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blinker als standlicht mitnutzen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 4. Juni 2012 um 16:57

hallo, hab schon länger mit dem gedanken gespielt meine blinker als standlicht mitzuverwenden... us look... :)

soweit so gut, 2 faden lampen in orange hab ich schon besorgt, kann mir jemand sagen welche fassung in den scheinwerfer (für die 2 faden- lampe) passt ? bzw hat das selbst schon wer gemacht und kann mir da mit tipps und tricks zur seite stehen ? :)

hab normale hella scheinwerfer ohne nebler :P

danke schon mal!

achja sufu hat leider nix passendes ausgespuckt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bene11

 

achja sufu hat leider nix passendes ausgespuckt!

Wundert mich nicht, den illegale und nicht STVZO-taugliche Basteleien werden bei MT normalerweise nicht unterstützt.

Frag doch erstmal beim TÜV nach ob überhaupt Zulassungsfähig. Wenn nicht, und du hast einen Unfall ist deine BE erloschen und du schaust gaannnzzz tief in die Röhre..

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Zitat:

Original geschrieben von bene11

 

achja sufu hat leider nix passendes ausgespuckt!

Wundert mich nicht, den illegale und nicht STVZO-taugliche Basteleien werden bei MT normalerweise nicht unterstützt.

Frag doch erstmal beim TÜV nach ob überhaupt Zulassungsfähig. Wenn nicht, und du hast einen Unfall ist deine BE erloschen und du schaust gaannnzzz tief in die Röhre..

Zitat:

Original geschrieben von bene11

hallo, hab schon länger mit dem gedanken gespielt meine blinker als standlicht mitzuverwenden... us look...

...sind in Deutschland unter keinen Umständen zulassungsfähig...

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 17:48

wohn in österreich und mir is das ganze ziemlich egal ;) will auch gar nicht aufgezählt bekommen was passieren kann, möchte nur wissen ob das schon jemand gemacht hat und wie...

soviel ich weiß gibts da keine probleme in öst. ;)

Die geplante technische Änderung ist auch in Österreich nicht zulässig.

Eine entsprechende Anleitung können wir hier nicht veröffentlichen, da dies einen klaren Verstoß gegen die NUB von Motor-Talk darstellen würde, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkennt.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 17:51

alles klar, danke td... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die geplante technische Änderung ist auch in Österreich nicht zulässig.

Eine entsprechende Anleitung können wir hier nicht veröffentlichen, da dies einen klaren Verstoß gegen die NUB von Motor-Talk darstellen würde, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkennt.

Kurze ernstgemeinte Frage, ohne groß die Trommel zu rühren.

Hier wird sehr oft über Motortuning diskutiert. Motortuning, bzw. eine Leistungssteigerung ist eintragungspflichtig. Wie wird sicher gestellt, dass wir in diesem Falle nicht auch über illegales Tuning sprechen? Bzw. nicht jeder lässt es eintragen, ergo wäre es dann auch illegal. Also muss man den Membern unterstellen, dass Sie alles schön eintragen lassen, oder unterstellt man Ihnen das Sie dies illegal im STV verwenden?

Wäre cool, wenn du ne Antwort hast!

Danke dir.

PS: Ich denke, dass dies eine Grauzone ist.

Denn was ist, wenn der TE einen TÜV finden würde, der Ihm die Änderung per Einzelabnahme einträgt?

Zitat:

Denn was ist, wenn der TE einen TÜV finden würde, der Ihm die Änderung per Einzelabnahme einträgt?

Wenn der TÜV die Berechtigung zur Änderung der STVZO hat …

am 6. Juni 2012 um 13:13

dann soll die anleitung halt für ein showcar sein...

Zitat:

Original geschrieben von Rigant

Wäre cool, wenn du ne Antwort hast!

Ich bin zwar nicht Drahkke, aber ich probiers mal:

Ich denk mir das so:

Lichtanlagen am Auto dürfen grundsätzlich nur mit geprüften und zugelassenen Bauteilen modifiziert werden da es sich um sicherheitsrelevante Bauteile handelt. Darum sind diese auch nicht eintragungspflichtig da bereits geprüft und in der Regel eine ABE vorhanden ist.  Selbergebastelte Lichtanlagenbauteile (laminierte Heckleuchten z.B.) sind meineswissens nicht zulassungsfähig, es sei den du läßt ein Lichtgutachten erstellen..

Motortuning ist eine eintragungspflichtige Sache aber nicht unbedingt sicherheitsrelevant, da muß dann die Bremsanlage zur Leistung passen und die muß zugelassen sein und eingetragen werden (wenn modifiziert).

 

Wenn das Auto aber nur ein reiner Showcar ist und auf dem Hänger rumgefahren wird ist alles möglich..

am 6. Juni 2012 um 15:22

...es geht doch um abnahmefähige veränderung,wenn dies von vornherein klar ist ,das dies niemals den tüv segen bekommt,dann ist es illegal. und mal unter uns ist nicht alles was eingetragen wurde,auch in ordnung,also in der tat eine grau-zone:eek:

aber ohne jetzt hier ein fass aufzumachen,versuchs mal damit,ist garantiert einfacher ,als das was du da vor hast;) mfg

 

http://www.ebay.de/.../180853012476?...

am 6. Juni 2012 um 16:23

heißt es nicht in der stvzo, ein fahrzeug darf max. 6 standlichter haben? (BMW hat ja auch Angel-Eyes)

oder liegt es daran, dass man keine lampe doppelt benutzen kann?(also blinker und stadnlicht aus einem birnchen)

Gruß

am 6. Juni 2012 um 17:52

...ist aber hinfällig;)

hast du mal bei den neuen modellen (z.b. audi Q7 oder vw touran etc) die lichtquellen nachgezählt? ...sind auf jeden fall mehr und eine doppel-funktion haben sie auch: tagfahrlicht/vs standlicht.

es gibt sogar ein modul,wo der blinker als standlicht leuchtet und beim blink vorgang die standlicht funktion aussetzt,so das man den blinker klar erkennt:D

das problem ist das der gesetzgeber sagt: leuchtmittel die nach vorne scheinen,müssen weiß sein ;zur seite gelb ; und nach hinten rot...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Bora1.9black

dann soll die anleitung halt für ein showcar sein...

Darauf wurde bei der Thread-Eröffnung leider nicht explizit hingewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von Rigant

Denn was ist, wenn der TE einen TÜV finden würde, der Ihm die Änderung per Einzelabnahme einträgt?

Dann würde sich der Prüfer dem Verdacht aussetzen, daß er hier eine Gefälligkeitseintragung getätigt hat, da diese Einzelabnahme dann im Widerspruch zur StVZO und den Vorgaben des KBA stehen würde.

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