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Blinkerumbau US Style

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 15. März 2008 um 17:12

Hallo liebe Communities,

Ich habe seit etwa 2 Monaten meine Blinker im US Style umgebaut und bin vor kurzem von der Polizei angehalten worden. Die wollten wissen ob die Blinker zulässig sind, da sie offensichtlich selber keine Ahnung hatten. Ich habe keine ABE bekommen da es sich lediglich um Nachrüst Module handelt welche man an die Blinker anschließt. Wisst ihr zufällig ob so ein Umbau unzulässig ist ?

Beste Antwort im Thema

Ich hab' sogar die US-Blinker mit Standlicht...und sorry das ich das sagen muss: Es interessiert mich die Bohne ob es zugelassen ist oder nicht, denn meiner Ansicht nach ist es vollkommen harmlos. Wenn Volvo, BMW und Co. das können dann kann der 202 das auch. :D

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Zitat:

Original geschrieben von Benztown84

Hallo liebe Communities,

Ich habe seit etwa 2 Monaten meine Blinker im US Style umgebaut und bin vor kurzem von der Polizei angehalten worden. Die wollten wissen ob die Blinker zulässig sind, da sie offensichtlich selber keine Ahnung hatten. Ich habe keine ABE bekommen da es sich lediglich um Nachrüst Module handelt welche man an die Blinker anschließt. Wisst ihr zufällig ob so ein Umbau unzulässig ist ?

Und was ist jetzt draus geworden ?

hast du nur das US Standlicht dran oder auch noch die US Blinker Gehäuse!

Gruß

Den Polizisten in meiner Gegend gefällt es sogar :D...die beschweren sich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von EatonKompressor

Den Polizisten in meiner Gegend gefällt es sogar :D...die beschweren sich nicht.

ich fahr nur mit US Standlicht rum...aber mit normalen Blinkergehäuse, hat mich noch niemand deswegen angehalten!

 

Gruß

am 15. März 2008 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Benztown84

Hallo liebe Communities,

Ich habe seit etwa 2 Monaten meine Blinker im US Style umgebaut und bin vor kurzem von der Polizei angehalten worden. Die wollten wissen ob die Blinker zulässig sind, da sie offensichtlich selber keine Ahnung hatten. Ich habe keine ABE bekommen da es sich lediglich um Nachrüst Module handelt welche man an die Blinker anschließt. Wisst ihr zufällig ob so ein Umbau unzulässig ist ?

Wenn Du meinst, dass die "Blinker" jetzt dauerhaft in gelb leuchten - dann ist das nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von Benztown84

Wisst ihr zufällig ob so ein Umbau unzulässig ist ?

JA!

jegliche veränderungen an lichttechnsichen einrichtungen sind unzulässig!

du hattest sogar richtig glück!

die hätten dir ohne probleme die kiste auf nen abschlepper laden können und dir neben 3punkten auch noch knappe 1000€ auslagen bescheren können!

von den versicherungsrechtliche konsequenzen mal ganz zu schweigen!

Ich hab' sogar die US-Blinker mit Standlicht...und sorry das ich das sagen muss: Es interessiert mich die Bohne ob es zugelassen ist oder nicht, denn meiner Ansicht nach ist es vollkommen harmlos. Wenn Volvo, BMW und Co. das können dann kann der 202 das auch. :D

am 16. März 2008 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von EatonKompressor

Ich hab' sogar die US-Blinker mit Standlicht...und sorry das ich das sagen muss: Es interessiert mich die Bohne ob es zugelassen ist oder nicht, denn meiner Ansicht nach ist es vollkommen harmlos. Wenn Volvo, BMW und Co. das können dann kann der 202 das auch. :D

Was können die denn ? Haben die gelbes Dauerlicht in den Fahrtrichtungsanzeigern, welches nach vorne abstrahlt ?

Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen

Zitat:

Original geschrieben von EatonKompressor

Ich hab' sogar die US-Blinker mit Standlicht...und sorry das ich das sagen muss: Es interessiert mich die Bohne ob es zugelassen ist oder nicht, denn meiner Ansicht nach ist es vollkommen harmlos. Wenn Volvo, BMW und Co. das können dann kann der 202 das auch. :D

Was können die denn ? Haben die gelbes Dauerlicht in den Fahrtrichtungsanzeigern, welches nach vorne abstrahlt ?

Das strahlt nicht nur nach vorne....das geht auch gewaltig an die Seiten und hinten hat der 5er das auch und das nur an die Seiten!

Wenn man sich Streß machen will....kann man das gerichtlich ausfechten lassen, warum wir dann nicht sowas machen können!

