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Blaulicht im privaten Kfz

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 9:06

Hallo,

ich weiß das es dieses Thema schon gab nur sind diese aus den Jahren 2000-2006 was eben schon etwas her ist.

In wie fern kann mich die Polizei bestrafen wenn sie mich mit einem Blaulicht erwischen?

Mir geht es NICHT darum damit gegen die StVO zu verstoßen oder mir irgendwelche Vorteile in Staus etc. zu ergaunern.

Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben. Hier in Wohngegend gibt es so einige Plätze/Spielplätze an denen sich Abends/Nachts jugendliche die Langeweile vertreiben und kiffen.

Fände es lustig mit Blaulicht dort anzufahren und zu sehen wie die rennen und die Drogen wegwerfen.

Mal angenommen die echte Polizei erwischt mich dabei oder findet bei einer Kontrolle das Blaulicht. Wie reagieren die?

Noch mal gesagt: Ich halte mich an die StVO und werde es nicht in Anbetracht anderer Verkehrsteilnehmer verwenden (die dann ausweichen oder sonstiges)

Beste Antwort im Thema

eieieiei Leichenschändung

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Um es mal volkstümlich auszudrücken: Der " Spaß " kann sehr teuer werden, da du nicht berechtigt bist Sonderzeichen zu führen, geschweige denn zu benutzen.Deine lustige Funzel wird im Falle eines Falles eingezogen und du bekommst ein Strafverfahren, wenn du Pech hast sogar wegen Amtsanmaßung. Guter Rat: Laß den Blödsinn.

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 9:22

Habe gelesen das diese Amtsanmaßung nur dann eintritt wenn ich mir durch das Blaulicht irgendwelche Vorteile einräume.

wie so oft, eine Frage der Auslegung.

Missbräuchliche Verwendung von blauem oder gelbem Blinklicht: 20 €.Verbotswidriges Anbringen eines blauen oder gelben Blinklichts: 10 €.

Aber man darf nicht vergessen, es kann auch folgendes passieren.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315. Strafe, bis 5 Jahre Haft.

Also viel Spaß :D:D

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

...

In wie fern kann mich die Polizei bestrafen wenn sie mich mit einem Blaulicht erwischen?

Siehe Antwort von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Mir geht es NICHT darum damit gegen die StVO zu verstoßen ...

Das ist schon ein Widerspruch in sich

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Ich will mir nur gelegentlich einen kleinen Spaß erlauben.

Willst Du Spaß haben oder ein Ergebnis erzielen ?

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Hier in Wohngegend gibt es so einige Plätze/Spielplätze an denen sich Abends/Nachts jugendliche die Langeweile vertreiben und kiffen.

Probleme müssen gelöst weren. Und dafür sind Polizei, Ordnungsamt, Stadtverwaltung, Politiker oder ggf. Wohnungsbaugesellschaften oder Bürgervereine (die haben i.d.R. einen guten Draht zur Stadt) zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Fände es lustig mit Blaulicht dort anzufahren und zu sehen wie die rennen und die Drogen wegwerfen.

Das machen die auch nur ein Mal: Bis sie Dich und Dein Polizei-Spielzeugauto kennen. Und danach rennen sie in Deine Richtung :p

 

Zitat:

Original geschrieben von peterenis

Habe gelesen das diese Amtsanmaßung nur dann eintritt wenn ich mir durch das Blaulicht irgendwelche Vorteile einräume.

Und wenn, das kannst Du doch gar nicht selbst beurteilen, wie andere VT auf diese Fahrt reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Um es mal volkstümlich auszudrücken: Der " Spaß " kann sehr teuer werden, da du nicht berechtigt bist Sonderzeichen zu führen, geschweige denn zu benutzen.Deine lustige Funzel wird im Falle eines Falles eingezogen und du bekommst ein Strafverfahren, wenn du Pech hast sogar wegen Amtsanmaßung. Guter Rat: Laß den Blödsinn.

Erster Teil - richtig.

Zweiter Teil - falsch. Es ist sicherlich keine Amtsanmaßung, wenn ich mit einem Blaulicht im Auto in der Gegend rumfahre. Lest euch doch bitte mal den Tatbestand durch.

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Fahre ich mit eingeschaltetem Blaulicht, befasse ich mich weder mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes noch nehme ich eine Handlung vor, die nur Kraft dieses Amtes vorgenommen werden darf. Ich fahre mit dem Auto, mehr nicht. Und auch wenn ich dabei Ordnungswidrigkeiten begehe, sprich jemandem die Vorfahrt nehme oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreite, dann übe ich immer noch kein öffentliches Amt aus.

Amtsanmaßung wäre es, wenn ich mich als Privatmann in Uniform auf die Straße stelle und anfange, den Verkehr zu lenken.

Dass das ganze bei anderen Autofahrern bestimmte Reaktionen hervorrufen und ggf. auch Schäden verursachen kann, das ist das eigentliche Problem an der Sache.

§ 315 StGB bleibt aber immer bestehen. Und dort reicht schon der Versuch. Geschweige denn, es passiert wirklich etwas durch diesen "Eingriff"

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Bei einem ganz pösen Staatsanwalt oder Richter genügt das schon. Eine Blaulichtfahrt darf halt nur " kraft eines öffentliches Amtes " ausgeübt werden. Davon abgesehen bedarf es dafür selbst im öffentlichen Dienst einer besonderen Erlaubnis. Wenn ich mir die Frage so durchlese frage ich mich eh, was in manchen Köpfen eigentlich so vorgeht....:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

Missbräuchliche Verwendung von blauem oder gelbem Blinklicht: 20 €.Verbotswidriges Anbringen eines blauen oder gelben Blinklichts: 10 €.

Aber ich darf mir doch auf dem AB-Pannenstreifen eine gelbe Rundumleuchte aufs Dach heften und diese in Betrieb nehmen, um andere vor dem stehenden und defekten/havarierten Fahrzeug zu warnen. Oder?

Wenn noch mehr Möchte-gern-Polizisten diese Idee aufgreifen, gehen die echten Blaulicht-Signale im Blaulichtgewitter unter. Wer ist dann echt und wer Spaßvogel?

Wie wäre es zusätzlich noch mit einer ausgedienten Polizeiuniform - das schindet noch mehr Eindruck. Da laufen die Jungs noch schneller davon und treffen sich dann woanders - der TE kann dann sein Revier erweitern.:D 

Noch ist nicht Hochsommer, aber die Blaulicht-Anfrage kann schon einmal dem Sommerloch zugeordnet werden.;)

@Rigero: Da die vor einem Hindernis wart ist es ja nicht missbräuchlich.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

]Aber ich darf mir doch auf dem AB-Pannenstreifen eine gelbe Rundumleuchte aufs Dach heften und diese in Betrieb nehmen, um andere vor dem stehenden und defekten/havarierten Fahrzeug zu warnen. Oder?

Sicher dat, solange du damit nicht herumfährst- ist nämlich auch Pfuibäbä :D .

@Crash O.

 

Da die vor einem Hindernis wart . . . vielleicht einmal vorher die Buchstaben sortieren? Dann könnte man es verstehen:rolleyes:

 

peterenis: Mach dir doch pinkes Licht ans Auto. Meinst du, im bekifften Zustand können sie den Unterschied zwischen pink und blau erkennen?:D

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