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Blinken im VB
Moin,
heute morgen im VB vor der U-Bahn: Ziemlich viel los, ankommende und abfahrende Autos, dazwischen Fahrräder und Fußgänger, die noch schnell zur Bahn müssen.
Ich, mit dem Auto, liefere meine Frau vor dem Eingang ab und fahre dann gleich weiter zum Wendebereich um an der Einfahrt wieder rauszufahren, wie immer.
Kommt mir ein Herr zum Wendebereich nachgelaufen, offensichtliche etwas erregt, versucht noch meine Tür zu öffnen (was wegen der langsamen Geschwindigkeit nach dem Halten auch gegangen wäre). Ich öffne das Fenster, er schreit: "Beim nächsten Mal gibt's ne Anzeige!"
Er behauptet, ich wäre ohne Blinker einfach losgefahren.
Kann ja sogar sein, aber muss man denn im VB beim Anfahren einen Blinker setzen? Ich behaupte mal: Nein.
So habe ich ihm das auch gesagt.
Meine Nachfrage, ob ich ihn beim Anfahren behindert hätte und wo er denn zu dem Zeitpunkt war (Auto, Fahrrad, zu Fuß) wollte er nicht weiter beantworten. Er hat stattdessen lieber mein Nummernschild fotografiert, mich aber nicht.
Meint ihr, da kommt noch was?
Nach meinem Verständnis gilt im VB das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und wenn alle Schrittgeschwindigkeit fahren, wie es dort im engen Bereich üblich ist, kommt es selten zu Problemen.
Wenn ich anfahre, schau ich rundum, ob ich niemanden umfahre und los.
Gerade der Bereich vor dem Eingang zur U-Bahn wird immer nur kurz angefahren, um gleich dem nächsten Platz zu machen. Das hat der Herr wohl nicht kapiert.
Meinungen?
Gruß
CoolHH
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@FloX35 schrieb am 13. Februar 2020 um 17:57:29 Uhr:
Da würde ich ja nicht mal einen Gedanken für verschwenden.
Das war einfach ein mit sich selbst unzufriedener Vollidiot.
Da kann man nichts machen, außer ihm keine Form der Beachtung zu schenken.
Das ist für die am schlimmsten.
Flo
Die Unzufriedenheit kommt daher das Leute wie Du die STVO als Empfehlung sehen, hast Du hier schon mehrmals betont. Der Vollidiot war aber nicht mit sich selbst unzufrieden sondern mit seiner Umwelt.
Aber ja, Du schreibst hier würdest Du blinken. Trotzdem musste ich die Woche an Dich denken, als es bei Potsdam einen schweren Unfall gab, weil jemand eine Sperrlinie überfahren hat zum zwecke des überholens, was Du ja selbst zugegebener Weise am laufenden Band machst.
Wer sich an die Regeln hält ist der Depp vom Dienst.
Und das Volk klatsch Beifall.
Zum Unfall:
Sorry, mein Fehler ist immer weiter zu denken als von der Wand bis zur Tapete, das Leben macht es nicht einfacher.
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49 Antworten
Was ist mit VB gemeint?
Ähm, was ist VB?
Zitat:
coolhh schrieb am 13. Februar 2020 um 16:02:23 Uhr:
Meint ihr, da kommt noch was?
Nein, denn der Herr hat ja anscheinend ziemlich klar gesagt:
Zitat:
"Beim nächsten Mal gibt's ne Anzeige!"
Also, alles gut.
edit: Bis auf dass du nicht geblinkt hast.
Normalerweise sollte man rechts blinken wenn man anhält und links blinken wenn man wieder am Strassenverkehr teilnehmen möchte. Ich kann aber mit "VB" auch nichts anfangen.
Wenn es nicht gescheppert hat kann der Herr ja gerne eine Anzeige erstatten, wenn die bei einem eintrudelt macht man seine Angaben zur Person und nicht ein Wort mehr.
VB = verkehrsberuhigter Bereich
Aber Blinken beim Anfahren muss man da trotzdem.
"Anzeige" wegen EUR 10,00? Lustiger Typ
So empfinden das Manche halt , ....
Ich hab nix gemacht aber ich soll ins Gefängnis .....
