blaue LED
Hi,
nachdem ich jetzt meine Innenraumbeleuchtung durch
blaue LED´´s ersetzt hab wollte ich vorne
an der Stossstange noch LEDS anbringen,
ich weiß die wären während der fahrt nicht erlaubt,
aber wenn ich die im Stand anmache, angenommen
in parke an der Straße und die grünen Westen fahren daran
vorbei, meckern die dann und geben mir ne Knolle oder so?
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14 Antworten
Die Antwort ist ganz einfach: LASS' ES !
Sämtliche am Kraftfahrzeug aussen angebrachten oder "nach aussen wirksamen" Beleuchtungseinrichtungen müssen typgeprüft sein (E oder KBA). Wenn es ein grünes Männchen besonders "gut" mit Dir meint, legt er Dir die Kiste still und lässt sie zur Erstellung eines technischen Sachverständigengutachtens vorläufig beschlagnahmen und abschleppen, Durch die Anbringung typprüfungspflichtiger ungeprüfter Teile am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis (und damit unter anderm auch der Versicherungsschutz).
Das ist zwar eine etwas schwer logisch nachvollziehbare Regelung, aber völlig im Einklang mit den (auch schwer nachvollziehbaren) deutschen Vorschriften.
Das ist Müll!
Hi! du kannst an deinen Wagen dranbauen was du willst, solange wie es nur an ist wenn der Wagen steht. z.B. mein weiß beleuchtetes Opelzeichen im Grill. War damit sogar beim TüV! Also du kannst das machen ohne Probs. Mit der blauen Innenbeleuchtung kann ich dir die Seite www.astra4ever.de empfehlen.
Glaube kaum das sie dein Auto wegen ein paar blaue LED im Innenraum still legen.
Aber Busgeld darfts auf jeden Fall zahlen.
Bei dir doch eine Fusbodenbeleuchtung im Auto die man von drausen nicht sieht.
Schaut super aus und bekommst keine Probleme damit.
LESEN , lieber "hankofer" ....
Innenraum-Funzeln sind dem TÜV und den Grünen piepegel .... es ging um aussen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen.
Lieber "tfeger": Man kann andere Meinungen haben und äußern ... aber dann doch bitte mit etwas anderer Wortwahl-
Und an "Sebastian20000 ": Mach' es eifach auf die sichere Art und rufe Deine nächstgelegene TÜV- oder DEKRA-Niederlassung an. Ich habe einige Jahre meine Brötchen im Bereich Kfz.-Ausrüstungen verdient und musste mich oft und lange genug mit deutschen Vorschriften auseinandersetzen. Und ich habe bis vor ein paar Jahren auch schon oft genug erlebt, dass Brummifahrer für ihre als "Schwedenlampen" bezeichneten gelben Tagfahrlichter empfindliche Bussgelder zahlen mussten. Heute sind die Dinger zulässig, genau wie die "Pilotlampen" auf dem Dach.
Die Verfahrensweise der Polizeibeamten ist in gewissen Grenzen Ermessenssache. Wenn dem Beamten etwas nicht ganz "koscher", also vorschriftenkonform, vorkommt, kann er eben für das vorstehend genannte Gutachten und zur Verhinderung von nachfolgenden Manipulationen die Sicherstellung verfügen.
Die Meinung, dass an einen stehenden Kfz. alles dran sein dürfe, ist auch schlicht unrichtig. Solange sich ds Fahrzeug im "öffentlichen Verkehrsraum" befindet, muss es den Bestimmungen der StVZO entsprechen, sonst geht es ins Geld, wenn sich jemand daran stört.
Also, lieber "Sebastian20000 ", geh' auf den sicheren Weg und erkundige Dich an kompetenter Stelle. Geld hat wohl niemand zu verschenken, und Punkte kann man auch anders bekommen ....
Aber Innenraumbeleuchtung kann auch nach aussen leuchten und das darf sie auch nicht.
