die Fahrzeuge welche auf dem Teilegutachten stehen gar keine Abnahme brauchen.

Alle anderen müssen separat geprüft werden.

Er stellt uns jetzt den Lenker noch mal komplett ein sodass er vom Sachverständigen abgenommen werden sollte.

Ich bin gespannt.

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 20. März 2018 um 10:59:34 Uhr:

Immer wieder erstaunlich, was Prüfer alles so von sich geben ;)

Ich folgere aus Deinem gesamten Beitrag, daß Du weder amtlich anerkannter Sachverständiger oder amtlich anerkannter Prüfer bist, berichtige das bitte, falls das doch so ist.

Wenn man den durchaus fundierten Aussagen nicht trauen kann und damit letztendlich auch der Eintragung in den Kfz-Papieren, die genau die von mir beschriebenen Abfolgen beinhalteten, ist eine Differenzierung zwischen Wahrheit, Halbwahrheit und Hörensagen bis pure Phantasie nicht möglich.

Zwischen TÜV Nord und Süd liegen sowieso Welten, die Dekra im Osten ist auch nochmal ein Fall für sich, aber letztlich und endlich geben uns diese Institutionen die nötigen Freigaben und Genehmigungen.

Das mag manchmal von der Person abhängen, aber ganz sicher nicht von der erforderlichen Papierlage.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. März 2018 um 10:23:33 Uhr:

TÜV ist zu allgemein.

TÜV direkt im westen, DEKRA im osten. Berlin beide...

Die dürfen $21 machen...

Wenn ich das richtige Sonderzeichen gefunden habe, werde ich es verwenden...

Ansonsten zählen meine aufgeführten punkte. Diese Organisationen dürfen Paragraf 21 machen. Die sogenannte einzelabnahme. Die anderen nur 19.x!

Du rufst also bei einer großen Niederlassung an, schilderst deinen fall... Dann darfst du hin oder sie nennen dir eine werkstatt in der nähe!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 21. März 2018 um 11:44:01 Uhr:

Wenn ich das richtige Sonderzeichen gefunden habe, werde ich es verwenden...

Links neben dem Dollarzeichen. Über der "3" ;)

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