Zitat von einer Seite der Bayrischen Polizei: https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/studien/index.html/836
--------------------------------------------------------------
Wer
- aus einem Grundstück,
- aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.2),
- aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.2) auf die Straße, oder
- von anderen Straßenteilen (z.B. von einem Gehweg oder Radweg) auf die Fahrbahn einfahren oder
- vom Fahrbahnrand anfahren will,
hat diese Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
--------------------------------------------------------------
Im VB (Verkehrsberuhigten Bereich) gibt es keine Fahrbahn, darum greift auch keine Vorschrift, die das Blinken vorschreibt.
Kennt jemand einen Tatbestand?
Gruß
Einen Blinker setzt man in Deutschland immer um ABSICHTEN anzukündigen, das ist im Ausland teils anders.
Ich hätte sogar behauptet, beim Beginn des Losfahrens wäre der Fahrtrichtungsanzeiger dann wieder zu deaktivieren.
Moin!
Hat der TS von sich aus das als verkehrsberuhigten Bereich betitelt, oder steht da ein entsprechendes Verkehrsschild?
Wenn das als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, dann hat er als Fahrer eines Kraftfahrzeuges die wenigsten (keine) Rechte. Wenn er nur meint, dass es verkehrsberuhigt ist, dann gelten die üblichen Verkehrsregeln. Also entsprechend den Blinker setzen, auch wenn nur langsam gefahren wird.
G
Zitat:
@hjluecke schrieb am 13. Februar 2020 um 17:21:47 Uhr:
Moin!
Hat der TS von sich aus das als verkehrsberuhigten Bereich betitelt, oder steht da ein entsprechendes Verkehrsschild?
Selbstverständlich steht dort das entsprechende Schild. Manche nennen das Spielstraße, aber das ist ja falsch, wie wir alle wissen :-)
Und selbstverständlich bin ich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren, und damit meine ich 4 bis 7 km/h, keineswegs mehr. Das geht bei dem Getummel auch nicht ruhigen Gewissens.
Zitat:
@coolhh schrieb am 13. Februar 2020 um 17:16:14 Uhr:
Zitat von einer Seite der Bayrischen Polizei: https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/studien/index.html/836
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Wer
- aus einem Grundstück,
- aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.2),
- aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.2) auf die Straße, oder
- von anderen Straßenteilen (z.B. von einem Gehweg oder Radweg) auf die Fahrbahn einfahren oder
- vom Fahrbahnrand anfahren will,
hat diese Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
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Im VB (Verkehrsberuhigten Bereich) gibt es keine Fahrbahn, darum greift auch keine Vorschrift, die das Blinken vorschreibt.
Kennt jemand einen Tatbestand?
Gruß
Wie deutest du: „vom Fahrbanrand anfahren will“?
Gilt natürlich nicht falls du mitten im Weg angehalten hast
Gruß
Einfach einen Blinker setzen beim ausparken (bzw.beim „weiterfahren“) - damit andere Verkehrsteilnehmer (egal ob Auto/Fahrradfahrer oder Fußgänger) wissen,was „los“ ist - wo liegt denn da das Problem ???
Ist es so schwer,kurz zu blinken........?
Aber das ist halt die „Blinkerfaulheit“ heutzutage - sieht man ja auch bei Kreiselausfahrten oder bei abknickenden Vorfahrtsstraßen immer wieder.........!
Wenn ich der Mann gewesen wäre,hätte ich mich auch echauffiert !
P.S.
Mit Deiner Anfrage hast Du Dir (meines Erachtens nach) ein „leichtes“ Eigentor geschossen.
110172
Sie fuhren vom Fahrbahnrand der Straße an, ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 10.- €
Natürlich gibt es auch im VB eine Fahrbahn.
Zitat:
@coolhh schrieb am 13. Februar 2020 um 17:16:14 Uhr:
Zitat von einer Seite der Bayrischen Polizei: https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/studien/index.html/836
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Wer
- aus einem Grundstück,
- aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.2),
- aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.2) auf die Straße, oder
- von anderen Straßenteilen (z.B. von einem Gehweg oder Radweg) auf die Fahrbahn einfahren oder
- vom Fahrbahnrand anfahren will,
hat diese Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
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Im VB (Verkehrsberuhigten Bereich) gibt es keine Fahrbahn, darum greift auch keine Vorschrift, die das Blinken vorschreibt.
Kennt jemand einen Tatbestand?
Gruß
Sagt die Fahrschule auf der Sesamstraße