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BKrFQG bei "Auto"vermietung

Themenstarteram 10. Juli 2012 um 17:43

Guten Tag,

ich habe heute sehr verdutzt geguckt als ich folgendes las:

"Unterliegen Fahrer, die bei Autovermietern beschäftigt sind, dem BKrFQG?

Ja, das BKrFQG sieht für Leerfahrten, die der Verbringung von Fahrzeugen zum Kunden bzw. zwischen Standorten des Vermieters dienen, keine Ausnahmeregelung vor."

(http://www.bag.bund.de/.../...aftfahrerqualifikation_faq_node.html?... 10.07.2012)

Jetzt frage ich mich was sich die Leute dabei gedacht haben, die diese Regelung so eingeführt haben. Momentan herrscht bereits ein sehr starker Mangel an C1/C-Fahrern in der Autovermietung (wohlgemerkt sind die Fahrer i.d.R. auf 400€ Basis eingestellt!) und jetzt wird dazu zusätzlich eine Ausbildung gefordert die knapp 5000€ kostet?

Man ist maximal zwei Jahre in einer Autovermietung beschäftigt. Selber als Arbeitnehmer wird man diesen Kosten- und Zeitaufwand garantiert nicht aufnehmen und der Arbeitgeber wird sich das wohl auch nicht antuen. Wie soll also in Zukunft der Service gewährleistet sein, dem Kunden ihren 7,5-Tonner vor die Türe zu fahren, bzw. abzuholen?

Bisher war ich der Meinung nur Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterverkehr oder der Personenbeförderung tätig sind bräuchten diese Qualifikation. Da diese beiden Umstände nicht zutreffen (Fahrt von A nach B ohne Güter/Personen) war ich wohl im Irrglauben.

Über den weiteren Diskussionsverlauf bin ich bereits gespannt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Indigorot

Jetzt frage ich mich was sich die Leute dabei gedacht haben, die diese Regelung so eingeführt haben. Momentan herrscht bereits ein sehr starker Mangel an C1/C-Fahrern in der Autovermietung (wohlgemerkt sind die Fahrer i.d.R. auf 400€ Basis eingestellt!) und jetzt wird dazu zusätzlich eine Ausbildung gefordert die knapp 5000€ kostet?

Man ist bestrebt, diesen Bereich aus dem Billiglohnsektor herauszulösen, was natürlich nur über eine höhere Qualifikation funktioniert.

Momentan herrscht nämlich im Grunde genommen kein Mangel an C1/C-Fahrern in der Autovermietung, sondern lediglich ein Mangel an billigen Fahrern. Somit sollte es möglich sein, diesen Sumpf nun relativ zügig auszutrocknen.

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Zitat:

Original geschrieben von Indigorot

Jetzt frage ich mich was sich die Leute dabei gedacht haben, die diese Regelung so eingeführt haben. Momentan herrscht bereits ein sehr starker Mangel an C1/C-Fahrern in der Autovermietung (wohlgemerkt sind die Fahrer i.d.R. auf 400€ Basis eingestellt!) und jetzt wird dazu zusätzlich eine Ausbildung gefordert die knapp 5000€ kostet?

Man ist bestrebt, diesen Bereich aus dem Billiglohnsektor herauszulösen, was natürlich nur über eine höhere Qualifikation funktioniert.

Momentan herrscht nämlich im Grunde genommen kein Mangel an C1/C-Fahrern in der Autovermietung, sondern lediglich ein Mangel an billigen Fahrern. Somit sollte es möglich sein, diesen Sumpf nun relativ zügig auszutrocknen.

Egal ob Leerfahrt oder nicht, es ist nunmal für den Arbeitgeber und somit gewerblich.

5000,-€ kostets auch nur, wenn man die Grundausbildung noch braucht. Viele die für die Vermietungen fahren - übrigens beim besten Willen nicht 400,-€Kräfte in der Mehrheit - haben eh bestandsschutz durch den alten Führerschein und brauchen "nur" die Weiterbildungen.

Das mit den 7,5ern wird sich aber eh irgendwann selbst regulieren, da mittlerweile eben nicht unbedingt der C1 mit dem B mitgemacht wird und somit die Klientel sich ausdünnt

Zitat:

Original geschrieben von Indigorot

Bisher war ich der Meinung nur Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterverkehr oder der Personenbeförderung tätig sind bräuchten diese Qualifikation.

Die Gewerblichkeit ist hier auf jeden Fall gegeben und das Wirtschaftsgut ist in diesem Fall der LKW selbst.

Themenstarteram 10. Juli 2012 um 21:18

Hallo,

vielen Dank schon Mal für die zahlreichen Antworten :)

Durch Qualifikation die Billiglohnarbeit stoppen hört sich gut an, nur leider wird sich in dem Vermietungsbereich sicher nichts ändern. Bisher habe ich bei diversen Autovermietungen die Erfahrung gemacht, dass man befristet für ein Jahr angestellt wird. Mit ein wenig Glück ein zweites aber länger auch nicht (da dann Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz besteht und das kostet den Arbeitgeber dann natürlich wieder...).

