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Blitzer-Atrappe = Amtsanmaßung?
Hallo Zusammen,
https://www.aachener-nachrichten.de/.../...freigesprochen_aid-35014953
Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen? Das Design ist weder rechtlich geschützt, noch sonstwie (z. B. wie Verkehrszeichen) reguliert.
Die vorgeworfene „Amtsanmaßung“ entsteht dann erst im Kopf eines potentiell ertappten Verkehrssünders.
Grüße vom Möwenmann
Beste Antwort im Thema
Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...
Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...
Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.
(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)
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213 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 10. Dezember 2018 um 20:54:47 Uhr:
Wie kann ein Nistkasten mit rot hinterlegten Einflugloch diesen Tatbestand rechtfertigen?
Gar nicht.
Der Beschuldigte wurde logischerweise freigesprochen.
Gelesen hat den Bericht wohl keiner?
Das Verfahren wurde eingestellt, er wurde also nicht freigesprochen. Konsequenz seine notwendigen Auslagen trägt er selbst.
Und die Amtsanmaßung führte zunächst zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, dann zur Zulassung der Anklage durch das Amtsgericht und dort wurde der Vorwurf objektiv auch als richtig bewertet.
Wir leben halt in der Bananen Republik Deutschland...
Wir leben (zumindest bis vor 2 - 3 Jahren) ziemlich sicher...
Was von Politik und Gerichten kommt ist manchmal einfach seltsam - aber alle paar Jahre wird in Deutschland gewählt - offensichtlich will die Mehrheit in Deutschland nichts ändern.
(die Franzosen mit den gelben Westen sind da anders drauf, versteht der Deutsche aber nicht)
Da kann ich dir nicht widersprechen. Wir haben hier an einer Straße auch so ein Vogelhäuschen stehen. Wäre nie auf die Idee gekommen, dass das ein Blitzer sein könnte. Und das Teil steht dort seit mind. 20 Jahren.
Bei Dauerdelikten beginnt die Verjährung ja praktisch nie ...
Ich finde als Laie auch erst mal überraschend, dass die Anklage zugelassen wurde. Eine Fake-Messeinrichtung als Amtsanmaßung? Wo steckt da die Handlung drin, die nur von Amtsträgern vorgenommen werden darf? Erstaunlich.
... die Aufstellung.
Paul, jetzt widersprichst du dir: Entweder Dauerdelikt oder Amtsanmaßung in der Aufstellung.
Da würde ich als (immer noch) Laie als nächstes fragen, wo denn geregelt ist, dass ein grauer Kasten mit kleiner roter Scheibe in der Mitte ein Gegenstand ist, der - zumal auf Privatgrund - nur von Amtspersonen angebracht werden darf.
Naja, der Urteilstext wird es sicherlich erklären. Mal sehen, ob er veröffentlicht wird.
Peter ... wie beim Verkehrsschild. Solange es da steht, dauert die Aufstellung an.
Um bei dem Beispiel zu bleiben:
Das Aufstellen von Verkehrsschildern auf Privatgrundstücken stellt auch keine Amtsanmaßung dar.
Das scheint das dortige AG anders zu sehen.
Bei Verkehrsschildern, selbstgepinselten Straßenmarkierungen u. ä. würde ich im Unterschied zum grauen Kasten eine Verwerflichkeit sehen, weil diese Zeichen immerhin gesetzliche Vorschriften auferlegen und der private "Aufsteller" sich damit tatsächlich eine Amtshandlung anmaßt.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 10. Dezember 2018 um 22:14:55 Uhr:
Bei Verkehrsschildern, selbstgepinselten Straßenmarkierungen u. ä. würde ich im Unterschied zum grauen Kasten eine Verwerflichkeit sehen, weil diese Zeichen immerhin gesetzliche Vorschriften auferlegen und der private "Aufsteller" sich damit tatsächlich eine Amtshandlung anmaßt.
Welche Verkehrsvorschriften auf einem Privatgelände gelten sollen, darf der Eigentümer aber auch selbst festlegen.