- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 6
- Blinker als Standlicht codieren?
Blinker als Standlicht codieren?
Hey gibts schon ne möglichkeit die blinker als standlicht zu codieren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Deine Frage ist doch jetzt beantwortet, also ab in die Kinderecke !
Es nervt einfach, wenn man in einem Forum, in dem u.a. über Tuning diskutiert wird und das ist nunmal nicht immer STVO geeigenet, immer so ein mist erzählt wird.
Vielleicht möchte man gewisses Tuning garnicht auf der Straße, sondern zu Showcar zwecken nutzen?
Schonmal auf einem VW/Golf Treffen gewesen? Naja das führt zu weit...
Ähnliche Themen
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golf099
Hey gibts schon ne möglichkeit die blinker als standlicht zu codieren?
Warum, Wieso, Weshalb????
So wie bei den´Amis, da leuchten die Blinker zum Standlicht dazu und sieht ned schlecht aus, hab letztens nen Ver gesehen, war geil
Steht kein Sinn dahinter und verboten ist es auch.
muss ja auch kein sinn dahinter sein
sieht halt gut aus
die frage war ob es geht oder noch nicht, weil beim 5er gehts ja auch
und verboten sind led kennzeichenbeleuchtung, nebelscheinwerfer ein bei nicht nebel usw. auch, dass muss ja ich wissen ob ich so fahr oder nicht
Es ist und bleibt aber trotzdem verboten. Ein Blinker oder meinetwegen auch Fahrtrichtungsanzeiger hat nur eine einzige Funktion...die besteht aber nicht darin, dauerhaft zu leuchten...
Ist das denn so schwer auf seine Frage zu antworten? Im Golf V Tuningbereich fahren sehr viele mit US Blinker... da kräht kein Hahn nach. Es ist außerdem jedem selbst überlassen, was er an seinem Fahrzeug verändert.
Mich würde es auch interessieren Golf099.
Hallo,
nein, das ist bisher noch nicht möglich zu codieren.
SW70
Zitat:
Original geschrieben von denni123
Im Golf V Tuningbereich fahren sehr viele mit US Blinker... da kräht kein Hahn nach.
Und weiter?? Nur weil einige das machen, wird es dadurch auch nicht legal
Zitat:
Original geschrieben von denni123
Es ist außerdem jedem selbst überlassen, was er an seinem Fahrzeug verändert.
Ein weit verbreiteter Irrglaube...denn das Fahrzeug muss den Anforderungen der StVZO entsprechen, was es mit dauerhaft leuchtenden Blinker definitiv NICHT tut...
Zitat:
Ein weit verbreiteter Irrglaube...denn das Fahrzeug muss den Anforderungen der StVZO entsprechen, was es mit dauerhaft leuchtenden Blinker definitiv NICHT tut...
Na und das ich ja wohl jedem seine Sache! Du bist doch nicht die Forumspolizei... Ich bekomms kotzen...
Zitat:
Original geschrieben von denni123
Zitat:
Ein weit verbreiteter Irrglaube...denn das Fahrzeug muss den Anforderungen der StVZO entsprechen, was es mit dauerhaft leuchtenden Blinker definitiv NICHT tut...
Na und das ich ja wohl jedem seine Sache! Du bist doch nicht die Forumspolizei... Ich bekomms kotzen...
Deine Frage ist doch jetzt beantwortet, also ab in die Kinderecke !
Zitat:
Deine Frage ist doch jetzt beantwortet, also ab in die Kinderecke !
Es nervt einfach, wenn man in einem Forum, in dem u.a. über Tuning diskutiert wird und das ist nunmal nicht immer STVO geeigenet, immer so ein mist erzählt wird.
Vielleicht möchte man gewisses Tuning garnicht auf der Straße, sondern zu Showcar zwecken nutzen?
Schonmal auf einem VW/Golf Treffen gewesen? Naja das führt zu weit...
Zitat:
Original geschrieben von denni123
Zitat:
Deine Frage ist doch jetzt beantwortet, also ab in die Kinderecke !
Es nervt einfach, wenn man in einem Forum, in dem u.a. über Tuning diskutiert wird und das ist nunmal nicht immer STVO geeigenet, immer so ein mist erzählt wird.
Vielleicht möchte man gewisses Tuning garnicht auf der Straße, sondern zu Showcar zwecken nutzen?
Schonmal auf einem VW/Golf Treffen gewesen? Naja das führt zu weit...
Was ist denn daran Mist ???? Dann sag halt gleich, daß Du das zu Showzwecken wissen willst.
Ansonsten mußt Du hier immer mit dem Hinweis auf die StVZO rechnen. Mit der Straßenverkehrsordnung hat das nix zu tun.
Außerdem sind das Hinweise, die jedem helfen, der sich innerhalb der StVZO nicht auskennt. Also cool down.
Zitat:
Original geschrieben von denni123
Na und das ich ja wohl jedem seine Sache!
Sofern die Fahrten nur auf abgesperrten Privatgrundstücken erfolgen, darf er das ja auch.
Nur ist nach dieser Manipulation an der Beleuchtungsanlage die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zulässig.
Ich finde es dermaßen affig hier^^
Beantwortet doch einfach mal die Fragen die hier gestellt werden. Legalität hin oder her.
Und es ist garantiert möglich die Blinker als Standlicht zu nutzen. Ich glaube bei www.vcds.de gab es ma leine Liste möglicher codierungen...
Wenn ihr zwei das noch wirklich machen wollt un dein gutes Verhältnis zu eurem Dealer habt, dann fragt den mal. Meienr hat es zumindest gemacht. Und auch die Angestellten dieses Autohauses fahren alle mehr oder weniger mit illegalen updates herum...
Also, geht ihr man alle ins Kinderwunderland und macht euch ins Hemdchen.
Ich hoffe ich konnte alle interessenten hier einen Tip geben.