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Blaue Standlichter

Opel Astra G
Themenstarteram 26. Februar 2011 um 13:03

Hallo zsm. ich habe leider ein Thema gefunden was mir weiter helfen konnte.

Es geht sich um Blaue Standlichter ich wollte fragen ob die verboten sind wenn ja was kann da erwarten.

Ich bin noch in der Probezeit.

und da habe ich noch eine andere frage wenn ich Xenon Birnen einbaue was kann ich dafür bekommen,

weil ich habe mir sagen lassen das die verboten sind wenn man nicht die linse dafür hat..

 

Bitte um Hilfe danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

@ xX_AstraRacer_Xx:. Herzlichen Glückwunsch.Der nächste Kandidat der die Hose runter läßt.

Habt ihr in der Fahrschule nicht aufgepasst? Probezeit ist nicht umsonst gekommen.

Von mir aus könnt ihr genug Scheiße machen, solange ihr weit genug weg seid von mir.

Kommt mal wierder runter und verhaltet euch wie Erwachsene.

Turbo im Auspuff,blaue Standlichter was kommt als nächstes? Grüne Scheinwerfer?

***Beitrag editiert, da es einen Bezug auf einen von mir entfernten Beitrag gab. Mfg steini1111***

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lass den kindergartenkram einfach! btw. das thema wurde schon zig mal durchgekaut, due SuFu hilft weiter

was kann ich dafür bekommen, was kann ich dafür erwarten... lol

am besten fahr zur polizei, die können dir das dann genau sagen...

glaube so mit 3-5 jahren musst du schobn rechnen

:D

moin

also mein kumpel wurde letztens mit den blauen standlichtern angehalten, musste die ausbauen und hat ne verwarnung gekriegt(nochmal glück gehabt) mein anderer wunde mit den xenon nachrüst..(6000k) erwischt 3 punkte 120 euronen und halt ausbauen und wieder vorzeigen. wenn du in der probezeit bist dann kann es passieren dass sie verlängert wird, kommt drauf an wie die blau grünen sind, kann sogar passieren dass dein auto stillgelegt wird... dann stehst du da....:o

mfg

 

Wäre zum einen ein Verstoß gegen §§22a iVm 49a StVZO und noch en paar....

Im Regelfall bist mit 60 Euro aufwärts und nem Punkt dabei. Da du noch in der Probezeit bist, heißt es für dich auch in einem Nachschulung.

Zitat:

Original geschrieben von mrbass

........ kann sogar passieren dass dein auto stillgelegt wird... dann stehst du da....:o

Stillgelegt wird es nicht, nur die Weiterfahrt wird untersagt.

Mfg

 

Stillgelegt wird es nicht, nur die Weiterfahrt wird untersagt.

Mfg

ich meinte jetzt bei einem xenon nachrüst... dass es stillgelegt wird, weil du an deiner lichtanlage dann rumgefummelt hast ...

Ja, aber das macht dann der Prüfer vom Tüv. Der PVB draußen darf das nicht. :-)

 

Mfg

für die led-standlicher und auch für die (unzulässigen) xenon-lampen gibts dieselbe strafe...

untersagung der weiterfahrt, 90€ (zzgl. rd. 25€ bearbeitungsgsbeühr) sowie 3 punkte in flensburg...in der probezeit zieht das keine direkten konsequenzen nach sich, da es sich lediglich um einen b-verstoß handelt....

@Murti1992

Was versprichst du dir denn von den beschriebenen Umbaumaßnahmen?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

für die led-standlicher und auch für die (unzulässigen) xenon-lampen gibts dieselbe strafe...

 

untersagung der weiterfahrt, 90€ (zzgl. rd. 25€ bearbeitungsgsbeühr) sowie 3 punkte in flensburg...in der probezeit zieht das keine direkten konsequenzen nach sich, da es sich lediglich um einen b-verstoß handelt....

Da irrst du dich leider, sobald man Punkte in der Probezeit bekommt (egal durch was) wird die Probezeit automatisch auf 4 Jahre gesetzt und es wird eine Nachschulung angeordnet

 

Bei Standlicht legen sie es nicht gleich still es wird nur der ausbau gefordet, bei diesem Xenonscheiß müsstest du ja dein Abblend und Fernlicht ausbauen und da wird er nur stillgelegt wenn es Nachts entdeckt wurde sonst auch nur der ausbau mit einer Mängelkarte und die Aufforderung das Licht bis zur Werkstatt ausgeschaltet zu lassen.

 

Ach ja zur Strafe wegen den LEDs: 75€-110€ Strafe + 25€ Bearbeitungsgebühr und nicht vergessen die 3 Punkte.

 

MfG Dark-Angel712

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Angel712

...da wird er nur stillgelegt wenn es Nachts entdeckt wurde...

Meines Wissens nach wird da zunächst einmal nur die Weiterfahrt untersagt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Angel712

...da wird er nur stillgelegt wenn es Nachts entdeckt wurde...

Meines Wissens nach wird da zunächst einmal nur die Weiterfahrt untersagt.

Das kommt immer etwas auf den Beamten an, aber die Weiterfahrt zu untersagen ist noch etwas anderes als Stilllegen, hab mir das mal von einem Bekanten der bei der Polizei ist erklären lassen.

 

MfG Dark-Angel172

Das Thema können wir doch schließen, oder??

Wer soetwas einbauen will, braucht kein Auto und Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Angel712

Da irrst du dich leider, sobald man Punkte in der Probezeit bekommt (egal durch was) wird die Probezeit automatisch auf 4 Jahre gesetzt und es wird eine Nachschulung angeordnet

da du dich da ja anscheinend sehr gut damit auszukennen scheinst, wirst du uns ja sicherlich eine entsprechende quelle zeigen können, aus der hervorgeht, das verstöße gegen die stvzo (die im allg. lediglich als weniger schwerwiegende verfehlungen gewertet werden - und damit b-verstöße darstellen) automatisch zu 2jahren mehr probezeit sowie nachschulung führen....

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Angel712

 

Das kommt immer etwas auf den Beamten an, aber die Weiterfahrt zu untersagen ist noch etwas anderes als Stilllegen, hab mir das mal von einem Bekanten der bei der Polizei ist erklären lassen.

MfG Dark-Angel172

So, dann nochmal:

Polizeibeamte können nicht stilllegen. Sie können lediglich die Weiterfahrt untersagen.

Mfg

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