Sorry
Für meinen Ausdruck! Aber ich habe das schon so oft erlebt. Und ich war damit beim Tüv und der hat nichts gesagt und als ich ihn darauf angesprochen habe meinte er ich könnte mir auch einen Tannenbaum reinstellen solang wie der nur leuchtet wenn der Wagen am Rand steht.
Aber ich würde einfach noch mal den Tüv fragen!
Der Tannenbaum ist eine andere Sache. Wenn der ausserhalb des Sichtbereiches des Fahrers angebracht wird, sagt da kein Mensch (in grün) etwas dagegen. Anderenfalls kann es "Mecker" geben wegen Blendgefahr. (So die allgemein übliche Begründung.) Aber meistens sind die dann zufrieden, wenn er beispielsweise an die hinteren Seitenscheiben gepappt wird ....
Di Innenbeleuchtung wird zwar von aussen gesehen, gilt aber nicht als "nach aussen wirksame Beleuchtungseinrichtung". Anders sieht es mit den in den 60er und 70er Jahren sehr häufigen Helphos-Suchscheinwerfern aus, die innen an die Windschutzscheibe geklebt wurden. Damals waren auch sehr genaue Angeban über die zulässige Benutzung (nur im Stand, nur in Verbindung mit Begrenzungsleuchten etc.) im Beipack.
Ganz "schlimm", weil gleich mehrfach unzulässig, sind die eine Zeitlang sehr beliebten "Knight-Rider"-Lauflichter: Keine ABE oder Zulassung, rotes Licht nach vorne und "Wechsellicht"-Schaltung.
Ich kenne jemanden, der dafür DM 150,- Bussgeld zahlen musste und nach Demontage zusätzlich vom Tüv bestätigen lassen musste, dass das Ding ausgebaut wurde. Gesamtkosten mit Verwaltungsgebühren also über DM 200,- !
Hi!
Wahscheinlich hat der Tüv nichts gesagt, weil mein Licht nach voren ja weiß leuchtet und das auch durchgehend also keine Blinkerschaltung!
an mehrspurigen Kfz dürfen jedoch nur Lampen symetrisch angebracht sein .... was bedeutet eine "Opel Lampe" in der Mitte nie zulässig
Wie siehts denn mit den Positionsleuchten aus? Die Seitenbegrenzugsleuchten in orange usw. Die sind doch erlaubt oder ? Hab welche von Hella dran.
ST
@ 3LiterMario :
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel:
- Rundumleuchten
- Signalgeber ("BITTE FOLGEN" / "STOP POLIZEI")
- Kennzeichnung für Krankenwagen etc.
- Taxi-Leuchtschild
(Möglicherweise habe ich ja noch etwas vergessen ....)
@ SuperTrooper :
Na klar .... stand doch auch auf der Verpackung, oder ? (§ 51 a StVZO regelt das ....)
cU
Fred
Ich habe unter dem Wagen direkt an der Fahrer/Beifahrer Türe Rote CCF Röhren angebracht, gehen nur an wenn ich dir Türe öffne, dir "grünen" wollte mir die Kiste still legen, aber ein kurzer Trip einen Tag später zum Anwalt und die Sache war gegessen.
Solange es ausgeschlossen ist, das die Röhren während der Fahrt sich einschalten, ist es erlaubt.
in den Türen habe ich die Lichter´die sich nur beim öffnen einschalten, das reichte dem Tüv, den ich ein wenig später besuchte.
Sorry hatte mich kurz gefasst und wenig Zeit.
Alle leuchten die nach vorn gerichtet sind und nicht für Signalgebung oder ähnliches gedacht sind (siehe Taxi RKL) müßen diese symetrie aufweisen.
Fzg mit einer Spurweite unter 1000mm benötigen nur einen Scheinwerfer vorn und müssen diese symetrie nicht aufweisen.
Hinzu kommt das nicht jeder Taxi RKL oder einen Schriftzug mit bitte folgen montieren darf.
Da wir ja mit keinen Sonderfahrzeugen zu tun haben hinkt der vergleich.
@ 3LiterMario : Hast ja recht .... mein Einwurf war auch mehr als "Grinserle" gedacht.