Es kann vielleicht nur Zufall sein, aber da wo ich bisher gearbeitet hatte waren meist zu wenige angestellt mit C1/C Führerschein, sodass teilweise Fahrten ausfallen mussten und es sind alles 400€ Kräfte gewesen außer den zwei, drei Festangestellten die den ganzen Verwaltungskram mit Reservierungen etc. gemacht haben.

Ich bin nun mal gespannt was die sich jetzt einfallen lassen um weiterhin LKW liefern zu können. Wobei ich noch anmerken sollte das etwa 90% der Kunden ein Auto oder KleinLKW unter 3,5t mieten. Eventuell gab es da ein Missverständnis.

am 10. Juli 2012 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von Indigorot

 

Jetzt frage ich mich was sich die Leute dabei gedacht haben, die diese Regelung so eingeführt haben. .....

Ganz einfach: Überführungsfahrten für Fahrzeugvermieter sind "gewerbliche Fahrten" im Sinne des Gestzes. Und damit sind diese Fahrer aus- und weiterbildungspflichtig. Und wenn die Vermieter nur mit billigen Aushilfen arbeiten, dann ist das ihr Problem.

Was die sich jetzt einfallen lassen? Natürlich entweder darauf achten, dass die Fahrer die Weiterbildung nachweisen oder dann ab 10.09.2014 Bußgelder zahlen.

Das kostet dann für den Fahrer je festgestellte Schicht 50,- € (100,- € bei vorsätzlich) und insgesamt bis maximal 5.000,- € und für den Unternehmer pro festgestellter Schicht Tag 200,- € (400,- € bei vorsätzlich) bis maximal 20.000 € pro Fahrer!)

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Was die sich jetzt einfallen lassen? Natürlich entweder darauf achten, dass die Fahrer die Weiterbildung nachweisen...

Dazu müssen sie erst einmal Fahrer mit Weiterbildung finden. Bei einem allgemeinen Mangel ziehen bekanntlich die Löhne an und da dürften die Vermietungen (im Moment) noch am untersten Ende der Nahrungskette zu finden sein.

am 11. Juli 2012 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dazu müssen sie erst einmal Fahrer mit Weiterbildung finden. Bei einem allgemeinen Mangel ziehen bekanntlich die Löhne an und da dürften die Vermietungen (im Moment) noch am untersten Ende der Nahrungskette zu finden sein.

Wo steht geschrieben, dass der Unternehmer die Weiterbildung zu organisieren, geschweige denn zu bezahlen hat? Mir sind schon Arbeitgeber begegnet, die vertreten den Standpunkt, dass die Pflichtweiterbildung genau wie das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins allein in der Verantwortung des Fahrers liegt. Also achten sie bei Neueinstellungen darauf, dass die Nr. 95 in der Karte steht und fertig und das eigene Personal bekommt schriftliche Hinweise darauf, dass die Weiterbildung viorliegen muss, anederfalls keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

Es gibt durchaus genügend Arbeitslose mit dem alten PKW-Führerschein (vor 10/98 erworben) der das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 t zulässt. Der Mangel besteht doch eher bei Fahrern der Klasse CE, und in dieser Klasse wird es bei der größeren Zahl von Vermietern keine Fahrzeuge geben. Die Fahrzeuge bei den großen Vermietern enden im normalen Tagesgeschäft bei 7,5 t.

Natürlich ist richtig, dass es Arbeitgeber gibt, die so richtig leistungsgerecht bezahlen wollen (auch Vermieter für Überführungsfahrten), Aber das ist doch dann deren Problem, wenn sie keine Fahrer haben, die die entsprechende Weiterbildung und Motivation haben.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Wo steht geschrieben, dass der Unternehmer die Weiterbildung zu organisieren, geschweige denn zu bezahlen hat? Mir sind schon Arbeitgeber begegnet, die vertreten den Standpunkt, dass die Pflichtweiterbildung genau wie das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins allein in der Verantwortung des Fahrers liegt. Also achten sie bei Neueinstellungen darauf, dass die Nr. 95 in der Karte steht und fertig und das eigene Personal bekommt schriftliche Hinweise darauf, dass die Weiterbildung viorliegen muss, anederfalls keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

Das steht natürlich nirgendwo geschrieben.

Aber wenn der Arbeitnehmer schon die entsprechende Investition aus eigenen Vermögen getätigt hat, dann müßte er schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er sich anschließend in ein Arbeitsverhältnis begibt, was man nüchtern betrachtet nur noch als Lohnsklaverei bezeichnen kann.

Folglich müssen die Arbeitgeber marktgerechte Arbeitsverhältnisse anbieten, wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Natürlich ist richtig, dass es Arbeitgeber gibt, die so richtig leistungsgerecht bezahlen wollen (auch Vermieter für Überführungsfahrten), Aber das ist doch dann deren Problem, wenn sie keine Fahrer haben, die die entsprechende Weiterbildung und Motivation haben.

Gerade diese Arbeitgeber werden eben kein Problem haben, entsprechende Arbeitkräfte zu finden.

Problem bekommen jene Arbeitsgeber, die nicht richtig leistungsgerecht bezahlen wollen.

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