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von EatonKompressor

denn meiner Ansicht nach ist es vollkommen harmlos.

was ein glück, dass deine ansicht bei einem unfall weder den gutachter, der dir dann den kaskoschutz aus der versicherung rausstreicht noch die polizei bei einer kontrolle interessieren!

und hast du schonmal drüber nachgedacht, dass bmw/volvo vllt. viel geld für prüfungen investiert haben, um eine zulassung zu erhalten, die an gesetzliche mindestanforderungen gebunden ist?

@ Magirus

Aha, ich glaube kaum das solche pupsigen Standlichter irgendeinen Unfall verursachen werden!! Ich wurde schon mehrmals von der Polizei angehalten und die haben sich noch nichtmal die Front des Wagens angeschaut! Sorry, aber ich lass mein schönes Standlicht dran und verursache damit weiterhin mehrere Unfälle pro Tag, wo zahlreiche Menschen dran sterben... i am so sorryyyy!!!!

BMW und Volvo also...:D... Volvo hat sogar Standlichter in den Scheinwerfern und nebenbei noch Seitenmarkierungen mit Standlichtfunktion. Der größte Mist ist das! Guck dir meine Standlichter an...und erblinde vor übermäßiger Leuchtkraft ;).

 

Zitat:

Original geschrieben von EatonKompressor

Aha, ich glaube kaum das solche pupsigen Standlichter irgendeinen Unfall verursachen werden!!

ob sie es werden oder nicht ist unrelevant....

fakt ist jedenfalls, wenn du beim abbiegen einen unfall baust, und dein eigentlich schuldiger unfallgegner halbwegs schlau ist, wird er bahaupten, er habe deine blinker nicht gesehen.....und dann hast du (als eigentlich unschuldiger) ein ziemliches problem am hals!

Themenstarteram 16. März 2008 um 13:22

WOW WOW WOW Is ja ne richtige Diskusion geworden...

Zunächst mal zur Aufklärung: Es sind die Original Blinkergehäuse mit zwischengeschalteten Standlichtmodulen.

Also der Polizist sagte noch das ich von denen nichts zu befürchten habe, jedoch der Tüv mir keine weitere Zulassung geben könnte, mehr nicht !

Ich werde sie jedenfalls auch weiterhin dran lassen ;-)

PS: Scheint ein richtiges Dickicht zu sein wegen den Vorschriften und so denn irgendwie sagt jeder was anderes. Werde jetzt noch beim TüV nachfragen und dann nochmal Bericht erstatten hihi

Zitat:

Original geschrieben von Benztown84

PS: Scheint ein richtiges Dickicht zu sein wegen den Vorschriften und so denn irgendwie sagt jeder was anderes.

nö!

ist eigentlich ganz einfach das ganze.....

wenn der polizist sagt, er (also dieser eine polizist) würde dir keine strafe geben, aber der tüv auch keinen stempel.....würde ich mir an deiner stelle mal gedanken machen...

ob dies nun die originalen blinkergehäuse ist dabei unrelevant!

denn diese haben eine zulassung als blinker und nicht als universal-kirmesbuden-beleuchtung.....und genau dies ist der knackpunkt!

du hast die funktion einer (als blinker) bauartgeprüften lichttechnischen einrichtung verändert....dies bedeuted, die lampe erfüllt einen zweck, für den sie keine zulassung hat.....da mängel an lichttechnsichen einrichtungen in der hu als schwere mängel kennzeichnungspflichtig sind ferner zum umgangssprachlichen erlöschen der be führen, erübrigt sich der rest von selbst....

am 16. März 2008 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Benztown84

PS: Scheint ein richtiges Dickicht zu sein wegen den Vorschriften und so denn irgendwie sagt jeder was anderes.

nö!

ist eigentlich ganz einfach das ganze.....

wenn der polizist sagt, er (also dieser eine polizist) würde dir keine strafe geben, aber der tüv auch keinen stempel.....würde ich mir an deiner stelle mal gedanken machen...

ob dies nun die originalen blinkergehäuse ist dabei unrelevant!

denn diese haben eine zulassung als blinker und nicht als universal-kirmesbuden-beleuchtung.....und genau dies ist der knackpunkt!

du hast die funktion einer (als blinker) bauartgeprüften lichttechnischen einrichtung verändert....dies bedeuted, die lampe erfüllt einen zweck, für den sie keine zulassung hat.....da mängel an lichttechnsichen einrichtungen in der hu als schwere mängel kennzeichnungspflichtig sind ferner zum umgangssprachlichen erlöschen der be führen, erübrigt sich der rest von selbst....

Du hast es auf den Punkt gebracht. Der Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) hat als solcher seine Bauartgenehmigung erhalten. Ergo ist er als Blinker zum blinken :-) vorgesehen. Mache ich daraus u.a. ein Standlicht, dann habe ich die Einbauanweisungen und Einschränkungen ned eingehalten. Dies bedeutet halt nach dem § 19 (3) letzter Satz StVZO, dass die Betriebserlaubnis des Kfz. erlischt. PUNKT

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